Es bleibt dabei:
Auch die aktuelle Mitteilung der Gemeinde auf unsere weitere Nachfrage, dieses Mal vom neuen Fachbereichsleiter des Amtes für Planen. Bauen, Umwelt, Herrn Christoph Bolle, ändert nichts an unserer bisherigen Aussage:
Es ist juristisch schon "mutig" und gleichzeitig höchst widersprüchlich, über die Aufhebung der Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan den Gemeinderat abstimmen zu lassen und andererseits bei Entscheidungen über die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens an den Landrat über die Vorbescheide für mehrere Windkraftanlagen den Gemeinderat auszuschließen und nicht desgleichen zu tun.
Schließlich handelt es sich gerade hierbei um eine wesentlich wichtigere Entscheidung mit ganz anderen, exorbitanten Folgen für die Bürger, die Natur und das Landschaftsbild, als die Aufhebung der Windvorrangzonen. Denn durch Ihre Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens und die darauf folgenden Vorbescheide, erteilt durch den Landrat, sind bereits die Standorte für die Windkraftwerke Nummer 1 bis 8 in Nottuln-Stockum festgelegt. Insofern ist unseres Erachtens die Genehmigungsbehörde und eben auch die Gemeinde, jetzt darauf angewiesen, dass die Antragstellerin freiwillig den jeweiligen einzelnen Standort nach hinten, von der Wohnbebauung weiter weg, verlegt.
Und dass so mancher siedlungsnaher Standort problematisch ist, liegt insbesondere auch daran, dass er in Hauptwindrichtung zur Wohnbebauung liegt und der Wind Schallträger Nummer 1 ist (siehe auch Teil 1 und 2 unserer Berichterstattung). Auch deshalb war hierbei die Beteiligung des Gemeinderates mit abschließender gemeinsamer Abstimmung erforderlich, ja, sogar unentbehrlich.
Fazit:
Es bleibt dabei: Der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes musste unseres Erachtens den Rat der Gemeinde Nottuln im Rahmen des Planungsrechts beteiligen, da der Rat die entscheidende Vertretung der Gemeinde ist und die Planungshoheit über die Bauleitplanung ausübt. Der Bürgermeister ist zwar die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, aber der Rat der Gemeinde ist das beschlussfassende Organ in Angelegenheiten der Bauleitplanung.
Das heißt letztendlich im Klartext, dass er jedem einzelnen Ratsmitglied die jeweiligen Anträge für die Erteilung des Vorbescheides zur Kenntnis geben musste und der Gemeinderat gemeinsam darüber entscheidet, ob und inwieweit das Gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Das scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein. Der Bürgermeister kann sich unseres Erachtens nicht darauf zurückziehen, dass der Gemeinderat ihm, mit der Aufhebung der Windvorrangzonen eine Generalvollmacht für die jeweilige Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für insgesamt 8 Windkraftanlagen in Nottuln-Stockum ausgestellt hat.
Demokratischer Prozess wichtiger als Durchwinken von Windkraftstandorten
Seitdem Bürgermeister Dr. Thönnes im Amt ist, können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass er ein anderes Demokratieverständnis hat, als der normale Bürger vor Ort. Bedenklich kann es aber bei Personen werden, denen kraft ihres Amtes eine gewisse Macht zugestanden wird. Damit hier möglichst kein Machtmissbrauch passieren kann, gibt es in jeder Gemeinde einen Gemeinderat, der demokratisch gewählt wurde und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertritt. Zudem ist er auch das Kontrollorgan bei Handlungen des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung. Die gewählten Ratsmitglieder stammen fast ausschließlich aus den vor Ort vertretenen Parteien. Der in der Regionalpresse Nottulns oft angewandte Ausdruck "Bürgermeisterparteien" ist daher vollkommen fehl am Platz. Damit nicht der Eindruck entsteht, wir behaupten das ohne jeglichen Hintergrund, möchten wir unsere Äußerungen mit folgenden Fakten und Informationen hinterlegen:
1. Bürgermeister schafft Redemöglichkeit in den Ausschüssen ab
Es war ein Schlag gegen die Demokratie, als die jahrzehntelang erfolgreich praktizierte Redemöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger in den Ausschüssen abgeschafft wurde. Dafür sorgte der neu gewählte Bürgermeister Thönnes bereits ein paar Monate nach seinem Amtsantritt. Da wurde sogar ein Gutachten erstellt, um festzustellen, dass in der Gemeindeordnung (GO) NRW kein Rederecht verankert ist. Das ist es auch nicht, aber genauso wenig steht in der GO, dass es keine Redemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger gibt oder sie nicht zulässig ist. Also war und ist es aus unserer Sicht weiterhin in das Ermessen des Ausschussvorsitzenden gestellt, davon Gebrauch zu machen - es traut sich aber keiner mehr.
Mehr unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/769-zur-buergermeisterwahl-thema-maulkoerbe-fuer-nottulner-buerger
2. Mangelhafte Transparenz, fehlende Informationen und Machtdemonstration durch den Bürgermeister
In der Vergangenheit ist es immer wieder passiert, dass die Betroffenen erst durch die Umsetzung von Maßnahmen vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, hier ein Beispiel: So wurde der Buckenkamp, der 37 Jahre nur von einer Seite zu befahren war, plötzlich zu einer Durchfahrtsstraße, obwohl die Durchfahrtssperre im Bebauungsplan verankert ist, und das nicht umsonst: Den Buckenkamp nutzen täglich viele behinderte Menschen, der drei anliegenden sozialen Anlagen (Krankenhaus, Altenheim und seniorengerechtes Wohnen) mit ihren Rollatoren und Krankenfahrstühlen. Mit Unterstützung des Ministerpräsidenten und Verkehrsministers konnte unsere Redaktion aber erreichen, dass dieses wieder geändert wurde und durch die Aufstellung von Freiburger Kegeln eine Durchfahrt nicht mehr möglich war.
Doch die Freude der behinderten Menschen währte nicht lange, denn kurze Zeit darauf wurden die Freiburger Kegel wieder entfernt und circa 50 Meter des oberen Buckenkamps als Einbahnstraße erklärt, um dann auch noch einen großen Linienbus 17 Mal je Wochentag durch den Buckenkamp zu schicken. Mehr unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/731-verkehrsberuhigter-buckenkamp-soll-zur-durchfahrtsstrasse-werden
3. Selbstherrliches Handeln durch den Bürgermeister
Wer so bei der Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für die Standorte von acht Mega-Windkraftanlagen verfährt, handelt unseres Erachtens gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nottulns nicht verantwortungsvoll. Wir vermuten sogar, was die angesprochenen Nichtbeteiligung und Nichtabstimmung des Gemeinderates betrifft (die gerade hier zur Entscheidungsfindung so wichtig und unentbehrlich war) dass ein nicht rechtskonformes Verhalten des Bürgermeisters hier vorliegt.
Um textliche Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir auch auf die Teile 1 und 2 unserer Artikelreihe "St. Martinus bekommt gigantische Konkurrenz".
Somit stellt sich unter anderem die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, durch aktiv legitimierte Personen (direkt Betroffene von den Auswirkungen der Windkraftanlagen) eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung Münster stellen zu lassen. Der Landrat ist wohl in diesem speziellen Fall nicht der richtige Adressat, da er Genehmigungsbehörde für die Windkraftanlagen ist, die Vorbescheide bereits erteilt hat und daher wahrscheinlich ein Interessenkonflikt vorliegt.
Zudem hat die Bezirksregierung Münster als regionale Planungsbehörde auch die Windenergiebereiche im neuen Regionalplanentwurf Münsterland ausgewiesen, der anschließend vom Regionalrat beschlossen wurde.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard


