Blickpunkt Nottuln
27.09.2025
Blickpunkt Nottuln

Von 77 % der Wählerstimmen 2020 auf 64 % 2025 gefallen

Die Freude über sein Wahlergebnis kann beim amtierenden Bürgermeister wahrhaftig nicht groß gewesen sein. Hatte Dr. Dietmar Thönnes 2020 als unbekannter Neuling bei seiner Erstwahl fast 77 % der Wählerstimmen bekommen, so waren es 2025 nur noch rund 64 %. Und das ohne jeden Gegenkandidaten, im Gegensatz zur Wahl 2020, bei der eine Gegenkandidatin und ein weiterer Gegenkandidat antraten, die ihm fast 24 % der Stimmen abgenommen haben.

Vor diesem Hintergrund erscheint der Fall von Dr. Thönnes in der Wählergunst natürlich in einem ganz anderen Licht, das ist nicht schönzureden! Bedenkt man, dass über ein Drittel der Wahlberechtigten, also über 5800 Personen, überhaupt nicht gewählt haben, so wird's noch schattiger. Es ist nämlich allgemein bekannt, dass der größte Teil dieser Bürgerinnen und Bürger in der Regel mit derzeitigen Entscheidungen der Politiker und Bürgermeister nicht mehr einverstanden sind.
Die Unzufriedenheit hat sich längst auch in Nottuln breitgemacht. Menschen haben kein Interesse mehr an der Politik und dem Geschehen, sie fühlen sich nicht gehört und benachteiligt; mangelnde rechtzeitige Bürgerbeteiligung ist auch hier das Schlagwort! Da spielt auch die durch Thönnes auf den Weg gebrachte Abschaffung der Redemöglichkeit in den Ausschüssen eine große Rolle, Widerworte oder gegenteilige Ansichten  mag er offensichtlich nicht.

Weitere Ursachen sind die hohe Pro-Kopf-Verschuldung, allein für 2024 eine Steigerung von 70 % auf 1.739 € (siehe Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/768-zur-buergermeisterwahl-thema-finanzen-haushalt-hohe-pro-kopf-verschuldung). Und das trotz einer saftigen Erhöhung der Grundsteuer B noch im selben Jahr, die auch alle Hausbesitzer traf.
Für das Folgejahr 2025 langte Bürgermeister Thönnes noch viel kräftiger zu (siehe Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/699-zwei-saftige-grundsteuererhoehungen-in-2024-beschlossen).
Jetzt ist Nottuln Spitzenreiter in der Pro-Kopf-Verschuldung und in der Grundsteuer (B) Belastung, mit weitem Abstand zu den umliegenden Gemeinden.

Die Alleingänge von Bürgermeister Thönnes ohne Beteiligung (Abstimmung) des Gemeinderates finden ebenfalls kein positives Echo in der Bürgerschaft. 

Und auch das muss endlich einmal gesagt werden, denn unsere Redaktion wird immer wieder damit konfrontiert
Gute Politik und Arbeit erfordert nicht das fast tägliche Erscheinen des eigenen Konterfeis in der Tageszeitung. Das haben schon damals der erfolgreiche Gemeindedirektor Joseph Moehlen in Nottuln und auch die jetzt scheidende, erfolgreiche Bürgermeisterin von Billerbeck, Marion Dirks, bewiesen. Dazu muss niemand das "Fototopmodel" einer Tageszeitung werden oder sein. Die Nottulnesen wissen mittlerweile, wie Bürgermeister Thönnes aussieht, schaffte er es doch bisher bis zu dreimal in einer einzigen Tagesausgabe zu erscheinen.
Schließlich gibt es auch noch erste und zweite ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, von denen in den letzten fünf Jahren fast gar nichts mehr zu sehen war. Die dadurch gewonnene Zeit könnte durch den hauptamtlichen Bürgermeister für die oft fehlende rechtzeitige Bürgerbeteiligung genutzt werden. 

Mit besten Grüßen und in der Hoffnung, dass alles besser wird ...

Ihre Redakion
Karin und Jürgen Gerhard

 

Ein Schlag gegen die Demokratie in den Ausschüüsen: Redemöglichkeit der Bürger aggeschafft

Der ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt sagte schon vor Jahrzehnten: "Wir wollen mehr Demokratie wagen". In Nottuln hatte man sich diese Aussage schon vorher zu Herzen genommen. In den Ausschüssen des Gemeinderates Nottuln bestand grundsätzlich die Möglichkeit, dass aktiv legitimierte, also persönlich betroffene Bürgerinnen und Bürger, Fragen stellen oder auch ihre Bedenken beziehungsweise Anregungen mündlich vorstellen durften. 

Es war und ist eine Win-Win-Situation
Anstatt sich im Nachhinein mit Widerspruchsverfahren heumzuschlagen oder sich vor dem Oberverwaltungsgericht zu treffen, konnten vorher Regelungen oder Kompromisse geschlossen werden, die beide Seiten zufriedenstellten: die Politik und die Bürger! Schließlich werden in den Fachausschüssen Beschlüsse gefasst, die dann als Empfehlung an den Gemeinderat gehen, der in der Regel diese Beschlüsse endgültig absegnet oder gegebenenfalls ergänzt bzw. ändert.

Das Gute und Praktikable daran war, dass man den Ausschuss-Vorsitzenden und alle Ausschuss-Mitglieder sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger direkt vor sich hatte und sie somit zusammen ansprechen konnte! Sicherlich wurden dort auch Argumente ausgetauscht, aber davon lebt doch eine Demokratie , wenn nicht ausschließlich nur die da oben was sagen dürfen. Letztendlich war es eine ausgezeichnete Einrichtung, die über Jahrzehnte auch von mehreren Bürgermeistern erfolgreich eingesetzt und akzeptiert wurde. Schließlich wollten auch Sie in Bürgernähe leben.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass auch mir die Redemöglichkeit hin und wider eingeräumt wurde. So bekam auch ich die Gelegenheit, mein berufliches Fachwissen aus den jahrelangen Erfahrungen, zum Beispiel im Immissionsschutz (Luftreinhaltung/Lärm) einzubringen und auch Fragen zu beantworten.

Bürgermeister Dr. Thönnes, kaum im Amt, schafft das Rederecht ab
Bereits ein paar Monate nach dem Dienstantritt des neuen Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes, wurde die Redemöglichkeit in den Ausschüssen abgeschafft. Da wurde sogar ein Gutachten erstellt, um festzustellen, dass in der Gemeindeordnung (GO) NRW kein Rederecht verankert ist. Das ist es auch nicht, aber genauso wenig steht in der GO, dass es keine Redemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger gibt oder sie nicht zulässig ist. Bisher hatten sie, natürlich nur nach Anfrage und Erteilung der Redemöglichkeit durch den Ausschussvorsitzenden, hiervon Gebrauch gemacht. Eine seit vielen Jahzehnten ausgeübte, gepflegte, sinnvolle Bürgerbeteiligung. Das ausgerechnst ein studierter Theologe sich die Abschaffung dieser Redmöglichkeit auf seine Fahne schreibt, empfinden wir als unverantwortlich.

Juristisch ist es aber in das Ermessen des Ausschussvorsitzenden gestellt, den aktiv legitimierten Bürgerinnen und Bürgern eine Redemöglichkeit in dem jeweiligen Ausschuss zu erteilen. Natürlich kann so eine Redemöglichkeit auch grundsätzlich in die Hauptsatzung einer Gemeinde aufgenommen werden, aber das wird offensichtlich Bürgermeister Thönnes versuchen, zu verhindern.

Kommenden Sonntag ist auch Bürgermeister-Wahl
Unsere Redaktion hat in den letzten Wochen in mehreren Beiträgen aufgezeigt, was uns gerade in Verbindung mit Bürgermeister Dr. Thönnes negativ aufgefallen ist. Sie, geehrte Leserinnen und Leser, haben am kommenden Sonntag, dem 14. September, die Gelegenheit, Ihren Unmut über die Handlungsweise des Bürgermeisters auszudrücken, indem Sie da Kreuzchen an der richtigen Stelle machen. Sollten viele das Kreuzchen beim NEIN machen und Thönnes bekommt weniger als 50 % der Stimmen, so ist er nicht gewählt. Es wird eine Neuwahl geben.
Wenn Sie ihn trotzdem wählen möchten, steht Ihnen am kommenden Sonntag natürlich auch diese Möglichkeit zur Verfügung. Wir leben in einer Demokratie: Mehrheiten entscheiden. 

Und denken Sie bitte daran: 
"Demokratie ist nämlich ganz schön, man muss aber schon hingehen, mindestens das" (Aus dem Beitrag von Fritz Eckenga zur Kommunalwahl im WDR 5)

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

Nottuln ist wiederum der absolute Spitzenreiter! 

Im Nottulner Gemeindehaushalt sitzt das Geld offenbar sehr locker. Zu dieser Auffassung muss man kommen, wenn man die Kernhaushalte zum Ende des Jahres 2024 der umliegenden Gemeinden mit dem Kernhaushalt von Nottuln vergleicht.

Nottuln ist also nicht nur bei der Erhebung der Grundsteuer B der absolute Spitzenreiter, sondern auch bei der Pro-Kopf-Verschuldung der Kernhaushalte und das, obwohl Nottuln im Gegensatz zu unseren Nachbargemeinden die Grundsteuer B schon im Jahre 2024 massiv erhöhte, also ein Jahr bevor die neue Steuerreform angewandt wurde. Im Jahre 2025 hat Nottuln noch einmal kräftig zugeschlagen: Der Hebesatz wurde auf Vorschlag von Bürgermeister Dr. Thönnes von 590 % auf 923 % angehoben! Somit ist Nottuln wiederum mit Abstand Spitzenreiter.

Die Nachbargemeinden, so meine Erfahrungen bei der Rücksprache mit Ihnen, wollten erst einmal das Inkrafttreten der neuen Steuerreform abwarten, und das haben sie dann auch getan (siehe Artikel im Nottulner Blickpunkt unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/607-steuererhoehungen-auf-2025-verschieben

Und hier ein Überblick über die Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2024, aus der amtlichen Statistik NRW:

SENDEN:              82 €, ein Plus von 31 € gegenüber dem Vorjahr

BILLERBECK:    262 €, ein Minus von 31 € gegenüber dem Vorjahr 

HAVIXBECK:   1.040 €, ein Plus von 373 € gegenüber dem Vorjahr 

NOTTULN:       1.739 €, ein Plus von 703 € gegenüber dem Vorjahr

Auch in diesem realistischen Vergleich ist Nottuln wiederum Spitzenreiter! Wenn das so weitergeht, wird Nottuln wohl ins Haushaltssicherungskonzept fallen. Billerbeck hingegen kann bei seiner Pro-Kopf-Verschuldung von 262 € sogar ein Minus von 31 € verzeichnen. Frau Marion Dirks, seit über 20 Jahren Bürgermeisterin von Billerbeck, ist zu bewundern. Bei einer umfassenden Innenstadtsanierung so ein niedriger Schuldenstand, "Chapeau"! Nach unsereren Gesprächen mit den Menschen in Billerbeck, hat sie dort in großer Verbundenheit mit ihnen gewirkt. Und Senden, mit gerade einmal einer Pro-Kopf-Verschuldung von 82 €, kaum zu glauben, aber wahr.

Wir lassen die tatsächlichen Zahlen einfach mal so stehen. Sie können am Sonntag selbst darüber entscheiden, ob es so weitergehen soll. Wir haben aufgrund einiger bereits jetzt schon angekündigter hoher Ausgaben der Gemeinde Nottuln den Eindruck, dass es so kommen wird. Die nächste Grundsteuererhöhung wird nicht lange auf sich warten lassen, dann könnte der Hebesatz der Grundsteuer B von 923 % auf über unglaubliche 1000 % steigen. Gigantismus ist man ja in Nottuln gewohnt, oder?

Am kommenden Sonntag, dem 14. September, haben Sie als Nottulner Bürgerin und Bürger die Gelegenheit, den Unmut über diese Amtsführung gegenüber dem Bürgermeister Thönnes zum Ausdruck zu bringen: Sie können ihn wiederwählen oder mit einem klaren Nein abwählen. Es ist eine seltene Gelegenheit, in der die Bürgerinnen und Bürger Nottulns Ihrem Unmut einmal richtig Ausdruck verleihen können.

Vorankündigung der Redaktion
Ein weiterer Artikel zur Bürgermeisterwahl wird folgen, Thema: Demokratieverständnis/Bürgerbeteiligung.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Bürgermeister schützt nicht die von Bürgerinnen und Bürgern und ihm selbst angelegten Pflanzeninseln

Im Frühjahr 2023 sollte es rund um den Sportplatz an der neuen Sporthalle gegenüber dem Freibad summen und brummen. Deshalb haben Eltern und Kinder am 12. November 2022 insgesamt 15 Pflanzeninseln für Insekten und Vögel angelegt. Peter Wermeling, Leiter des Grünflächenamtes und unsere Redaktion, hatten das gesamte Projekt geplant. Für die Finanzierung der rund 360 Sträucher hatte unsere Redaktion entsprechende Spenden von Sponsoren gesammelt und zum Teil das Projekt mitfinanziert.

Gepflanzt wurden übrigens Kornelkirsche, Holunder, Weißdorn, Haselnuss, Eberesche und Wildrosen, alles insektenfreundliche und blühfreudige Sträucher, deren Wildfrüchte auch noch im Herbst und Winter den Vögeln und anderen Tieren als wertvolle Nahrung zur Verfügung stehen.

Unsere Redaktion erinnert sich gerne an diesen wunderbaren Tag. Strahlender Sonnenschein und ein blauer Himmel empfingen uns damals, so blieb es den ganzen Tag über. Das waren natürlich ideale Voraussetzungen, um 360 Sträucher (Setzlinge) in die Erde einzubringen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene arbeiteten in einem gut funktionierenden Team und das über Generationen hinweg an der Umsetzung dieses sinnvollen Projekts. Die künftige Pflege und das Gießen der frisch gepflanzten Sträucher, damit sie auch gut anwachsen, übernahm damals der Bauhof.

Wie auf dem oberen Bild zu sehen ist, existieren die beiden größten Pflanzeninseln vor der Sporthalle nicht mehr, sie wurden beseitigt. Auf den unteren beiden Bildern hatte unsere Redaktion damals festgehalten, wie Kinder, Eltern und andere Erwachsene, sowie Bürgermeister Dr. Thönnes die zwei Pflanzeninseln an diesem Standort anlegten. 

Da sich selbst Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes daran beteiligte, wähnten wir einen guten Partner an unserer Seite, insbesondere was die Pflege und den Erhalt der Pflanzeninseln betrifft. Das hat sich leider nicht bestätigt, müssen wir aus heutiger Sicht feststellen: Die beiden größten Pflanzeninseln existieren nicht mehr.

Heute können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass der Teilnahmegrund von Bürgermeister Thönnes wohl mehr der eigenen Publicity diente als dem Artenschutz. Darin sehen wir uns auch bestätigt durch das jüngste Ereignis, nämlich den Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz durch den radikalen Rückschnitt der Rotbuchenhecke durch die Gemeinde zum wiederholten Mal am Buckenkamp (siehe auch Artikel im NB unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/762-verstoss-gegen-das-bundesnaturschutzgesetz)

Es ist schon bedauerlich, wenn ein Bürgermeister nicht in der Lage ist, dafür Sorge zu tragen, dass die von seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern auf gemeideeigenem Gebiet angelegten Pflanzeninseln nicht beseitigt werden. Und das nicht einmal unter dem Aspekt, dass er selbst bei der Pflanzung mitgewirkt hat. Übrigens wurden nicht nur die zwei größten Pflanzeninseln beseitigt, sondern auch drei weitere in Höhe der St. Martini-Grundschule. Schaut man sich die Flächen an, so wurden offensichtlich die Sträucher nicht einfach herausgerissen, sondern gezielt ausgegraben und die Flächen wieder eingeebnet.
Was sollen die Kinder und Jugendlichen bloß darüber denken, die bei den Pflanzungen fleißig und begeistert mitgewirkt haben?

Sie haben die Wahl, liebe Leserinnen und Leser: Ja oder Nein
Sie, sehr geehrte Leserinnen und Leser, können und sollten am kommenden Sonntag, dem 14. September, darüber entscheiden, ob Sie Bürgermeister Thönnes wiederhaben wollen oder nicht. Es ist wichtig: Setzen Sie das Kreuzchen an der richtigen Stelle, entweder beim Ja oder beim Nein.
Bei der damaligen Wahl wussten Sie nicht, wen Sie genau vor sich haben, heute sieht das ganz anders aus. Sie haben jetzt auch die Möglichkeit, zum Ausdruck zu bringen, dass Sie mit einigen oder vielen seiner Entscheidungen oder auch mit seiner Amtsführung nicht einverstanden sind. Sollte der Bürgermeister weiniger als 50 % der abgegebenen Stimmen bekommen, so wird es eine Neuwahl geben.

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Wir gratulieren herzlich

Frau Marietheres Wübken wird heute 102 Jahre alt, ein biblisches Alter. Und mit der Bibel und der Kirche hatte sie es schon immer. Trotz ihres hohen Alters ist sie eine treue Kirchgängerin.

Oft haben wir uns mit Frau Wübken über die Kirche, die Bibel und den Glauben unterhalten und diskutiert. Geschickt flocht sie das eine oder andere Döneken mit ein, ihren Humor hat sie nie verloren. Gerne hören wir Ihren spannenden Geschichten aus längst vergangenen Zeiten zu, und es wird uns immer wieder bewusst, wie wertvoll Ihre Erzählungen sind und dass sie für die Zukunft festgehalten werden müssen.

An eines erinnern wir uns immer wieder gerne zurück: Als wir sie aufgrund der Corona-Pandemie baten, gut auf sich aufzupassen, sagte sie mit ihrem bekannten schelmischen Lächeln im Gesicht zu uns gewandt:

„Ich tue, was ich kann, aber der da oben, der kann viel mehr!“

So soll es bleiben: Möge der da oben ihr noch einige lebenswerte Jahre schenken in ihrem historisch bemerkenswerten Geschäftshaus, das seit 1844 seine Pforten für die Bürgerinnen und Bürger Nottulns und darüber hinaus öffnet. Schließlich zählt das Geschäftshaus Wübken zu den ältesten in Nottuln. Bereits mit Konzessionsurkunde vom 6. Mai 1844 erteilte der Landrat in Münster dem Urgroßvater von Marietheres, Johannes Wübken, die Erlaubnis für die Einrichtung und den Betrieb eines Geschäftes.

Wir, Karin und Jürgen Gerhard, liebe Frau Wübken und bestimmt auch viele unserer Leserinnen und Leser freuen uns auf weitere Begegnungen und gute Gespräche mit Ihnen. Bis dahin und ganz weit darüber hinaus lassen Sie es sich bitte, wie man im Münsterland zu pflegen sagt, Guet gaon!

Hinweis: Abschließend möchten wir unsere Leserinnen und Leser noch auf ein sehenswertes Video des Journalisten und Videografen Jörn Schuhmacher aus Nottuln über Marietheres Wübken hinweisen, das er unserer Redaktion einst zugesandt hat. Herzlichen Dank dafür. Sie können es unter folgendem Link einsehen: https://youtu.be/YQzolm0cHDU 

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Gemeinde führt radikalen Heckenschnitt in der Schonzeit durch

Doch radikale Heckenschnitte in der Schonzeit (Setz- und Brutzeit) zwischen dem 1. März und dem 30. September stellen einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar und sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro oder mehr geahndet werden kann. Geschützt werden sollen hierdurch primär brütende Vögel. Deshalb sind nur schonende Pflege- und Formschnitte erlaubt.

Tatort
Übrigens blieb der erste Pflege-Heckenschnitt im Juni durch die Gemeinde vollkommen aus. Dieser erfolgte erst Mitte August (am 14.8.2025 von 07:14 bis 09:05 Uhr), wo eigentlich schon der Zweite erfolgen sollte. Tatort ist übrigens die Rotbuchen-Hecke auf dem Buckenkamp, die die Grundstücke der Anlieger vom öffentlichen Bürgersteig trennt. Die Hecke wurde damals von der Gemeinde Nottuln auf dem ihr gehörenden Randstreifen gepflanzt. Mit den Anliegern wurde im notariellen Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass die Gemeinde ihre Hecke von der Bürgersteigseite aus und von oben schneidet. Die Anlieger müssen die ihren Grundstücken zugewandte Seite beschneiden. Insofern gab und gibt es eine klare Regelung! Doch schon zu Beginn funktionierte diese Regelung vonseiten der Gemeinde mehr schlecht als recht, sodass sich die Anlieger des Buckenkamps entschlossen, die gemeindeeigene Rotbuchenhecke komplett selbst zu schneiden. Wir waren damals noch recht jung und kräftig.

Selbst ist der Mann oder die Frau
Die Hecken sahen nach kleinen Anfangsschwierigkeiten top aus, obwohl sie von Laien geschnitten worden waren. Nach oben hin wurden sie sogar verjüngend geschnitten, damit sie nicht im unteren Bereich verkahlen. Die Trapezform sorgt für genügend Licht und eine geringe Schneelast. Schließlich muss eine Hecke nach allgemein handwerklicher fachlicher Praxis beschnitten werden. Das heißt, nach einer Auskunft von Klaus Krohme, Leiter des Kreislehrgartens Steinfurt (bekannt aus Funk und Fernsehen), dass zwei Pflege-Heckenschnitte, der erste im Juni und der zweite im August, üblich und sinnvoll sind. Das bestätigten uns schriftlich auch der Leiter der Gemeindewerke, Peter Scheunemann und im Jahre 2023 nochmals Peter Wermeling vom Grünflächenamt. So ist es übrigens auch in jeglicher Fachliteratur nachzulesen.
Rund 35 Jahre lang haben die Anlieger die gemeindeeigene Rotbuchenhecke nunmehr komplett in diesem Sinne geschnitten!

Bürgermeister Dr. Thönnes sieht das anders
Doch die Zeit schreitet fort und irgendwann erreicht man ein Alter, in dem alles schwieriger wird. Verletzungen, zum Beispiel durch einen Unfall, tun ihr Übriges, sodass wir uns in Absprache mit anderen Anliegern des Buckenkamps, denen es ähnlich geht, an Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes wandten und ihm, wie hier beschrieben, den Vorgang noch einmal schriftlich schilderten. Wir baten ihn, nach 35 Jahren doch endlich seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nachzukommen. Dabei wiesen wir auch darauf hin, dass die Gemeinde durch unsere (Anlieger Buckenkamp) rund 35 Jahre andauernde Tätigkeit eine Menge Geld gespart hat. Sparsam gerechnet sind das ungefähr 150.000 €.

Der Bürgermeister sieht das anders und teilte uns Folgendes wörtlich mit (Auszug): "Gegenstand der Regelung im Kaufvertrag ist eine Verpflichtung Ihrerseits, die Hecke auf Ihrer Seite zu pflegen. Diese von Ihnen übernommene Pflicht lässt sich nicht in eine Pflicht der Gemeinde umdeuten, die Hecke regelmäßig in der zweiten Junihälfte und der Nachschnitt in der zweiten Augusthälfte entweder durch den Bauhof oder durch Fachpersonal eines von Ihnen beauftragten Unternehmens mit gewöhnlichen Motor-Heckenscheren nach allgemeiner fachlicher Praxis zu pflegen.
Seien Sie versichert, dass die Pflege des öffentlichen Grüns nach wie vor einen hohen Stellenwert genießt und auch die Hecke am jüdischen Friedhof gepflegt wird. In der Sache betrachte ich diese Angelegenheit nunmehr als abgeschlossen."

Was daraus geworden ist, haben wir dann am 14. August erfahren. Es gipfelte in einem radikalen Heckenschnitt durch die Gemeindebetriebe mit einem dazu völlig ungeeigneten maschinellen Gerät, das eigentlich zum Grasschneiden an den Straßenböschungen eingesetzt wird. Es schneidet nicht, sondern reißt die Rotbuchen-Hecke herunter, das können Sie deutlich auf den Bildern sehen. Somit wurde der eigentlich vorgesehene Heckenformschnitt zu einem zweifelhaften, radikalen Erziehungsschnitt, der nur außerhalb der Schonzeit durchgeführt werden darf. Die Zweige wurden hierbei zersplissen. Auf der Bürgersteigseite wurde die Rotbuchenhecke vollkommen entblättert, zudem wurden regelrechte Löcher hineingeschnitten. Das versteht also Bürgermeister Thönnes darunter, wenn er schreibt: "Die Pflege des öffentlichen Grüns genießt nach wie vor einen hohen Stellenwert:"

Da der eine oder andere Anlieger diesbezüglich schon eine gewisse Vorahnung hatte (auch im Vorjahr war bereits das beschriebene ungeeignete Gerät eingesetzt worden, es handelt sich also um einen Wiederholungsfall), haben sie die Hecke vorher lieber wieder selbst geschnitten oder schneiden lassen. Übrigens zweimal im Jahr, wie nach allgemein anerkannter fachlicher Praxis üblich, zuerst im Juni und den Nachschnitt im August.

Konsequenz
Das Verhalten der Gemeinde Nottuln ist rechtswidrig und überhaupt nicht notwendig. Will man vorhandene, motorbetriebene Heckenscheren nicht einsetzen, so gibt es entsprechend große Heckenscheren-Treckeraufsätze, mit denen die Pflegeschnitte sehr zeitsparend und vor allen Dingen dem Bundesnaturschutzgesetz entsprechend schonend durchgeführt werden können. Aufgrund der oben angeführten Einsparungen von 150.000 € wäre es doch ein Klacks für die Gemeinde, so ein Vorsatzgerät anzuschaffen, schließlich kosten sie nur rund 5.000 €. Wir hatten die Gemeindeverwaltung bereits in der Vergangenheit gründlich darüber informiert.

Da die Angelegenheit gemäß der schriftlichen Aussage von Bürgermeister Thönnes bereits seit dem Jahre 2023 für ihn abgeschlossen ist, bleibt uns wohl leider nichts anderes übrig, als gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Vorschriften des  Bundesnaturschutzgesetzes bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Wir tun das nur sehr ungern, aber letztendlich ist er hierfür verantwortlich, besitzt er doch lange genug Kenntnis über diesen Vorgang, ist der Chef der Gemeindeverwaltung und ist überhaupt nicht bereit, die erforderlichen Änderungen herbeizuführen. Letztendlich sehen wir nach mehrfachen, jahrelangen, erfolglosen Versuchen, über den Bürgermeister diese Probleme zu lösen, keine Alternative mehr.

Was seine weisungsgebundenen Mitarbeiter (wir suchen keinesfalls die Schuld bei Ihnen) auch anders können, beweisen sie seit Jahrzehnten an einem Heckenteilstück vor einem privaten Grundstück am oberen nördlichen Teil des Buckenkamps, das noch nicht bebaut ist. Dort wird eigenartigerweise der Pflegeschnitt an derselben Rotbuchenhecke durch die Gemeinde zur gleichen Zeit mit einer motorbetriebenen Handheckenschere - nach allgemeiner handwerklicher Praxis - schon seit Jahrzehnten durchgeführt.
Das entspricht auch dem Bundesnaturschutzgesetz. Warum geschieht das seit Jahrzehnten nicht ebenso bei den übrigen Anliegern des Buckenkamps, auch wenn nicht jede dieser Anliegerfamilien am Buckenkamp bereits seit Generationen in Nottuln wohnt? Von einer Gleichbehandlung der Nottulner Bürgerinnen und Bürger kann hier wahrhaftig nicht gesprochen werden.

Resümee:
Hier wird wieder einmal deutlich, wie der Bürgermeister mit seinen Bürgerinnen und Bürgern verfährt: Er würgt den Vorgang einfach ab, indem er den Betroffenen mitteilt, dass die Angelegenheit für ihn abgeschlossen ist. Und das, obwohl die Probleme in keiner Weise von ihm gelöst wurden und somit nach wie vor bestehen, wie hier wieder einmal nachgewiesen wird. Da nimmt er sogar in Kauf, dass durch ihn wiederholt gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen wird. Dass hierbei das Vertrauen, das die Nottulner Bürgerinnen und Bürger in ihn bei seiner Wahl zum Bürgermeister gesetzt haben, zerstört wird, scheint ihn offensichtlich nicht zu beeindrucken.

Trotzdem will er am 14. September wiedergewählt werden. Ein Bürgermeister der großen Konzerne und Großinvestoren und offensichtlich nicht der Nottulner Bürgerinnen und Bürger. Das zeigt sich auch wieder bei den acht riesigen Windkrafträdern, die ein Unternehmen aus Münster in der Parklandschaft von Nottuln und nicht suf dem Gebiet von Münster errichten will. Hier verspricht sich das Unternehmen wahrscheinlich viel weniger Gegenwind als in Münster, zumal Bürgermeister Thönnes ja schon sein "Gemeindliches Einvernehmen" gemäß § 36 Baugesetzbuch für diese massiven Großanlagen erteilt hat. Ob seine Verfahrensweise überhaupt korrekt war und hier nicht ein Verfahrensfehler vorliegt, der das ganze Vorhaben juristisch kippt, wird sich demnächst zeigen (siehe auch Artikel "St. Martinus bekommt gigantische Konkurrenz" - Windkrafträder stellen Kirche in den Schatten) unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/751-st-martinus-bekommt-gigantische-konkurrenz

Nachtrag: Hecke am jüdischen Friedhof
Was die Pflegeschnitte der Hecke am jüdischen Friedhof betrifft, Bürgermeister Thönnes hatte das in seinem Antwortschreiben angesprochen (siehe oben), so wurde dieser noch später durchgeführt. Teilweise ragten die Äste bereits über einen Meter in die anliegende Straße hinein. Der erste Pflegeschnitt im Juni fand ebenfalls nicht statt. Es ist leider auch ein Problem, welches sich schon über Jahre hinzieht.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion

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