Blickpunkt Nottuln
28.09.2025
Blickpunkt Nottuln
Der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes hält eine Steuererhöhung von 20 % für erforderlich. Damit ist er recht einsam gegenüber den Nachbargemeinden, in denen es für 2024 überhaupt keine oder nur sehr moderate Steuererhöhungen gibt, dessen Steuersätze aber selbst dann noch weit unter den jetzt gültigen von Nottuln liegen
Blickpunkt Nottuln
Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und präsentieren ihnen hier das abgefragte Zahlenwerk der Nachbargemeinden im Vergleich zu Nottuln
Blickpunkt Nottuln
Es gibt viele Häuser in Nottuln! Wird sich ihre Anzahl signifikant steigern lassen, wenn die hier ohnehin hohen Grundsteuern in dem Maße weiter steigen, oder ziehen Häuslebauer lieber die günstigen Nachbargemeinden, wie beispielsweise Senden vor ???

Steuererhöhungen auf 2025 verschieben

Erst muss Klarheit herrschen

2025 greift das neue Steuersystem für die Grundsteuer, und niemand weiß so recht, was dabei herauskommt. Auf der Titelseite der Westfälischen Nachrichten vom 10. Jan. war in dicker Überschrift zu lesen: "Höhere Steuern für Privathäuser".

Übrigens ist jeder Eigentümer eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks sowie eines Gebäudes verpflichtet, die Grundsteuer B an die Gemeinde abzuführen, die sie einmal pro Jahr festlegt und erhebt. Doch bevor die neuen Grundsteuern nach der neuen steuerrechtlichen Basis für 2025 erhoben werden können, ist über die Höhe der Hebesätze von jeder Gemeinde neu zu entscheiden. Was dabei herauskommt, weiß ebenfalls noch keiner so richtig, da nach der jetzigen Steuerreform der bisherige Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit verloren hat. An dessen Stelle tritt der neue, vom zuständigen Finanzamt festgelegte Grundsteuermessbetrag.

Betrachte man die umliegenden Gemeinden von Nottuln, so gibt es für 2024 entweder überhaupt keine Steuererhöhungen oder nur sehr moderate. Offensichtlich haben die anderen Gemeinden erkannt, dass es gerade jetzt erst einmal sinnvoller ist, auf massive Steuererhöhungen zu verzichten. Nottuln sollte sich daran ein Beispiel nehmen, zumal verglichen mit der gleich großen Gemeinde wie Senden - was die Einwohnerzahl betrifft - der bisherige Hebesatz für die Grundsteuer B ohnehin schon bei 590 v. H. liegt, hingegen in Senden, trotz Erhöhung für 2024 nur bei 501 v. H.

Damit liegt Nottuln auch weit über dem durchschnittlichen Grundsteuer-B-Hebesatz in NRW von 565 v. H. (Bericht WDR vom 8.8.2023, siehe auch: https://www1.wdr.de/nachrichten/grundsteuer-rekordanstieg-seit-2016-100.html)
Dabei hat NRW ohnehin schon den höchsten Hebesatz aller Bundesländer, gefolgt von Hessen mit 495 v. H. und zuletzt den Schlusslichtern Bayern mit 352 v. H. sowie Schleswig-Holstein mit 347 v. H. (Stichtag 21.12.2022, nur Flächenländer)

Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Gemeinde Nottuln, in Anbetracht der wahrscheinlich zu erwartenden Erhöhung der Grundsteuern durch die neue Steuerrechtsreform, die im Jahre 2025 greift, vorher noch schnell einmal die Gelegenheit wahrnimmt, kräftig in die Portemonnaies der Nottulner Bürger zu greifen. Dabei weiß sie ganz genau, dass eine Erhöhung von 20 % viel zu hochgegriffen und auch politisch nicht akzeptabel ist. Aber wenn sie mit 10 % ins Rennen gegangen wäre, würde sie wahrscheinlich "nur" 5 % bekommen.

Wir bekräftigen nochmals, aufgrund der unklaren Lage und den nicht berechenbaren Auswirkungen der Steuerrechtsreform auf die Grundsteuer, sollte die jetzt geplante Erhöhung auch mit Rücksicht auf die Bürger, generell verschoben werden.
Und das so lange, bis tatsächlich feststeht, was der einzelne Bürger an Grundsteuer nach der neuen Berechnungsgrundlage und den dann gültigen Hebesätzen 2025 definitiv zu zahlen hat. So viel Fairness muss möglich sein. Erst muss Klarheit herrschen, ansonsten könnte es passieren, dass Nottulner Bürger innerhalb von gut 12 Monaten zweimal kräftig zur Kasse gebeten werden.

Außerdem sollte die Gemeinde Nottuln sich grundsätzlich die Frage stellen, was sinnvoller ist, die Grundsteuer massiv zu erhöhen oder neue Steuerzahler wie Häuslebauer und Gewerbetreibende zu gewinnen. Gerade in Bezug auf die neuen Baugebiete und Gewerbegebiete dürfte ihr die Antwort nicht allzu schwerfallen.

 


Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard