Zu kurz gedacht: Sterben in Raten
Der Versammlungsraum im Gemeindehaus (Johanneshaus), neben der Kirche am Kreuz, war bis auf den letzten Platz gefüllt, selbst der rückwärtige Raum zum Ausgang hin. Die evangelische Kirchengemeinde hatte Interessierte zur Projektvorstellung des Bestattungsunternehmers Lösing aus Nottuln, der seinen Gewerbebetrieb hier einrichten möchte, eingeladen. Der Versammlungsleiter Markus Wrobel begrüßte das Publikum mit den Worten: "Es ist noch nichts entschieden." Doch das stimmt nicht, denn vor einiger Zeit hat schon das Presbyterium mit Mehrheit die Grundsatzentscheidung getroffen, nur noch mit einem Bewerber/Investor zu verhandeln.
Vorheriger Ausschluß sozialer Projekte
"Die Projekte der anderen Investoren, die tatsächlich in die Verbesserung der sozialen Struktur des Kirchengemeinde-Zentrums investieren wollen, und das unter Erhalt der vorhandenen Gebäude, bedürfen übrigens keiner Änderung des Bebauungsplanes.Trotz dieser Voraussetzungen, waren sie bereits vorher vom Presbyterium aussortiert worden, bekamen wir auf eine mündliche Bemerkung unserer Redaktion in der Versammlung zu hören, obwohl gerade diese der evangelischen Kirchengemeinde neue und nachhaltige Einnahmen garantieren, wie von der westfälischen Landeskirche vorgesehen (siehe Artikel unter https://www.nottuln-blickpunkt.de/713-ein-bestattungsunternehmen-im-gemeindehaus-steht-fuer-eine-sterbende-kirche. Dort sind einige Planunterlagen über den Bau von 12 kleinen Wohnungen an diesem äußerst günstigen Standort für ältere Menschen eingestellt, die eine sinnvolle Ergänzung im sozialen Wohnungsbau darstellen, der in Nottuln so dringend benötigt wird.)
Die Aussortierung dieser sozialen Prokekte geschah übrigens ohne jegliche Information der Kirchengemeinde-Mitglieder bzw., ihrer Beteiligung, das hielt man nicht für nötig. Wir und viele andere finden, dass bei so einer maßgeblichen, richtungsbestimmenden Entscheidung, die rund 2.800 evangelische Kirchengemeinde-Mitglieder und deren Zukunft betrifft, sie zumindest vorher zu informieren und auch zu beteiligen sind. Ihr vollkommener Ausschluss ist äußerst bedenklich und undemokratisch und verstößt wahrscheinlich auch gegen den Geichbehandlungs-Grundsatz.
Somit hat gestern ausschließlich das Bestattungs-Unternehmen Lösing die Gelegenheit bekommen, ihr Konzept den Kirchengemeindemitgliedern vorzustellen. Schade, es wäre sicherlich sehr interessant gewesen, ob sich diese ebenfalls so entschieden hätten, wie das Presbyterium, das sich übrigens in ihrer Entscheidung auch nicht einig über die Ansiedlung dieses Gewerbeprojektes im Kirchenzentrum war und ist.
Somit bleibt bedauerlicherweise nur noch eine Variante, und zwar eine gewerbliche, die aber eine grundlegende Änderung des Bebauungs-Planes voraussetzt, die aber unseres Erachtens unzulässig ist.
Änderung des Bebauungsplanes möglich ???
Eines möchten wir bereits jetzt schon betonen: Nach dem gültigen Bebauungsplan ist die Fläche des Kirchenzentrums als "Gemeinde-Bedarfsfläche und ihre kirchliche Nutzung" festgelegt und das nicht ohne triftige Beweggründe. Das schließt von vorneherein aus, dass hier ein Gewerbebetrieb angesiedelt werden darf. Diesbezüglich hat eigenartigerweise schon ein Termin zwischen Kreis- und Gemeindeverwaltung sowie dem Ehepaar Lösing stattgefunden. Meine Frage an sie, ob Ihnen schon signalisiert wurde, dass hier trotzdem ihr Gewerbebetrieb angesiedelt werden darf, verneinten Lösings, allerdings haben sie, ihren Angaben zufolge, schon eine diesbezügliche Bürgeranregung an den Gemeinderat übersandt.
Befremdet hat uns in der Versammlung die offizielle, voreilige Mitteilung des Grünen-Ratsmitgliedes Paul Bergmann, dass seine Fraktion, die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion sowie die FDP keine Probleme bezüglich der Änderung des Bebauungsplanes sehen würden. Diese vorzeitige Aussage halten wir im derzeitigen Stadium für sehr leichtfertig, denn so eine Entscheidung, wenn sie denn überhaupt so gefällt wird (was wir aus juristischen Gründen bezweifeln), muss einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Schließlich steht diese Gemeinde-Bedarfsfläche/Kirche 2.800 evangelischen Christen und vielen, vielen weiteren Bürgern Nottulns als öffentliche Nutzfläche zur Verfügung.
Nutzung des Gemeindehauses (459 qm)
Insofern drehte es sich im Verlauf der Versammlung hauptsächlich darum, welche Möglichkeiten noch den aktiven ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bleiben, um auch weiterhin ihrer sozialen wertvollen Arbeit nachzukommen. Frau und Herr Lösing hatten bei der Vorstellung bereits versichert, dass sich nicht viel ändern wird, man wird sich mit der Kirchengemeinde arrangieren. "Keine baulichen Veränderungen, Traditionen beibehalten" war von Ihnen zu hören. Besondere geplante Veranstaltungen der Kirchengemeinde sollen weiterhin möglich sein. Allerdings wird im Gemeindehaus ein Büro und eine Sargausstellung eingerichtet. Im Versammlungsraum sollen die Teilnehmer nach der Beerdigung bewirtet werden (Beerdigungskaffee).
Wie das allerdings alles funktionieren soll, ist fraglich und blieb erst einmal offen, denn schon jetzt wird an vier Nachmittagen in der Woche das Gemeindehaus von der Schülerhilfe genutzt. Frauengruppe und Stuhlgymnastik waren ebenfalls ein Thema. Die Kleiderkammer wurde bereits im Dezember geschlossen. Pfarrerin Regine Vogtmann gab zu bedenken, dass sich die tatsächliche Nutzung im Einzelnen erst in den Vertragsverhandlungen zwischen dem Presbyterium und der Firma Lösing entscheiden wird - massive Einschränkungen wird es hier offensichtlich geben.
Das Suchen anderer Räumlichkeiten hat schon begonnen
Das Suchen anderer Räume schloss Vogtmann nicht aus. In den Westfälischen Nachrichten war bereits tags vorher in Verbindung mit der Einladung der evangelischen Kirchengemeinde zum Kaffee-Tasting ins Ladenlokal des Stifts Tilbeck, zu lesen: "Ziel ist es, einen Ort der Begegnung außerhalb der evangelischen Kirche zu schaffen und die Gemeinde an einen Tisch zu bringen."
Betriebswirtschaftlich: Betrieb an einem Ort
Lösings verwiesen auf Anfrage, dass sie den bisherigen Betrieb im Gebäude des ehemaligen Kaffees Boer beibehalten wollen. Aus kaufmännischer und betriebswirtschaftlicher Sicht (Finanzen, Zeitfaktor, Vermeidung unnötiger Fahrten bzw. Transporte) ist es aber auf Dauer viel ungünstiger, zwei Betriebe, die nur ein paar hundert Meter auseinander liegen, zu betreiben, als zentral an einem Ort. Insofern wird es nur eine Frage der Zeit sein, dass der Bestattungs-Betrieb vollständig ins Kirchen-Gemeindezentrum einziehen wird. Schließlich lässt sich auf dem rund 3.000 qm großen Grundstück mit den aufstehenden Gebäuden alles unterbringen, was ein Bestatter so braucht: Ein Sarglager, Funktionsräume, Abschiedsräume, Büroräume, ein Beerdigungskaffee, etc. - das Kirchenzentrum bietet viele Möglichkeiten. Wer realistisch denkt, weiß, dass das Kirchenzentrum in Raten sterben wird, was sehr schnell erfolgen kann.
Nutzung des Pfarrhauses (157 qm)
Die rund 150 qm große Wohnung im Pfarrhaus, das direkt an das Gemeindehaus angebaut ist, wird weiterhin von der Pfarrerin bis zu ihrer zeitnahen Pension genutzt, danach soll sie laut Lösing vermietet werden. Die Frage, ob sie die rund 150 qm große, schön gelegene Wohnung nicht später einmal selbst nutzen wollen, wurde nicht gestellt.
Nutzung der Kirche unter dem Kreuz (137 qm)
Sollte der Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde rechtswirksam geschlossen werden können (und von der Landeskirche genehmigt werden, Anm. der Redaktion) dann wird die Kirche entweiht und von Ihnen genutzt, so Lösings. Im Gegensatz zu katholischen Kirchen können in evangelischen Kirchen auch nach der Profanierung weiterhin Gottesdienste gefeiert werden. Laut Lösings können aus ihrer Sicht geplante Gottesdienste und Taufen in der Kirche stattfinden. Massive Einschränkungen wird es geben, denn der Kirchenraum eignet sich hervorragend als Trauerhalle für bis zu 100 Personen und wird dementsprechend umfunktioniert werden.
Nutzung des Außengeländes/Einzäunung (rund 3.000 qm)
Auf der Terrasse soll eine Sitzgruppe eingerichtet werden. Das Grundstück, auf dem das Kirchenzentrum steht, möchte das Bestattungsunternehmen Lösing ihren Angaben zufolge komplett einzäunen. Aus Sicht der Dülmener Straße haben wir das einmal grafisch mit einem hochwertigen Zaun optisch dargestellt. Der hintere Durchgang zwischen Kirche und Gemeindehaus (Durchstich von der Martin-Luther-Straße zur Pastor-Hoffmann-Straße) soll aber tagsüber geöffnet bleiben. Außerdem wird hier wohl der gesamte Fuhrpark für Bestattungs- und auch Pflegefahrzeuge eingerichtet, schließlich ist die Firma Lösing von der Katholischen Kirche mit der Pflege des gesamten Friedhofes, der direkt neben dem evangelischen Kirchenzentrum liegt, beauftragt.
Anmerkung der Redaktion:
In dieser Angelegenheit geht es uns nicht um Personen, sondern nur um die Sache, nämlich die dauerhafte Erhaltung unseres evangelischen Kirchenzentrums in seiner ganzen Funktion. Darüber hinaus hat die Entscheidung, die hier endgültig getroffen wird, wahrscheinlich auch eine präjudizierende Wirkung auf ähnlich gelagerte Fälle.
Als wir uns im Februar 2024 (auch auf Bitten anderer evangelischer Christen) erstmalig dafür einsetzten, da wussten wir überhaupt nicht, wer einmal als Interessent für den Kauf des Kirchenzentrums auftreten wird. Dass es ausgerechnet Alexander Lösing ist, den es jetzt trifft und den wir auch seit Jahren kennen, bedauern wir.
Wer Kirchen zerstört, der zerstört auch das religiöse Leben
Das gilt insbesondere dann, wenn es nur eine evangelische Kirche im Dorf gibt.
Abschließend möchten wir nochmals betonen, dass das gesamte Gemeindezentrum mit der Kirche unter dem Kreuz, mitten in Nottuln, neben jedem persönlichen Zuhause das gemeinschaftliche Zuhause aller evangelischen Christen in Nottuln ist - so soll es bleiben! Ob das endgültig gelingt, werden andere Institutionen entscheiden, zum einen die westfälische Landeskirche, zum anderen der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes, der auch Theologe (katholisch) ist, sowie der Gemeinderat und letztendlich vielleicht sogar Gerichte.
Wir als Redaktion können uns nichts vorwerfen, wir haben alles dafür getan, auch gegenüber der Westfälischen Landeskirche und hoffen nun, dass die viele Zeit und die Nerven, die wir dabei geopfert haben, nicht umsonst waren und das Evangelische Kirchengemeindezentrum nicht stirbt, auch nicht in Raten.
Letztendlich wird es sich zeigen, ob soziale, christliche Projekte eine wirkliche Chance in Nottuln bekommen und ob insbesondere ein Bürgermeister, aber auch der Gemeinderat wirklich sozial verantwortungsvoll denken und vor allen Dingen handeln. Das gilt natürlich auch für die Westfälische Landeskirche, die ihrer hohen Verantwortung gerecht werden muss. Andernfalls wird das Moehlsche und gemeinsame dörfliche Erbe, nämlich das evangelische Kirchenzentrum, in das seinerzeit mehrere Millionen Gemeindegelder investiert wurden, von der Bildfläche verschwinden.
Die Auswirkungen wären katastrophal. Den Bürgern würde somit das Fundament für christliches, religiöses Denken und Leben in Nottuln genommen. Was zurück bleibt, wird eine völlig gespaltene Gesellschaft sein, der Nährboden für eine extrem negative Entwicklung in Nottuln.
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
(Aktualisiert am 25.2.2025)
Gemeindeversammlung am Sonntag, dem 2. Februar, um 11:00 Uhr im Johanneshaus
Laut Web-Seite der evangelischen Kirchengemeinde in Nottuln findet am kommenden Sonntag, dem 2. Februar, um 11:00 Uhr im Johanneshaus (neben der Kirche unter dem Kreuz) eine Gemeindeversammlung statt. Dort heißt es wörtlich: "Das Presbyterium wird die Gemeinde im Rahmen einer Gemeindeversammlung über die Details zum Verkauf der Gebäude (Kirche, Johanneshaus, Pfarrhaus) informieren. Die Versammlung beginnt nach dem Gottesdienst (11 Uhr) im Johanneshaus. Der zukünftige Erwerber wird auf der Gemeinde-Versammlung sein Konzept vorstellen und Fragen hierzu beantworten. Alle Interessierten sind herzlich willkommen."
Persönliche Einladungen wird es nicht geben, obwohl es hier um das traurige Ende oder ein sinnvolles Weiterbestehen des evangelischen Kirchengemeinde-Zentrums geht. Übrigens, nicht jedes evangelische Gemeindemitglied hat eine Tageszeitung oder einen Internetanschluss!
Unsere Redaktion hatte sich zwecks Information am 14. November 2024 an Klaus Bratengeyer in seiner Eigenschaft als Presbyteriums-Vorsitzender gewandt, nachdem wir und Gemeindemitglieder über mehrere Monate hinweg von den Gesprächen und Verhandlungen des Presbyteriums, der Pfarrerin und der Superintendentin hinter verschlossenen Türen keine Mitteilungen bekommen haben - die Gemeindemitglieder wurden einfach nicht informiert. Und das, obwohl unserer Redaktion aufgrund einer Presseanfrage an die Evangelische Westfälische Landeskirche von der Stabsstelle (Ltg.) des Landeskirchenamtes in Bielefeld folgende Antwort erhielt: ... Die Ev. Kirchengemeinde Nottuln sieht sich dem Vernehmen nach mit der Herausforderung konfrontiert, ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten zu müssen. Sie hat dem Landeskirchenamt gegenüber versichert, großen Wert auf eine transparente Diskussion der Situation vor Ort zu legen.“
Davon haben wir hier nichts bemerkt.
Von Klaus Bratengeyer, erhielten wir drei Wochen nach unserer Anfrage folgende Antwort: "In der Tat beschäftigt sich das Presbyterium der Kirchengemeinden Nottuln derzeit intensiv mit dem Verkauf der Kirche, des Pfarrhauses und des Johanneshauses. Zum heutigen Zeitpunkt gibt es noch kein spruchreifes Ergebnis. Wir gehen davon aus, dass wir unseren Gemeindegliedern und der Öffentlichkeit etwa Mitte Dezember Details über die Veräußerung der Gebäude mitteilen können."
Unsere Frage, wie der Stand der Verhandlungen ist, bzw. ob es auch andere tragfähige und wirtschaftliche Konzepte gibt, die den Erhalt der Kirche in Zukunft sichern, blieb bedauerlicherweise bis heute unbeantwortet, obwohl es eine sehr sinnvolle, ausgearbeitete soziale Alternative gibt.
Trotz alledem wurden wohl schon reichlich "Pflöcke eingeschlagen", die anderen Mitbewerbern offensichtlich keine Chance mehr lassen sollen, selbst wenn sie ein besseres, vor allen Dingen soziales Konzept haben, das übrigens auch planungsrechtlich die Erfordernisse des gültigen Bebauungsplanes 36 erfüllt, was ein gewerblicher Betrieb nicht kann. Übrigens gibt es nach unseren Informationen keine städtebaulichen Erfordernisse, die eine Änderung des Bebauungsplanes rechtfertigen würden.
Aufgrund der bisherigen Recherchen und Informationen kann davon ausgegangen werden, dass den Kirchengemeindemitgliedern wahrscheinlich eine fast fertige "Lösung" von einem jetzt schon feststehenden Bestattungsunternehmen präsentiert wird und die Gemeindemitglieder diese eigentlich nur noch abnicken sollen. Das bestätigt auch der oben angeführte Text in der Einladung: "Der zukünftige Erwerber wird auf der Gemeindeversammlung sein Konzept vorstellen....", der ganz offensichtlich jeden Zweifel ausschließt, dass an den Bestattungsunternehmer verkauft werden soll. Da helfen auch nicht die ständigen Beteuerungen der Pfarrerin Regine Vogtmann und des Presbyteriums-Vorsitzenden Bratengeyer: "Es gibt noch keinen Vertrag, es ist noch nichts unterschrieben."
Doch so geht man mit Gemeindemitgliedern nicht um, und das sind immerhin 2800 Mitglieder, denen dieses Kirchenzentrum gehört. Außerdem wurde das gesamte Kirchenzentrum primär mit finanziellen Mitteln der Gemeindeverwaltung und nicht aus kirchlichen Mitteln finanziert. Gemeindedirektor Joseph Moehlen und der Gemeinderat hatten damals weitblickend dafür gesorgt. Viele Menschen, aus dem Osten Vertriebene und Flüchtlinge fanden schon damals hier ihre neue kirchliche Heimat. Deshalb erwarten wir natürlich auch die Unterstützung unseres Bürgemeister Dr. Dietmar Thönnes, an den wir uns bereits gewandt haben, und des Gemeinderates.
Deshalb ist es äußerst wichtig, dass viele Gemeindemitglieder auf der Gemeinde-Versammlung erscheinen, wir bitten Sie ganz herzlich darum, denn es geht um unser Kirchenzentrum, um unsere kirchliche Heimat!
Zudem gibt es tatsächlich eine sinnvolle Alternative, die im Gegensatz zu einem gewerblichen Betrieb neue Einnahmen für die Kirchengemeinde generiert und eine sinnvolle ergänzende Bebauung im sozialen Wohnungsbau darstellt, der in Nottuln so dringend benötigt wird. Das Gemeindehaus selbst würde zu einer sozialen Tagespflegestätte umgebaut. Ein sozialer Träger hat schon Interesse bekundet. Die Kirche unter dem Kreuz bliebe übrigens in ihrer bisherigen Funktion vollständig und zu jeder Zeit erhalten, was beim Verkauf an den "zukünftigen Erwerber" (so vom Presbyterium benannt), der einen Gewerbebetrieb hier einrichten will, nicht möglich ist. Das Pfarrhaus könnte nach Beendigung des Dienstverhältnisses mit der Pfarrerin in Nottuln, das wie man hört, in absehbarer Zeit zu erwarten ist, als Gemeindehaus genutzt werden.
Außerdem würde dieses alternative Projekt unter das Bekenntnis der Westfälischen Landeskirche fallen, dass auch im Protokoll der erst kürzlich stattgefundenen 20. Landessynode auf der Seite 51 wie folgt festgehalten ist: "Unser Anliegen ist, aufgrund der Veränderung der zu erwartenden Kirchensteuereinnahmen einen stärkeren Fokus auf Wirtschaftlichkeit und ertragsbringende Alternativen zu unterstützen". Und genau das wird von diesem Projekt geleistet, denn die Tagespflegestätte im jetzigen Gemeindehaus garantiert neue, dauernde Mieteinnahmen neben den Kirchensteuern. Zusätzlich bekäme sie als Investor für das Wohnprojekt erst einmal Zuschüsse für den Bau von 12 Sozialwohnungen und später regelmäßig die Mieteinnahmen hierfür.
Bei einem privaten Investor bekäme sie die Erbpacht für das beanspruchte Gelände. Auch die Gemeinde Nottuln könnte hier mit ihrer Genossenschaft als Investor auftreten. Obendrein passen solche sozialen Projekt natürlich viel eher in ein kirchliches Gemeindezentrum, als die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes im Gemeindehaus, der offensichtlich nach dem derzeitigen Bebauungsplan planungsrechtlich hier ohnehin nicht zulässig ist. Das ist unseres Erachtens, aber auch aus sozialer Sicht, eine sinnvolle Alternative, die das evangelische Kirchenzentrum für die Kirchengemeinde und die Allgemeinheit erhält und einer ergänzenden weiteren sozialen Nutzung zuführt.
Letztendlich setzt es die evangelische Kirchengemeinde auch finanziell auf ein stabiles, nachhaltiges Fundament. Will die evangelische Westfälische Landeskirche viele weitere Kirchenaustritte verhindern und der Nottulner Kirchengemeinde eine Zukunft geben, dann darf sie der Ansiedlung eines Gewerbebetriebes im Kirchengemeindezentrum mit der einzigen evangelischen Kirche in Nottuln nicht zustimmen.
Weitere Informationen zu dieser sinnvollen, sozialen Lösung finden sie links auf dem Lage- und dem Ansichtsplan mit Bildlegenden - es gibt weitere Planunterlagen.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Ministerpräsident und Landesverkehrsminister NRW helfen
Unsere Redaktion hatte den Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und den Verkehrsminister Oliver Krischer angeschrieben, nachdem die mehrfachen Versuche unserer Redaktion bei der Gemeinde Nottuln und dem Kreis Coesfeld, eine Durchfahrtssperre für Pkw und LKW auf dem nördlichen Ende des Buckenkampes wieder installieren zu lassen, gescheitert waren.
Aufgrund des sogenannten Poller-Erlasses des Verkehrsministers wurden die drei Poller auf dem Buckenkamp auch nach der Freigabe des Uphovener Weges (Kreisstraße), auf dem die Fahrbahn erneuert worden war, nicht mehr wieder installiert. Die Poller hatten über 30 Jahre für die Sicherheit der hier in den drei sozialen Anlagen wohnenden, behinderten Menschen bei der Benutzung des Buckenkampes gesorgt, ein Durchfahrtverkehr war nicht möglich. In acht Artikeln, die unter dem Button GEMEINDE zu finden sind, hat unsere Redaktion darüber berichtet.
Es dauerte bedauerlicherweise sehr lange, bis an dieser Stelle überhaupt Verkehrsschilder installiert wurden, die die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen verbieten. Das half natürlich nicht wirklich, denn vom Durchfahren einer Durchfahrtsverbots-Zone, die nur 15 Meter lang ist, ließen sich viele Autofahrer nicht abschrecken.
Später wurde dann aufgrund unserer Bitte, Freiburger Kegel aufzustellen, insoweit nachgekommen, als nur einer mittig auf der Straße platziert wurde. Auch das hielt die Autofahrer ebenfalls nicht ab, die Straße zu passieren, denn rechts und links neben dem Kegel waren die Fahrbahnen sehr komfortabel über zwei Meter breit, weiterhin vorhanden (siehe auch Fotografie links).
Während dieser gesamten Zeit waren insbesondere die vielen behinderten Menschen, die hier in den drei sozialen Anlagen, Krankenhaus, Altenheim und Alten-Wohnanlage (52 Wohnungen) wohnen und mit ihren Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühlen und elektrischen Hilfsfahrzeugen den Buckenkamp benutzten, erheblich gefährdet. Aber auch die Kinder, die sich aufgrund der hier vorhandenen Durchfahrtssperre 36 Jahre lang ohne irgendeinen Unfall sicher bewegen konnten, waren ebenfalls den Gefahren des Durchfahrt-Verkehrs unnötigerweise ausgesetzt.
Kurz vor Weihnachten bekamen wir dann vom Verkehrsminister die Nachricht, dass die Fahrbahn nun durch sogenannte Freiburger Kegel verengt wird. Anfang Januar war es dann so weit, endlich wurde die Straßenbreite durch die Aufstellung von jetzt zwei Freiburger Kegeln so eingeschränkt, dass eine Durchfahrt von Anlieferungs- und Personenkraftfahrzeugen nicht mehr möglich ist - dafür danken wir dem Verkehrsminister Oliver Krischer, dem Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und Ihren Mitarbeitern in Düsseldorf.
Wir und primär die oben angesprochenen behinderten Seniorinnen und Senioren, aber auch die Eltern von den hier wohnenden Kindern sind froh, dass die Gefahren des Durchfahrt-Verkehrs durch die endgültige Aufstellung von zwei Freiburger Kegeln endlich wieder beseitigt sind.
Was auch im Nachhinein für viele Bürger unerklärlich bleibt, ist, warum die Nottulner Gemeinde- und die Kreisverwaltung Coesfeld diesen Prozess, der der Verkehrssicherheit, insbesondere von behinderten Menschen und kleinen Kindern dient, so lange verzögert haben.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Schnelle Korrektur durch den Gemeinderat erforderlich
Wer die Lokalseite Nottuln der Westfälischen Nachrichten heute aufschlägt, bekommt erst einmal den Eindruck, dass die Gebührenerhöhung bei der Abfallbeseitigung das beherrschende und wichtige Thema für die Nottulner Bürger ist. Aber nein, weit gefehlt, denn das wirklich beherrschende wichtige Thema für die Nottulner Bürger verbirgt sich in dem kleinen Artikel unten rechts auf der Lokalseite mit der lapidaren Überschrift "Steuer: Es gibt Gewinner und Verlierer".
Doch genau das würde die Nottulner Bürger massiv treffen, denn es wird wohl mehr Verlierer und kaum Gewinner geben. Zum zweiten Mal würden sie innerhalb von 12 Monaten aufgefordert, ins Portemonnaie zu greifen, das aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten ohnehin nicht mehr gut gefüllt ist.
Dieses ist schon alleine dadurch bedingt, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B, die bei allen bebauten privaten sowie gewerblichen Grundstücken anfällt, von 690 % auf sage und schreibe 923 % angehoben werden soll - so die Entscheidung und Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nottuln an den Gemeinderat.
Und das, nachdem erst in diesem Frühjahr der Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend von Januar an, von 590 % auf 690 % angehoben wurde - das sind 100 % mehr! Obwohl die Gemeinde Nottuln schon mit 590 % der Spitzenreiter im Vergleich mit den drei anderen Baumberge-Gemeinden, Billerbeck, Havixbeck und Senden war, ließ sich Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes nicht davon abhalten.
Unsere Redaktion hatte mit einem Artikel darum gebeten, diese Anhebung auf 2025 zu verschieben, mit der Begründung, dass erst einmal Klarheit darüber herrschen muss, inwieweit sich die neu greifende Grundsteuer-Rechtsreform auf die Grundsteuer auswirkt.
Hier der Link zum Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/607-steuererhoehungen-auf-2025-verschieben.
Schon damals warnte man in allen Medien vor den dadurch zu erwartenden Steuererhöhungen. Die anderen Baumberge-Gemeinden hatten das wohl zum Anlass genommen, entweder gar keine, oder nur sehr moderate Steuererhöhungen, wie auch in unserem Artikel deutlich dargestellt, zu erheben. Sie und insbesondere ihre Bürger sind durch die klugen politischen Entscheidungen jetzt die Gewinner und Nottulns Bürger offensichtlich die Verlierer!
Das wird aus den Zahlen der nachfolgenden Grafik im Vergleich mit den Hebesatzempfehlungen des Finanzministeriums für die vier Baumberge-Gemeinden mehr als deutlich! Die Gemeindeverwaltung Billerbeck geht hier sogar beispiel- und vorbildhaft voran, indem sie die jetzige Hebesatzempfehlung des Finanzministeriums nach unten hin korrigiert, wie wir auf Nachfrage erfuhren. Anstatt der empfohlenen 645 % hat sie nur noch 612 % als Hebesatz vorgeschlagen, sie denkt wahrhaftig an die Folgen für ihre Bürger!
Schuld sind nicht immer die anderen
Eine leicht unbedachte Äußerung muss man konstatieren, wenn man die Worte des Fraktionsvorsitzenden der CDU Hartmut Rulle "Das Finanzministerium habe diese Hebesätze errechnet und nicht die Gemeinde" ernst nimmt. Schließlich sind die vom Finanzministerium herausgegebenen Hebesätze keine verbindlichen, sondern unverbindliche Empfehlungen. Zudem hat sie es in die Verantwortung der Kommunen gestellt, eigene Hebesätze festzulegen, was auch korrekt ist. Und natürlich fußen die empfohlenen Hebesätze auch auf den vorher in 2024 gültigen Hebesätzen der einzelnen Kommunen und das war absehbar. Trotzdem konnte die Gemeindeverwaltung Nottuln es nicht lassen, bei der Grundsteuer B noch kurz vorher richtig einen "herauszuhauen", nämlich 690 % Hebesatz für 2024!
Da muss man sich nicht wundern, denn jetzt fällt die vom Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes angesetzte und vom Gemeinderat befürwortete Steuererhöhung den Nottulner Bürgern auf die Füße - das war ebenfalls schon damals abzusehen. Da wirken die Worte des Kämmerers Dominik Bomholt: "Auch für uns als Verwaltung ist das ein ganz doofes Thema" schon etwas hilflos. Ja, wer bringt denn eigentlich die Vorlagen zur Abstimmung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Gemeinderat ein? Wenn ich mich recht erinnere, ist es doch die Gemeindeverwaltung, allen voran der Bürgermeister. Und der scheut sich offensichtlich nicht, zu der Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in 2024 um 100 % für 2025 nochmals 233 % obendrauf zupacken - das sind dann insgesamt 333 %! Selbst bei gleichbleibendem Steuermessbetrag ist zu erwarten, dass sich die Grundsteuer B massiv erhöht.
Aus Fehlern lernen und die Folgen korrigieren
Natürlich ist niemand frei davon, Fehler zu machen. Doch man muss in der Lage sein, aus seinen Fehlern zu lernen, um sie zu korrigieren. Der Gemeinderat hat am 10. Dezember die Gelegenheit dazu, die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zurückzuweisen. Den erforderlichen Mut hierzu sollten die Ratsmitglieder haben und nicht der Rhetorik ihres Bürgermeisters erliegen. Zugegebenermaßen ist sie brillant, doch das allein macht noch keinen guten Bürgermeister. Schließlich ist sie ein Merkmal fast aller studierten Theologen, denn es ist ihre Aufgabe, ihre "Schäfchen" zusammenzuhalten.
Doch die Zeit bis zur Ratsentscheidung sollte von allen Parteien, auch den Bürgermeisterparteien, genutzt werden, sich über einen an den Baumberge-Nachbargemeinden orientierenden gemeinsamen Hebesatz einig zu werden. Der schon in diesem Jahr beschlossene Hebesatz von 690 % sollte absolut ausreichen, schließlich ist er selbst im Vergleich mit den vom Finanzministerium jetzt empfohlenen Hebesätzen ab 2025 für alle Baumberge-Gemeinden immer noch der allerhöchste Hebesatz! (siehe obige Vergleichsgrafik)
Bei den Baupreisen zählt künftig jeder Euro
Es ist höchste Zeit dafür, denn der Hebesatz von 923 % ist wahrhaftig kein Weihnachtsgeschenk für die Nottulner Familien, sondern angesichts der bereits deftig erhöhten Grundsteuer 2024, für viele eine nicht oder kaum tragbare Belastung. Außerdem wird das wahrscheinlich fatale Folgen bei der Vermarktung von baureifen oder noch in der Planung befindenden Grundstücken in Nottuln haben, denn die Grundsteuern fallen jedes Jahr erneut wieder an! Der Abstand zu den anderen Baumberge-Gemeinden wird immer größer. Für viele Bauwillige wird die überhöhte Grundsteuer Anlass genug sein, sich ein Grundstück in den benachbarten Baumberge-Gemeinden auszusuchen, da hier nachweislich viel geringere Grundsteuern jedes Jahr anfallen. Die Lage auf dem Bausektor spitzt sich immer mehr zu, da zählt schon jetzt und künftig noch viel mehr, jeder Euro!
Insofern wird wohl die Entscheidung des Gemeinderates am 10. Dezember, wenn er der Vorlage des Bürgermeisters mit 923 % Hebesatz zustimmt, sehr weittragende, bedeutende, negative Auswirkungen für die Zukunft Nottulns haben.
Mit den besten Grüßen und trotz alledem einen schönen 1. Advent im Kreise Ihrer Familien
Ergänzung:
Wir hatten den Fraktionsvorsitzenden vor der Abstimmung in der Gemeinderatssitzung, den Link zu diesem Artikel (per E-Mail) mit der Bitte übersandt, ihn auch an ihre Fraktions- und Parteimitglieder weiterzuleiten. Unsere Redaktion hatte gehofft, dass der Gemeinderat dieser weiteren eklatanten Erhöhung der Grundsteuer von 690 % auf 923 % nicht zustimmen wird. Unsere Bemühungen blieben leider derfolglos, denn der Gemeinderat hat mehrheitlich auch dieser weiteren Erhöhung zugestimmt. Somit wurde in 2024 zweimal eine Grundsteuererhöhung beschlossen und der Hebesatz um insgesamt 333 % angehoben.
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Stand 1.1. 2025
Hilf dir selbst, so hilft dir Gott
Margret, eine freundliche, bescheidene Dame, wir lernten sie schon vor vielen Jahren auf Spaziergängen im Nonnenbachtal kennen. Wenn es der Zufall wollte, traf man sich dort einfach. Und "Schuld" daran waren immer die Hunde und natürlich die Natur, die uns täglich ins Nonnenbachtal lockten. Doch die langen Spaziergänge forderten auch ihren Tribut. "Alt werden ist eben nichts für Feiglinge", wie man halt zu sagen pflegt
Margret ist jedoch kein Mensch, der lange jammert oder schnell den Mut verliert, nein, sie sucht pragmatische Lösungen. Der Rollator war ihr zu langsam und beschwerlich geworden bei den Spaziergängen mit Ihrer "Partnerin" Pia, ein lebendiges Hundefräulein. Doch es dauerte nicht lange, da kam mir eines Morgens bei meinem alltäglichen Spaziergang ein nicht alltägliches Fahrzeug entgegen. Und obendrauf saß schmunzelnd Margret und verkündete mir stolz: "Das ist meine neueste Errungenschaft, ein Laufrad für Erwachsene!"
Ich muss zugeben, Laufräder für kleine Kinder, die kenne ich wohl. Aber ein Laufrad für Erwachsene, das war auch für mich etwas Neues. "Und es ist federleicht" fuhr Margret fort, "denn es ist aus Carbon". Das konnte ich nur bestätigen, nachdem ich es leicht angehoben hatte. Margret erzählte mir, dass sie mit dem Laufrad viel weiter kommt als mit ihrem Rollator.
"Das Tolle daran ist jedoch, wenn es abwärts geht, dann setze ich mich einfach obendrauf und rolle fix den Hügel runter. Das macht Spaß und erweitert meinen Aktionsradius", so Margret weiter. Und schwups schwang sie sich mit einem Lächeln aufs Laufrad und rollte zügig den kleinen Hügel in Richtung Dorf herunter. Voran das Hundefräulein Pia, die ihr freundlich bellend den Weg wies. "Wenn es mir zu schnell wird, betätige ich beide Bremsen", hatte sie mir schon vorher versichert.
Das beruhigte mich, als ich ihr nachschaute und dachte, so kennen wir sie, wie viele Nottuner: Margret, die Unverzagte.
Sie hatte es nicht einfach in den letzten Jahren, trotzdem ließ sie sich nicht werfen. Wir wünschen Margret und Pia weiterhin noch viele schöne Jahre und Zeit für lange Spaziergänge im Nonnenbachtal. Mit dem Laufrad wird es ihnen nun wieder leichter fallen.
Ein "bewegtes" Leben mit "sollso" kann sinnvoll sein
Später erfuhr ich, dass dieses Laufrad für Erwachsene eine kleine eigene Geschichte hat. Die Idee hatte ein 85-jähriger Mann namens Albrecht Schnitzer, man soll ihn an seiner viel beachteten Schiebermütze erkennen, wie er selbst sagt. Albrecht wollte seinen Aktionsradius vergrößern und sich dabei maßvoll bewegen.
Herausgekommen ist letztendlich ein Laufrad, eine aktive Gehhilfe für Erwachsene mit dem amüsanten Namen "sollso". Ein unbekannter hatte Albrecht, als er mit dem Laufrad an einem Café vorbeirauschte, spöttisch zugerufen: "Kaputt oder sollso!" Schlagfertig hatte Albrecht zurückgerufen: "sollso", ohne den Namensschöpfer erkannt zu haben. Von jetzt an wurde jedes Laufrad mit dem Namen "sollso" veredelt.
Laufräder gab es schon vor 200 Jahren
Erfunden wurde das Laufrad für Erwachsene bereits vor rund 200 Jahren, genauer gesagt 1816, von Karl Freiherr von Drais, der es Draisine nannte. Mit hochgehobenen Füßen war er oft schneller als eine Postkutsche unterwegs, denn das Vorderrad war auch damals schon lenkbar. Von Drais legte mit dem Laufrad sozusagen den Grundstein für das Fahrrad, Motorrad und auch das Automobil.
Dass heute jemand auf die Idee kam, wieder ein modernes Laufrad für Erwachsene zu entwickeln, das bereits heute vielen bewegungseingeschränkten Menschen gute Dienste leistet, ist wunderbar. Durch die Erweiterung des Aktionsradius wird Ihnen ermöglicht, viel aktiver am öffentlichen Leben teilzunehmen.
Wir hoffen, dass Ihnen die kleine Geschichte aus dem täglichen Leben etwas Freude bereitet hat und dem einen oder der anderen auch irgendwie weiter hilft, vielleicht auch mit einem "sollso".
(PS: Wir schalten zur Wahrung unserer Unabhängigkeit grundsätzlich keine Werbung. Doch in diesem Fall machen wir eine Ausnahme (kostenlos). Denn es ist wahrscheinlich, dass auch andere Seniorinnen und Senioren, bzw. bewegungseingeschränkte Menschen, gerne wieder etwas mobiler sein möchten und dazu verhilft ja offensichtlich ein "sollso". Mehr über das Laufrad, das für Personen bis 150 kg Gewicht und 2 m Größe geeignet sein soll, erfahren Sie unter dem Link: https://www.laufrad-fuer-erwachsene.de/.)
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Versorgungs- und Sicherheitszone muss frei bleiben
Wer beim jetzigen Martinifest einmal hinter die Kulissen geschaut hat, dem ist klar geworden, dass auf dem Stiftsplatz der Bereich vor den Kurien am Nonnenbach in Zukunft auch aus weiteren Gründen frei bleiben muss. Hier erfolgt die Versorgung der Schausteller und der Verkaufsstände mit Starkstrom, den sie für den Betrieb ihrer Karussells benötigen. Der wird offensichtlich von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt. Übrigens hat zur Freude der Besucher ein weiteres attraktives Karussell seinen Platz vor den Kurien eingenommen.
Und damit die erforderliche Hygiene auf den Verkaufswagen und Gastronomieständen gewährleistet wird, ist Frischwasser vonnöten und auch das kommt aus dieser Versorgungszone. Die Bilder links zeigen Ihnen die tatsächliche Situation.
Sicherheit
Sicherheit auf der Kirmes ist natürlich auch ein Thema, das mitunter vernachlässigt wird, wie hier zu sehen ist. Von der rückwärtigen Seite werden die Starkstromanlagen durch den Nonnenbach sicher abgeschirmt.
Auf der entgegengesetzten Seite schirmen die Eiben sowie Rückseiten von Karussells bzw. Verkaufswagen die Starkstromanlagen ab. Von den Seiten (Sitzbänken) her fehlt aber diese Abschirmung, sodass Kinder und Halbwüchsige von hier freien Zugang haben und dadurch Gefahren durch Starkstrom ausgesetzt sind. Wie auf einem Bild sichtbar wird, ist ein Starkstrom-Kasten nicht verschlossen - das Vorhängeschloss ist nur eingehängt.
Um den Zugang zu diesen Zonen zu erschweren, beziehungsweise zu verhindern, halten wir es für erforderlich, dass künftig Zaunstellwände den Zugang zu den Starkstrom-Anlagenteilen verhindern.
Praktikable Alternativvorschläge zum Staudenbeet im Ortskern
Auch hierdurch wird noch einmal deutlich, dass die Zugangszone zum Nonnenbach vor den Kurien frei und zugänglich bleiben muss. Ohnehin suchen viele Touristen, aber auch Einheimische den Nonnenbach auf, stehen entspannt am Geländer und schauen gerne dem fließenden Gewässer auf seinem Weg durch den Stiftsplatz zu.
Wenn wirklich etwas in der Stiftsplatzzone für die Natur getan werden soll, dann ist eher die Renaturierung des Nonnenbaches in seinem Bachbett, zum Beispiel durch die Anlage von Wasserpflanzen-Inseln angezeigt.
Im Übrigen gibt es bessere und geeignetere Plätze für die Ansiedlung von Staudenbeeten, beispielsweise im ortskernnahen Rhodepark. Dort wartet förmlich die abgekehrte Wallseite zur alten Ortsdurchfahrt (ehemalige B 525), jetzt Rasenfläche, auf eine derartige Bepflanzung (siehe auch Bild unten links). Das würde übrigens auch nach dem Programm 444 der KfW gefördert, denn flächenkonkrete Maßnahmen sind hiernach innerörtlich oder in Ortsrandlage umzusetzen.
Finanzielle Förderung
Was die finanzielle Förderung angeht, so ist die vorgenannte Idee und die daraus resultierenden Maßnahmen sicherlich auch förderungswürdig nach den Richtlinien "Grüne Infrastruktur" vom Land NRW. Was man von der Förderung des Staudenbeetes auf dem Stiftsplatz nicht behaupten kann. Unsere Redaktion hatte recherchiert und nachgefragt.
Vorgelegen hat bei der Bezirksregierung Münster der Antrag mit einer Gesamt-Investitionssumme von 340.000 €, der sich wie folgt aufteilt:
1. Bepflanzung des Stiftsplatzes im Ortskern mit Stauden und Spalierl-Linden
2. Baumanpflanzungen im Neubaugebiet Nottuln Nord.
3. Naturnahe Gestaltung des Kinderspielplatzes Olympiastraße
Der gesamte Antrag wurde abgelehnt, weil er nicht den dazugehörigen Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ entsprach. Zudem konnten wir in Erfahrung bringen, dass aus den Antrags- und Planunterlagen für die Verwirklichung des Teilprojektes „Bepflanzung des Stiftsplatzes im Ortskern mit Stauden und Spalierlinden“ nicht hervorging, dass sechs wertvolle klimafördernde, ökologisch wertvolle, 50 Jahre alte, in Form geschnittene Eiben dafür gefällt werden sollen. Das hat die Bezirksregierung aber nach dem Vergleich mit einem Luftbild festgestellt, wie wir erfuhren.
Danach wurde offensichtlich der gleiche Antrag an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Dort gibt es das Programm 444 "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen". Zumindest der Teilantrag 1. Stiftsplatzbepflanzung, wie auch in den Westfälischen Nachrichten nachlesbar, soll von dort aus genehmigt worden sein. Die Investitionssumme beträgt hier 140.000 €, wobei 80 % gefördert werden. Bei der Gemeinde Nottuln bleibt somit ein Eigenanteil von 28.000 €. Da wir vermuten, dass auch hier die Angabe, nämlich die "Beseitigung der ökologisch wertvollen Eiben für die Anpflanzung" fehlt und trotzdem die Bewilligung erteilt wurde, haben wir auch eine Anfrage an die KfW gestellt.
Die Pressereferentin teilte uns erst einmal Folgendes mit: "Wir bedauern den Ärger der Bewohnerinnen und Bewohner Ihrer Gemeinde. Jedoch weise ich darauf hin, dass die KfW nicht die geeignete Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen ist. Für Rückfragen zu konkreten Umsetzungen empfehlen wir, sich direkt an die zuständige Gemeindeverwaltung zu wenden. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis."
Das hatten wir aber nicht und haben deshalb bei der KfW noch einmal nachgehakt. Doch jetzt wurde die Tür ganz zugemauert, mit den Worten: "Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihnen allerdings keine weitere Auskunft geben. Das Bankgeheimnis erlaubt uns nicht, zu einzelnen Vertragsbeziehungen Stellung zu nehmen."
Das hat schon ein Geschmäckle
Bedenkt man, dass es bei beiden Förderungsprogrammen, ob beim Land NRW oder bei der KfW, um die Verbesserung des Klimas und/oder der Biodiversität geht, dann steht die Bewilligung von öffentlichen Steuergeldern von über 100.000 € für die Verwirklichung so eines Projektes, bei dem sechs gesunde, ökologisch wertvolle, ein halbes Jahrhundert alte Eiben gefällt werden sollen, im starken Widerspruch. Die Klimaförderung und Biodiversität sind hier unseres Erachtens nicht gegeben. Das hatten wir auch der KfW bei unserer weiteren Nachfrage deutlich gemacht und ihren Förderungsbescheid infrage gestellt.
Viele Gründe sprechen gegen die Bepflanzung des Stiftsplatzes vor den Kurien
Außerdem ist der Stiftsplatz vor den Kurien aus vielerlei Gründen für die vorgesehene Pflanzaktion nicht geeignet, siehe auch oben. Mittlerweile rumort es wegen der unterschiedlichsten Gründe aus allen Ecken der Gemeinde. Das wird auch in Leserbriefen, veröffentlicht in den Westfälischen Nachrichten (WN) deutlich. Und eines eint fast alle, der Wunsch, doch endlich den Ratsbeschluss über die Stiftsplatzbepflanzung zurückzunehmen.
Unseres Erachtens wurde er wohl etwas übereilt, ohne die ganzen Voraussetzungen und Umstände ausreichend zu kennen, gefasst - vielleicht auch unter der Prämisse, die finanzielle Förderung nicht zu verpassen. Wenn wir uns die Fülle, der vorgeschlagenen komplexen Projekte ansehen, die zur Abstimmung dem Gemeinderat vom Bürgermeister in nur einer Sitzung präsentiert werden, dann können wir uns gut vorstellen, dass so manchem der Überblick und die Präzession bei der Abstimmung fehlt. Schließlich sind sie nicht hauptamtlich bei der Gemeinde beschäftigt, sondern werden gerade in der heutigen Zeit auch in ihrem Beruf stark gefordert.
Unsere Redaktion wird daher den Link zu diesem Artikel an die Fraktionsvorsitzenden, mit der Bitte, diese E-Mail an ihre Ratsmitglieder weiterzuleiten, übersenden. Wir bitten Sie auch, die beiden Artikel in gleicher Angelegenheit zu beachten:
https://www.nottuln-blickpunkt.de/632-die-kurien-waechter-von-nottuln-teil-1 und
https://www.nottuln-blickpunkt.de/636-die-kurien-waechter-von-nottuln-teil-2
Danke!
MIt besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard