Beurteilung des Vorhabens aus der Sicht des Immissionsschutzes (Lärm)
Rechtsgrundlagen:
1. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG).
2. Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutz-Verordnung). Im Allgemeinen wird der Freizeitlärm wie auch der Sportlärm nach dieser Verordnung beurteilt. Sie ist wohl die geeignetste, verbindliche und anerkannte gesetzliche Regelung hierfür.
In diesem Zusammenhang ist auch die "Geräuschprognose" des Ingenieurbüros vom 23.02.2026 Grundlage dieser Stellungnahme.
Sportanlagen und Freizeitanlagen sind in der Regel nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des BImSchG. Neben den baurechtlichen Voraussetzungen besteht aber die allgemeine Grundpflicht aus § 22 Abs. 1 des BImSchG, wonach schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern sind, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Schädliche Umwelteinwirkungen liegen übrigens dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tages- oder Nachtzeit, bei Sportanlagen auch in der Ruhezeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen. So können beispielsweise die Abstände von einer Sportanlage zu einer Wohnbebauung in einem Gewerbegebiet oder auch Mischgebiet aufgrund der dort zulässigen höheren Lärmrichtwerte geringer sein, als zu einem Allgemeinen oder gar Reinen Wohngebiet, für das wesentlich niedrigere Lärmrichtwerte gelten.
Bei der Skateranlage in Nottuln finden aber aufgrund der Standort-Planung durch die Gemeindeverwaltung die Immissionsrichtwerte für ein nahliegendes Allgemeines Wohngebiet Anwendung. Dort gelten folgende Grenzwerte (Beurteilungspegel) außerhalb von Gebäuden:
Tags (außerhalb der Ruhezeiten, 06:00 – 20:00 Uhr): 55 dB(A) Nachts (22:00 – 06:00 Uhr): 40 dB(A). Innerhalb der Ruhezeiten, tagsüber an Sonn- und Feiertagen (07:00 - 09:00, 13:00 - 15:00 Uhr) sowie werktags (06:00 - 08:00, 20:00 - 22:00 Uhr) gelten strengere Regelungen. Das heißt, dass in diesen Zeiten der Immissionsrichtwert um 5 dB(A) niedriger sein muss.
Doch das war einmal! Leider hat man bei der Novellierung der 18. BImSchV im Jahre 2017 diese vernünftige Regelung insoweit geändert, dass der niedrigere Immissionswert nur noch werktags in den Morgenstunden von 06:00 - 08:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 07:00 - 09:00 Uhr gilt. Alle anderen Ruhezeiten finden keine Berücksichtigung mehr, obwohl sie in der Verordnung immer noch aufgeführt sind.
Somit wurden die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten von 20 - 22 Uhr sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte außerhalb der Ruhezeit angepasst. Natürlich mit fatalen Folgen für die Anlieger, die jetzt die um 5 dB(A) höher liegenden Werte, auch in den jetzt nicht mehr berücksichtigten Ruhezeiten, ertragen müssen. Nur mal zum Vergleich: Die Erhöhung des Lärmpegels um 10 dB(A) bedeutet empfindungsgemäß, die Verdopplung der Lautstärke.
Gemäß weiterer Regelungen dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen tagsüber den Richtwert um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Und bei seltenen Ereignissen dürfen bis zu 18 Kalendertage im Jahr höhere Pegel - tagsüber bis zu 70 dB(A) - zulässig sein.
Trendsportarten
Gerade die Trendsportart Skaten bringt aufgrund der speziellen Geräuschentwicklung Konfliktpotenzial mit sich, denn Skateranlagen erzeugen Lärm, der in der Nachbarschaft, insbesondere in Wohngebieten, als sehr störend empfunden wird. Die Hauptgeräusche sind Rollgeräusche auf Beton, Aufschläge bei Sprüngen (Ollies) oder Beton-Coping in Rampen. Anwohnerproteste hiergegen führen oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, besonders, wenn Skateranlagen in der Nähe von Wohngebieten entstehen.
Deswegen gibt es aus Gründen des Immissionsschutzes, aber auch der Kosteneinsparung, eine sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen, um von vornherein dieses Konfliktpotenzial und auch dadurch entstehende Folgekosten zu vermeiden. Das sind:
1. Die Standortplanung
Der Standort muss äußerst sorgfältig gewählt werden. Die direkte Nähe zu Wohngebieten sollte vermieden werden.
2. Die Abstandswahrung
Ist die Nähe zu einem Wohngebiet absolut unvermeidbar, sollte ein Abstand von mindestens 160 Metern zu Allgemeinen Wohngebieten eingehalten werden (Empfehlung der Landesumweltämter).
3. Die Errichtung von Lärmschutzwällen/Lärmschutzwänden
Aufgrund der hohen Podeste einer Skateranlage und der physikalischen Tatsache, dass sich Schall kugelförmig ausbreitet, müssen die Lärmschutzwälle/-wände natürlich eine bestimmte Höhe haben und sie müssen so nahe wie möglich an der Schallquelle errichtet werden, um ihre Wirksamkeit zu entfalten. Das führt natürlich zu weiteren, nicht unerheblichen Kosten, die aber bereits bei der Planung der Anlage mit eingerechnet werden müssen. Aufgrund des geringen Abstandes zur Wohnbebauung (bei der geplanten Nottulner Skateranlage nur rund 90 Meter) und des in der Immissionsprognose angegebenen Beurteilungspegels am nächstgelegenen Wohnhaus von 54,8 dB(A), der nur 0,2 dB(A) unter dem zulässigen Immissionsrichtwert von 55 dB(A) liegt, wird die Installierung von Lärmschutzwällen oder Lärmschutzwänden sicherlich unvermeidlich sein.
4. Nutzungsregeln/Betriebszeitregelungen
Es sind die schlechtesten aller Maßnahmen, da sie vom täglichen Verhalten der Nutzer abhängig sind. Solche Maßnahmen sind nur dann wirksam, wenn sie regelmäßig, also täglich über die gesamte Betriebszeit, kontrolliert werden, was in der Regel nicht möglich und viel zu kostspielig ist. Beispiel Skateranlage in Nottuln: Diese Anlage darf nur von fünf Benutzern gleichzeitig genutzt werden. Darauf stützt sich die ganze Immissionsprognose (Hochrechnung), weil sonst die Immissionsrichtwerte offensichtlich nicht eingehalten werden können. Aller Wahrscheinlichkeit nach reicht nur ein Benutzer mehr aus, um den in der Immissionsprognose genannten Beurteilungspegel von 54,8 dB(A) so zu überschreiten, dass der zulässige Immissionsrichtwert von 55 dB(A), tagsüber nicht mehr eingehalten werden kann.
Fazit:
Um das beschriebene erhebliche Konfliktpotential und dadurch entstehende Kosten und gerichtliche Auseinandersetzungen von vorneherein zu vermeiden, sollte im Interesse der Gemeinde, der Politik, und der Finanzen sowie natürlich mit Rücksichtnahme auf die betroffenen naheliegenden Anwohner die Reihenfolge der geschilderten Maßnahmen 1 bis 3 unbedingt eingehalten werden. Es darf von vornherein erst gar nicht möglich sein, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte überschritten werden können! Das muss 1. durch die Auswahl eines geeigneten Standortes, 2. durch die Abstandswahrung, und 3. durch die Errichtung von Lärmschutzwällen oder Lärmschutzwänden geschehen.
Betriebliche Vereinbarungen, wie die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer festzulegen, helfen da nicht weiter, sondern sind der falsche Weg, will man auf der sicheren Seite stehen. Das zeigt auch schon die Aussage des Verfassers der Immissionsprognose in seiner Zusammenfassung auf Seite 14 auf: … bei einer bestimmungsgemäßen Nutzung sind keine höheren Geräuschimmissionen im Bereich der relevanten schutzbedürftigen Nutzungen zu erwarten.
Das sogenannte, Schönrechnen, auch das finanzielle, um ein Vorhaben schnell durch die Politik zu bringen, endet letztendlich im bösen Erwachen. Diese Erfahrung mussten der Bürgermeister, die Gemeinde und die Politiker erst wieder kürzlich machen, als für die Errichtung des Auszubildenden-Wohnhauses am Appelhülsener Bahnhof rund zwei Drittel der Gesamtkosten (rund 800.000 Euro) nachfinanziert werden mussten. Von weiteren Erfahrungen dieser Art ist aufgrund der desolaten Haushaltslage von Nottuln, deren Haushalt gerade innerhalb der letzten Wochen mit weiteren Schulden belastet wurde, dringend abzuraten.
Was sagte uns letztens noch ein Nottulner Bürger: "Mir zittern schon langsam die Hände, wenn ich in der Tageszeitung den Nottulner Ortsteil aufschlage: Wieviel Schulden kommen denn heute wieder dazu?"
P.S. Beide Artikel (Teil 1 und 2) wurden an die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates Nottuln per E-Mail versendet, mit der Bitte, sie umgehend an die Fraktionsmitglieder weiterzuleiten.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Billerbeck hat gute Ideen und vor allem zwei ausgezeichnete Kaffees
Billerbecker haben wirklich gute Ideen! Wir kamen selbst gerade vom Kaffeetrinken, denn Billerbeck hat gleich zwei ausgezeichnete Kaffees, Nottuln nicht mal mehr eines. Und trotzdem haben die Billerbecker in einem gemütlichen Eckchen auf dem Johannikirchplatz ein Plauderbänkchen aufgestellt.
Und das wird gerne angenommen, wie wir gestern feststellen konnten. Zwei „Plaudertaschen“ hatten sich darauf niedergelassen und ihre ersten Eindrücke ausgetauscht, die sie bei der Besichtigung des Billerbecker Stadtkerns gewonnen hatten. Die beiden freundlichen Damen kamen aus Neunkirchen (bei Köln) und waren von so vielen Sehenswürdigkeiten und netten Billerbeckern offensichtlich begeistert. Kaffee trinken waren sie übrigens auch schon, das gehört absolut dazu, wie sie uns versicherten.
Natürlich haben wir die beiden Damen auch in unser historisches Dorf nach Nottuln eingeladen, aber vorgeschlagen, es sich doch besser erst im Sommer anzusehen. Leider sieht der historische Teil, gerade jetzt zu Ostern, eher wie eine Baustelle aus. Das haben uns die beiden auch versprochen.
Vielleicht gibt es bis dahin auch schon wieder ein gemütliches Kaffee, denn das fehlt in Nottuln mehr als vieles andere! Eine breite Öffentlichkeit würde sich sicherlich sehr darüber freuen und eben auch die Touristen! Ein Kaffee, in dem man bei schlechtem Wetter drinnen und bei gutem Wetter draußen sitzen und eine gute Auswahl von Obstkuchen und Torten genießen kann, darf in so einem historisch wertvollen Städtchen kein Traum bleiben.
Übrigens: Wenn Sie mehr über das wunderschöne historische Nottuln erfahren möchten, dann schauen Sie doch einfach mal oben unter dem Button "Denkmalschutz" nach. Dort finden sie viele bebilderte Artikel wie beispielsweise https://www.nottuln-blickpunkt.de/461-denkmalschutz-im-historischen-ortskern-teil-3.
Unsere Redaktion wünscht allen Nottulnesen, aber auch allen Familien in den Nachbargemeinden Billerbeck, Havixbeck und Senden (alles sehr sehenswerte Orte) ein friedliches, erholsames Osterfest mit hoffentlich viel Sonnenschein. Einen hübschen Osterhasen haben wir auch für Sie eingestellt.
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Jugend muss an die Politik herangeführt werden
Das ist keine Frage, sondern eine Feststellung! Insofern wurde von Politikern und der Gemeinde fast alles richtig gemacht! Einige Wünsche der Jugendlichen wurden durch die Gemeinde bereits erfüllt, wie beispielsweise die Anschaffung eines Containers, in dem sie sich alleine und unbeaufsichtigt von den "lästigen" Erwachsenen entfalten können (Haushaltsansatz 50.000 Euro). Zum geplanten Basketballcourt steuert die Gemeinde ebenfalls einen Betrag von 35.000 Euro bei. Es waren und sind allerdings Wünsche, die von der Gemeinde bei ihrer derzeit hohen Verschuldung noch finanzierbar waren.
Nun steht der Wunsch einer Gruppe Jugendlicher im Raum, eine Skateranlage zu bauen und zu finanzieren, die mit rund einer halben Million Euro zu Buche schlägt. Abzüglich der Förderung verbleibt nach Auskunft des Kämmerers Dominik Bomholt gegenüber unserer Redaktion, ein Eigenanteil von 279.000 Euro bei der Gemeinde Nottuln. Aufgrund der derzeit immensen Kostensteigerungen auf dem Bausektor ist es wohl realistisch, bis zum Baubeginn mit einer Verteuerung von mindestens 20 % der veranschlagten Kosten zu rechnen. Außerdem können in der Regel weitere, momentan nicht kalkulierbare Kosten anfallen. Das weiß ein Jeder, der ein Haus gebaut hat. Die derzeitige politische Weltlage lässt weitere Kostensteigerungen befürchten.
Wenn ich mich an meine Jugend zurückerinnere, so hatten wir auch so unsere Wünsche, diese waren aber kleiner dimensioniert. Damals war ich Mitglied im Leichtathletikverein und wir liefen unsere Kurzstrecken noch auf einer Aschenbahn. Um einigermaßen vernünftig starten zu können, wünschten wir uns ganz normale Startblöcke. Nach geraumer Zeit des Wartens bekamen wir sie dann auch, da wir bis dato ohne, oder aus selbst gegrabenen Startlöchern, starten mussten. Mit dem Fußball pölten wir übrigens auf Ascheplätzen, das bezeugen noch immer unsere Kniee, Gott sei Dank nur optisch.
Doch die Zeit bleibt nicht stehen. Wenn wir uns heute die sportliche und freizeitliche Infrastruktur in Nottuln anschauen, und das mitten im Ortskern, dann bleibt einem erst einmal die Luft weg: Kunstrasenplätze und Tartanbahnen, soweit das Auge reicht, und sogar ein Wellenfreibad. Allein 15 Sportarten können in Nottuln ausgeführt werden, in Schapdetten sogar das Bogenschießen. Wir haben das in unserem "Bildband Nottuln, ein starkes Stück Heimat" entsprechend gewürdigt. Da müsste man eigentlich wunschlos glücklich sein, aber ein Wunsch bleibt bekanntlich immer, und der heißt offensichtlich "Verwirklichung einer Skateranlage".
Doch diese muss erstens finanzierbar sein und zweitens muss die immissionsträchtige Anlage an einem Standort errichtet werden, an dem sie nicht dauernd zu berechtigten Nachbarbeschwerden führt. So einen Standort meinen wir, in unserer Nachbargemeinde Senden gefunden zu haben. Dort wurde in diesem Jahr der Bau einer modernen Skateranlage abgeschlossen. Wir haben sie als Beispiel ausgewählt, damit Sie nachvollziehen können, wie eine vernünftige Planung und Ausführung solch einer immissionsträchtigen Anlage mit Rücksichtnahme auf die Anlieger ausgeführt werden kann. Dabei hat man sich unseres Erachtens, so unser erster Eindruck, einen Standort mit vernünftigen Abständen zur Wohnbebauung gewählt, und trotzdem bauliche Schallschutz-Maßnahmen (Lärmschutzwälle mit zusätzlicher Erhöhung durch Palisadenwände) umgesetzt. Standort- und Imissionsschutzmäßig mäßig wurde hier wahrscheinlich alles richtig gemacht, siehe Bilder links.
Durch die Verfahrensweise bei der Planung und Ausführung der Anlage wird deutlich, dass sich die Gemeinde Senden den sonst zu erwartenden Ärger sowie berechtigte Nachbarbeschwerden und sicherlich auch langwierige, kostenträchtige Gerichtsprozesse ersparen möchte. Sie setzt offensichtlich mehr auf ein friedliches, konstruktives Miteinander mit ihren Bürgern und beteiligt sie rechtzeitig. In Nottuln hört man seitens der Verwaltung immer öfter den Hinweis auf das Verwaltungsgericht.
Bleibt die Frage der Finanzierbarkeit für diese Anlage. Doch diese hat sich in der vergleichbaren Nachbargemeinde Senden mit ebenfalls rund 20.000 Einwohnern wahrscheinlich erst gar nicht gestellt, bzw. konnte sie positiv beantwortet werden. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung in 2024 von gerade einmal 82 Euro ist sie natürlich keinesfalls vergleichbar mit Nottuln. Hier hat sich die Pro-Kopf-Verschuldung von 2020 bis 2025 vervierfacht und beträgt immerhin fast 2000 Euro, das ist rund das 25-fache von Senden.
Die Gemeinderatsmitglieder in Nottuln stehen gegenüber den Nottulner Bürgerinnen und Bürgern vor einer verantwortungsvollen Entscheidung, die sie demnächst, vielleicht schon am 28. April, treffen können. Doch Politik ist kein Wunschkonzert, sie muss sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, Machbaren und Finanzierbaren bewegen, das müssen wir alle, auch unsere Jugendlichen, begreifen und akzeptieren.
Unsere Redaktion wird sich bis dahin mit der Lärm-Immissionsprognose und deren Vereinbarkeit mit der 18. BImschV am vorgeschlagenen Nottulner Standort auseinandersetzen. Unserem ersten Eindruck nach, scheint hier nicht alles plausibel zu sein. Vor allem macht uns der geringe Abstand zur naheliegenden Wohnbebauung Sorgen. Umweltämter empfehlen bei Skater-Neuanlagen grundsätzlich eine Entfernung von 160 Metern zu Allgemeinen Wohngebieten, um die gesetzlichen Lärm-Grenzwerte in vollem Umfang von vornherein einzuhalten. Die Gemeinde Nottuln sieht das offensichtlich anders und sieht bei wesentlich geringerem Abstand nicht einmal Lärmschutzwälle/-wände vor, die natürlich die Investitionskosten weiter in die Höhe treiben. Doch das alles bleibt einer endgültigen Prüfung und ggf. einer Rücksprache und Abklärung mit dem Ersteller der Immissionsprognose vorbehalten.
Wir haben bereits vor Jahren, aufgrund der Bitte einer Ratsfraktion, ein Lärmgutachten einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Damals ging es um die "alte" Sportanlage im Nottulner Ortskern und die Frage, ob sie aus immissionsrechtlichen Gesichtspunkten am jetzigen Standort verbleiben kann. Der Gutachter sagte Nein! Bei unserer Prüfung stellten wir aber fest, dass der Gutachter unter anderem vergessen hatte, den Altanlagenbonus mit einzubeziehen. Um es abzukürzen: Es hieß letztendlich, die Anlage kann jetzt doch bleiben. Später wurde noch eine Lärmschutzmauer errichtet, was natürlich sinnvoll ist. Denn selbst bei Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmrichtwerte sind und bleiben die Lärmeinwirkungen von Sportanlagen am Wohnort für die Anlieger störend. Das gilt insbesondere für die impulshaltigen, kurzen Lärmspitzen, die typischerweise auch bei Skateranlagen auftreten. Auch das sollten die Ratsmitglieder in ihre Entscheidung einfließen lassen, auch wenn sie selbst nicht an einer solchen Anlage wohnen.
Jahrzehntelange Erfahrungen diesseits mit den Nottulner Sportanlagen im Ortskern, sind ausreichend bekannt und sollten sich nicht an anderer Stelle wiederholen.
Was vornehmlich Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes - angesichts der akuten Bedrohung durch das Haushaltssicherungskonzept - dringend zur Kenntnis nehmen muss, ist, dass nur solche Vorschläge in den Gemeinderat eingebracht werden, die ohne weitere hohe Verschuldung der Gemeinde finanzierbar sind. Und das trotz Zuwendungen aus Förderungsprogrammen, die natürlich auch Senden für seine Skateranlage bekommen hat. Ausgerechnet unter seiner Führung der Amtsgeschäfte seit 2020 hat sich die desolate Haushaltslage in Nottuln ergeben, und das trotz seiner zweimaligen eklatanten Erhöhungen der Grundsteuer B für Eigenheimbesitzer in den letzten beiden Jahren.
Die anderen Baumbergegemeinden haben trotz wesentlich niedrigerer Grundsteuererhöhungen viel geringere Schulden, siehe hierzu auch unseren veröffentlichten Artikel https://www.nottuln-blickpunkt.de/768-zur-buergermeisterwahl-thema-finanzen-haushalt-hohe-pro-kopf-verschuldung.
Das Ergebnis unserer Plausibilitätsprüfung, dieses Mal einer Lärmimmissionsprognose, die übrigens erst vom 23.2.2026 stammt und um die wir wiederum gebeten wurden, wird vor dem Ratsbeschluss veröffentlicht. Abschließend möchten wir noch anmerken, dass unsere Redaktion in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität schon den Eindruck hatte, dass niemand den Jugendlichen von vorneherein etwas verwehren wollte, das wollen wir auch nicht. Doch sind die Ausschussmitglieder verpflichtet, nicht nach Sympathie zu entscheiden, sondern nach der Sachlage und den Fakten. Deshalb haben neben denen, die erst einmal zugestimmt haben, doch einige ihre erheblichen Bedenken aus Gründen der Finanzierung und des Immissionsschutzes angemeldet. Das ist richtig und bleibt aus Sicht der geschilderten Sachlage absolut verständlich und nachvollziehbar.
Fortsetzung (Teil 2) folgt.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Zwei Bilder sagen mehr als tausend Worte
Unsere Redaktion hat sich jahrelang bemüht, zu verhindern, dass die Eiben vor den drei Kurien auf dem Stiftsplatz abgeholzt werden. Noch am 15.2.2026 haben wir den Gemeinderat schriftlich gebeten, ihren alten Beschluss so abzuändern, dass bei gleichzeitiger Anlegung der Staudenbeete, die Eiben schonend zurückzuschneiden und zu erhalten sind. Wir haben daraufhin leider keine Reaktion vom Gemeinderat erhalten. Gestern, am 23.2.2026, wurden sie dann gnadenlos abgeholzt.
Wir verweisen noch einmal auf unseren letzten Artikel unter folgendem Link: https://www.nottuln-blickpunkt.de/798-krachende-niederlage-des-buergermeisters-mit-nachtrag-kompromiss.
Weitere Artikel hierzu finden Sie unter dem Button: "Gemeinde". In allen Artikeln haben wir mit Fakten auf die wertvollen, vielseitigen ökologischen Eigenschaften der Eiben hingewiesen. Auch ihre historische Bedeutung, im Zusammenhang mit den von Johann Conrad Schlaun geplanten und erstellten Gebäuden, haben wir dargestellt und nicht zuletzt mit entsprechenden Fotografien untermauert.
Besonders bemerkenswert fanden wir, dass, nachdem die Bezirksregierung Münster den Förderantrag auf finanzielle Mittel der Gemeinde Nottuln abgelehnt hatte, der gleiche Antrag von der KfW genehmigt wurde. Nachfragen blieben ergebnislos, die KfW lehnte Auskünfte an die Presse mit dem Hinweis auf ihr Bankgeheimnis ab. Näheres hierzu finden Sie ebenfalls in den bisher eingestellten Artikeln.
Es ist schon erstaunlich, wie heute mit den Bürgerinnen und Bürgern von der Gemeinde Nottuln umgegangen wird. Aber ihren Zweck erreicht sie offensichtlich doch: Ihre Handlungsweise hat mittlerweile eine abschreckende Wirkung! Verwunderlich ist nur, dass unsere Volksvertreter im Gemeinderat das mehrheitlich fast alles sanktionieren (gutheißen, zustimmen). Eine gravierende Folge dessen ist, dass sich die Menschen mit dem Argument: "Die da oben machen ja sowieso, was sie wollen" immer mehr hinter ihren Gartenzaun zurückziehen. Die Demokratie bleibt auf der Strecke und mit ihr das Volk, das ihre Volksvertreter brav wiederwählt. Dabei wundern sich diese doch tatsächlich, dass seit vielen Jahren die Wahlbeteiligung immer geringer wird.
Was hat sich doch Nottuln seit der Zeit, als noch Gemeindedirektor Joseph Moehlen hier so positiv wirkte, verändert! Eine alteingesessene Landwirtsfamilie sagte einmal zu uns gewandt: "Manchmal bauen ja auch andere Gemeinden Mist, aber Nottuln weiß immer noch eins oben drauf zu setzen."
Wie wahr, wie wahr das leider ist! Das sieht man im Vergleich zu den Nachbargemeinden allein an dem exorbitanten Schuldenzuwachs der Gemeinde Nottuln, der in den letzten beiden Jahren um fast das Doppelte gestiegen ist. Lag die Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2023 noch bei 1000 €, so liegt sie jetzt schon bei 1900 €.
Aber es ist unser Geld, das Geld jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers, das die Gemeinde ausgibt, und es ist auch unser aller Nottuln.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Nur 9 von 20.000 Bürgern interessierten sich für die Anlegung der Staudenbeete vor den Kurien
Eigentlich war es zu erwarten, nur 9 Interessierte erschienen zu dem Termin in der alten Amtmannei, Begeisterung sieht anders aus! Das zeigt deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger schon längst nicht mehr mit der Verfahrens- und der Handlungsweise des Bürgermeisters einverstanden sind! Schon im Vorfeld stieß die von Thönnes favorisierte Idee immer wieder auf starken Widerstand in der Bevölkerung. Trotzdem hält er wie so oft in seiner bisherigen Amtszeit starrsinnig am Projekt fest. Die Meinung der Bürger interessiert ihn offensichtlich wenig.
Schließlich gibt es ja einen Ratsbeschluss. Wir können unseren Leserinnen und Lesern nur empfehlen, sich mal den Wust von Themen anzusehen, den Thönnes jeweils in eine Ratssitzung packt. Da wird dann schnell mal was entschieden. Für zielführende Debatten bleibt da oft keine Zeit, zumal in einigen Ratssitzungen auch noch Externe vortragen.
Die Bürgerinnen und Bürger waren Thönnes in den Ausschusssitzungen ohnehin lästig. Ihre seit Jahrzehnten vom Ausschussvorsitzenden jeweils gewährte direkte Wortbeteiligung hat er schon kurz nach seinem Amtsantritt abgeschafft.
Vermeintliche Führungsstärke des amtierenden Bürgermeisters ist Führungsschwäche
Die Bürger werden meist erst dann beteiligt, wenn alles entschieden ist, selbst bei so augenfälliger Thematik im historischen Ortskern. Viele Bürger hatten noch bei seiner Erstwahl an den neuen Bürgermeister geglaubt, waren sogar euphorisch, verfügte er doch über eine gute Rhetorik und eine freundliche Art; für jeden hatte er ein Lächeln übrig. Mittlerweile sind sie oft genug mit seiner nicht bürgerfreundlichen Verfahrensweise und seiner selbstherrlichen Art konfrontiert worden. Ihren Glauben an ihn haben sie längst verloren.
Stur und starr hält er an seinen bisherigen Aussagen und Entscheidungen fest, auch, wenn diese durch schlüssige Argumente und Fakten längst widerlegt sind. In den über fünf Jahren seiner Amtszeit haben wir noch nicht ein einziges Mal erlebt, dass er deshalb, selbst nach lange währendem sinnvollen Widerstand, einsieht, dass er sich auf dem falschen Weg befindet.
Diese starre, unnachgiebige Haltung ist keine Führungsstärke, sondern Führungsschwäche. Die über ein halbes Jahrhundert alten Eiben, die Wächter der Kurien, die unverkennbar zum historischen Ortsbild gehören, sind das beste Beispiel dafür. Thönnes betreibt leider eine Politik gegen und nicht mit den Bürgern.
(Seine unverständliche Bürgerferne und selbstherrliche Handlungsweise setzt sich derzeit auch beim Thema der völlig überdimensionierten Windkraftwerke im Landschaftsschutzgebiet mit massiven, unerträglichen Folgen für das Landschaftsbild, die Natur und die Bürgerinnen und Bürger der nahen Wohnbebauung, fort.)
Hier die Fakten:
1. Die Eiben vor allen Kurien und der Alten Amtmannei sind ökologisch wertvoll und dürfen nicht entfernt werden
Eiben stehen auf der Liste der gefährdeten Arten und gehören in ganz Europa zu den geschützten Pflanzenarten. Bereits gepflanzte und alte Exemplare dieser immer seltener werdenden Art sind auf jeden Fall zu erhalten. Übrigens hat die Taxus baccata, auch Heimische Eibe oder Europäische Eibe genannt, bereits 1994 in Deutschland und 2013 in Österreich die Auszeichnung als Baum des Jahres erhalten. In allen europäischen Ländern gehört die Eibe zu den geschützten Pflanzenarten.
Doch ist die heimische Eibe nicht nur was fürs Auge, denn aufgrund ihrer Vieltriebigkeit ist sie sehr blickdicht und dient deshalb vielen Vögeln als Brut- und Nistplatz und als immergrüner Baum das ganze Jahr über als geschützter Rückzugsort. Zudem ist die einheimische Pflanze bei herbstlicher Beerenreife mit den für alle Eiben typisch roten, becherartigen, leuchtenden Scheinbeeren eine stets willkommene Nahrungsquelle für viele Vogelarten, wie Kernbeißer, Kleiber, Drosseln und Amseln. Die Blüten der männlichen Eiben werden gerne von Insekten angeflogen.
2. Klimaschutz:
Außerdem bleiben Nadelbäume auch den Herbst und Winter über grün und können somit im Gegensatz zu Laubbäumen, die in diesem Zeitraum kahl sind, das ganze Jahr über CO₂ speichern. Studien zeigen übrigens, dass sie bis zu siebenmal mehr Feinstaub aus der Luft filtern, als vergleichbare Laubbäume, während sie gleichzeitig Stickoxide binden. Die spärlichen Spalierlinden (die anstatt ihrer dort gepflanzt werden sollen) haben demgegenüber eine schlechtere Umwelt- und Klimabilanz. Zudem ist die Taxus baccata (Eibe) schattenverträglich, langlebig und als zukunftsfähiger Klimabaum eingestuft.
Abschließend ist festzuhalten, dass eine gleichmäßige Mischpflanzung aus Laub- und Laubbäumen immer zu bevorzugen ist, und großkronige Linden haben wir im Ortskern wahrhaftig genug, vor dem Nonnenbach und den Kurien sogar eine ganze Allee. Sie befinden sich dort in weitaus größerer Anzahl als die wenigen Eiben. Auch aus diesen Gründen sind die Eiben auf jeden Fall zu erhalten. Falls sie zu wuchtig geworden sind, können sie problemlos zurückgeschnitten werden, da sie zuverlässig wieder ausschlagen.
3. Die Eiben, die Wächter der Kurien, haben historischen Wert
Eiben sind geschichtsträchtige Bäume. Doch nicht nur in Nottuln ist die Taxus baccata zu finden, denn sie ist die alleinige europäische Art ihrer Gattung und seit 150 Millionen Jahren ein wertvoller Teil unserer Geschichte. Aufgrund ihrer einzigartigen Charakteristik wurde sie bereits von den Ägyptern, Römern und Germanen hochgeschätzt. Vom Barock bis hin zur Renaissance wurden sie in Städten und Schlössern gepflanzt und zeugen noch heute von ihrer historischen Geschichte, gerade im Münsterland, auch wenn der Bürgermeister von Nottuln, Dr. Dietmar Thönnes, in der Ratssitzung offensichtlich unwissend das Gegenteil behauptete.
Insbesondere bei fast allen Bauwerken aus der Barockzeit vom westf. Baumeister Johann Conrad Schlaun, sind sie beispielsweise auch vorm Schloss Nordkirchen und auch in Nottuln vor besonders bedeutsamen historischen Gebäuden platziert worden (siehe Bilder, auch in der nachfolgenden Bildergalerie). Aufgrund ihrer äußerst guten Schnittverträglichkeit reichen die Gestaltungsmöglichkeiten im Formschnitt von geometrischen bis hin zu figürlichen Gestalten und erfreuen mit ihrer Eleganz die Einheimischen und Touristen.
Wichtig: Abschließend ist anzumerken, dass die grünen Wächter vor allen bedeutsamen historischen Gebäuden Nottulns stehen und sie kennzeichnen Das darf nicht auseinandergerissen werden, auch nicht von einem Bürgermeister Thönnes.
4. Versorgungs- und Sicherheitszone muss für Schausteller und Verkaufsstände frei bleiben
Wer beim jährlichen Martinifest einmal hinter die Kulissen geschaut hat, dem ist klar geworden, dass der Bereich vor den Kurien am Nonnenbach auch aus Sicherheitsgründen frei bleiben muss. Hier erfolgt die Versorgung der Schausteller und der Verkaufsstände mit Starkstrom, den sie für den Betrieb ihrer Karussells benötigen. Und damit die erforderliche Hygiene auf den Verkaufswagen und gastronomischen Ständen gewährleistet wird, ist Frischwasser vonnöten, und auch das kommt aus der Versorgungszone. Die Bilder unten, in der sich anschließenden Bildergalerie, zeigen Ihnen die tatsächliche Situation. Von der rückwärtigen Seite werden die Starkstromanlagen durch den Nonnenbach sicher abgeschirmt. Auf der entgegengesetzten Seite schirmen die Eiben sowie Rückseiten der Karussells bzw. Verkaufswagen die Starkstromanlagen ab. Das gilt übrigens für alle anderen großartigen Festivitäten.
5. Die finanzielle Förderung dieses Projektes wurde einmal abgelehnt und danach wohl unter falschen Voraussetzungen erteilt
Aber lesen Sie bitte selbst und bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil:
Unsere Redaktion hatte recherchiert und nachgefragt. Vorgelegen hat der Antrag der Gemeinde Nottuln mit einer Gesamt-Investitionssumme von 340.000 € bei der Bezirksregierung Münster. Er teilt sich wie folgt auf:
1. Bepflanzung des Stiftsplatzes im Ortskern mit Stauden und Spalier-Linden
2. Baumanpflanzungen im Neubaugebiet Nottuln Nord.
3. Naturnahe Gestaltung des Kinderspielplatzes Olympiastraße
Der gesamte Antrag (alle drei Projekte) wurde von der Bezirksregierung Münster abgelehnt, weil er nicht den Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ entsprach. Zudem konnten wir in Erfahrung bringen, dass aus den Antrags- und Planunterlagen für die Verwirklichung des Teilprojektes „Bepflanzung des Stiftsplatzes im Ortskern mit Stauden und Spalierlinden“ nicht hervorging, dass sechs wertvolle, klimafördernde, ökologisch wertvolle, 50 Jahre alte, in Form geschnittene Eiben dafür gefällt werden sollen. Das hat die Bezirksregierung aber nach dem Vergleich mit einem Luftbild festgestellt, wie wir von dort aus erfuhren.
Offensichtlich wurde danach der gleiche Antrag von der Gemeinde Nottuln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Dort gibt es das Programm 444 "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen". Zumindest der Teilantrag 1. Stiftsplatzbepflanzung im Ortskern, vor den Kurien, wie auch in den Westfälischen Nachrichten nachlesbar, wurde von dort aus genehmigt. Die Investitionssumme beträgt hier 140.000 €, wobei 80 % (112.000 €) gefördert werden. Bei der Gemeinde Nottuln bleibt somit ein Eigenanteil von 28.000 €.
Da wir vermuten, dass beim Teilantrag "Bepflanzung des Stiftplatzes im Ortskern mit Stauden und Spalierlinden" auch hier die Angabe, nämlich die Beseitigung der ökologisch wertvollen Eiben für die Anpflanzung, fehlt und trotzdem die Bewilligung erteilt wurde, haben wir uns diesbezüglich auch an die KFW gewandt. Als wir jedoch konkret nachfragten, warum der gleiche von der Bezirksregierung Münster abgelehnte Antrag Ihrerseits befürwortet wurde, fiel der Vorhang.
Die Pressereferentin im Wortlaut: "Wir bedauern den Ärger der Bewohnerinnen und Bewohner Ihrer Gemeinde. Jedoch weise ich darauf hin, dass die KfW nicht die geeignete Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen ist. Für Rückfragen zu konkreten Umsetzungen empfehlen wir, sich direkt an die zuständige Gemeindeverwaltung zu wenden. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis."
Das hatten wir aber nicht und haben noch einmal nachgehakt und erhielten folgende Antwort: "Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihnen allerdings keine weitere Auskunft geben. Das Bankgeheimnis erlaubt uns nicht, zu einzelnen Vertragsbeziehungen Stellung zu nehmen."
Das hat weitaus mehr als ein Geschmäckle
Bedenkt man, dass es bei beiden Förderungsprogrammen, ob beim Land NRW oder bei der KfW, um die Verbesserung des Klimas und/oder der Biodiversität geht, dann steht die Bewilligung von öffentlichen Steuergeldern über 100.000 € für die Verwirklichung so eines Projektes, bei dem sechs gesunde, ökologisch wertvolle, ein halbes Jahrhundert alte Eiben gefällt werden sollen, im starken Widerspruch. Die Klimaförderung und Biodiversität sind aufgrund der geschilderten Situation nicht gegeben. Das hatten wir auch der KfW bei unserer weiteren Nachfrage deutlich gemacht und ihren Förderungsbescheid infrage gestellt. Schließlich hatte die Bezirksregierung Münster den Antrag der Gemeinde Nottuln abgelehnt, was absolut nachvollziehbar ist.
Übrigens gibt es für solche Anpflanzungen weitaus bessere ökologische Bedingungen, sehr nahe am Dorfkern, beispielsweise im Rhodepark.
Abschließende Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere an die verantwortlichen Entscheider
Bitte stellen Sie die Zerstörung unseres wertvollen Ortes ein. Er ist das einzige grundlegende, wertvolle historische Kapital, das wir als Nottulner Bürgerinnen und Bürger haben. Macht aus einem lebenswerten Ort nicht das Gegenteil. Noch ist es nicht zu spät, aber es muss sofort etwas passieren, denn die Gemeinde hat bereits in der WN angekündigt, die Eiben bis zum Monatsende zu fällen. Das darf auf keinen Fall passieren!
An seine frühere Entscheidung ist der Gemeinderat übrigens nicht gebunden. Er kann einen gefassten Beschluss wieder kurzfristig aufheben und durch einen neuen Beschluss ersetzen oder ihn anpassen. Wir finden, das ist aufgrund der Vorgeschichte und des gut erkennbaren Bürgerwillens erforderlich, sinnvoll und absolut vertretbar.
Nachtrag vom 15.2.2026: Kompromisslösung
Zumindest sollte der Gemeinderatsbeschluss wie folgt angepasst werden: "Die Staudenbeete werden angelegt. Die über ein halbes Jahrhundert alten Eiben, die vor allen historisch besonders wertvollen Gebäuden im Ortskern (Kurien, Alte Amtmannei) stehen, bleiben erhalten und werden in ihrer Form schonend zurückgeschnitten".
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Liebe Leserinnen und Leser des Nottulner Blickpunktes (NB)
Die besinnliche Weihnachtszeit und die Zeit bis zum Jahreswechsel werden von den meisten Menschen genutzt, um auf das vergangene Jahr zurückzublicken. Was gab es Gutes, was gab es Schlechtes und was ist einem besonders in Erinnerung geblieben? Zugegebenermaßen ist es nach vielen Jahrzehnten des friedlichen Miteinanders in Europa nicht gerade das erfreulichste Jahr, das wir erleben durften.
Wir wollen gar nicht näher darauf eingehen, denn durch die Medien prasseln tagtäglich die Nachrichten von Krieg, Geißelnahmen und Anschlägen mit vielen Toten auf uns nieder, doch wir dürfen uns dadurch nicht abstumpfen lassen!
Schade ist, dass immer mehr Menschen mit ihrer Macht, nicht rücksichtsvoll und vorsichtig umgehen, sondern sie missbrauchen. Und sie sind nicht mehr weit weg, in Russland, Amerika oder in Afrika. Nein, sie befinden sich leider schon direkt unter uns. Deshalb müssen wir wehrhaft sein und unsere Demokratie schützen, ehe es zu spät ist.
Das heißt auch, dass wir die Macht nicht mehr ausschließlich unseren Politikern oder politischen Beamten überlassen dürfen. Ein gutes Beispiel dazu findet sich in der Schweiz, in der längst auch die "Direkte Demokratie" stattfindet, insbesondere im regionalen Bereich. Das heißt, Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmen in einem Volksentscheid über bestimmte wichtige Vorhaben oder Regelungen ab. Auch bei uns ist längst die Zeit gekommen, dieses Verfahren anzuwenden.
Die Zeit der repräsentativen Demokratie, in der die politischen Entscheidungen in jedem Fall allein den gewählten Vertretern (sprich dem Bürgermeister und dem Gemeinderat) überlassen werden, ist unseres Erachtens vorbei. Der Volkswille sollte möglichst unverfälscht in politische Entscheidungen übersetzt werden. In verschiedenen Bundesländern und Gemeinden sind direktdemokratische Verfahren wie Volksbegehren, Volks- oder Bürgerentscheide bereits möglich, so auch in nordrhein-westfälischen Gemeinden. Im Vorfeld muss aber erst ein Bürgerbegehren erfolgreich sein, dann folgt der Bürgerentscheid, bei dem die Bürger ebenfalls mit Ja oder Nein abstimmen können.
Übrigens kann der Rat auch selbst einen Bürgerentscheid anstoßen.
Wie man sieht, ist es in NRW ein recht beschwerlicher Weg, denn der Gesetzgeber hat einige Hürden eingebaut und es ist ein äußerst formaler Weg einzuhalten. Mehr können Sie unter folgendem Link erfahren:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=2&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=701431
In diesem Sinne wünschen wir ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest voller schöner Augenblicke und ein gesundes, glückliches neues Jahr voller weiser Entscheidungen.
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

