Blickpunkt Nottuln
28.09.2025
Blickpunkt Nottuln

Ein bleibendes wertvolles Kulturgut

Es gibt nicht viele Kirchenensembles in der Evangelischen Kirche, die so eine wohltuende, freundliche Ausstrahlung haben, wie das in Nottuln. Zusammen mit dem Johannes-Haus prägt die Kirche unter dem Kreuz mit den sich anschließenden kleinen Siedlungshäusern, deren Wohnstraßen ebenfalls nach christlichen Persönlichkeiten der evangelischen Kirche "Martin-Luther-Straße" und "Pastor-Hoffmann-Straße" heißen, den südlichen Teil des Ortskerns von Nottuln. Dazu gehört natürlich auch das naheliegende Evangelische Familienzentrum (EFZ) mit der Marien- und der Magdalenen-Kita.
Auch die zentrale Lage des Kirchenensembles direkt neben dem katholischen Friedhof, der von beiden Konfessionen genutzt wird und ebenfalls ein Ort der der Erinnerung, aber auch der Trauer und Kultur ist, erwies sich als sehr günstig.

Die bemerkenswerte Ausstrahlung des Kirchenensembles wird auch auf der Fotografie (siehe links) deutlich, die aus dem Sommer 2012 stammt. Das gesamte Ensemble hat eine interessante Geschichte, die 33 Jahre lang vom Pastoren-Ehepaar Ingrid und Manfred Stübecke mitgeprägt wurde, das jetzt seinen Lebensabend in einem Häuschen in Wiesmoor verbringt. Die Erlebnisse und Erinnerungen aus der Zeit von 1983 bis 2018 haben Sie und zahlreiche Mitautorinnen und Mitautoren in einem Buch festgehalten.

Das lesenswerte Erzählbuch "Evangelische Christinnen und Christen in Nottuln" ist im Selbstverlag erschienen und kann bei Stübeckes kostenlos bezogen werden, solange der Vorrat reicht. Wenn Sie also teilhaben möchten an den Geschichten über die Entstehung, die besonderen Ereignisse und die Höhepunkte der evangelischen Kirche in Nottuln, die in dem Buch wieder lebendig werden, dann wenden Sie sich bitte an:
Ingrid und Manfred Stübecke, Sperberweg 10 in 26339 Wiesmoor, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Denn nur, wer die Vergangenheit kennt, versteht die Gegenwart und kann die Zukunft mitgestalten.

Die Redaktion wünscht unserem Pastor im "Ruhestand" Manfred Stübecke zu seinem 70. Geburtstag, am Montag, dem 4. November, den er zusammen mit seiner Familie feiern will, alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen.

Mit besten Grüßen von Nottuln nach Wiesmoor, denen sich viele Gemeindemitglieder anschließen,

Karin und Jürgen Gerhard

 

Konsequenzen sind offensichtlich nicht zu erwarten!

Auf dem Buckenkamp in Nottuln wird das Durchfahrtsverbot mittels Beschilderung, das nach Meinung der Gemeindeverwaltung das seit 36 Jahren erfolgreiche Durchfahrtsverbot mittels Durchfahrtsperre (drei Poller) ersetzen soll, einfach ignoriert. Täglich rauschen hier PKW und LKW durch die 20 m lange Durchfahrt-Verbotszone (siehe Bild links und Bilder in der Bildergalerie unten).

Anlass zur Umgestaltung ist ein Erlass des grünen Verkehrsministers Oliver Krischer, lesen Sie bitte hierzu unsere Berichterstattung in fünf Artikeln im NB. Trotz unserer Bitte in dieser Berichterstattung, jetzt zumindest die Beschilderung durch eine Fahrbahnverengung zu ergänzen, die so angeordnet ist, dass sie nicht durch Autos umfahren werden kann, wurde bisher nicht nachgekommen. Im Übrigen stehen aufgrund unserer Anfragen noch schriftliche Stellungnahmen des  Ministerpräsidenten Hendrick Wüst und des Verkehrsministers Oliver Krischer aus.

Hintergrund
Seit 36 Jahren garantiert die Durchfahrtsperre (drei Poller) auf dem Buckenkamp, dass hier kein Durchfahrt-Verkehr stattfindet. Sie wurde installiert, um insbesondere die Sicherheit der vielen behinderten Menschen der hier drei anliegenden sozialen Einrichtungen Krankenhaus, Altenheim und Seniorenwohnanlage sowie auch der Anwohner (insbesondere der Kinder) des Reinen Wohngebietes Bagno sicherzustellen. Es handelt sich in Nottuln deshalb um einen äußerst sensiblen Verkehrsbereich. Die in den sozialen Einrichtungen wohnenden bewegungseingeschränkten Menschen benutzen mit ihren Hilfsmitteln (Rollatoren, Rollstühlen und kleinen angemeldeten Elektrofahrzeugen) den Buckenkamp auf dem Wege ins Dorf oder ins Naturschutzgebiet Nonnenbachtal. Das hat unter den bisherigen Voraussetzungen auch gut funktioniert.

Nun soll ein Verkehrsschild "Durchfahrt verboten" die gleiche Funktion wahrnehmen. Hierzu erhielten wir auf unsere letzte Anfrage an den Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes folgende Antwort seines Mitarbeiters Daniel Krüger: "Wie Ihnen bereits durch Frau Frieling (Straßenverkehrs-Behörde) und durch Herrn Dreier (Büro des Landrats) mitgeteilt wurde, werden die Poller nicht wieder aufgestellt. Das die Poller für ca. 2 Wochen wieder standen, ist einem Irrtum durch das ausführende Unternehmen zu schulden. Dieses wurde am gestrigen Tag korrigiert. Zeitnah werden noch die angeordneten Schilder aufgestellt."
Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass ein Verkehrsschild nicht so funktionieren wird, wie eine Durchfahrtsperre, die den Verkehrsteilnehmer gar nicht erst in Versuchung führt, sondern die Durchfahrt von vorneherein verhindert.
Diese Erfahrung machen wir indessen schon seit Wochen!

Menschliche Schutzschilde
Kürzlich traf ich im Nonnenbachtal zwei bewegungseingeschränkte Menschen mit ihren kleinen Elektromobilen, die ihnen überhaupt erst solche Ausflüge ermöglichen. Sie wollten natürlich wissen, ob sich denn diesbezüglich etwas getan hat, wo sie doch gestern zum wiederholten Male direkt mit einem durchfahrenden Auto konfrontiert wurden. Sie haben dieses Mal nicht nachgegeben und sind mit ihren kleinen Elektromobilen nicht beiseite gefahren. Schließlich ist der Fahrer mit seinem Auto umgedreht, berichteten sie.
Doch so kann es auf keinen Fall weitergehen, dass sich lebende Schutzschilde in den Weg von Personen- und Lastkraftwagen stellen. Insofern wären wir alle sehr froh, wenn diesem unhaltbaren gefährlichen Zustand endlich ein Ende bereitet wird.
Bis heute ist es unserer Redaktion unerklärlich, warum ein Landrat und ein Bürgermeister das schon vor Wochen offensichtlich zugelassen und bedauerlicherweise bisher nichts daran geändert haben.

Anfang Oktober haben wir ein Ratsmitglied angeschrieben, das sich auf unsere Bitte hin dankenswerterweise für eine Durchfahrtverengung - erst einmal der Dringlichkeit wegen - durch die Aufstellung eines "Münsteraners Kegels" offensichtlich erfolgversprechend einsetzt.  

Die Gemeindeverwaltung misst hier mit zweierlei Maß
Vor einigen Tagen teilte uns ein Bekannter mit, dass es auf dem Grünen Weg eine fast identische Verkehrssituation gibt, wir sollten uns das doch einmal ansehen. Das taten wir dann auch und waren baff! Auch hier gibt es eine Durchfahrtsperre mit drei Pollern, und die Durchfahrtsbreiten zwischen den Pollern und zwischen den Pollern und den Bürgersteigrandsteinen sind sogar wesentlich geringer.
Die Möglichkeit, dass hier ein Radfahrer durch die Poller zu Fall gebracht werden kann, ist also weitaus höher, als am Buckenkamp! Und das Unwahrscheinliche daran ist, die Poller stehen noch immer hier! Und hier gibt es keine Sozialanlagen, kein Altenheim, keine Seniorenwohnanlage mit 52 Wohnungen und auch kein Krankenhaus. Eine Gefährdung mit einer so hohen Konzentration von älteren, behinderten Menschen wie auf dem Buckenkamp ist hier überhaupt nicht gegeben und trotzdem stehen die Poller immer noch hier, unglaublich!

Im Rathaus scheint wohl jemand die Übersicht verloren zu haben und das bei einer Führungsspitze mit einem Rechtsrat, den sich offensichtlich andere Gemeinden nicht leisten wollen. Warum auch - bei tatsächlichen Problemen holt sich auch die Gemeinde Nottuln ohnehin Unterstützung von einem externen Juristen.

Durchfahrtsperre in Bebauungsplänen eingetragen
Übrigens ist die Durchfahrtsperre auf dem Buckenkamp im Bebauungsplan" Bagno" und im Bebauungsplan "Nördlich Buckenkamp" eingetragen worden (siehe auch zwei Artikel der Nottulner Lokalredaktion in der Bildergalerie). Insofern hätten logischerweise vor der Entfernung der Durchfahrtsperre erst die Bebauungspläne geändert werden müssen und darüber muss auch erst der Gemeinderat abstimmen, das ist nicht geschehen.

Resümee
Jetzt wurde durch die Entfernung der Durchfahrtsperre und nur durch die ausschließliche Aufstellung von Verkehrsschildern aus einer latenten Gefahr eine konkrete Gefahr gemacht, und das ist wahrhaftig nicht im Sinne des sogenannten "Poller-Runderlasses", der dafür als verwaltungsrechtliche Grundlage angeführt wird.

Nachtrag
Heute, am 6.11.2024, wurde der Münsteraner Kegel vom Bauhof aufgestellt. Leider wurde er nicht so wie in unseren Artikeln beschrieben, im schmalen Teil der Straße aufgestellt, sondern davor, sodass er prima umfahren werden kann und keine Durchfahrten von PKW verhindert. Um seine Wirkung zu entfalten und seinen Zweck zu erfüllen, nämlich die Durchfahrt von Personenkraftwagen zu verhindern, muss er drei Meter weiter nördlich im schmalen Teil der Straße und mittig aufgestellt werden. Dann steht er auch direkt in Höhe der Altstadt-Straßenlaterne und ist nachts gut beleuchtet und sichtbar. Somit wird ein weiterer Sicherheitsaspekt, auch des Runderlasses erfüllt.
Eine dahingehende Korrektur ist daher umgehend erforderlich. Bitte den vorhandenen Münsteraner Kegel drei Meter weiter in Richtung Norden schieben und mittig auf der einspurigen Fahrbahn in Höhe der letzten Laterne positionieren und die Verkehrssicherheit ist wieder hergestellt.

Ergänzung
Zudem kann dann der Poller auf dem Fußweg entfernt werden. Eine Durchfahrt von PKW wird dann durch den Münsteraner Kegel gleich mit verhindert. Dann können auch die kleinen Dötze (bis 9 Jahre), die den Fußweg mit ihren Fahrrädern täglich befahren, sich sicher fühlen, denn eine Kollision mit dem jetzt noch stehenden Poller ist dann ausgeschlossen. Somit wird ein weitere Gefahrenquelle im Sinne des Runderlasses beseitigt. Nicht nur die behinderten Menschen, sondern auch unsere Kinder habern es verdient, den nötigen Schutz im Verkehr zu bekommen. Da stehen wir alle in der Verantwortung, insbesondere die Entscheider (siehe auch nebenanstehende Fotografik).

Aktualisiert am 8.11.2024

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion

Konkrete Gefährdung bleibt auf dem Buckenkamp bestehen

Der Nottulner Blickpunkt hatte mehrfach darüber berichtet, dass die Aufstellung von Durchfahrtsverbot-Schildern auf dem Buckenkamp nicht ausreicht. Sie werden einfach von Verkehrsteilnehmern ignoriert: Hier muss dringend nachgebessert werden!

Wir haben auch über die Nachbesserung ausführlich informiert und können uns daher nur wiederholen: "Wenn schon die Durchfahrtsperre (drei Poller), sie ist die sicherste Lösung, nicht wieder installiert werden soll, dann muss die Beschilderung innerhalb der verbotenen Durchfahrzone durch eine Fahrbahnverengung umgehend ergänzt werden." Diese muss gewährleisten, dass kein Pkw hier mehr durchfahren kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits ein VW Golf heute schon eine Breite von 1,78 m (mit Außenspiegel 2 m) hat.

Erfolgt das nicht, dann bleibt die Beschilderung ziemlich wirkungslos, wie es auf den Bildern deutlich wird. Es bleibt einfach unerklärlich, wie kann man nur so entscheiden und dann anschließend auch wegen der vielen vorgebrachten schlüssigen Argumente (die nicht widerlegt wurden) bei so einer menschenfeindlichen Entscheidung bleiben und offensichtlich bisher nicht einmal nachbessern wollen.
Schließlich wurde hier eine latente Gefährdung, die in 36 Jahren zu keinem Unfall mit einem Fahrradfahrer geführt hat, durch eine konkrete Gefahr für einen besonders zu schützenden Personenkreis ersetzt. Die bisher darüber entscheidenden Personen schließen offenbar für sich selbst von vorneherein aus, dass sie mit zunehmendem Alter auch diesem Personenkreis angehören könnten, was natürlich absolut hypothetisch ist.

Die Stellungnahme des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und des Verkehrsministers Oliver Krischer steht noch aus. Wir hoffen nun, dass sie im Sinne der vielen hier wohnenden, besonders gefährdeten behinderten Menschen und natürlich auch der gefährdeten Kinder entscheiden werden.

Mit besten Grüßen

Die Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Aufstellung von Durchfahr-Verbotsschildern reicht nicht

Um die Sicherheit der in den drei anliegenden Sozialanlagen (Christopherus-Klinik -Geriatrie; Seniorenheim Elisabethstift, Senioren-Wohnanlage mit 52 Wohnungen) wohnenden oder sich aufhaltenden Menschen, die täglich den Buckenkamp mit ihren angemeldeten Elektromobilen, Rollstühlen, Rollatoren und sonstigen Gehilfen nutzen, zu gewährleisten, haben wir einen umfangreichen Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden geführt und mehrere Artikel in den NB eingestellt. Das gilt natürlich auch für die Sicherheit der hier wohnenden Kinder im Reinen Wohngebiet Bagno.

Bisher wurde die Sicherheit durch eine Durchfahrsperre mit drei Pollern am nördlichen Ende des Buckenkampes gewährleistet. Diese wurden aufgrund des Poller-Erlasses des Verkehrsministeriums NRW entfernt. In Halle hatte es einen tödlichen Fahrrad-Unfall mit einem Poller auf einem kombinierten Rad-Fußweg gegeben.

Die Poller auf dem Buckenkamp stehen allerdings schon seit 36 Jahren dort, ohne jeglichen Unfall mit einem Fahrradfahrer. Das liegt offensichtlich daran, dass hier zwischen den Pollern zweimal eine Durchfahrtbreite von jeweils rund 1,40 m vorhanden war, diie Durchfahrtsperre schon von weitem gesehen werden konnte und nachts durch Straßenlaternen gut beleuchtet war.
Trotzdem wurden sie jetzt aufgrund des Poller-Runderlasses entfernt. Anstatt dessen wurden jetzt zwei Durchfahrt-Verbotsschilder aufgestellt, die natürlich die Durchfahrt nicht verhindern, sondern lediglich auf das Verbot hinweisen. Doch die Schilder selbst und nicht einmal der Rollstuhlverkehr, wie wir selbst erlebt haben, halten Verkehrsteilnehmer von der Durchfahrt ab.

Unsere Redaktion sieht deshalb nach wie vor die Durchfahrtsperre als sicherste Lösung an. Doch halten wir auch die Beschilderung für eine gute Lösung, aber nur dann, wenn sie innerhalb der verbotenen Durchfahrzone durch eine Fahrbahnverengung umgehend ergänzt wird. Diese muss gewährleisten, dass kein Pkw hier mehr durchfahren kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits ein VW Golf heute schon eine Breite von 1,78 m (mit Außenspiegel 2 m) hat.
Das war übrigens, wie uns mitgeteilt wurde, auch schon vom Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung angedacht.
Wir hatten uns schon in einem Artikel vom 12. September im NB dahingehend geäußert.

Leider hat sich bezüglich der Fahrbahnverengung seitdem nichts getan und die konkrete Unfallgefahr besteht weiterhin. Die Bemühungen unserer Redaktion, das bei den zuständigen Behörden - wie in unseren Artikeln beschrieben - zu ändern, waren bisher nicht gerade von Erfolg gekrönt. Bedauerlicherweise machten diese nicht einmal den Versuch, die vielen vorgebrachten Argumente zu entkräften, was unseres Erachtens aber auch kaum möglich ist, weil sie auf Tatsachen beruhen.

Die hier betroffenen Menschen, insbesondere die vielen behinderten, aber auch die nicht behinderten, können sich einfach nicht vorstellen, dass die Landesregierung so einen Exzess, wie hier geschehen, mit ihrem Poller-Runderlass herbeiführen wollte. Für sie, die sie den Buckenkamp täglich mit ihren Elektromobilen, Rollstühlen, Rollatoren und sonstigen Gehilfen benutzen, aber auch für die Kinder ist die Gefahr viel größer, als vorher geworden. Das trifft jetzt auch für die Radfahrer zu, denn durch die Poller wurden auch die Radfahrer vor durchfahrenden Personenkraftwagen und Lieferfahrzeugen geschützt, das ist jetzt nicht mehr der Fall.
Wir haben daher im Namen der Betroffenen und der Redaktion unseren Landesvater und Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und seinen Verkehrsminister Oliver Krischer um ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit gebeten.

Voller Hoffnung und mit besten Grüßen verbleiben wir
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Befürchtungen wurden leider sehr schnell wahr!

Wie bereits im vorausgegangenen Artikeln beschrieben und befürchtet, wurden die heute Mittag installierten Durchfahrverbot-Schilder (siehe Bild) bereits am Nachmittag ignoriert. Mit Zeugen konnte ich selbst beobachten, wie ein Auto von Norden kommend erst einmal vor dem Verkehrsschild anhielt, die Fahrerin kurz zögerte und dann doch unter Missachtung des Verbotsschildes in Richtung Dorf hindurchfuhr.
Die Versuchung ist halt groß, denn es sind nur ein paar Meter - die Verbotszone ist hier viel zu kurz - und schon befinden sie die wieder auf sicherem Terrain. Und wer soll das regelmäßig überwachen? Zuständig wäre unseres Erachtens die Polizei (fließender Verkehr), hat sie dafür noch Kapazitäten frei?

Aber warum soll es uns in Nottuln anders gehen als den Betroffenen in der Stadt Halle. Dort hat die Gemeinde wohlgemerkt auf Fahrradwegen Poller entfernt und am nächsten Tag hagelte es schon Beschwerden, weil Autofahrer die Fahrradwege als Abkürzung nutzten.

Wir sind nach wie vor der Auffassung, wie auch in mehreren Artikeln im Nottulner Blickpunkt (NB) ausführlich begründet, dass der „Poller-Runderlass“ nur auf Radwegen und nicht auf Straßen anwendbar ist, wo eine Durchfahrt von Lkw und Pkw verhindert werden soll. Bestärkt werden wir auch durch die vielen Artikel verschiedener Medien im Internet, die ebenfalls nur von Pollern auf Radwegen sprechen und natürlich maßgeblich vom diesbezüglichen Internetauftritt des Verkehrsministers NRW selbst, siehe: https://www.umwelt.nrw.de/mehr-sicherheit-auf-radwegen. Dort spricht der Verkehrsminister eindeutig von einem Erlass, der die Sicherheit auf Radwegen erhöhen soll!

Und selbst wenn der Poller-Erlass hier irrtümlicherweise angewandt wurde, was offensichtlich passiert ist, verbietet die Sicherheit der hier in den drei sozialen Einrichtungen verstärkt wohnenden physisch und psychisch behinderten Menschen (die sich mit ihren Gehilfen, Rollatoren, Rollstühlen sowie angemeldeten elektrischen Kleinfahrzeugen auf dem Buckenkamp bewegen) die Entfernung der aus drei Pollern bestehenden Durchfahrtsperre.
Hier ist eben ein ganz besonders sensibler Bereich vorhanden, der so wohl in Nottuln einzigartig ist und eine Entfernung der Durchfahrtsperre ausschließt. Wenn nicht hier, wo denn sonst!

Nur diese verhindert seit 36 Jahren erfolgreich die Durchfahrt auf dem Buckenkamp und garantiert in diesem besonders sensiblen Bereich die erforderliche Sicherheit und körperliche Unversehrtheit und das ohne jeglichen Fahrradunfall. Das kann ein Verkehrsschild, das im Gegensatz zu einer Durchfahrsperre einem Kraftfahrzeugführer nur die Durchfahrt verbietet, aber nicht verhindert, niemals leisten. Das war voraussehbar, wie es sich auch jetzt schon zeigt!

Im Übrigen hat der Verkehrsminister NRW bei der Herausgabe seines Erlasses mit Sicherheit nicht beabsichtigt, und da wiederholen wir uns gerne, dass dieser Erlass in einem so sensiblen Verkehrsbereich wie hier zulasten behinderter Menschen und Kinder Anwendung findet. Denn man kann nicht eine Gefahr durch eine andere ersetzen, und schon gar nicht, wenn, wie hier, eine größere an ihre Stelle tritt!

Aus unserer Sicht gibt es nur zwei Lösungen, um die Sicherheit und den Schutz der körperlichen Unversehrtheit des angesprochenen, sich hier aufhaltenden und wohnenden Personenkreises, zu gewährleisten:

1. Es bleibt bei der sich seit 36 Jahren bewährten unfallfreien Durchfahrtsperre (drei Poller). Das wäre die vernünftigste und preiswerteste Lösung, die sich auch die meisten Anwohner hier weiter wünschen, behindert und nicht behindert.

2. Die gestern aufgestellten Durchfahrverbots-Schilder bleiben stehen, aber sie werden innerhalb der verbotenen Durchfahrzone durch eine Fahrbahnverengung umgehend ergänzt, die gewährleistet, dass kein Pkw hier mehr durchfahren kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits ein VW Golf heute schon eine Breite von 1,78 m hat.  Das war übrigens, wie uns mitgeteilt wurde, auch schon vom Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung angedacht.
Übrigens fahren die meisten Autos vom oberen Buckenkamp (von der nördlichen Seite her) durch die Durchfahrtverbotszone, die, wie man sieht, natürlich viel zu kurz ist. Nicht einmal der Rollstuhlverkehr hält sie davon ab. Ohne die vorgeschlagene Fahrbahnverengung wird sich daran nichts ändern und die erhebliche Gefährdung bleibt bestehen!"

Wir erlauben uns noch eine kleine Anmerkung, was das Zusatzschild "S-Pedelecs frei" betrifft, denn diese Fahrzeuge fahren unseres Wissens nach bis zu 45 Km/h. Wenn dieses Schild weiterhin Bestand haben soll, dann müsste von der nördlichen Seite her, allerdings erst hinter der Straßeneinfahrt "Am Bagno" noch ein Verkehrsschild mit der auf dem Buckenkamp zulässigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Kilometern pro Stunde installiert werden. Sinnvoll wäre es, das oben installierte Verkehrsschild "Eingeschränktes Halteverbot" zu entfernen und es zusammen mit diesem Schild und dem Zusatzschild "Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt" aufzustellen. Das wäre eine Regelung, die auch den ständigen Verstößen gegen das hier geltende eingeschränkte Halteverbot entgegenwirkt.

Eines möchte unsere Redaktion zu diesem wichtigen Thema ganz deutlich klarstellen: Es geht hier primär nicht um die Gemeindeverwaltung, die Kreisverwaltung oder den Nottulner Blickpunkt und auch nicht um die Personen, die dahinter stehen, sondern es geht hier einzig und allein um die Sicherheit und den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der hier verstärkt wohnenden behinderten Menschen und Kinder! Und zu diesem Schutz sind wir alle verpflichtet, zum einen nach dem Grundgesetz und zum anderen aus moralischen Gründen.

Abschließend möchten wir Ihnen die tagtägliche Realität auf dem Buckenkamp auf ein paar Bildern in der nachfolgenden Bildergalerie zusammenfassend noch einmal vorstellen. Auf Bildlegenden (außer beim letzten, neu eingefügten Bild) verzichten wir dieses Mal, denn diese Bilder sprechen eine ganz deutliche Sprache.

Stand: 13.9.2024, 22:38 Uhr

Aktualisiert am 16./19. Sept. 2024

Mit besten Grüßen

Die Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Verschlechterung der Verkehrssicherheit in einem äußerst sensiblen Bereich

Seit 36 Jahren garantiert die Durchfahrtsperre (drei Poller) auf dem Buckenkamp, dass hier kein Durchfahr-Verkehr stattfindet. Sie wurde installiert, um insbesondere die Sicherheit der vielen behinderten Menschen der hier drei anliegenden sozialen Einrichtungen Krankenhaus, Altenheim und Seniorenwohnanlage sowie auch der Anwohner (insbesondere der Kinder) des Reinen Wohngebietes Bagno sicherzustellen. Es handelt sich in Nottuln deshalb um einen äußerst sensiblen Verkehrsbereich. Die in den sozialen Einrichtungen wohnenden bewegungseingeschränkten Menschen benutzen mit ihren Hilfsmitteln (Rollatoren, Rollstühlen und kleinen angemeldeten Elektrofahrzeugen) den Buckenkamp auf dem Wege ins Dorf oder ins Naturschutzgebiet Nonnenbachtal. Das hat unter den bisherigen Voraussetzungen auch gut funktioniert.

Nun soll ein Verkehrsschild "Durchfahrt verboten" die gleiche Funktion wahrnehmen. Hierzu erhielten wir auf unsere letzte Anfrage an den Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes folgende Antwort seines Mitarbeiters Daniel Krüger: "Wie Ihnen bereits durch Frau Frieling (Straßenverkehrsbehörde) und durch Herrn Dreier (Büro des Landrats) mitgeteilt wurde, werden die Poller nicht wieder aufgestellt. Das die Poller für ca. 2 Wochen wieder standen, ist einem Irrtum durch das ausführende Unternehmen zu schulden. Dieses wurde am gestrigen Tag korrigiert. Zeitnah werden noch die angeordneten Schilder aufgestellt."

Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass ein Verkehrsschild nicht so funktionieren wird, wie eine Durchfahrtsperre, die den Verkehrsteilnehmer gar nicht erst in Versuchung führt und die Durchfahrt von vorneherein verhindert. Das wissen auch alle Beteiligten wie Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr und Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes, die für diesen Beschluss letztendlich in der Verantwortung stehen. Hoffentlich stehen Sie auch dafür gerade, wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht daran halten und es dann zu gefährlichen Verhältnissen auf dem Buckenkamp kommt. Viel besser und sicherer wäre es natürlich, an der bewährten Einrichtung Durchfahrtsperre festzuhalten.

Wir haben uns für den Erhalt der Durchfahrtsperre, insbesondere für die Sicherheit der hier verstärkt wohnenden behinderten älteren Menschen und auch der Kinder, gründlich eingesetzt. Mit zahlreichen stichhaltigen Argumenten im Schriftverkehr mit allen Beteiligten und in Artikeln im NB haben wir nachgewiesen, dass die Beseitigung der Durchfahrtsperre eine klare Verschlechterung der Verkehrs-Sicherheit und der Verkehrs-Beruhigung auf dem Buckenkamp darstellt.

Hierbei wurde deutlich, dass die Behörden für ihre Entscheidung einen Runderlass des Verkehrsministers NRW zugrunde legen. Auf der Webseite des Ministeriums ist jedoch Folgendes nachzulesen: "Durch den Erlass sollen Sperreinrichtungen auf Radwegen wie Poller, Sperrpfosten oder versetzt eingebaute Wegesperren aus Sicherheitsgründen von den Kommunen überprüft und bei Bedarf auch entfernt werden."
Der Erlass hat keine bindende Wirkung, wie ein Gesetz oder eine Verordnung. Er wendet sich lediglich an die ihm nachgeordneten Behörden, die in eigener Verantwortung gründlich prüfen und entscheiden sollen. Siehe auch: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-sicherheit-auf-radwegen

Die Anwendung des Erlasses ist unserer Auffassung nach aus folgenden Gründen hier nicht anwendbar:

1. Der Anwendungsbereich ist explizit auf Radwege beschränkt. Die Durchfahrtsperre (drei Poller) befindet sich aber nicht auf einem Radweg, sondern auf dem Buckenkamp, einer Straße, die mit zwei Fahrspuren insgesamt eine Breite von 5,8 Metern hat - das ist keinesfalls vergleichbar.

2. Es darf nicht eine Gefahr gegen eine andere Gefahr getauscht werden und das schon gar nicht -wie hier- gegen eine größere!

Aber selbst, wenn diesen Erlass hier berücksichtigt würde, wären aus folgenden Gründen keine Veränderungen nötig, denn seit 36 Jahren hat es an dieser Durchfahrtsperre keinen Unfall gegeben. Das zeigt, dass hiei keine Gefahren bestehen. Dieses gründet sich unter anderem auf folgende Tatsachen:

Der Zwischenraum zwischen den drei Pollern hat zweimal das komfortable Maß von fast 1,40 m, sodass selbst Fahrräder mit Anhängern oder Lastenräder keine Schwierigkeiten bei der Durchfahrt haben.
Die drei Poller sind über die gesamte Straßenbreite von 5,8 Metern angeordnet und können daher auch schon von weitem sehr gut gesehen werden.
Bei Dunkelheit beleuchten die Poller zwei Straßenlaternen.
Natürlich wirkt sich der durch die Durchfahrtsperre beruhigte Verkehr auf dem Buckenkamp auch auf die ca. 150 wohnenden Familien mit Kindern sehr positiv aus und gibt ihnen ein großes Sicherheitsgefühl.
Was das vom Kreis Coesfeld angesprochene „Wohnheim“ betrifft, so handelt es sich nicht um ein Heim, sondern um eine Wohnanlage, die sich am Uphovener Weg 27, 27a und 27b befindet und von älteren Menschen ab circa 60 Jahren bewohnt wird. Da sie barrierefrei ist, wird sie auch gerne von bewegungseingeschränkten oder sonstigen behinderten Menschen bewohnt. Sie kann und wird i. d. R. vom Uphovener Weg angefahren. Dort befindet sich auch der Haupteingang, von dem alle Wohnungen überdacht zugänglich sind. Vom Buckenkamp her ist ebenfalls eine Anfahrt möglich. Somit ist auch die Anfahrt durch Krankenwagen sichergestellt.

Hierdurch wird deutlich, dass auf dem Buckenkamp schon ausreichende Sicherheitsmaßnahmen für Radfahrer getroffen wurden und es überhaupt keinen Grund gibt, die sich seit 36 Jahren bewährte Durchfahrtsperre grundsätzlich zu entfernen. Nur diese garantiert schon seit 36 Jahren, dass hier wirklich kein PKW oder LKW durchfährt.
Im Übrigen hat der Verkehrsminister bei der Herausgabe seines Erlasses mit Sicherheit nicht gewollt, dass dieser Erlass in einem so sensiblen Verkehrsbereich wie hier zulasten behinderter Menschen Anwendung findet, denn wie bereits erwähnt: "Man kann nicht die eine Gefahr durch eine andere ersetzen, und schon gar nicht, wenn wie hier, eine größere an ihre Stelle tritt!" Das wäre unseres Erachtens zumindest eine grobe Fahrlässigkeit.

Zudem schützten die Poller, die eine Durchfahrt von PKW, LKW und Kradfahrern verhindern, doch nicht "nur" die behinderten Menschen und Kinder, sondern auch alle Radfahrer!

Abschließend möchten wir noch anmerken, dass sich die Behörden uns gegenüber nicht die Mühe gemacht haben, unsere stichhaltigen Argumente zu entkräften, sondern es wurde uns immer nur kurz und bündig und sehr allgemein geantwortet. Auch auf einen unsererseits gemachten Alternativ-Vorschlag mit dem Verbleib von nur zwei anstatt drei Pollern und der Verbreiterung der Durchfahrt für Fahrräder auf 1,80 Meter wurde überhaupt nicht reagiert. Mit Bürgerfreundlichkeit oder den Bürger wirklich ernst nehmen, hat das nichts zu tun, und das können wir ganz gut beurteilen, denn beide Redakteure des NB haben jeweils über 40 Jahre den Bürgern des Landes Nordrhein-Westfalen freundlich und entgegenkommend gedient. Uns war immer bewusst, dass wir letztendlich von den Steuergeldern der Bürger bezahlt werden.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

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