Massives Neubauprojekt Stiftsstr. 5 weist kaum Veränderungen auf
Das wird bereits dadurch deutlich, dass es gegenüber den bisherigen Planungen, nur 33 qm Wohnfläche weniger gibt. Es verbleibt eine Wohnfläche von sage und schreibe 1417 qm. Das würde eine Vergrößerung der jetzigen Wohn- und Geschäftsfläche um das 6 bis 7-fache bedeuten! Und die soll ausschließlich zum Wohnen mitten im historischen, geschäftlichen Ortskern genutzt werden (Das dort noch stehende Wohn- und Geschäftshaus weist geschätzt eine Wohn- und Geschäftsfläche von rund 200 - 230 qm auf. Hintenan befindet sich noch ein eingeschossiger Anbau, in dem angeblich ein kleines Schwimmbad genutzt wurde).
Geplant sind bei dem Neubauprojekt zwei Gebäude, das vorne an der Stiftsstraße liegende 13,36 Meter tief, das dahinter liegende 18,49 Meter tief, die durch ein eingeschossiges Flachdachgebäude mit Dachterrasse und einer Breite von 5,57 Meter verbunden sind. Die Gesamtlänge am Kastanienplatz beträgt 37,42 Meter, die Breite des vorderen Gebäudes an der Stiftsstraße 17,36 Meter.
Der Gebäudekomplex wirkt aufgrund des steilen Daches (45 Grad, 1,84 Meter Kniestock im obersten Wohngeschoss mit direkt darauf liegender Dachgaube) fast dreigeschossig, welches die Schnittzeichnungen ebenfalls unterstützen. Die Wohnungen befinden sich auf drei Etagen (KG, EG, 1. OG., 2. OG), darüber der Spitzboden mit Emporen und größtenteils Abstellböden für die Wohnungen. Der Keller bleibt einer Tiefgarage mit 15 Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen vorbehalten. Die Zufahrt erfolgt über die Stiftsstraße.
Näheres über das geplante Neubauprojekt können Sie erfahren unter:
https://www.nottuln.de/sessionnet/sessionnetbi/si0057.php?__ksinr=2964 . Dort sind von der Verwaltung der Gemeinde Nottuln umfangreiche Bauunterlagen zu diesem Neubauprojekt eingestellt worden.
Erhaltung des jetzigen offenen Sichtfensters von der Alten Amtmannei zur Stiftskirche St. Martinus
Wie bereits erwähnt, weisen die neuen Planungen jetzt ein "Guckloch" von 5,57 Meter Breite über dem verbindenden Flachdachgebäudeteil (darauf eine Terrasse mit Pergola) aus, durch das ein Teil des Kirchturmes von St. Martinus sichtbar werden soll. Was uns wundert, warum der Architekt bei der Vorlage von so umfangreichen Plänen keine maßstabsgerechte, aussagekräftige und realistische Zeichnung oder Animation vorgelegt hat, aus der eindeutig hervorgeht, was denn nach dem geplanten Bauwerk durch dieses Guckloch von der Kirche im Vergleich zur jetzigen Situation (siehe Fotografie) wirklich noch zu sehen sein wird. Eine Ansicht-Skizze ist eben nur eine Skizze, eher ungenau.
Das wäre übrigens gegenüber dem Ausschuss für Planen und Bauen in ihrer Arbeitssitzung am 14. Nov. 2023, dessen Mitglieder sich ein Urteil über die Ausmaße des Neubauprojektes und seine Folgen bilden sollen, durchaus angemessen gewesen. Sinnvoll wäre es dann auch, diese, wie bereits die anderen Bauunterlagen ins Internetportal der Gemeinde Nottuln unter dem Button "Politik Digital" einstellen zu lassen, damit sich fast jeder Bürger ebenfalls ein Bild hiervon hätte machen können.
Übrigens sind jetzt vom Standort Joseph-Moehlen-Platz, direkt vor der Alten Amtmannei, die Apsis, das Langhaus und der Kirchturm von St. Martinus zu sehen (siehe Fotografie mit Sichtfenster) und nicht nur der Kirchturm.
Nutzung der 15 Tiefgaragenstellplätze und der Stellplätze auf dem Kastanienplatz
Schon jetzt ist absehbar, dass die zukünftigen Bewohner der 14 Wohneinheiten und auch ihre Besucher die Parkplätze auf dem Kastanienplatz nutzen werden, es kann Ihnen ja keiner verbieten! Außerdem, wo bleiben denn die Zweitwagen der Bewohner von 14 Wohnungen und davon wird es bestimmt einige geben. Überdies sind die dortigen Parkplätze mitten im Ortskern schon jetzt stark ausgelastet und reichen sehr oft nicht aus.
Durch die Einrichtung des neuen Cafés im kommunalen Kulturzentrum der Alten Amtmannei, das nun wirklich zur Belebung des Dorfkerns beitragen und in Nottuln allgemein begrüßt wird, werden die begrenzten Parkplätze auf dem Kastanienplatz natürlich eine zusätzliche Belegung erfahren. Und das nicht nur tagsüber, sondern auch in den Abendstunden, denn die Alte Amtmannei wird dann kulturell viel öfters genutzt werden, als jetzt, was im Gegensatz zu so einem massiven Wohnblock auch wieder zur Belebung des historischen Ortskerns beitragen wird. Die wenigen Parkplätze stellen ohnehin schon jetzt ein Problem im historischen Ortskern dar, insbesondere bei Veranstaltungen, was durch so eine große Wohnanlage natürlich beträchtlich verschärft wird.
Zusammenfassung
Die Gemeindeverwaltung und die Politiker sollten sich keinesfalls nur auf die Stellungnahme des Baukulturbeirates verlassen oder zurückziehen. Denn zusammenfassend ist - vom Denkmalschutz einmal ganz abgesehen - unseres Erachtens mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten, dass so ein reiner massiver Wohnblock direkt im historischen, geschäftlichen Ortskern aufgrund der voraussehbaren, genannten Auswirkungen nicht zur Belebung des Ortskerns beiträgt, sondern eher behindert wirkt und somit auch nicht in das Dorfentwicklungskonzept der Gemeinde Nottuln passt. Zudem wird jetzt eine präjudizierende zukunftsweisende Entscheidung für künftig ähnliche oder gleichgelagerte Neubauprojekte, die demnächst definitiv im historischen Ortskern zu erwarten sind, vom Bürgermeister und den Ratsmitgliedern getroffen. Und denen würde mit einer positiven Entscheidung dieses Neubauprojektes Tür und Tor geöffnet, denn es gilt juristisch gesehen, erst einmal der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dann wird es weitere Antragsteller geben, die solche Neubauprojekte in Nottuln durchsetzen und realisieren wollen. Investoren für solch lohnende Projekte gibt es genug.
Wir hoffen nur, dass die Gemeindeverwaltung Nottuln alle ihre juristischen Möglichkeiten gemäß dem Baugesetzbuch, dieses Bauvorhaben bei der Kreisverwaltung zu stoppen (wir berichteten darüber) rechtzeitig wahrnimmt. Schließlich geht es auch um die überregionale historische Bedeutung eines von Johann Conrad Schlaun und seiner Baukunst geprägten Dorfes im Münsterland, seinesgleichen ist hier wohl kaum wiederzufinden.
Die Politik, der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung befinden sich hier letztendlich an einem Scheideweg zwischen der "Belebung des historischen bedeutsamen Ortskerns von Nottuln oder der Einrichtung eines Schlafdorfkerns!" Und das müsste eigentlich auch dem Architekten und Geschäftsführer der antragstellenden Bauträgergesellschaft, die gleichzeitig Bauherr ist, bewusst sein, zumal er Ratsmitglied, Fraktionsvorsitzender und Fraktionssprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Nottuln ist.
Persönlicher Appell: "Im Historischen Ortskern schlägt das Herz von Nottuln"
Wir haben Ihnen hiermit aus unserer Sicht das massive Wohnbauprojekt mit 14 Wohnungen und Tiefgarage vorgestellt. Entscheiden werden über das "Gemeindliche Einvernehmen" (ein Bebauungsplan gibt es nicht) mit allen Folgen letztendlich der Bürgermeister und die Ratsmitglieder. Es ist tatsächlich eine Entscheidung, von deren Folgen ggf. nicht nur die dort wohnenden Anlieger betroffen sein werden, deren Grundstücke und Wohnungen u. a. verschatten.
Nein, letztendlich trifft diese Entscheidung auch uns, denn der historische Ortskern gehört allen Nottulner Bürgern: "Hier schlägt das Herz von Nottuln!" Damit es hier weiter schlägt, müssen wir die historisch gewachsene Identität von Nottuln lebendig erhalten und nicht zerstören. Nur dann kann das Gefühl der Zusammengehörigkeit der Nottulner Bürger weiter bestehen bleiben und wachsen.
Schließlich ist doch gerade der Historische Ortskern von Nottuln ein "Starkes Stück Heimat für uns alle" und das soll er bleiben.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Aktualisiert und ergänzt am 21.11.2023
Der Martinimarkt hat auf der Kirmes doch einiges Neues in diesem Jahr dazu bekommen. Wir waren gestern Abend mit der Kamera unterwegs und haben ein paar Bilder geschossen, die wir ihnen in der nachfolgenden Bildergalerie präsentieren möchten.
Übrigens, das Wetter meint es gut mit den Schaustellern und Besuchern, heute, am Sonntag haben wir sogar fast strahlend blauen Himmel mit viel Sonnenschein. Also auf zum Martinifest mit Kirmes und Krammarkt sowie verkaufsoffenem Sonntag!
Wir wünschen ihnen viel Spaß dabei.
Nachtrag: Heute, am Sonntag haben wir tagsüber, bei blauem Himmel und Sonnenschein nochmals fotografiert und diese Fotografien für Sie hinter den Nachtfotos in die Bildergalerie eingestellt. Schauen Sie nochmals rein und viel Freude dabei.
Auch wenn es erst Sonntag ist und es Montag heiter weiter geht, so kann man wohl jetzt schon sagen, so zumindest unser Eindruck, dass der Martinimarkt bis hierhin wieder ein vergnügliches Erlebnis war in dieser sonst doch so bewegenden Zeit.
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
401 Jahre Martinimarkt im historischen Ortskern von Nottuln
Wer kann schon auf eine so lange Tradition zurückblicken. Am Samstag, dem 11. November wird der Martinimarkt bei hoffentlich trockenem Wetter um 15.00 Uhr durch den Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes vor der Heitmann-Orgel eingeläutet und dauert bis einschließlich Montag, dem 13. November.
Neben der Kirmes mit Fahrgeschäften, Krammarkt, mit dem Schwerpunkt auf Kunst, Kultur und Genuss, Partyzelt und allerlei angebotenen kulinarischen Köstlichkeiten werden Sie auf dem Kirchplatz, wie in den vergangenen Jahren, das traditionelle Kunsthandwerkerdorf vorfinden. Es ist halt auch ein Fest der Kultur und der Vereine mit vielen Ehrenamtlichen, die Sie gerne auf Ihrem Stand begrüßen würden. Die örtliche Gastronomie freut sich natürlich ebenfalls auf die vielen Gäste und darüber hinaus ist der Sonntag wie immer verkaufsoffen.
Hier die vorgesehenen Öffnungszeiten:
11.11., Samstag von 15 bis 24 Uhr,
12.11., Sonntag von 11:30 bis 23 Uhr,
13.11., Montag von 10 bis 23 Uhr
Also auf zum Nottulner Martinimarkt, es gibt keine bessere Alternative! Nehmen Sie sich eine kleine Auszeit von den Sorgen des Alltags. Treffen Sie sich mit Freunden und Bekannten auf dem Martinimarkt, genießen Sie gemeinsam die Atmosphäre mitten im historischen barocken Ortskern von Nottuln und nehmen die vielseitigen Angebote wahr.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gemeinsames freudiges Martinifest 2023.
Mit den nachfolgenden Bildern vom vergangenen Jubiläums-Martinimarkt möchten wir Sie ein wenig einstimmen auf den diesjährigen 401. Martinimarkt.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Veränderungssperre nur möglich bei Erstellung eines Bebauungsplanes
Unseres Wissens darf eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch nur dann erlassen werden, wenn die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließt. Hiermit kann verhindert werden, dass bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes noch schnell Bauvorhaben "durchgeboxt" werden, die mit den dort noch festzulegenden rechtsverbindlichen Festsetzungen nicht vereinbar sind.
Soweit uns bisher bekannt ist, will die Gemeinde Nottuln anstatt eines Bebauungsplanes für den historischen Ortskern "nur" eine Denkmalbereichssatzung und eine kombinierte Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung erlassen. Mit der Erstellung dieser Satzungen wurde ein externes Unternehmen beauftragt. Die Kosten hierfür betragen voraussichtlich 60.000 Euro. Doch erst im Jahre 2024 sollen Ergebnisse vorgestellt werden. Wann also diese Satzungen rechtskräftig werden können, liegt somit in fernerer Zukunft.
Wie in den Westfälischen Nachrichten nachzulesen war, soll aber bereits ein neuer Bauantrag für das Grundstück Stiftsstraße 5 (im historischen Ortskern, schräg gegenüber der Aschebergschen Kurie) vorliegen.
Die Ausmaße und Auswirkungen des dort abgelehnten, beziehungsweise zurückgezogenen Vorhabens auf die Umgebung wären voraussichtlich exorbitant gewesen, die des neuen Bauvorhabens sind uns bisher leider nicht bekannt.
Weiter Einzelheiten siehe auch:
https://www.nottuln-blickpunkt.de/452-denkmalschutz-im-historischen-dorfkern-teil-2
Auf unsere gestern Vormittag gestellte Anfrage beim Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes erreichte uns heute Morgen eine Mitteilung von Julia Breuksch von der Gemeindeverwaltung, deren wesentliche Aussage wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:
"Eine Veränderungssperre (zur Verhinderung der geplanten Bebauung an der Stiftsstraße) und dann die Aufstellung eines Bebauungsplanes könnte jedoch, sofern notwendig, noch durchgeführt werden. Der Bauherr der geplanten Bebauung an der Stiftstraße wird seine Planung in der Ausschusssitzung am 14. November vorstellen. Eine Veränderungssperre könnte dann in der Sitzung beantragt und beschlossen werden. Die Fristen zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden dementsprechend beim Kreis Coesfeld verlängert."
Anmerkung der Redaktion: Im Übrigen kann, wenn noch keine Veränderungssperre beschlossen wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ein Bauvorhaben gemäß § 15 Baugesetzbuch auf Antrag der Gemeinde Nottuln von der Baugenehmigungsbehörde bis zu einem Jahr blockiert, beziehungsweise zurückgestellt werden. Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/_15.html
Wir werden diesbezüglich die Entwicklung weiter beobachten und berichten.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Direkt gelebte Demokratie in Nottulner Ausschüssen gefährdet
Nur zuhören - nicht mitreden! So lautet die Überschrift am Montag, dem 21. August 2023, über einem Artikel in den Westfälischen Nachrichten. Dadurch entsteht wohl auch im Sinne des Bürgermeisters Dr. Dietmar Thönnes der Eindruck, dass dies nunmehr eine unumstößliche Tatsache ist. Verstärkt wird dieser Eindruck durch den ersten Satz im nachfolgendem Artikel, der wie folgt lautet: "In der Gemeinde Nottuln geht ein Stück gelebte Tradition der direkten Bürgerbeteiligung verloren!"
Zudem wird im Artikel hervorgehoben, dass Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes die Rechtsauskunft der Kreisverwaltung Coesfeld wie folgt zusammenfasst: "Es gibt kein Rederecht von Bürgerinnen und Bürgern in Sitzungen der politischen Gremien". Später betonte er noch, dass diese Regelung ab sofort gilt - da hatte es jemand offensichtlich sehr eilig.
Die detaillierte Rechtsauskunft, warum das genau so sein soll und die genaue Angabe der Rechtsgrundlage bzw. Rechtsquelle blieb der Bürgermeister leider schuldig, es wurde nur ganz allgemein die Gemeindeordnung angeführt. Die offensichtlich detaillierte Rechtsauskunft der Kreisverwaltung Coesfeld wird bedauerlicherweise auch nicht veröffentlicht. Somit bleibt vieles im Dunkeln und unklar. Bürgerinnen und Bürger können daher das Verhalten des Bürgermeisters nicht nachvollziehen.
Wir wollen versuchen, etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Doch bevor wir damit beginnen, möchten wir auf die Art und Weise, wie das Verfahren abgelaufen ist, eingehen. Uns ist nicht verständlich, warum der Bürgermeister gleich den Landrat des Kreises Coesfeld als kommunale Aufsichtsbehörde eingeschaltet und somit (wie man im Volksmund sagt) "Schlafende Hunde geweckt hat"? Damit kein falscher Eindruck entsteht, hiermit ist die Sache gemeint und auf keinen Fall die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter dieser Behörde!
Angesichts der Tatsache, dass wir uns in Nottuln im Gegensatz zu vielen anderen gleich großen Gemeinden einen ausgebildeten Volljuristen leisten, ist diese Handlungswiese noch viel weniger verständlich und nachvollziehbar. Insofern hätte doch die Rechtslage im eigenen Hause geklärt werden können. Was übrigens noch nicht kommuniziert wurde, wer genau den Anstoß dem Bürgermeister dazu gegeben hat?
Doch nun zur Rechtslage, wie sie sich uns zurzeit darstellt: Rechtsgrundlage ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Insbesondere kommt hier wohl der § 58 "Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren" zur Anwendung, der unter folgendem Link einsehbar ist:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=609717
Beurteilen Sie bitte auch selbst, was dort steht. Zum Beispiel steht dort nicht, dass Bürger in den Ausschüssen der Gemeinden ein Rederecht haben. Dort steht aber auch nicht, dass Bürger in den Gemeinden kein Rederecht haben. Insofern gibt es unseres Erachtens kein klares eindeutiges Verbot, von Redebeiträgen der in den Ausschüssen anwesenden Bürger, zumindest dann nicht, wenn sie aktiv legitimiert bzw. vorwiegend betroffen von den dort getroffenen Entscheidungen sind. Das findet auch Unterstützung im Absatz drei des § 58. Dort ist nachzulesen: "Die Ausschüsse können Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen." Das heißt sicherlich nicht, dass die Hinzugezogenen in den Ausschüssen nur stumm herumsitzen sollen, sondern sich aktiv an den Beratungen beteiligen können.
Natürlich muss noch weiter recherchiert werden, das werden wir gegebenenfalls auch tun, um möglichst zu einem endgültigen Ergebnis zu kommen, denn das ist auch die Pflicht von Journalisten. Insofern muss sicherlich noch manches Gespräch geführt und entsprechende Kommentare zum Kommunalrecht gewälzt werden. Vielleicht gibt es diesbezüglich auch schon verwertbare Gerichtsurteile? Leider bleibt den beruflichen in Tageszeitungen voll angestellten Journalisten hierzu oft nicht die Zeit, denn gerade dieses Personal wurde in den letzten Jahren ausgedünnt.
Die Redaktion des NB interessiert sich natürlich weiter für dieses Thema, denn Redemöglichkeiten zu aktuellen Themen in den politischen Ausschüssen, von denen Bürgerinnen und Bürger Nottulns betroffen sind, waren und sind auch in Zukunft ein zentrales Thema der Demokratie in Nottuln.
Wohlgemerkt, wir reden hier nicht nur von Rederechten, sondern auch von Redemöglichkeiten, die unseres Erachtens in den Nottulner Ausschüssen weiterhin durch Zulassung der Vorsitzenden praktiziert werden können!
Es kann nicht sein, dass bestimmte von Nottulner Bürgern gewählte Politiker, damit meinen wir auch unseren Bürgermeister, verursachen, dass Nottulner Bürgern dieses letzte bisschen Recht bzw. die letzte Möglichkeit gelebter direkter Demokratie in den Ausschüssen plötzlich genommen wird. Ist es nicht seltsam, dass in den vergangenen Jahrzehnten genau diese Mitwirkung der Bürger in den Ausschüssen niemand beanstandet hat - wo war denn da die kommunale Aufsichtsbehörde? Es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass ihr die praktizierte Handlungsweise in den Nottulner Ausschüssen über Jahrzehnte hinweg nicht aufgefallen ist, zumal diese doch oft genug in der Tageszeitung dokumentiert wurde.
Wir, die Redakteure des NB, wollen Ihnen nicht verschweigen, dass wir beim Diskutieren und Schreiben der beiden Artikel in Wallung geraten sind. Haben wir doch selbst die Redemöglichkeit in den Ausschüssen in 35 Jahren oft genutzt und wissen daher, dass es kein vergleichbares Mittel der direkten Demokratie in Nottuln gibt und auch in Zukunft nicht geben wird. Das wird letztendlich auch jedes Rats- und Ausschussmitglied wissen.
Auf die Einstellung der Stellungnahmen der einzelnen Ausschussvorsitzenden haben wir vorerst verzichtet, da sie uns trotz unserer Anfrage vom 28. August immer noch nicht vollständig vorliegen (siehe auch Teil 1 dieses Artikels).
Wir wünschen Ihnen trotz allem eine gesunde, angenehme Woche, das Wetter soll schön bleiben.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Spätgotisches Gesamtkunstwerk
Sankt Martinus die spätgotische Hallenkirche direkt gegenüber den Kurien gelegen, ist fürwahr das größte Kunstwerk der Gemeinde Nottuln. Im Jahre 1489 wurde mit ihrer Errichtung begonnen. Sie gilt neben Sankt Lamberti in Münster als die schönste und bedeutendste Hallenkirche der Spätgotik in Westfalen. Schon von Weitem, egal aus welcher Richtung man kommt, ist ihr Kirchturm mit der Welschen Haube gut erkennbar. Eigentlich sollte sie nach dem Willen des Architekten und Baumeisters Johann Conrad Schlaun - nach dem großen Brand von 1498 - nur eine Zwischenlösung sein. Doch prägt sie nunmehr seit Jahrhunderten bis zum heutigen Tage die Silhouette von Nottuln und ist zum Wahrzeichen des geschichtsträchtigen Ortes geworden.
Der älteste Teil der Kirche ist der Kirchturm mit seinen drei Untergeschossen, die vom Vorgängerbau einer romanischen Steinkirche aus dem 12./13. Jahrhundert stammen, der lediglich um ein weiteres Geschoss aufgestockt wurde. Wer zum Glockengeläut möchte, der muss den romanischen engen Treppenaufgang benutzen und wird dort ins frühe Mittelalter versetzt. Das Langhaus hingegen wurde vollständig neu gebaut. Schweizer Maurergesellen sollen die Kirche innerhalb von neun Jahren errichtet haben. Die Hallenkirche selbst besteht aus einem Mittelschiff, zwei Seitenschiffen und einem wunderbaren Netzgewölbe. Auf den nachfolgenden Seiten werden wir Ihnen einige Details dieser herrlichen Kirche optisch vorstellen und in kurzen Beiträgen beschreiben. Seien Sie gespannt auf eine kleine Reise um und durch das beeindruckende Gesamtkunstwerk Sankt Martinus.
Sankt Martinus strahlt von innen
Der „Münsterländer Marmor“ zeigt auch im Inneren der Kirche sein Farbenspiel. Je nach Lichteinfall und Tageszeit strahlt er in einem hellen grauweiß bis zu einem warmen, anheimelnden gelblichen Ton. Selbst auf kleinen Flächen changiert er in vielen Nuancen. So ist es für alle Sinne immer wieder ein neues Erlebnis, die Kirche zu betreten. Die zwölf massiven mächtigen Sandsteinsäulen, auf denen das Gewölbe ruht, vermitteln einem das Gefühl von Geborgen- und Sicherheit. Nimmt man auf einer der Kirchenbänke Platz, fällt einem sofort die Stille auf, die das Gebäude ausstrahlt.
Die Kirche ist von innen gegenüber vielen anderen Kirchen sehr hell. Das liegt an den seitlich angeordneten „farblosen“ Kirchenfenstern, durch die Sonnenstrahlen fast ungehindert ins Kircheninnere fallen. Die noch sichtbaren schlichten Leuchten wurden mittlerweile entfernt und durch eine moderne Lichtanlage ersetzt. Diese ermöglicht einzelne Kirchenelemente in den unterschiedlichsten Farben auszuleuchten, was spannende, ungewöhnliche Akzente setzt.
Doch kommt die künstlerische Ausgestaltung der Kirche am wirkungsvollsten bei normaler Ausleuchtung zur Geltung. Das wird auch bei der Betrachtung des Marienaltars, der aus der Zeit um 1900 stammt, deutlich. Die Sandsteinfiguren des Jesuskindes auf dem Schoß von Maria sitzend sowie des Dominikus, der von Maria den Rosenkranz empfängt, sind sehr fein aus dem Münsterländer Sandstein herausgearbeitet. Gerahmt wird diese Szene von einer äußerst zierlichen Rosengirlande. Der heimische Bildhauer Anton Hone hat mit dem Marienaltar, dem Josefaltar »hier nicht abgebildet« sowie dem Hochaltar meisterliche hervorragende Arbeiten der Nachwelt hinterlassen.
Bei der überdachten Holzfigur rechts neben dem heutigen Haupteingang von Sankt Martinus handelt es sich um den Heiligen Martin, der im Jahre 370/71 zum Bischof von Tours geweiht wurde.
Bis hierhin liebe Leserinnen und Leser hatten Sie hoffentlich viel Freude beim Betrachten und Lesen des ersten Teils. Ein zweiter und dritter Teil wird sehr wahrscheinlich folgen.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

