Blickpunkt Nottuln
16.03.2026
Blickpunkt Nottuln

Behörden machen keine Fehler, oder?!

Um es gleich vorwegzunehmen: Die Behörden (Gemeindeverwaltung Nottuln und Straßenverkehrsamt beim Kreis Coesfeld) haben die am 18. März entfernte ständige Durchfahrtsperre auf dem oberen Buckenkamp nicht wieder einsetzen lassen und somit den Buckenkamp weiterhin zu einer Durchfahrtsstraße gemacht - und das ohne jegliche Not!
Dabei wäre es so einfach gewesen, ein paar Minuten und der Buckenkamp wäre wieder viel sicherer gewesen. Schließlich gab und gibt es die als Grundlage dafür angeführte Sperrung des Uphovener Weges überhaupt nicht. Diese soll erst nach Ostern erfolgen; wann genau ist nicht bekannt.

Unsere Redaktion hat sich viel Mühe gemacht, allen Beteiligten die Fakten der Verkehrssituation mit den hier verstärkt wohnenden, besonders gefährdeten, älteren, bewegungseingeschränkten Menschen darzustellen. Untermauert haben wir die Fakten mit insgesamt 15 aussagekräftigen Fotografien, die größtenteils in dieser Zeit entstanden sind. Warum die verantwortlichen Beteiligten weiterhin an ihrer Entscheidung festhalten, bleibt unserer Redaktion auch nach der Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes nicht erklärlich.

Doch suchen wir erst einmal die Schuld nicht bei den übergeordneten Behörden, sondern vielmehr bei der Gemeindeverwaltung Nottuln selbst. Denn entscheidend ist für diese Behörden bei der Beurteilung der tatsächlichen verkehrlichen Ortssituation, was Ihnen von der ortskundigen Gemeindeverwaltung präsentiert und an die Hand gegeben wird. Und da haben wir, aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen mit der Gemeindeverwaltung Nottuln, große Bedenken.

Bereits bei der damaligen Entscheidung über die Einrichtung von ausgewiesenen, gekennzeichneten Parkplätzen auf dem Buckenkamp war die Gemeinde Nottuln sehr unkooperativ. Der Antrag fußte damals aufgrund einer verheerenden Verkehrssituation auf dem Buckenkamp, der täglich - trotz des Buckenkampparkplatzes mit 63 Stellplätzen - von oben bis unten, ohne jegliche Ausweichmöglichkeit bei Gegenverkehr, von Fremdparkern zugeparkt war. Um das Ganze abzukürzen (und Ihnen zu ersparen, was wir damals alles mit der Gemeindeverwaltung erlebt haben) beschränken wir uns auf die Anmerkung, dass erst nach Anweisung durch die übergeordnete Behörde eine positive Stellungnahme durch die Gemeindeverwaltung Nottuln an sie abgegeben wurde.
Der Antrag der Buckenkampanlieger wurde nach fast zwei Jahren dann vom Straßenverkehrsamt positiv entschieden. Davon zeugt nicht nur die vernünftige heutige Verkehrsregelung, sondern auch eine dicke Akte, allerdings nicht bei der Gemeindeverwaltung, denn die war bei Akteneinsicht ziemlich unvollständig.

Als die Durchfahrtsperre später immer wieder von Unbefugten geöffnet wurde, war die Gemeinde ebenfalls nicht gerade bemüht, herauszufinden, wer der Verursacher war. Wir haben dann feststellen können, wer dafür verantwortlich war, und mit denjenigen schriftlich Kontakt aufgenommen. Unter Hinweis unsererseits auf die dadurch verursachte besondere Gefährdungslage, haben sie sich entschuldigt und uns die zukünftige Unterlassung versichert - daran haben sie sich erfreulicherweise bis heute gehalten.
Was viele nicht wissen, dass es sich bei der unbefugten Entfernung der Durchfahrtsperre (Poller) keinesfalls um ein Kavaliers-, sondern um ein Offizialdelikt handelt. Das heißt, die Staatsanwaltschaft muss  nach Kenntnisnahme des "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" von sich aus tätig werden - die Straftat gemäß § 315b STGB ist übrigens mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht.

Doch zurück zur vorzeitigen Öffnung des Buckenkamps für den Durchgangsverkehr seit dem 18. März.
Unsere bisherigen Bemühungen galten, wie schon im Teil 1 unseres Artikels dargelegt, lediglich der Wiedereinsetzung der Durchfahrtsperre auf dem Buckenkamp durch die Gemeindeverwaltung Nottuln, nachdem sie diese vorzeitig am 18. März 2024 schon entfernt und somit den Buckenkamp bis heute (und wahrscheinlich sogar bis nach Ostern) zu einer Durchfahrtsstraße gemacht hat. Und das, obwohl die Vollsperrung des Uphovener Weges erst nach Ostern zum Tragen kommt.

Gegen die geplante Entfernung der Durchfahrtsperre nach Vollsperrung des Uphovener Weges, von der Uphovener Brücke an bis zur Hagenstraße, die nach Ostern erfolgen soll, hatten wir keine Einwendungen erhoben, denn gerade die Seniorinnen und Senioren der Wohnanlage am Uphovener Weg 27 müssen dann auf jeden Fall mit ihren Fahrzeugen ihr Zuhause erreichen können, und das geht vorübergehend nur über den Buckenkamp. Außerdem soll es dann eine Durchfahrtmöglichkeit über den Buckenkamp, wie sie leider seit dem 18. März stattfindet, nicht mehr geben.

Im Übrigen wird, wie durch die Gemeindeverwaltung Nottuln angekündigt, nach Aufhebung der Vollsperrung des Uphovener Weges, die Durchfahrtsperre wieder unmittelbar auf dem Buckenkamp eingesetzt.
Jetzt kann man nur hoffen, dass die Gemeindeverwaltung Nottuln sich an ihre Ankündigung hält.

Mit besten Ostergrüßen (weiterer bildlicher Ostergruß für unsere Leserinnen und Leser unter dem Button "Fotografie der Woche")

1. Nachtrag vom 2. April:
Wie wir heute erfahren haben, soll der Uphovener Weg nicht diese Woche, sondern erst am Montag, dem 8. April, voll gesperrt werden. Somit bleibt der Buckenkamp weiterhin für den Durchgangsverkehr geöffnet, dann insgesamt für 3 Wochen. Es bleibt unverständlich, warum diese Maßnahme überhaupt getroffen und nicht längst unmittelbar von der Gemeinde Nottuln in Absprache mit dem Straßenverkehrsamt Coesfeld beendet wurde/wird. Schließlich wird dadurch das Gefährdungspotential - wie bereits seit dem 18. März mehrfach angeführt, ohne eine ausreichende Begründung und ohne Not, insbesondere für die hier in den Sozialanlagen wohnenden, bewegungseingeschränkten Seniorinnen und Senioren, erheblich erhöht.

2. Nachtrag vom 4. April:
Es war vorauszusehen, jetzt soll der Uphovener Weg sogar erst am 22. April voll gesperrt werden. Und dafür hat die Gemeinde Nottuln schon mal eben vorsorglich einen Monat vorher die ständige Durchfahrtsperre auf dem Buckenkamp entfernt und damit in diesem sensiblen Bereich für die hier in den Sozialanlagen wohnenden bewegungseingeschränkten Seniorinnen und Senioren das Gefährdungspotential völlig unangemessen erhöht. Aufgrund der von uns bisher dargestellten Fakten in Text und Bild handelt hier die Gemeinde ohne das verantwortliche Feingefühl, das man für solche Entscheidungen benötigt und auch der vorhandenen, besonderen Situation schuldet. Wir fragen uns allmählich, wer denn wohl den Kopf hinhält, wenn aufgrund dieser unnötig herbeigeführten Verkehrssituation hier etwas passiert. Schließlich steht die Durchfahrtsperre in diesem sensiblen Verkehrsbereich des Buckenkamps seit 36 Jahren nicht ohne Grund. Übrigens steht sie dort sehr erfolgreich, denn Durchfahrtverkehr und die damit verbundenen Gefahren gab es hier bisher nicht, und deshalb ist es folgerichtig, dass es so bleibt.

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Entfernung der Durchfahrtsperre auf dem Buckenkamp

Die Gemeinde scheint offensichtlich ein gespaltenes Verhältnis zur Verkehrsberuhigung und der Sicherheit ihrer Bürger auf der Straße zu haben. Anlass hierzu gibt uns die vorsorgliche (?) Entfernung der Durchfahrtsperre am nördlichen Ende des Buckenkamps. Dort sind drei Poller in großem Abstand voneinander installiert, sodass ohne Schwierigkeiten Rollstühle, Lastenräder, elektrische Hilfsfahrzeuge diese Stelle passieren können, dahinter verengt sich die Fahrbahn auf eine Fahrspur. Ansonsten ist schon seit 36 Jahren für alle anderen Verkehrsteilnehmer (PKW/ LKW) die Durchfahrt gesperrt.

Drei soziale Eiinrichtungen am Buckenkamp
Auf der östlichen Seite des Buckenkamps befinden sich drei soziale Einrichtungen, die Seniorenwohnanlage am Bagno mit 52 Wohnungen, das Altenheim St. Elisabethstift und die Christophorus-Kliniken (Geriatrie), die alle einen eigenen Zugang zum Buckenkamp haben.
Die kontinuierliche Sperrung des Buckenkamps für den Durchgangsverkehr ist äußerst wichtig, denn er wird von vielen bewegungseingeschränkten Menschen mittels elektrischem Hilfsfahrzeug, Rollstuhl, Rollator, Gehilfen etc. (siehe Bilder links und in der Bildergalerie unten) benutzt. Hier befindet sich ein sehr empfindlicher Verkehrsbereich, insbesondere was die Sicherheit dieses Personenkreises betrifft.

Für Fahrradfahrer das Tor zu den Baumbergen
Hinzu kommen die Fahrradfahrer, die auch oft in Gruppen über den Buckenkamp fahren, denn er ist das Tor zum Nonnenbachtal und den Baumbergen. An den Wochentagen wird übrigens tagsüber der Buckenkamp-Parkplatz (eigentlich als Touristenparkplatz angelegt) mit 63 Stellplätzen und zusätzlich die 20 ausgewiesenen Stellplätze auf dem Buckenkamp zum großen Teil von den Beschäftigten der Christophorusklinik genutzt, da die von der Klinik für sie eingerichteten 16 Beschäftigtenparkplätze bei Weitem nicht ausreichen - auch das verschärft die Verkehrssituation, insbesondere außerhalb der Ferienzeit.

Einschaltung des Straßenverkehrsamtes
Auf diese Situation haben wir die Gemeinde Nottuln und das Straßenverkehrsamt - Verkehrssicherungsdienst - sofort schriftlich ausführlich  hingewiesen, nachdem am Montag, dem 15. März die Durchfahrtsperre, die übrigens auch im hiesigen Bebauungsplan rechtlich verankert ist, von der Gemeinde Nottuln entfernt wurde.
Unserer damit verbundenen Bitte, die Durchfahrtsperre wieder einzusetzen, ist sie bis heute nicht nachgekommen. Somit wird die Durchfahrtmöglichkeit durch den Buckenkamp wohl bis nach Ostern vorhanden sein. Die Gemeinde Nottuln begründet dies mit folgender Aussage: "Damit die Stellplätze Uphovener Weg auch über den Buckenkamp zu erreichen sind, wurden vorsorglich bereits die Poller entfernt."
Das ist in keiner Weise nachvollziehbar, da der Uphovener Weg bis zum heutigen Tage überhaupt nicht gesperrt wurde und es dort keinerlei Einschränkung gibt (siehe Bild links unten). Die Gemeinde gibt doch selbst weiterhin bekannt, dass die Öffnung des Buckenkamps für den Durchgangsverkehr erst nach Ostern von der Brücke an gesperrt wird.

Keine Einsicht bei der Gemeinde
Wenn die Gemeinde wirklich vorsorglich! gehandelt hätte, dann würde, mit Rücksichtnahme auf die bewegungseingeschränkten hier wohnenden Menschen der sozialen Einrichtungen und der hier bekannten Verkehrssituation, die Durchfahrtsperre zu ihrer Sicherheit dort immer noch stehen. Die von ihr vorgenommene Entfernung - 14 Tage vorher - bewirkt doch gerade das Gegenteil: Hierdurch wird vollkommen unnötig ein noch höheres Gefahrenpotential in einem ohnehin schon besonders gefährdeten Bereich geschaffen!
Der Nottulner Blickpunkt hat sich - da die Gemeinde Nottuln keine Einsicht zeigt - jetzt noch einmal an den Verkehrssicherungsdienst, angesiedelt beim Landrat Coesfeld (der zumindest fachlich zuständig und vermutlich auch weisungsbefugt ist), mit der Bitte um Stellungnahme gewandt.
Fakt ist, dass bereits seit einer Woche der Buckenkamp unnötigerweise durch die Nottulner Gemeindeverwaltung für den Durchgangsverkehr freigegeben wurde. Wie es weitergeht, liegt leider nicht in unseren Händen, das muss die Gemeindeverwaltung in Verbindung mit dem Verkehrssicherungsdienst der Kreisverwaltung Coesfeld entscheiden, schließlich tragen sie auch die Verantwortung dafür. Ob sie sich dessen bisher wirklich bewusst waren, darf aufgrund der hiesigen, geschilderten Sachlage zumindest angezweifelt werden.
Niemand wünscht sich hier einen Unfall, warum aber das Gefährdungspotential dafür an diesem ohnehin empfindlichen Ort durch die Entfernung der Durchfahrtsperre noch zusätzlich erhöht wurde und trotz Bitte bisher immer noch nicht von der Gemeindeverwaltung Nottuln korrigiert wurde, bleibt unverständlich. Es steht auch im krassen Gegensatz zum sonstigen Verhalten der Gemeinde, zum Beispiel der Ausweisung von Fahrradstraßen.

Bei Aufhebung der Vollsperrung Uphovener Weg gleichzeitig die Durchfahrtssperre am Buckenkamp wieder einsetzen
Im Übrigen teilte uns Daniel Krüger von der Gemeindeverwaltung mit, dass der Uphovener Weg bis zu Anfang der Sommerferien - also drei Monate - voll gesperrt bleibt und erst danach die Durchfahrtsperre auf dem Buckenkamp wieder eingesetzt wird. Wir vermuten, dass die Vollsperrung zwischenzeitlich wieder aufgehoben wird und das muss immer grundsätzlich zur Folge haben, dass hiermit gleichzeitig auch die Durchfahrtsperre auf dem Buckenkamp wieder eingesetzt wird - das ist ein Aufwand von ein paar Minuten und daher zumutbar.
Bemerkenswert ist auch, dass Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes unserer Bitte um ein diesbezügliches kurzfristiges Pressegespräch nicht nachkam. Seine Sekretärin teilte uns mit: "Er ist terminlich zurzeit stark gebunden und kann daher nicht kurzfristig für ein Gespräch zur Verfügung stehen." Ein späterer oder Ausweichtermin wurde nicht benannt, auf die Sache wurde auch nicht eingegangen. Betrachtet man die allwöchentliche Präsenz des Bürgermeisters in den Westfälischen Nachrichten, so ist das für uns als Redaktion in so einer ernsthaften Sache kaum nachvollziehbar.

In eigener Sache:
Sie, liebe Leserinnen und Leser, werden sich vielleicht fragen, warum wir uns für diese Personengruppe so einsetzen? Das liegt auch daran, dass wir und insbesondere ich, Karin Gerhard, mich fast 40 Jahre lang für den Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen eingesetzt haben. Das waren Kinder und Jugendliche, die sich noch im Wachstum befanden und werdende Mütter, wobei es galt, sie vor Gefahren in der Ausbildung und in ihrem Arbeitsleben zu schützen. Bei werdenden Müttern waren es sogar zwei Leben, die es unverletzt zu bewahren galt.
Hierzu wurden ihre Arbeitsplätze in den unterschiedlichsten Branchen hinsichtlich des Gefahrenpotentials beurteilt und gegebenenfalls Beschäftigungsverbote ausgesprochen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind in den Vorschriften des Jugendarbeitsschutz- und des Mutterschutzgesetzes enthalten.

Nach meinem aktiven Berufsleben habe ich 15 Jahre ehrenamtlich im hiesigen Altersheim St. Elisabeth mit sehr viel Freude und Engagement gearbeitet, auch als ehrenamtliches Mitglied im dort angesiedelten Beirat. Hier gab und gibt es kein spezielles Gesetz zum Schutz von hilfsbedürftigen Seniorinnen und Senioren. Für mich stand immer das im Artikel 1 Grundgesetz verankerte Recht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" im Vordergrund. Das Schwierigste in den vielen Jahren war, dass ich mich immer wieder von mir lieb gewonnenen Menschen verabschieden musste. Corona hat dann meiner dortigen Tätigkeit ein jähes Ende bereitet.

Nachfolgend haben wir für unsere Leserinnen und Leser noch zusätzlich einige Bilder in die Galerie zur weiteren Beurteilung der hiesigen Verkehrssituation in diesem besonders gefährdeten Bereich eingestellt.
Bleiben Sie gesund und ein schönes Wochenende! Und passen Sie gut auf im Nottulner Straßenverkehr, der wahrhaftig nicht immer von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt ist.

Aktualisiert am 25. März 2024, 19:50 Uhr

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Nun lasst bitte die Kirche im Dorf!

Wer die Kirchen betrachtet, die als Kirchen in den Dörfern Nottuln, Appelhülsen, Darup und Schapdetten gebaut wurden, der wird feststellen, dass vier große Kirchen (jeweils eine in den aufgeführten Dörfern) der Katholischen Kirchengemeinde gehören und eine kleine im Ortskern von Nottuln, der evangelischen Kirchengemeinde. Hinzu kommt das evangelische Friedenshaus, die in einem ehemaligen Speicher in Appelhülsen eingerichtet wurde.

Was mit diesen Kirchen in Zukunft wird, ist heute noch nicht endgültig absehbar. Der momentan anhaltende Trend der Menschen, sich von der Kirche zu trennen, bzw. aus der Kirche auszutreten, kann sich auch ganz schnell wieder ins Gegenteil verkehren, wenn es der Menschheit wieder "schlechter" geht. Der Tendenz dahin ist bei allem Optimismus absehbar. Zudem könnte sich für die Kirche positiv auswirken, wenn die Täter und Täterinnen der sexuellen Übergriffe und diejenigen, die bewusst weggeschaut haben, sich selbst schuldig bekennen und endlich ihren Hut nehmen.

Die Kirche unter dem Kreuz und der Bevollmächtigtenausschuss

Nicht verständlich und nachvollziehbar ist, dass gerade die einzige kleine evangelische Kirche in der Kerngemeinde von Nottuln verkauft werden soll. Will sich tatsächlich die Kirchengemeinde Nottuln, die einzige evangelische Kirche, die in ganz Nottuln je als Kirche gebaut wurde und ihren christlichen Auftrag seit mehr als einem halben Jahrhundert versieht, wegnehmen lassen? Der Bevollmächtigtenausschuss der Kirche sagte ja. Doch präsentierte dieser Ausschuss tatsächlich die evangelische Kirchengemeinde mit rund 3000 Mitgliedern? Wir sagen Nein, und zwar ein ganz klares Nein, denn wer ist eigentlich dieser Ausschuss?

Der Bevollmächtigtenausschuss wurde nicht wie das Presbyterim demokratisch gewählt, sondern durch kirchenrechtliche Maßnahmen der evangelischen Kirche eingesetzt, nachdem sich das Presbyterium im vergangenen Jahr aufgrund von Unstimmigkeiten aufgelöst hatte. Er bestand neben der Pfarrerin Regine Vogtmann und Gudrun Janßen-Belter, Mitglied im Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises, aus vier ehemaligen Presbytern, von denen drei in Appelhülsen wohnen und nur einer in der Kerngemeinde Nottuln, in der die Kirche unter dem Kreuz ihren Standort hat.
Hier hat also ein Ausschuss entschieden, der keine Ausgewogenheit besitzt und nicht den Anteil der Kirchenmitglieder widerspiegelt, der in der Nottulner Kerngemeinde deutlich mehr als doppelt so hoch ist, als in Appelhülsen. Folglich ist nicht einmal eine Parität bei der Abstimmung über den Verkauf der Kirche unter dem Kreuz vorhanden gewesen - von einem demokratischen Verfahren kann wohl kaum die Rede sein.
Wie wir in Erfahrung bringen konnten, war früher das Presbyterium in der Kirchengemeinde Nottuln in Anlehnung an die Anzahl der jeweiligen Kirchenmitglieder in den Ortsteilen folgendermaßen besetzt: 4 Presbyter aus Nottuln, zwei aus Appelhülsen, 1 aus Darup und 1 aus Schapdetten.

Die Rolle des Bürgermeisters in dem Verfahren
Natürlich spielten ehemalige Gemeindedirektoren und Bürgermeister schon immer eine gewisse Rolle in entscheidenden Verfahren der evangelischen Kirche. So hat bereits im Jahre 1985 ein Gespräch des damaligen evangelischen Pfarrers Dr. Georg Braumann mit dem damaligen Gemeindedirektor Joseph Moehlen (es wurde aufgrund der wachsenden Kirchengemeinde ein größeres Gemeindehaus mit Pfarrhaus benötigt) dazu geführt, dass die Gemeinde Nottuln die Planungs- und Baukosten für das jetzige Gemeindehaus mit Pfarrwohnung übernommen hat. GD Moehlen sagte damals "Sie sind eine arme Diasporagemeinde und passen in das Raster des Ortes."

Später gab GD Moehlen die Notwendigkeit eines weiteren Kindergartens zu bedenken. Die katholische Kirchengemeinde lehnte damals einen weiteren Kindergarten aus Personalmangel ab. Pfarrer Braumann brachte sich ins Spiel. GD Moehlen nahm den Faden auf und bot den Bau eines Viergruppenkindergartens und die Übernahme eines Teils der jährlich von der evangelischen Kirchengemeinde zu tragenden Gelder an. Die Baukosten einschließlich Inneneinrichtung betrugen für die Kommunalgemeinde 1,2 Millionen DM. Nach der Übergabe des Kindergartens an die evangelische Kirchengemeinde erhielt er in Anlehnung an die Nottulner Kirche unter dem Kreuz und an Maria, die auf Golgatha unter dem Kreuz stand, den Namen "Ev. Marienkindergarten". (Quelle; Erzählbuch von 1985 bis 2018 "Evangelische Christinnen und Christen in Nottuln). Diese Kindertagesstätte versieht auch heute noch ihren sozialen Dienst.

Der heutige Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes, der ebenfalls auf der Versammlung der evangelischen Kirchengemeinde erschienen war, beschränkte sein Wirken diesbezüglich folgendermaßen: Er sieht in der jetzigen Situation auch eine Chance des Zusammenwachsens "mit der großen Schwester" der Katholischen Kirchengemeinde. Es gebe zum Beispiel die Möglichkeit, Räume gemeinsam zu nutzen - und warum nicht sogar auch die Kirche. "Ich werde alles tun, um sie zu unterstützen", versprach er. So nachzulesen im Artikel der WN vom 4.9.2023.

Das ist ja großartig, aber sollte die Kirche unter dem Kreuz letztendlich wirklich verkauft werden, was sicherlich für die meisten evangelischen Gemeindemitglieder vollkommen unakzeptabel ist, so würden Pfarrdechant Norbert Caßens und Pfarrerin Regine Vogtmann, das ganz bestimmt auch ohne diese Unterstützung schaffen. Was allerdings die Auslastung des katholischen Pfarrgemeindehauses betriftt, so hörten wir von dort regelmäßig tätigen Ehrenamtlichen, dass dieses schon jetzt äußerst beansprucht wird- und so soll es ja auch sein.

Hat denn tatsächlich Bürgermeister Dr. Thönnes (katholischer Theologe) den Bestand der Kirche am Kreuz für die evangelische Kirchengemeinde längst  aufgegeben? Sind denn gar keine entsprechenden finanziellen Hilfen seitens des Bürgermeisters bzw. der Gemeinde Nottuln möglich? Immerhin besteht die evangelische Friedenskirchengemeinde Nottuln aus rund 3000 Nottulner Bürgerinnen und Bürgern.
Zudem werden in Nottuln zwei weitere große Baugebiete mit rund 435 Wohnungen ausgewiesen. In einem kann offensichtlich schon dieses Jahr mit den Bauarbeiten begonnen werden. Es ist also zu erwarten, dass auch die evangelische Kirchengemeinde in naher Zukunft einen nicht unerheblichen Zuwachs von Mitgliedern bekommen wird.
Wäre es nicht dann sogar möglich, beide Standorte zu erhalten?!

Es besteht große Hoffnung
Alles das lässt sehr hoffen, dass die Presbyterinnen und Presbyter der evangelischen Kirchengemeinde den durch das "Notgremium" übereilt getroffenen Beschluss, die Kirche unter dem Kreuz zu verkaufen, endlich zurücknehmen und neu darüber entscheiden. Nur so können erhebliche Zweifel an der Lauterkeit des Verfahrens beseitigt werden, zumal es sich bei dem Bevollmächtigtenausschuss um kein von den Kirchenmitgliedern demokratisch gewähltes Gremium handelte und dieser nicht einmal paritätisch besetzt war.
Erfolgte zudem die Entscheidung, was die tatsächliche Verkaufssituation des Friedenshauses in Appelhülsen betrifft, nicht unter unvollständigen, unklaren, wenn nicht gar falschen Voraussetzungen (siehe Teil 2 des Artikels). Die Beantwortung dieser Frage stellen wir in das Bewusstsein und Gewissen der neu gewählten Presbyterinnen und Presbyter.

Ob sich durch eine erneute Abstimmung eine andere Lage ergibt, setzt allerdings voraus, dass die gewählten Presbyterinnen und Presbyter die Kraft und den Willen haben, neue Wege zu finden und zu gehen, was zweifelsfrei im Bereich des Möglichen liegt. Die Mehrheit der evangelischen Christen in Nottuln wird sich das bestimmt wünschen. Die Presbyterinnen und Presbyter sollten sich aber auch bewusst sein, falls die evangelische Kirche unter dem Kreuz in der Kerngemeinde Nottuln letztendlich auch von Ihnen aufgegeben wird, dass mit dem Weggang dieser Kirche, die evangelische Kirchengemeinde in Nottuln weitere Mitglieder verliert und kaum neue aquiriren wird können.

Wahrscheinlich wird sich dann im Laufe der Zeit die Nottulner evangelische Kirchengemeinde in eine gewisse Bedeutungslosigkeit verlieren, wenn ihr der zentrale, örtlich tatsächlich vorhandene Mittelpunkt im Dorf - ihre einzige Kirche - die ihre symbolische Verbindung zwischen Himmel und Erde darstellt, weggenommen wird und plötzlich nicht mehr da ist. Ihnen wird auch ein Ort genommen, der stark von Erinnerungen geprägt ist; hier wurden sie getauft, konfirmiert, kirchlich getraut und in der Fortsetzung ist ihren Kindern, Enkelkindern gleiches widerfahren - und das alles seit rund 60 Jahren! Wenn die Kirche fällt, dann fällt auch ein Deutungs-, Meditations und Schutzraum für die Menschen. Und wie soll eine vernünftige Kinder- und Jugendarbeit stattfinden, wenn die Räumlichkeiten dazu fehlen - und das ist längst nicht alles .....

Aktualisiert am 16.3.2024 um 22:44 Uhr

Nachtrag vom 11.4.2024 um 22:02 Uhr

Die Redaktion hatte eine Presse-Anfrage an die Evangelische Kirche von Westfalen gestellt und erhielt von der Stabsstelle (Ltg.) des Landeskirchenamtes in Bielefeld folgende Antwort:
„Unsere Nachfrage bei der zuständigen Abteilung im Landeskirchenamt hat ergeben, dass dort kein Antrag auf eine geplante Entwidmung der Kirche vorliegt. Wäre eine solche geplant, so müsste sie von Seiten des Landeskirchenamtes genehmigt werden. Ein Informationsaustausch mit der Kirchengemeinde Nottuln hat ergeben, dass offenbar weder auf gemeindlicher noch auf kreiskirchlicher Ebene ein entsprechender Beschluss gefasst ist. Somit kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine Stellungnahme von Seiten der Ev. Kirche von Westfalen erfolgen. Die Ev. Kirchengemeinde Nottuln sieht sich dem Vernehmen nach mit der Herausforderung konfrontiert, ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten zu müssen. Sie hat dem Landeskirchenamt gegenüber versichert, großen Wert auf eine transparente Diskussion der Situation vor Ort zu legen.“

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion

Karin und Jürgen Gerhard

Das Friedenshaus in Appelhülsen

Vom Wirtshaus zur Schule, vom Feuerwehrhaus zum alten Speicher und dann zum Friedenshaus. Das Gebäude hatte schon einige Jahre auf dem Buckel und viele Nutzungen erfahren, bevor es am 30. Mai 1976 in Appelhülsen als evangelische Kirche mit dem offiziellen Namen „Friedenshaus“ eingeweiht wurde. Doch der lange mühsame Weg bis dahin stand immer unter dem Bibelwort: "Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende". Und das hat sich als sehr zutreffend erwiesen, wie Pfarrer Theodor Schmidt, der 18 Jahre für die Gemeinde tätig war, in seinem Grußwort anlässlich des 40 Jubiläums 2016 schrieb.

Die evangelische Kirchengemeinde in Appelhülsen gehört seit 1989 zur evangelischen Friedens-Kirchengemeinde Nottuln. Das Friedenshaus liegt eingebunden im Grünen ziemlich mittig am Prozessionsweg. Schon seit einiger Zeit wird es auch für literarische, musikalische und künstlerische Veranstaltungen genutzt. Direkt nebenan befindet sich das Jugendhaus. Hier wird im „Bilderbuchkino“ mit Kindern und Jugendlichen gebacken und gemalt, um Ihnen jahreszeitliche Themen näherzubringen.

Darstellung der Verkaufssituation
Das Friedenshaus steht ebenfalls für den Verkauf zur Disposition. Einer der Standorte, entweder das Friedenshaus in Appelhülsen oder die Kirche unter dem Kreuz in der Kerngemeinde Nottuln soll aus finanziellen Gründen aufgegeben werden.
Ein Gedanke, mit dem man sich keineswegs anfreunden kann, denn wenn man sich nur die Bilder der Kirche unter dem Kreuz sowie des Friedenshauses anschaut, wird deutlich, um welch wunderbare Einrichtungen, mit welch sinnvoller und wichtiger Aufgabe es sich hier handelt.
Die Darstellung der tatsächlichen Verkaufsistuation in der Öffentlichkeit muss jedoch so klar und deutlich sein, sodass Rückschlüsse, die zu falschen Entscheidungen führen können, ausgeschlossen werden.
So hat in der Kirchen-Mitgliederversammlung der Vorsitzende des Bevollmächtigten-Ausschusses Tobias Schleutker aus Appelhülsen u. a. Folgendes zum Verkauf des Friedenshauses angeführt: "Der Knackpunkt jedoch sei, dass das Grundstück, nämlich die Urzelle der Siedlung von Appelhülsen sei und ein Bodendenkmal darunter vermutet werde. Deshalb müsste vor einer Bebauung des Grundstückes ein Team von Archäologen das Grundstück untersuchen."

Anmerkung der Redaktion: Appelhülsen wurde im 11. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt, als an der Stelle des heutigen Schulze-Frenkings-Hof ein Haupthof stand, aus dem sich das Dorf entwickelte - somit liegt offensichtlich hier und im direkten Umfeld die Urzelle Appelhülsens.
Der Verkäufer eines Grundstückes, auf dem ein Bodendenkmal vermutet wird, ist lediglich verpflichtet, den Verkauf der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen, dadurch entstehen keine Kosten.

Schleutker weiter: "Die Kosten dafür würden auf unseren Schultern lasten. Die Summe dafür sei unter Umständen sechsstellig."
Anmerkung der Redaktion: Etwaige Untersuchungs- und Dokumentationskosten hat nicht der Veräußerer eines Grundstückes zu tragen, sondern der Käufer, falls dieser hier etwas verändern, beseitigen oder neu errichten will. Genauer gesagt, hat der Käufer und Rechtsnachfolger die vorherige wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und deren Dokumentation sicherzustellen und die dafür anfallenden Kosten im Rahmen des Zumutbaren zu tragen - doch was heißt eigentlich zumutbar?

Zumutbarkeit bei Grabungs- und Dokumentationskosten:
Aus dem Veranlasserprinzip folgt die grundsätzliche Verpflichtung zur Durchführung und Finanzierung von Grabungen und Dokumentationen. In Anlehnung an die Rechtsprechung und Literatur zu den Grenzen von naturschutz- und bauordnungsrechtlichen Kosten hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt mit einem Urteil vom 16.6.2010 einen Korridor von 10 bis 20 % (in der Regel 15 %) der Gesamtkosten eines Vorhabens, als zumutbar angesehen. Dies wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt. Diese Kostenbeschränkung bezieht sich ausschließlich auf private Veranlasser.

Bauen auch ohne wissenschaftliche Untersuchungen
Das höchste Gut sieht der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bei den Bodendenkmälern in ihrer Erhaltung für künftige Generation, wie wir in einem Gespräch mit der Leiterin der Außenstelle Münster, LWL-Archäologie für Westfalen, Dr. Sandra Peternek, erfahren haben. Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auf Grundstücken mit Bodendenkmälern ohne vorherige wissenschaftliche Untersuchung zu bauen.

Das LWL berät im Einzelfall den Bauherrn oder auch schon bei der Erschließung von Neubaugebieten die Gemeinden. Zur Erhaltung der Bodendenkmäler ist es aber grundsätzlich zu vermeiden, in den Erdboden zu gehen. So ist das Bauen ohne Kellergeschoss möglich, zum Beispiel mit einer Bodenplatte auf einer Aufschüttung. Schließlich entwickeln sich im Laufe der Generationen auch die Methoden zur Erkundung von Bodendenkmälern. Insofern wird ihre Erkundung und wissenschaftliche Beurteilung wahrscheinlich auch später einmal ohne aufwendige Grabungen möglich sein, so Dr. Sandra Peternek.

Wir hoffen, dass unsere Recherchen mehr Licht und Klarheit in die Angelegenheit bezüglich der tatsächlichen Verkaufssituation des Friedenshauses gebracht haben. Lesen Sie bitte auch den bereits in den NB eingestellten Teil 1 und den Teil 3 des Artikels "Eine Kirche verkauft man nicht", der in Kürze in den NB eingestellt wird.

- Der Nottulner Blickpunkt hat es sich übrigens zur Aufgabe gemacht, nicht „nur“ über Baudenkmäler, sondern auch über Bodendenkmäler zu berichten, die aber auch oft miteinander im Verbund stehen. Der Erhalt der Denkmäler für künftige Generationen soll dabei, wie bisher, im Vordergrund stehen, denn: "Man kann das Gegenwärtige nicht ohne das Vergangene erkennen" (Johann Wolfgang von Goethe).

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion

Karin und Jürgen Gerhard

 

 

Die Kirche unter dem Kreuz, ein Kleinod, untrennbar mit Nottuln verbunden

Die evangelische Kirche, ein Kleinod in Nottuln, steht in einer sehr ansprechenden Architektur inmitten eines leuchtenden Blumenmeeres an der Dülmener Straße. Aufgrund der steigenden Mitgliederzahl der evangelischen Kirchengemeinde wurde 1967 mit ihrem Bau begonnen. Die Planung stammt vom Architekten Kahrmann aus Coesfeld. Die feingliedrige Kirche ist in Nottuln mit den Ortsteilen Appelhülsen, Darup und Schapdetten die einzige evangelische Kirche, die als Kirche gebaut wurde und seit mehr als einem halben Jahrhundert ihren christlichen Auftrag wahrnimmt.

Zur Freude aller Gemeindemitglieder wurde 2010 direkt neben der Kirche der Bibelgarten angelegt, der auch eine Herzensangelegenheit des Pastorenehepaares Ingrid und Manfred Stübecke war, die von 1987 bis 2018 gemeinsam die evangelische Kirchengemeinde betreuten. Die beiden verstanden es immer wieder, durch ihre den Menschen zugewandte Art und ihren aus dem täglichen Leben gegriffenen Themen-Predigten die Gemeindemitglieder zu begeistern. Doch nach über 30 Jahren intensiver Gemeindearbeit ging das Ehepaar zum Bedauern ihrer Gemeinde in den wohlverdienten gemeinsamen "Ruhestand".
Seit 2019 betreut Pfarrerin Regine Vogtmann mit ihrem Team die evangelische Friedens-Kirchengemeinde.

Der Bibelgarten

Der Bibelgarten, direkt neben der Kirche angeordnet, ist ein Themengarten, in dem Besucher verschiedene Elemente oder Pflanzen entdecken können, die ihnen interaktiv verschiedenen Inhalte der Bibel vermitteln. Ein kreuzförmig angelegter Weg ermöglicht das Begehen zwischen den Beeten. Auf kleinen Schildern können die Zusammenhänge zwischen den Bibeltexten und den Pflanzen nachgelesen werden.
So ergänzt ein Bibelgarten auf eine ganz eigene Art und Weise das Kirchengebäude und lädt in freier Natur zum Nachdenken, Meditieren und Singen ein. Dazu kann man sich auf die in einem Rondell angeordneten Sitzbänke, mitten zwischen duftenden Rosen, einem Blumenmeer und Gewürzpflanzen niederlassen. Ein kleiner mittig angeordneter Springbrunnen sorgt für ein angenehmes, plätscherndes Geräusch und verbreitet im Sommer etwas kühle Frische.

Eine Kirche verkauft man nicht

Und nun soll das einzigartige, aufeinander abgestimmte und seit fast 60 Jahren wunderbar funktionierende Ensemble, bestehend aus der Kirche am Kreuz, dem sich anschließenden Bibelgarten und dem ergänzenden Gemeindehaus aus finanziellen Gründen verkauft werden?
Nein, auch wenn der Bevollmächtigtenausschuss diesen Beschluss gefasst hat, stellen sich einigen Gemeindemitgliedern Fragen, die nicht unbeantwortet bleiben dürfen. Wir haben deshalb eine Presseanfrage an die Superintendentin Susanne Falcke des Kirchenkreises Steinfurt - Coesfeld - Borken, gestellt, die unseres Erachtens zwei wichtige Fragen enthält:

Ist der Bevollmächtigtenausschuss überhaupt befugt, so einen Beschluss zu fassen, ohne vorher dazu eine schriftliche Bürgerbefragung aller Gemeindemitglieder (die ja auch die Kirchensteuer entrichten), mit Darlegung der konkreten Schuldenlage, durchzuführen?

Was heißt eigentlich Grundsatzbeschluss? Ist dieser Grundsatzbeschluss unumstößlich, kann er wieder aufgehoben oder muss er nicht sogar, zum Beispiel aus formaljuristischen Gründen (siehe oben), wieder aufgehoben werden und wie kann das geschehen?

Unsere Redaktion liegt mittlerweile eine Antwort vor. Wir werden etwas Zeit benötigen, um diese Antwort korrekt zu interpretieren. Außerdem möchte die Redaktion die Presbyterwahlen der evangelischen Friedens-Kirchengemeinde abwarten, wir werden später ergänzend berichten.

Ergänzung: Wie die Redaktion gerade erfahren hat, wurden folgende Personen ins neue Presbyterium gewählt:
Klaus Bratengeyer, Dr. Rudolf Bergmann, Mareike Sievers, Gaby Gers, Claudia Essmann, Jürgen Saget, Markus Wrobel, Christina Saatkamp; Herzlichen Glückwunsch!

Unsere Redaktion wünscht allen neu gewählten Presbytern viel Erfolg bei ihrer Arbeit und ein glückliches Händchen in dieser schwierigen Situation, schließlich wurde der Verkauf der Kirche unter dem Kreuz beschlossen. Doch diesen Beschluss hat nicht ein demokratisch gewähltes Presbyterium getroffen, wie dies in der evangelischen Kirche von Westfalen seit jeher gute Übung ist, sondern ein durch kirchenrechtliche Maßnahmen eingesetzter Bevollmächtigten-Ausschuss, der sehr streng genommen nicht demokratisch legitimiert ist.

Natürlich war diese Maßnahme aber geeignet, die Zeit bis zur neuen ordentlichen Presbyteriumswahl, die am 18. Februar 2024 stattgefunden hat, zu überbrücken. Somit hat das neu gewählte Presbyterium jetzt die Möglichkeit, sich nach guter demokratischer Tradition erneut mit der schwierigen Situation des Erhalts der Kirche unter dem Kreuz zu beschäftigen und entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Die Gemeindemitglieder würden sich freuen, wenn die einzige evangelische Kirche in ganz Nottuln, die je als Kirche gebaut wurde und seit mehr als einem halben Jahrhundert ihren christlichen Dienst wahrnimmt, am Ende nicht verkauft wird, sondern nachhaltig der Friedens-Kirchengemeinde erhalten bleibt und wie bisher von ihr genutzt werden kann.

Den Artikel möchten wir mit den Worten von Martin Luther schließen, die er bei der Einweihung der Schlosskapelle in Torgau sprach:
„Eine Kirche wird deswegen errichtet, dass darin nichts anderes geschehe, als dass unser lieber Herr selber mit uns rede und wir wiederum mit ihm durch Gebet und Lobgesang.“
(Es mag im Laufe der Jahrhunderte einiges mehr hinzugekommen sein, darunter ist auch viel Gutes, denn es muss aus christlicher Sicht immer vertretbar sein.)

Der Artikel wurde aufgrund der neuesten Erkenntnisse und der Neuwahl des Presbyteriums am 20. Februar ergänzt und aktualisiert.

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Seit über drei Jahren gammeln Sie vor sich hin

Die historischen Kurien und die alte Amtmannei sowie das kleine Gebäude neben der Aschebergschen Kurie werden seit über drei Jahren nicht mehr angeleuchtet. Damals fasste man den Beschluss, die Fassadenbeleuchtungskörper auf die neue LED-Technik umzurüsten. Seitdem gammeln sie vor sich hin, siehe Bild links. Wir haben uns deswegen mehrfach an die Gemeindeverwaltung gewandt.

Das lang anhaltende Desinteresse ist uns unverständlich, schließlich sind die historischen Gebäude insbesondere in den Abendstunden, wenn sie im anheimelnden Licht erstrahlen, ein Publikumsmagnet. Wer den historischen Ortskern beleben möchte, kann keinesfalls darauf verzichten!

Auf eine weitere Anfrage teilte uns Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes im November 2023 mit, dass der Auftrag so, wie politisch beraten und beschlossen, bereits vergeben ist und im ersten Quartal 2024 die gesamte Beleuchtung in Nottuln auf LED umgestellt wird. Das ist erfreulich, erklärt aber nicht, warum die Außen-Beleuchtung der historischen Gebäude nun über drei Jahre lang außer Betrieb genommen wurde. Die Umstellung auf LED-Strahler war auch schon vor Jahren möglich und sinnvoll, unabhängig von dem vor kurzem gefassten Beschluss für die gesamte Straßenbeleuchtung in Nottuln.
Wir hatten auch in einem Artikel vom 3. November 2023 bereits darauf hingewiesen und unsere Hoffnung geäußert, dass jetzt speziell die Umstellung der Fassadenbeleuchtungskörper auf LED-Strahler ganz vornean gestellt wird, damit die historischen Gebäude in Nottuln endlich wieder in ihrem anheimelnden Licht erstrahlen können und somit unter anderem auch auf ihre geschichtliche Bedeutung bei Dunkelheit hingewiesen wird.

Doch bisher hat sich wiederum nichts getan, wie auch auf Bild 1 deutlich wird, und wir haben nicht den Eindruck, dass diese Leuchten ebenfalls bis zum Quartalsende, also Ende März, umgestellt werden. Wir versuchen daher mit diesem Artikel noch einmal hierauf aufmerksam zu machen, in der Hoffnung, dass nun doch endlich etwas geschieht. Wie man auf dem Bild 2 links sehen kann, wurden bereits einige noch funktionierende Straßenbeleuchtungslampen auf die LED-Technik umgestellt, und das geschah nach einem Beschluss, der erst letztes Jahr gefällt wurde. Vielleicht setzt die Gemeindeverwaltung in Kürze auch diesen alten Beschluss um.

Dann könnten nach gut  drei Jahren Wartezeit endlich die historischen Gebäude in den Abendstunden in ihrem anheimelnden Licht erstrahlen und ihr Publikum, Einheimische wie Touristen erfreuen und sie zum Niederlassen in die vorhandenen anliegenden Gasthäuser einladen.

Ergänzung: Was die Fassadenbeleuchtungskörper der Alten Amtmannei betrifft, ist es wohl sinnvoll, auf diese künftig zu verzichten, denn die im Erdgeschoss liegenden Räume werden demnächst von einem gastronomischen Betrieb genutzt. Daher ist es wohl zweckmäßiger, dem historischen Gebäude angepasste Außenleuchten ohne den Blendcharakter zu installieren.

Mit den nachfolgenden Bildern möchten wir Ihnen zeigen oder Sie daran erinnern, wie anheimelnd und romantisch der historische Ortskern vor über 3 Jahren in den Abendstunden ausgesehen hat und hoffentlich auch bald wieder aussehen wird.

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