Erst muss Klarheit herrschen
2025 greift das neue Steuersystem für die Grundsteuer, und niemand weiß so recht, was dabei herauskommt. Auf der Titelseite der Westfälischen Nachrichten vom 10. Jan. war in dicker Überschrift zu lesen: "Höhere Steuern für Privathäuser".
Übrigens ist jeder Eigentümer eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks sowie eines Gebäudes verpflichtet, die Grundsteuer B an die Gemeinde abzuführen, die sie einmal pro Jahr festlegt und erhebt. Doch bevor die neuen Grundsteuern nach der neuen steuerrechtlichen Basis für 2025 erhoben werden können, ist über die Höhe der Hebesätze von jeder Gemeinde neu zu entscheiden. Was dabei herauskommt, weiß ebenfalls noch keiner so richtig, da nach der jetzigen Steuerreform der bisherige Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit verloren hat. An dessen Stelle tritt der neue, vom zuständigen Finanzamt festgelegte Grundsteuermessbetrag.
Betrachte man die umliegenden Gemeinden von Nottuln, so gibt es für 2024 entweder überhaupt keine Steuererhöhungen oder nur sehr moderate. Offensichtlich haben die anderen Gemeinden erkannt, dass es gerade jetzt erst einmal sinnvoller ist, auf massive Steuererhöhungen zu verzichten. Nottuln sollte sich daran ein Beispiel nehmen, zumal verglichen mit der gleich großen Gemeinde wie Senden - was die Einwohnerzahl betrifft - der bisherige Hebesatz für die Grundsteuer B ohnehin schon bei 590 v. H. liegt, hingegen in Senden, trotz Erhöhung für 2024 nur bei 501 v. H.
Damit liegt Nottuln auch weit über dem durchschnittlichen Grundsteuer-B-Hebesatz in NRW von 565 v. H. (Bericht WDR vom 8.8.2023, siehe auch: https://www1.wdr.de/nachrichten/grundsteuer-rekordanstieg-seit-2016-100.html)
Dabei hat NRW ohnehin schon den höchsten Hebesatz aller Bundesländer, gefolgt von Hessen mit 495 v. H. und zuletzt den Schlusslichtern Bayern mit 352 v. H. sowie Schleswig-Holstein mit 347 v. H. (Stichtag 21.12.2022, nur Flächenländer)
Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Gemeinde Nottuln, in Anbetracht der wahrscheinlich zu erwartenden Erhöhung der Grundsteuern durch die neue Steuerrechtsreform, die im Jahre 2025 greift, vorher noch schnell einmal die Gelegenheit wahrnimmt, kräftig in die Portemonnaies der Nottulner Bürger zu greifen. Dabei weiß sie ganz genau, dass eine Erhöhung von 20 % viel zu hochgegriffen und auch politisch nicht akzeptabel ist. Aber wenn sie mit 10 % ins Rennen gegangen wäre, würde sie wahrscheinlich "nur" 5 % bekommen.
Wir bekräftigen nochmals, aufgrund der unklaren Lage und den nicht berechenbaren Auswirkungen der Steuerrechtsreform auf die Grundsteuer, sollte die jetzt geplante Erhöhung auch mit Rücksicht auf die Bürger, generell verschoben werden.
Und das so lange, bis tatsächlich feststeht, was der einzelne Bürger an Grundsteuer nach der neuen Berechnungsgrundlage und den dann gültigen Hebesätzen 2025 definitiv zu zahlen hat. So viel Fairness muss möglich sein. Erst muss Klarheit herrschen, ansonsten könnte es passieren, dass Nottulner Bürger innerhalb von gut 12 Monaten zweimal kräftig zur Kasse gebeten werden.
Außerdem sollte die Gemeinde Nottuln sich grundsätzlich die Frage stellen, was sinnvoller ist, die Grundsteuer massiv zu erhöhen oder neue Steuerzahler wie Häuslebauer und Gewerbetreibende zu gewinnen. Gerade in Bezug auf die neuen Baugebiete und Gewerbegebiete dürfte ihr die Antwort nicht allzu schwerfallen.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
nun ist der Nottulner Blickpunkt (NB) seit gut zwei Jahren im Netz. Was sich anfangs etwas holperig gestaltete, hat inzwischen seinen festen Leserkreis gefunden. Auch wenn wir nicht wie eine Tageszeitung jeden Tag neue Artikel in unsere ehrenamtlich betriebene Onlinezeitung einstellen können, so haben wir doch mit unseren Artikeln, gerade bei recht kritischen Themen, den Leserinnen und Lesern auch eine andere Sichtweise der Dinge - mit entsprechenden Fakten untermauert - aufgezeigt.
Darüber hinaus hat sich der Denkmalschutz als festes Thema unter dem neu eingestellten gleichnamigen Button etabliert. Es gibt offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger in Nottuln, denen der Erhalt des historischen Ortskerns in seiner Gesamtheit doch sehr am Herzen liegt. Außerdem waren wir und werden auch weiterhin bemüht sein, Ihnen die Natur mit schönen Bildern und passenden Texten zu präsentieren und zu vermitteln, dass sie unseres Schutzes bedarf.
Im Übrigen freuen wir uns, dass auch das Thema "Historische Ausflugsziele" seinen Leserkreis gefunden hat. Wie uns mitgeteilt wurde, haben einige Leserinnen und Leser die Artikel zum Anlass genommen, die historischen Orte selbst aufzusuchen. Und diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen dazu leider nicht mehr in der Lage waren, haben sich an den Abbildungen und Begleittexten erfreut.
Deshalb werden wir im kommenden Jahr neue interessante Ziele aufsuchen, um Ihnen anschließend das Ergebnis bildlich und textlich im NB zu veranschaulichen.
Für danken Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und bitten Sie, uns auch im neuen Jahr treu zu bleiben. Für eine Weiterempfehlung, die den Betrachter- und Leserkreis vergrößert, wären wir ebenfalls sehr dankbar, denn die Meinungsvielfalt ist in einer Demokratie unentbehrlich.
Mit besten Grüßen für Sie und Ihre Familie in dieser doch so sehr bewegenden Zeit
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Massives Neubauprojekt Stiftsstr. 5 weist kaum Veränderungen auf
Das wird bereits dadurch deutlich, dass es gegenüber den bisherigen Planungen, nur 33 qm Wohnfläche weniger gibt. Es verbleibt eine Wohnfläche von sage und schreibe 1417 qm. Das würde eine Vergrößerung der jetzigen Wohn- und Geschäftsfläche um das 6 bis 7-fache bedeuten! Und die soll ausschließlich zum Wohnen mitten im historischen, geschäftlichen Ortskern genutzt werden (Das dort noch stehende Wohn- und Geschäftshaus weist geschätzt eine Wohn- und Geschäftsfläche von rund 200 - 230 qm auf. Hintenan befindet sich noch ein eingeschossiger Anbau, in dem angeblich ein kleines Schwimmbad genutzt wurde).
Geplant sind bei dem Neubauprojekt zwei Gebäude, das vorne an der Stiftsstraße liegende 13,36 Meter tief, das dahinter liegende 18,49 Meter tief, die durch ein eingeschossiges Flachdachgebäude mit Dachterrasse und einer Breite von 5,57 Meter verbunden sind. Die Gesamtlänge am Kastanienplatz beträgt 37,42 Meter, die Breite des vorderen Gebäudes an der Stiftsstraße 17,36 Meter.
Der Gebäudekomplex wirkt aufgrund des steilen Daches (45 Grad, 1,84 Meter Kniestock im obersten Wohngeschoss mit direkt darauf liegender Dachgaube) fast dreigeschossig, welches die Schnittzeichnungen ebenfalls unterstützen. Die Wohnungen befinden sich auf drei Etagen (KG, EG, 1. OG., 2. OG), darüber der Spitzboden mit Emporen und größtenteils Abstellböden für die Wohnungen. Der Keller bleibt einer Tiefgarage mit 15 Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen vorbehalten. Die Zufahrt erfolgt über die Stiftsstraße.
Näheres über das geplante Neubauprojekt können Sie erfahren unter:
https://www.nottuln.de/sessionnet/sessionnetbi/si0057.php?__ksinr=2964 . Dort sind von der Verwaltung der Gemeinde Nottuln umfangreiche Bauunterlagen zu diesem Neubauprojekt eingestellt worden.
Erhaltung des jetzigen offenen Sichtfensters von der Alten Amtmannei zur Stiftskirche St. Martinus
Wie bereits erwähnt, weisen die neuen Planungen jetzt ein "Guckloch" von 5,57 Meter Breite über dem verbindenden Flachdachgebäudeteil (darauf eine Terrasse mit Pergola) aus, durch das ein Teil des Kirchturmes von St. Martinus sichtbar werden soll. Was uns wundert, warum der Architekt bei der Vorlage von so umfangreichen Plänen keine maßstabsgerechte, aussagekräftige und realistische Zeichnung oder Animation vorgelegt hat, aus der eindeutig hervorgeht, was denn nach dem geplanten Bauwerk durch dieses Guckloch von der Kirche im Vergleich zur jetzigen Situation (siehe Fotografie) wirklich noch zu sehen sein wird. Eine Ansicht-Skizze ist eben nur eine Skizze, eher ungenau.
Das wäre übrigens gegenüber dem Ausschuss für Planen und Bauen in ihrer Arbeitssitzung am 14. Nov. 2023, dessen Mitglieder sich ein Urteil über die Ausmaße des Neubauprojektes und seine Folgen bilden sollen, durchaus angemessen gewesen. Sinnvoll wäre es dann auch, diese, wie bereits die anderen Bauunterlagen ins Internetportal der Gemeinde Nottuln unter dem Button "Politik Digital" einstellen zu lassen, damit sich fast jeder Bürger ebenfalls ein Bild hiervon hätte machen können.
Übrigens sind jetzt vom Standort Joseph-Moehlen-Platz, direkt vor der Alten Amtmannei, die Apsis, das Langhaus und der Kirchturm von St. Martinus zu sehen (siehe Fotografie mit Sichtfenster) und nicht nur der Kirchturm.
Nutzung der 15 Tiefgaragenstellplätze und der Stellplätze auf dem Kastanienplatz
Schon jetzt ist absehbar, dass die zukünftigen Bewohner der 14 Wohneinheiten und auch ihre Besucher die Parkplätze auf dem Kastanienplatz nutzen werden, es kann Ihnen ja keiner verbieten! Außerdem, wo bleiben denn die Zweitwagen der Bewohner von 14 Wohnungen und davon wird es bestimmt einige geben. Überdies sind die dortigen Parkplätze mitten im Ortskern schon jetzt stark ausgelastet und reichen sehr oft nicht aus.
Durch die Einrichtung des neuen Cafés im kommunalen Kulturzentrum der Alten Amtmannei, das nun wirklich zur Belebung des Dorfkerns beitragen und in Nottuln allgemein begrüßt wird, werden die begrenzten Parkplätze auf dem Kastanienplatz natürlich eine zusätzliche Belegung erfahren. Und das nicht nur tagsüber, sondern auch in den Abendstunden, denn die Alte Amtmannei wird dann kulturell viel öfters genutzt werden, als jetzt, was im Gegensatz zu so einem massiven Wohnblock auch wieder zur Belebung des historischen Ortskerns beitragen wird. Die wenigen Parkplätze stellen ohnehin schon jetzt ein Problem im historischen Ortskern dar, insbesondere bei Veranstaltungen, was durch so eine große Wohnanlage natürlich beträchtlich verschärft wird.
Zusammenfassung
Die Gemeindeverwaltung und die Politiker sollten sich keinesfalls nur auf die Stellungnahme des Baukulturbeirates verlassen oder zurückziehen. Denn zusammenfassend ist - vom Denkmalschutz einmal ganz abgesehen - unseres Erachtens mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten, dass so ein reiner massiver Wohnblock direkt im historischen, geschäftlichen Ortskern aufgrund der voraussehbaren, genannten Auswirkungen nicht zur Belebung des Ortskerns beiträgt, sondern eher behindert wirkt und somit auch nicht in das Dorfentwicklungskonzept der Gemeinde Nottuln passt. Zudem wird jetzt eine präjudizierende zukunftsweisende Entscheidung für künftig ähnliche oder gleichgelagerte Neubauprojekte, die demnächst definitiv im historischen Ortskern zu erwarten sind, vom Bürgermeister und den Ratsmitgliedern getroffen. Und denen würde mit einer positiven Entscheidung dieses Neubauprojektes Tür und Tor geöffnet, denn es gilt juristisch gesehen, erst einmal der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dann wird es weitere Antragsteller geben, die solche Neubauprojekte in Nottuln durchsetzen und realisieren wollen. Investoren für solch lohnende Projekte gibt es genug.
Wir hoffen nur, dass die Gemeindeverwaltung Nottuln alle ihre juristischen Möglichkeiten gemäß dem Baugesetzbuch, dieses Bauvorhaben bei der Kreisverwaltung zu stoppen (wir berichteten darüber) rechtzeitig wahrnimmt. Schließlich geht es auch um die überregionale historische Bedeutung eines von Johann Conrad Schlaun und seiner Baukunst geprägten Dorfes im Münsterland, seinesgleichen ist hier wohl kaum wiederzufinden.
Die Politik, der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung befinden sich hier letztendlich an einem Scheideweg zwischen der "Belebung des historischen bedeutsamen Ortskerns von Nottuln oder der Einrichtung eines Schlafdorfkerns!" Und das müsste eigentlich auch dem Architekten und Geschäftsführer der antragstellenden Bauträgergesellschaft, die gleichzeitig Bauherr ist, bewusst sein, zumal er Ratsmitglied, Fraktionsvorsitzender und Fraktionssprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Nottuln ist.
Persönlicher Appell: "Im Historischen Ortskern schlägt das Herz von Nottuln"
Wir haben Ihnen hiermit aus unserer Sicht das massive Wohnbauprojekt mit 14 Wohnungen und Tiefgarage vorgestellt. Entscheiden werden über das "Gemeindliche Einvernehmen" (ein Bebauungsplan gibt es nicht) mit allen Folgen letztendlich der Bürgermeister und die Ratsmitglieder. Es ist tatsächlich eine Entscheidung, von deren Folgen ggf. nicht nur die dort wohnenden Anlieger betroffen sein werden, deren Grundstücke und Wohnungen u. a. verschatten.
Nein, letztendlich trifft diese Entscheidung auch uns, denn der historische Ortskern gehört allen Nottulner Bürgern: "Hier schlägt das Herz von Nottuln!" Damit es hier weiter schlägt, müssen wir die historisch gewachsene Identität von Nottuln lebendig erhalten und nicht zerstören. Nur dann kann das Gefühl der Zusammengehörigkeit der Nottulner Bürger weiter bestehen bleiben und wachsen.
Schließlich ist doch gerade der Historische Ortskern von Nottuln ein "Starkes Stück Heimat für uns alle" und das soll er bleiben.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Aktualisiert und ergänzt am 21.11.2023
Der Martinimarkt hat auf der Kirmes doch einiges Neues in diesem Jahr dazu bekommen. Wir waren gestern Abend mit der Kamera unterwegs und haben ein paar Bilder geschossen, die wir ihnen in der nachfolgenden Bildergalerie präsentieren möchten.
Übrigens, das Wetter meint es gut mit den Schaustellern und Besuchern, heute, am Sonntag haben wir sogar fast strahlend blauen Himmel mit viel Sonnenschein. Also auf zum Martinifest mit Kirmes und Krammarkt sowie verkaufsoffenem Sonntag!
Wir wünschen ihnen viel Spaß dabei.
Nachtrag: Heute, am Sonntag haben wir tagsüber, bei blauem Himmel und Sonnenschein nochmals fotografiert und diese Fotografien für Sie hinter den Nachtfotos in die Bildergalerie eingestellt. Schauen Sie nochmals rein und viel Freude dabei.
Auch wenn es erst Sonntag ist und es Montag heiter weiter geht, so kann man wohl jetzt schon sagen, so zumindest unser Eindruck, dass der Martinimarkt bis hierhin wieder ein vergnügliches Erlebnis war in dieser sonst doch so bewegenden Zeit.
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
401 Jahre Martinimarkt im historischen Ortskern von Nottuln
Wer kann schon auf eine so lange Tradition zurückblicken. Am Samstag, dem 11. November wird der Martinimarkt bei hoffentlich trockenem Wetter um 15.00 Uhr durch den Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes vor der Heitmann-Orgel eingeläutet und dauert bis einschließlich Montag, dem 13. November.
Neben der Kirmes mit Fahrgeschäften, Krammarkt, mit dem Schwerpunkt auf Kunst, Kultur und Genuss, Partyzelt und allerlei angebotenen kulinarischen Köstlichkeiten werden Sie auf dem Kirchplatz, wie in den vergangenen Jahren, das traditionelle Kunsthandwerkerdorf vorfinden. Es ist halt auch ein Fest der Kultur und der Vereine mit vielen Ehrenamtlichen, die Sie gerne auf Ihrem Stand begrüßen würden. Die örtliche Gastronomie freut sich natürlich ebenfalls auf die vielen Gäste und darüber hinaus ist der Sonntag wie immer verkaufsoffen.
Hier die vorgesehenen Öffnungszeiten:
11.11., Samstag von 15 bis 24 Uhr,
12.11., Sonntag von 11:30 bis 23 Uhr,
13.11., Montag von 10 bis 23 Uhr
Also auf zum Nottulner Martinimarkt, es gibt keine bessere Alternative! Nehmen Sie sich eine kleine Auszeit von den Sorgen des Alltags. Treffen Sie sich mit Freunden und Bekannten auf dem Martinimarkt, genießen Sie gemeinsam die Atmosphäre mitten im historischen barocken Ortskern von Nottuln und nehmen die vielseitigen Angebote wahr.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gemeinsames freudiges Martinifest 2023.
Mit den nachfolgenden Bildern vom vergangenen Jubiläums-Martinimarkt möchten wir Sie ein wenig einstimmen auf den diesjährigen 401. Martinimarkt.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Veränderungssperre nur möglich bei Erstellung eines Bebauungsplanes
Unseres Wissens darf eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch nur dann erlassen werden, wenn die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließt. Hiermit kann verhindert werden, dass bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes noch schnell Bauvorhaben "durchgeboxt" werden, die mit den dort noch festzulegenden rechtsverbindlichen Festsetzungen nicht vereinbar sind.
Soweit uns bisher bekannt ist, will die Gemeinde Nottuln anstatt eines Bebauungsplanes für den historischen Ortskern "nur" eine Denkmalbereichssatzung und eine kombinierte Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung erlassen. Mit der Erstellung dieser Satzungen wurde ein externes Unternehmen beauftragt. Die Kosten hierfür betragen voraussichtlich 60.000 Euro. Doch erst im Jahre 2024 sollen Ergebnisse vorgestellt werden. Wann also diese Satzungen rechtskräftig werden können, liegt somit in fernerer Zukunft.
Wie in den Westfälischen Nachrichten nachzulesen war, soll aber bereits ein neuer Bauantrag für das Grundstück Stiftsstraße 5 (im historischen Ortskern, schräg gegenüber der Aschebergschen Kurie) vorliegen.
Die Ausmaße und Auswirkungen des dort abgelehnten, beziehungsweise zurückgezogenen Vorhabens auf die Umgebung wären voraussichtlich exorbitant gewesen, die des neuen Bauvorhabens sind uns bisher leider nicht bekannt.
Weiter Einzelheiten siehe auch:
https://www.nottuln-blickpunkt.de/452-denkmalschutz-im-historischen-dorfkern-teil-2
Auf unsere gestern Vormittag gestellte Anfrage beim Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes erreichte uns heute Morgen eine Mitteilung von Julia Breuksch von der Gemeindeverwaltung, deren wesentliche Aussage wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:
"Eine Veränderungssperre (zur Verhinderung der geplanten Bebauung an der Stiftsstraße) und dann die Aufstellung eines Bebauungsplanes könnte jedoch, sofern notwendig, noch durchgeführt werden. Der Bauherr der geplanten Bebauung an der Stiftstraße wird seine Planung in der Ausschusssitzung am 14. November vorstellen. Eine Veränderungssperre könnte dann in der Sitzung beantragt und beschlossen werden. Die Fristen zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden dementsprechend beim Kreis Coesfeld verlängert."
Anmerkung der Redaktion: Im Übrigen kann, wenn noch keine Veränderungssperre beschlossen wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ein Bauvorhaben gemäß § 15 Baugesetzbuch auf Antrag der Gemeinde Nottuln von der Baugenehmigungsbehörde bis zu einem Jahr blockiert, beziehungsweise zurückgestellt werden. Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/_15.html
Wir werden diesbezüglich die Entwicklung weiter beobachten und berichten.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard