Blickpunkt Nottuln
08.12.2025
Blickpunkt Nottuln

Das Friedenshaus in Appelhülsen

Vom Wirtshaus zur Schule, vom Feuerwehrhaus zum alten Speicher und dann zum Friedenshaus. Das Gebäude hatte schon einige Jahre auf dem Buckel und viele Nutzungen erfahren, bevor es am 30. Mai 1976 in Appelhülsen als evangelische Kirche mit dem offiziellen Namen „Friedenshaus“ eingeweiht wurde. Doch der lange mühsame Weg bis dahin stand immer unter dem Bibelwort: "Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende". Und das hat sich als sehr zutreffend erwiesen, wie Pfarrer Theodor Schmidt, der 18 Jahre für die Gemeinde tätig war, in seinem Grußwort anlässlich des 40 Jubiläums 2016 schrieb.

Die evangelische Kirchengemeinde in Appelhülsen gehört seit 1989 zur evangelischen Friedens-Kirchengemeinde Nottuln. Das Friedenshaus liegt eingebunden im Grünen ziemlich mittig am Prozessionsweg. Schon seit einiger Zeit wird es auch für literarische, musikalische und künstlerische Veranstaltungen genutzt. Direkt nebenan befindet sich das Jugendhaus. Hier wird im „Bilderbuchkino“ mit Kindern und Jugendlichen gebacken und gemalt, um Ihnen jahreszeitliche Themen näherzubringen.

Darstellung der Verkaufssituation
Das Friedenshaus steht ebenfalls für den Verkauf zur Disposition. Einer der Standorte, entweder das Friedenshaus in Appelhülsen oder die Kirche unter dem Kreuz in der Kerngemeinde Nottuln soll aus finanziellen Gründen aufgegeben werden.
Ein Gedanke, mit dem man sich keineswegs anfreunden kann, denn wenn man sich nur die Bilder der Kirche unter dem Kreuz sowie des Friedenshauses anschaut, wird deutlich, um welch wunderbare Einrichtungen, mit welch sinnvoller und wichtiger Aufgabe es sich hier handelt.
Die Darstellung der tatsächlichen Verkaufsistuation in der Öffentlichkeit muss jedoch so klar und deutlich sein, sodass Rückschlüsse, die zu falschen Entscheidungen führen können, ausgeschlossen werden.
So hat in der Kirchen-Mitgliederversammlung der Vorsitzende des Bevollmächtigten-Ausschusses Tobias Schleutker aus Appelhülsen u. a. Folgendes zum Verkauf des Friedenshauses angeführt: "Der Knackpunkt jedoch sei, dass das Grundstück, nämlich die Urzelle der Siedlung von Appelhülsen sei und ein Bodendenkmal darunter vermutet werde. Deshalb müsste vor einer Bebauung des Grundstückes ein Team von Archäologen das Grundstück untersuchen."

Anmerkung der Redaktion: Appelhülsen wurde im 11. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt, als an der Stelle des heutigen Schulze-Frenkings-Hof ein Haupthof stand, aus dem sich das Dorf entwickelte - somit liegt offensichtlich hier und im direkten Umfeld die Urzelle Appelhülsens.
Der Verkäufer eines Grundstückes, auf dem ein Bodendenkmal vermutet wird, ist lediglich verpflichtet, den Verkauf der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen, dadurch entstehen keine Kosten.

Schleutker weiter: "Die Kosten dafür würden auf unseren Schultern lasten. Die Summe dafür sei unter Umständen sechsstellig."
Anmerkung der Redaktion: Etwaige Untersuchungs- und Dokumentationskosten hat nicht der Veräußerer eines Grundstückes zu tragen, sondern der Käufer, falls dieser hier etwas verändern, beseitigen oder neu errichten will. Genauer gesagt, hat der Käufer und Rechtsnachfolger die vorherige wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und deren Dokumentation sicherzustellen und die dafür anfallenden Kosten im Rahmen des Zumutbaren zu tragen - doch was heißt eigentlich zumutbar?

Zumutbarkeit bei Grabungs- und Dokumentationskosten:
Aus dem Veranlasserprinzip folgt die grundsätzliche Verpflichtung zur Durchführung und Finanzierung von Grabungen und Dokumentationen. In Anlehnung an die Rechtsprechung und Literatur zu den Grenzen von naturschutz- und bauordnungsrechtlichen Kosten hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt mit einem Urteil vom 16.6.2010 einen Korridor von 10 bis 20 % (in der Regel 15 %) der Gesamtkosten eines Vorhabens, als zumutbar angesehen. Dies wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt. Diese Kostenbeschränkung bezieht sich ausschließlich auf private Veranlasser.

Bauen auch ohne wissenschaftliche Untersuchungen
Das höchste Gut sieht der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bei den Bodendenkmälern in ihrer Erhaltung für künftige Generation, wie wir in einem Gespräch mit der Leiterin der Außenstelle Münster, LWL-Archäologie für Westfalen, Dr. Sandra Peternek, erfahren haben. Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auf Grundstücken mit Bodendenkmälern ohne vorherige wissenschaftliche Untersuchung zu bauen.

Das LWL berät im Einzelfall den Bauherrn oder auch schon bei der Erschließung von Neubaugebieten die Gemeinden. Zur Erhaltung der Bodendenkmäler ist es aber grundsätzlich zu vermeiden, in den Erdboden zu gehen. So ist das Bauen ohne Kellergeschoss möglich, zum Beispiel mit einer Bodenplatte auf einer Aufschüttung. Schließlich entwickeln sich im Laufe der Generationen auch die Methoden zur Erkundung von Bodendenkmälern. Insofern wird ihre Erkundung und wissenschaftliche Beurteilung wahrscheinlich auch später einmal ohne aufwendige Grabungen möglich sein, so Dr. Sandra Peternek.

Wir hoffen, dass unsere Recherchen mehr Licht und Klarheit in die Angelegenheit bezüglich der tatsächlichen Verkaufssituation des Friedenshauses gebracht haben. Lesen Sie bitte auch den bereits in den NB eingestellten Teil 1 und den Teil 3 des Artikels "Eine Kirche verkauft man nicht", der in Kürze in den NB eingestellt wird.

- Der Nottulner Blickpunkt hat es sich übrigens zur Aufgabe gemacht, nicht „nur“ über Baudenkmäler, sondern auch über Bodendenkmäler zu berichten, die aber auch oft miteinander im Verbund stehen. Der Erhalt der Denkmäler für künftige Generationen soll dabei, wie bisher, im Vordergrund stehen, denn: "Man kann das Gegenwärtige nicht ohne das Vergangene erkennen" (Johann Wolfgang von Goethe).

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion

Karin und Jürgen Gerhard

 

 

Die Kirche unter dem Kreuz, ein Kleinod, untrennbar mit Nottuln verbunden

Die evangelische Kirche, ein Kleinod in Nottuln, steht in einer sehr ansprechenden Architektur inmitten eines leuchtenden Blumenmeeres an der Dülmener Straße. Aufgrund der steigenden Mitgliederzahl der evangelischen Kirchengemeinde wurde 1967 mit ihrem Bau begonnen. Die Planung stammt vom Architekten Kahrmann aus Coesfeld. Die feingliedrige Kirche ist in Nottuln mit den Ortsteilen Appelhülsen, Darup und Schapdetten die einzige evangelische Kirche, die als Kirche gebaut wurde und seit mehr als einem halben Jahrhundert ihren christlichen Auftrag wahrnimmt.

Zur Freude aller Gemeindemitglieder wurde 2010 direkt neben der Kirche der Bibelgarten angelegt, der auch eine Herzensangelegenheit des Pastorenehepaares Ingrid und Manfred Stübecke war, die von 1987 bis 2018 gemeinsam die evangelische Kirchengemeinde betreuten. Die beiden verstanden es immer wieder, durch ihre den Menschen zugewandte Art und ihren aus dem täglichen Leben gegriffenen Themen-Predigten die Gemeindemitglieder zu begeistern. Doch nach über 30 Jahren intensiver Gemeindearbeit ging das Ehepaar zum Bedauern ihrer Gemeinde in den wohlverdienten gemeinsamen "Ruhestand".
Seit 2019 betreut Pfarrerin Regine Vogtmann mit ihrem Team die evangelische Friedens-Kirchengemeinde.

Der Bibelgarten

Der Bibelgarten, direkt neben der Kirche angeordnet, ist ein Themengarten, in dem Besucher verschiedene Elemente oder Pflanzen entdecken können, die ihnen interaktiv verschiedenen Inhalte der Bibel vermitteln. Ein kreuzförmig angelegter Weg ermöglicht das Begehen zwischen den Beeten. Auf kleinen Schildern können die Zusammenhänge zwischen den Bibeltexten und den Pflanzen nachgelesen werden.
So ergänzt ein Bibelgarten auf eine ganz eigene Art und Weise das Kirchengebäude und lädt in freier Natur zum Nachdenken, Meditieren und Singen ein. Dazu kann man sich auf die in einem Rondell angeordneten Sitzbänke, mitten zwischen duftenden Rosen, einem Blumenmeer und Gewürzpflanzen niederlassen. Ein kleiner mittig angeordneter Springbrunnen sorgt für ein angenehmes, plätscherndes Geräusch und verbreitet im Sommer etwas kühle Frische.

Eine Kirche verkauft man nicht

Und nun soll das einzigartige, aufeinander abgestimmte und seit fast 60 Jahren wunderbar funktionierende Ensemble, bestehend aus der Kirche am Kreuz, dem sich anschließenden Bibelgarten und dem ergänzenden Gemeindehaus aus finanziellen Gründen verkauft werden?
Nein, auch wenn der Bevollmächtigtenausschuss diesen Beschluss gefasst hat, stellen sich einigen Gemeindemitgliedern Fragen, die nicht unbeantwortet bleiben dürfen. Wir haben deshalb eine Presseanfrage an die Superintendentin Susanne Falcke des Kirchenkreises Steinfurt - Coesfeld - Borken, gestellt, die unseres Erachtens zwei wichtige Fragen enthält:

Ist der Bevollmächtigtenausschuss überhaupt befugt, so einen Beschluss zu fassen, ohne vorher dazu eine schriftliche Bürgerbefragung aller Gemeindemitglieder (die ja auch die Kirchensteuer entrichten), mit Darlegung der konkreten Schuldenlage, durchzuführen?

Was heißt eigentlich Grundsatzbeschluss? Ist dieser Grundsatzbeschluss unumstößlich, kann er wieder aufgehoben oder muss er nicht sogar, zum Beispiel aus formaljuristischen Gründen (siehe oben), wieder aufgehoben werden und wie kann das geschehen?

Unsere Redaktion liegt mittlerweile eine Antwort vor. Wir werden etwas Zeit benötigen, um diese Antwort korrekt zu interpretieren. Außerdem möchte die Redaktion die Presbyterwahlen der evangelischen Friedens-Kirchengemeinde abwarten, wir werden später ergänzend berichten.

Ergänzung: Wie die Redaktion gerade erfahren hat, wurden folgende Personen ins neue Presbyterium gewählt:
Klaus Bratengeyer, Dr. Rudolf Bergmann, Mareike Sievers, Gaby Gers, Claudia Essmann, Jürgen Saget, Markus Wrobel, Christina Saatkamp; Herzlichen Glückwunsch!

Unsere Redaktion wünscht allen neu gewählten Presbytern viel Erfolg bei ihrer Arbeit und ein glückliches Händchen in dieser schwierigen Situation, schließlich wurde der Verkauf der Kirche unter dem Kreuz beschlossen. Doch diesen Beschluss hat nicht ein demokratisch gewähltes Presbyterium getroffen, wie dies in der evangelischen Kirche von Westfalen seit jeher gute Übung ist, sondern ein durch kirchenrechtliche Maßnahmen eingesetzter Bevollmächtigten-Ausschuss, der sehr streng genommen nicht demokratisch legitimiert ist.

Natürlich war diese Maßnahme aber geeignet, die Zeit bis zur neuen ordentlichen Presbyteriumswahl, die am 18. Februar 2024 stattgefunden hat, zu überbrücken. Somit hat das neu gewählte Presbyterium jetzt die Möglichkeit, sich nach guter demokratischer Tradition erneut mit der schwierigen Situation des Erhalts der Kirche unter dem Kreuz zu beschäftigen und entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Die Gemeindemitglieder würden sich freuen, wenn die einzige evangelische Kirche in ganz Nottuln, die je als Kirche gebaut wurde und seit mehr als einem halben Jahrhundert ihren christlichen Dienst wahrnimmt, am Ende nicht verkauft wird, sondern nachhaltig der Friedens-Kirchengemeinde erhalten bleibt und wie bisher von ihr genutzt werden kann.

Den Artikel möchten wir mit den Worten von Martin Luther schließen, die er bei der Einweihung der Schlosskapelle in Torgau sprach:
„Eine Kirche wird deswegen errichtet, dass darin nichts anderes geschehe, als dass unser lieber Herr selber mit uns rede und wir wiederum mit ihm durch Gebet und Lobgesang.“
(Es mag im Laufe der Jahrhunderte einiges mehr hinzugekommen sein, darunter ist auch viel Gutes, denn es muss aus christlicher Sicht immer vertretbar sein.)

Der Artikel wurde aufgrund der neuesten Erkenntnisse und der Neuwahl des Presbyteriums am 20. Februar ergänzt und aktualisiert.

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Seit über drei Jahren gammeln Sie vor sich hin

Die historischen Kurien und die alte Amtmannei sowie das kleine Gebäude neben der Aschebergschen Kurie werden seit über drei Jahren nicht mehr angeleuchtet. Damals fasste man den Beschluss, die Fassadenbeleuchtungskörper auf die neue LED-Technik umzurüsten. Seitdem gammeln sie vor sich hin, siehe Bild links. Wir haben uns deswegen mehrfach an die Gemeindeverwaltung gewandt.

Das lang anhaltende Desinteresse ist uns unverständlich, schließlich sind die historischen Gebäude insbesondere in den Abendstunden, wenn sie im anheimelnden Licht erstrahlen, ein Publikumsmagnet. Wer den historischen Ortskern beleben möchte, kann keinesfalls darauf verzichten!

Auf eine weitere Anfrage teilte uns Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes im November 2023 mit, dass der Auftrag so, wie politisch beraten und beschlossen, bereits vergeben ist und im ersten Quartal 2024 die gesamte Beleuchtung in Nottuln auf LED umgestellt wird. Das ist erfreulich, erklärt aber nicht, warum die Außen-Beleuchtung der historischen Gebäude nun über drei Jahre lang außer Betrieb genommen wurde. Die Umstellung auf LED-Strahler war auch schon vor Jahren möglich und sinnvoll, unabhängig von dem vor kurzem gefassten Beschluss für die gesamte Straßenbeleuchtung in Nottuln.
Wir hatten auch in einem Artikel vom 3. November 2023 bereits darauf hingewiesen und unsere Hoffnung geäußert, dass jetzt speziell die Umstellung der Fassadenbeleuchtungskörper auf LED-Strahler ganz vornean gestellt wird, damit die historischen Gebäude in Nottuln endlich wieder in ihrem anheimelnden Licht erstrahlen können und somit unter anderem auch auf ihre geschichtliche Bedeutung bei Dunkelheit hingewiesen wird.

Doch bisher hat sich wiederum nichts getan, wie auch auf Bild 1 deutlich wird, und wir haben nicht den Eindruck, dass diese Leuchten ebenfalls bis zum Quartalsende, also Ende März, umgestellt werden. Wir versuchen daher mit diesem Artikel noch einmal hierauf aufmerksam zu machen, in der Hoffnung, dass nun doch endlich etwas geschieht. Wie man auf dem Bild 2 links sehen kann, wurden bereits einige noch funktionierende Straßenbeleuchtungslampen auf die LED-Technik umgestellt, und das geschah nach einem Beschluss, der erst letztes Jahr gefällt wurde. Vielleicht setzt die Gemeindeverwaltung in Kürze auch diesen alten Beschluss um.

Dann könnten nach gut  drei Jahren Wartezeit endlich die historischen Gebäude in den Abendstunden in ihrem anheimelnden Licht erstrahlen und ihr Publikum, Einheimische wie Touristen erfreuen und sie zum Niederlassen in die vorhandenen anliegenden Gasthäuser einladen.

Ergänzung: Was die Fassadenbeleuchtungskörper der Alten Amtmannei betrifft, ist es wohl sinnvoll, auf diese künftig zu verzichten, denn die im Erdgeschoss liegenden Räume werden demnächst von einem gastronomischen Betrieb genutzt. Daher ist es wohl zweckmäßiger, dem historischen Gebäude angepasste Außenleuchten ohne den Blendcharakter zu installieren.

Mit den nachfolgenden Bildern möchten wir Ihnen zeigen oder Sie daran erinnern, wie anheimelnd und romantisch der historische Ortskern vor über 3 Jahren in den Abendstunden ausgesehen hat und hoffentlich auch bald wieder aussehen wird.

Wehret den Anfängen

Wir haben es primär bei der alten Überschrift belassen, denn substanziell wird sich an der geplanten massiven Bebauung des Grundstückes Stiftsstraße 5, mitten im historischen Ortskern Nottuln, wahrscheinlich wieder nichts ändern.
In der letzten aktuellen Stellungnahme des Baukulturbeirates ist Folgendes nachzulesen (Auszug): Insbesondere die weiterhin sehr intensive Ausnutzung des Grundstücks, die zu ungewöhnlich großen Gebäudetiefen und damit zu sehr breiten Giebelfassaden führt, wird unverändert durch den Beirat kritisiert.
Aufgrund der durch die Kreisbauordnungsbehörde und die Kommune signalisierte Genehmigungsfähigkeit und -bereitschaft, hat sich der Beirat in seiner dritten Sitzung entschieden, sich in der Beratung auf die strukturellen und architektonischen Gestaltungsdetails zu konzentrieren …“

Der Baukulturbeirat hat sich in drei Sitzungen wahrhaftig bemüht und dankenswerterweise schon Veränderungen an der äußeren Fassade des Baukörpers bewirken können, weitere wurden vorgeschlagen; das können Sie gerne alles nachlesen unter folgendem Link: https://www.nottuln.de/sessionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=61558&type=do. Aber er kann, was die massive Ausnutzung des Baugrundstückes und den massiven Baukörper betrifft, leider auch nur kritisieren und Reduzierungen empfehlen. Wie der Name schon sagt, ist er beratend tätig, das wird auch dem Bürgermeister, Dr. Dietmar Thönnes, von Anfang an bewusst gewesen sein.

Tatsächliche substanzielle Reduzierungen des vom Baukulturbeirat mehrfach kritisierten viel zu massiven Baukörpers (wie zum Beispiel die erforderliche, wirksame und deutlich augenfällige Reduzierung der Ausmaße) und Begrenzungen in der Fläche des zu bebaubaren Grundstückes (die es in jedem Bebauungsplan gibt), können, wenn der Investor mit seinem Architekten von sich aus nicht dazu bereit ist, nur durch die Gemeinde Nottuln, sprich den Bürgermeister bewirkt werden, denn die Gemeinde hat die Planungshoheit.
Schließlich wird das Bauvorhaben voraussichtlich nur dann vom Bauamt des Kreises Coesfeld genehmigt, wenn der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes - als Chef der Gemeindeverwaltung - diesem mitteilt, dass das gemeindliche Einvernehmen hierfür seinerseits gegeben ist. Verwunderlich ist, dass er diese Bereitschaft bereits signalisiert hat (siehe oben), obwohl doch der Ausschuss Planen und Bauen der Gemeinde Nottuln erst am Dienstag, dem 13. Februar darüber tagt und der Gemeinderat auch noch darüber beschließen muss, und der tagt erst wieder am 19. März.

In diesem Fall hätten wir uns den früheren Verwaltungschef Joseph Moehlen in Nottuln zurückgewünscht. Denn es ist nicht vorstellbar, dass jemand Moehlen so einen Bauantrag auch nur vorgelegt hätte. Bereits im Vorfeld hätte er für klare Verhältnisse gesorgt. Der Errichtung eines so massiven ausschließlichen Wohnblocks mit 14 Wohnungen, direkt schräg gegenüber der Aschebergschen Kurie und direkt gegenüber seiner geliebten, von ihm wieder neu aufgebauten Alten Amtmannei, in der Sichtachse zu St. Martinus, hätte bestimmt nicht seine Zustimmung gefunden. So eine klare und rechtzeitig wahrgenommene Haltung vermissen wir, und damit sind wir in Nottuln beileibe nicht alleine.

Doch die Hoffnung stirbt zuletzt und liegt nun bei den Politikern: „Halten sie offiziell dagegen und schlagen selbst substanzielle Änderungen am massiven Baukörper und Begrenzungen der zu bebauenden Grundstücksfläche vor, oder erklären sie das "Gemeindliche Einvernehmen" für gegeben???.
Letzteres wäre auch ein Freibrief für künftige Investoren und würde Ihnen für derartige massive Projekte im historischen Ortskern Tür und Tor öffnen, was aber ebenfalls nicht für eine Belebung des Orstkerns sorgen würde. Hierbei darf man auch nicht vergessen, dass bei künftigen Veranstaltungen im historischen Ortskern potenzielle Beschwerdeführer aus dieser sicherlich komfortablen Wohnanlage (14 Neubauwohnungen) auftreten können.
Denn gerade im historischen Ortskern werden auch in Zukunft die Bürgersteige nicht hochgeklappt. Im Gegenteil, schließlich soll er nach dem Handlungskonzept, wie man von allen Seiten hört, entschieden mehr belebt werden (z. B. intensive Nutzung der Alten Amtmannei durch mehr Veranstaltungen, Einrichtung eines Cafés/Restaurants, usw., usw.), was absolut begrüßenswert ist.

Wir haben hier nicht alle Probleme wieder angeführt, die bei einer Realisierung des geplanten Objektes auftreten können. Das haben wir bereits in den vorangegangenen Artikeln hinreichend getan, die Sie gerne unter folgenden Links aufrufen können:
https://www.nottuln-blickpunkt.de/584-kosmetik-am-korpulenten-neubau

https://www.nottuln-blickpunkt.de/570-kurzmeldung-veraenderungssperre-bei-neubebauung-im-historischen-ortskern 

https://www.nottuln-blickpunkt.de/400-wird-historischer-stadtkern-zugebaut-verschwinden-die-blickachsen

Wir wünschen Ihnen eine gute, gesunde Zeit, besonders auch im historischen Ortskern von Nottuln und dass hier solch ein massives Bauvorhaben mit all seinen negativen Auswirkungen nicht zum Tragen kommt.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion

 

 

 

Erst muss Klarheit herrschen

2025 greift das neue Steuersystem für die Grundsteuer, und niemand weiß so recht, was dabei herauskommt. Auf der Titelseite der Westfälischen Nachrichten vom 10. Jan. war in dicker Überschrift zu lesen: "Höhere Steuern für Privathäuser".

Übrigens ist jeder Eigentümer eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks sowie eines Gebäudes verpflichtet, die Grundsteuer B an die Gemeinde abzuführen, die sie einmal pro Jahr festlegt und erhebt. Doch bevor die neuen Grundsteuern nach der neuen steuerrechtlichen Basis für 2025 erhoben werden können, ist über die Höhe der Hebesätze von jeder Gemeinde neu zu entscheiden. Was dabei herauskommt, weiß ebenfalls noch keiner so richtig, da nach der jetzigen Steuerreform der bisherige Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit verloren hat. An dessen Stelle tritt der neue, vom zuständigen Finanzamt festgelegte Grundsteuermessbetrag.

Betrachte man die umliegenden Gemeinden von Nottuln, so gibt es für 2024 entweder überhaupt keine Steuererhöhungen oder nur sehr moderate. Offensichtlich haben die anderen Gemeinden erkannt, dass es gerade jetzt erst einmal sinnvoller ist, auf massive Steuererhöhungen zu verzichten. Nottuln sollte sich daran ein Beispiel nehmen, zumal verglichen mit der gleich großen Gemeinde wie Senden - was die Einwohnerzahl betrifft - der bisherige Hebesatz für die Grundsteuer B ohnehin schon bei 590 v. H. liegt, hingegen in Senden, trotz Erhöhung für 2024 nur bei 501 v. H.

Damit liegt Nottuln auch weit über dem durchschnittlichen Grundsteuer-B-Hebesatz in NRW von 565 v. H. (Bericht WDR vom 8.8.2023, siehe auch: https://www1.wdr.de/nachrichten/grundsteuer-rekordanstieg-seit-2016-100.html)
Dabei hat NRW ohnehin schon den höchsten Hebesatz aller Bundesländer, gefolgt von Hessen mit 495 v. H. und zuletzt den Schlusslichtern Bayern mit 352 v. H. sowie Schleswig-Holstein mit 347 v. H. (Stichtag 21.12.2022, nur Flächenländer)

Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Gemeinde Nottuln, in Anbetracht der wahrscheinlich zu erwartenden Erhöhung der Grundsteuern durch die neue Steuerrechtsreform, die im Jahre 2025 greift, vorher noch schnell einmal die Gelegenheit wahrnimmt, kräftig in die Portemonnaies der Nottulner Bürger zu greifen. Dabei weiß sie ganz genau, dass eine Erhöhung von 20 % viel zu hochgegriffen und auch politisch nicht akzeptabel ist. Aber wenn sie mit 10 % ins Rennen gegangen wäre, würde sie wahrscheinlich "nur" 5 % bekommen.

Wir bekräftigen nochmals, aufgrund der unklaren Lage und den nicht berechenbaren Auswirkungen der Steuerrechtsreform auf die Grundsteuer, sollte die jetzt geplante Erhöhung auch mit Rücksicht auf die Bürger, generell verschoben werden.
Und das so lange, bis tatsächlich feststeht, was der einzelne Bürger an Grundsteuer nach der neuen Berechnungsgrundlage und den dann gültigen Hebesätzen 2025 definitiv zu zahlen hat. So viel Fairness muss möglich sein. Erst muss Klarheit herrschen, ansonsten könnte es passieren, dass Nottulner Bürger innerhalb von gut 12 Monaten zweimal kräftig zur Kasse gebeten werden.

Außerdem sollte die Gemeinde Nottuln sich grundsätzlich die Frage stellen, was sinnvoller ist, die Grundsteuer massiv zu erhöhen oder neue Steuerzahler wie Häuslebauer und Gewerbetreibende zu gewinnen. Gerade in Bezug auf die neuen Baugebiete und Gewerbegebiete dürfte ihr die Antwort nicht allzu schwerfallen.

 


Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

 

 


Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

nun ist der Nottulner Blickpunkt (NB) seit gut zwei Jahren im Netz. Was sich anfangs etwas holperig gestaltete, hat inzwischen seinen festen Leserkreis gefunden. Auch wenn wir nicht wie eine Tageszeitung jeden Tag neue Artikel in unsere ehrenamtlich betriebene Onlinezeitung einstellen können, so haben wir doch mit unseren Artikeln, gerade bei recht kritischen Themen, den Leserinnen und Lesern auch eine andere Sichtweise der Dinge - mit entsprechenden Fakten untermauert - aufgezeigt.

Darüber hinaus hat sich der Denkmalschutz als festes Thema unter dem neu eingestellten gleichnamigen Button etabliert. Es gibt offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger in Nottuln, denen der Erhalt des historischen Ortskerns in seiner Gesamtheit doch sehr am Herzen liegt. Außerdem waren wir und werden auch weiterhin bemüht sein, Ihnen die Natur mit schönen Bildern und passenden Texten zu präsentieren und zu vermitteln, dass sie unseres Schutzes bedarf.

Im Übrigen freuen wir uns, dass auch das Thema "Historische Ausflugsziele" seinen Leserkreis gefunden hat. Wie uns mitgeteilt wurde, haben einige Leserinnen und Leser die Artikel zum Anlass genommen, die historischen Orte selbst aufzusuchen. Und diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen dazu leider nicht mehr in der Lage waren, haben sich an den Abbildungen und Begleittexten erfreut.
Deshalb werden wir im kommenden Jahr neue interessante Ziele aufsuchen, um Ihnen anschließend das Ergebnis bildlich und textlich im NB zu veranschaulichen.

Für danken Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und bitten Sie, uns auch im neuen Jahr treu zu bleiben. Für eine Weiterempfehlung, die den Betrachter- und Leserkreis vergrößert, wären wir ebenfalls sehr dankbar, denn die Meinungsvielfalt ist in einer Demokratie unentbehrlich.

Mit besten Grüßen für Sie und Ihre Familie in dieser doch so sehr bewegenden Zeit

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

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