Blickpunkt Nottuln
28.09.2025
Blickpunkt Nottuln
Diese kleine Kirche passt in jede der vier katholischen Kirchen zumindest zweimal hinein, doch sie ist die einzige evangelische Kirche die Nottuln hat
Blickpunkt Nottuln
Das Kirchenzentrum in Nottuln ist ein gemeinschaftlicher öffentlicher Raum, geprägt von vielen herzlichen wunderbaren Ereignissen. Hier wurde geheiratet, Kinder und Patenkinder getauft oder Jugendliche konfiermiert und auf das öffentliche Leben vorbereitet. Dieser öffentliche Lebensaum darf für alle Menschen, ob Polbürger, Alt- oder Neubürger und Füchtlinge nicht verloren gehen
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Der lehrreiche und wunderschöne Bibelgarten, direkt neben der Kirche unter dem Kreuz, ergänzt auf eine ganz eigene Art und Weise das Kirchengebäude. Zwischen dufteten Rosen, Gartenblumen und Gewürzpflanzen kann man durch Meditieren zur inneren Ruhe kommen und mit Gleichgesinnten gemeinsam singen
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Öffentlicher Tagungs- und Mehrzweckraum im Gemeindehaus

Evangelisches Kirchenzentrum Nottuln muss öffentlicher Kirchenraum bleiben (mit Nachtrag vom 27.4.2025)

Bürgeranregung an den Bürgermeister und Gemeinderat
Das evangelische Kirchenzentrum in Nottuln, Dülmener Straße 24, mit seinem Gemeindehaus und der Kirche unter dem Kreuz auf einer rund 3.000 qm großen planungsrechtlich ausgewiesenen "Gemeinde-Bedarfsfläche mit kirchlicher Nutzung" ist ein öffentlicher Raum/Platz für alle Menschen, ob Polbürger, Zugezogene oder Flüchtlinge. Alle Menschen jeglichen Alters haben ein Anrecht, diesen öffentlichen Raum und Platz zu nutzen, schließlich bietet er Schutz, fördert soziales Verhalten und bietet Raum für gemeinsames Erleben.
Das Kirchenzentrum ist halt ein überaus wichtiger, unentbehrlicher Ort der Begegnungen von Menschen aus verschiedenen Kulturen. Deshalb müssen wir uns alle, und damit meinen wir alle Nottulner Bürgerinnen und Bürger - egal welcher Konfession sie angehören - mit Entschlossenheit für die langfristige Sicherung dieses unverzichtbaren öffentlichen Lebensraumes in Nottuln einsetzen.
Um das zu unterstützen, haben wir eine Bürgeranregung an den Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes  und an die Gemeinderatsfraktionen gestellt. Sie hat den Zweck, dass die Gemeinde Nottuln durch den Erwerb der Kirchengebäude (Gemeinde- und Pfarrhaus sowie der Kirche unter dem Kreuz) im evangelischen Kirchenzentrum an der Dülmener Straße 24, den dauerhaften Erhalt der Gemeindebedarfsfläche mit dem aufstehenden Kirchenzentrum für die Allgemeinheit sichert. Der Verkaufspreis ist übrigens äußerst niedrig und somit zu vernachlässigen.

In dieser Bürgeranregung und in den Anlagen präsentieren wir konstruktiv auch neue Einnahmequellen für die Evangelische Kirche in Nottuln, die den Fortbestand des Kirchenzentrums langfristig sichern. Der Verkauf an ein gewerbliches Beerdigungs-Unternehmen ist keine realistische Alternative, sondern steht für eine sterbende evangelische Kirche in Nottuln. Außerdem bedarf es für den Betrieb eines gewerblichen Bestattungsunternehmens an diesem Ort einer planungsrechtlichen Änderung der jetzigen planungsrechtlich ausgewiesenen Gemeinde-Bedarfsfläche mit kirchlicher Sondernutzung zumindest in ein Allgemeines Wohngebiet (WA). Unseres Erachtens darf aber eine solche gravierende Änderung, die den Wegfall der Gemeindebedarfsfläche mit ausdrücklicher kirchlicher Sondernutzung bedeutet, nicht erfolgen, nur um einem einzelnen gewerblichen Unternehmer den Betrieb seines Unternehmens an diesem Ort zu ermöglichen. Dafür gibt es genügend andere Standorte.
Um den Verlauf des bisherigen, unglaublichen Verkaufsvorganges zu erfassen und zu begreifen, stellen wir Ihnen diesen zusammenfassend wie folgt vor:

Undemokratischer Beschluss eines von der Kirche bestimmten und nicht frei gewählten Bevollmächtigten-Ausschusses, der nicht einmal paritätisch besetzt war
Bedauerlicherweise wird von der evangelischen Kirchengemeinde in Nottuln immer noch ein Verkaufsbeschluss verfolgt, das Kirchenzentrum zu veräußern, obwohl der Beschluss von einem nicht demokratischen gewählten Presbyterium, sondern von der Kirche eingesetzten Bevollmächtigten-Ausschuss getroffen wurde.
Zudem wurde ein weiterer gravierender Fehler begangen: "Der Ausschuss wurde nicht paritätisch besetzt!". Neben der Pfarrerin Regine Vogtmann und Gudrun Janßen-Belter von der Kreiskirche bestand er aus vier weiteren Personen, doch davon kamen drei aus Appelhülsen und nur eine aus der Kerngemeinde Nottuln selbst, in der die Kirche steht. Somit war die Kerngemeinde Nottuln, um deren Kirche es letztendlich geht, im Bevollmächtigten-Ausschuss bei den Verhandlungen und vor allem bei der Entscheidung über ihren Verkauf vollkommen unterrepräsentiert.

Die Kreiskirche hielt sich einfach nicht an die demokratische, paritätische Regelung, die auch bei den Presbyterwahlen galt. Hiernach ist für die Besetzung die bisherige Anzahl der Kirchenmitglieder in den Ortsteilen entscheidend, die zu folgender Festlegung führte: vier Presbyter oder Presbyterinnen kommen aus der Kerngemeinde Nottuln, zwei aus Appelhülsen, eine/r aus Darup und eine/r aus Schapdetten. Die vorgenommene nicht paritätische Zusammensetzung des Presbyteriums beeinflusste natürlich maßgeblich alle Verhandlungen und Entscheidungen. (Übrigens existiert auch im Gemeinderat Nottuln eine demokratische, paritätische Grundordnung. So gibt es in der Kerngemeinde Nottuln mehr Wahlkreise und somit auch mehr Ratsmitglieder aus dieser im Gemeinderat als aus Appelhülsen, Darup oder Schapdetten.)
So einigten sich der Vorsitzende des Bevollmächtigten-Ausschusses Tobias Schleutker (ebenfalls aus Appelhülsen) Pfarrerin Regine Vogtmann und Superintendentin Susanne Falcke von der Kreiskirche ziemlich schnell darauf, das Appelhülsener Friedenshaus nicht zu veräußern, sondern anstatt dessen das Kirchenzentrum mit der einzigen Kirche in Nottuln zu verkaufen. Folgende Gründe wurden angeführt, die unsere Redaktion aber nach Rücksprache und Schriftverkehr mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) eindeutig widerlegen konnte:

Beschluss unter falschen Voraussetzungen gefasst
So hat in der Kirchen-Mitgliederversammlung der Vorsitzende des Bevollmächtigten-Ausschusses Tobias Schleutker aus Appelhülsen u. a. Folgendes zum Verkauf des evangelischen Friedenshauses in Appelhülsen, das eigentlich gemäß Plan A verkauft werden sollte, angeführt: "Der Knackpunkt jedoch sei, dass das Grundstück, nämlich die Urzelle der Siedlung von Appelhülsen sei und ein Bodendenkmal darunter vermutet werde. Deshalb müsste vor einer Bebauung des Grundstückes ein Team von Archäologen das Grundstück untersuchen. Die Kosten dafür würden auf unseren Schultern lasten. Die Summe dafür sei unter Umständen sechsstellig." (Anmerkung der Redaktion: Also mindestens 100.000 Euro)
Richtigstellung unserer Redaktion nach Rücksprache und Schriftverkehr mit Dr. Sandra Peternek vom Landschaftsverband Westfalen Lippe -LWL- : Etwaige Untersuchungs- und Dokumentations-Kosten hat nicht der Veräußerer eines Grundstückes (also die ev. Kirchengemeinde) zu tragen, sondern der Käufer, falls dieser hier etwas verändern, beseitigen oder neu errichten will. Genauer gesagt, hat der Käufer und Rechtsnachfolger die vorherige wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und deren Dokumentation sicherzustellen und die dafür anfallenden Kosten im Rahmen des Zumutbaren zu tragen - doch was heißt eigentlich zumutbar?
In Anlehnung an die Rechtsprechung und Literatur zu den Grenzen von naturschutz- und bauordnungsrechtlichen Kosten hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt mit einem Urteil vom 16.6.2010 einen Korridor von 10 bis 20 % - in der Regel 15 % der Gesamtkosten eines Vorhabens, als zumutbar angesehen. Dies wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt. Also muss der Käufer nur einen ganz geringen Anteil der Untersuchungskosten tragen. Aber selbst der kann entfallen, wie nachfolgend erläutert.

Bauen sogar ohne wissenschaftliche Untersuchungen laut LWL möglich
Das höchste Gut sieht der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bei den Bodendenkmälern in ihrer Erhaltung für künftige Generationen, wie wir in einem Gespräch mit der Leiterin der Außenstelle Münster, LWL-Archäologie für Westfalen, Dr. Sandra Peternek, erfahren haben. Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auf Grundstücken mit Bodendenkmälern ohne vorherige wissenschaftliche Untersuchung zu bauen. So ist das Bauen ohne Kellergeschoss möglich, zum Beispiel mit einer Bodenplatte auf einer Aufschüttung. Aufgrund neuerer Methoden zur Erkundung von Bodendenkmälern wird ihre Erkundung und wissenschaftliche Beurteilung später auch einmal ohne aufwendige Grabungen möglich sein, so Dr. Sandra Peternek. Weitere Informationen unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/623-eine-kirche-verkauft-man-nicht-teil-2

Resümee:
Der Verkaufsbeschluss des nicht frei gewählten, sondern von der Kirche eingesetzten Bevollmächtigten-Ausschusses, das zentrale gelegene Kirchenzentrum mit der einzigen Kirche in Nottuln zu verkaufen, war somit nicht nur undemokratisch und wurde von einem nicht paritätisch besetzten Ausschuss getroffen, sondern dieser Beschluss wurde auch noch unter falschen Voraussetzungen gefasst!
Bedenkt man, dass die evangelische Kirche Nottuln nach unseren Recherchen, bevor der Verkaufsbeschluss gefasst wurde, keinen finanziellen Jahresabschluss getätigt haben soll und die Kirchengemeinde Nottuln ihren Kirchenmitgliedern die angebliche Schuldenlage nicht offen dargelegt hat, entbehrt der Verkaufsbeschluss auch aus dieser Sicht seiner Grundlage. Übrigens, alle weiteren Beschlüsse, die vom jetzigen Presbyterium gefasst wurden (und das ist äußerst wichtig) gründen sich auf diesen fehlerhaften, undemokratischen, unlauteren Verkaufsbeschluss des Bevollmächtigten-Ausschusses. 

Momentan kann sich unserer Redaktion des Eindruckes nicht erwehren, dass das Presbyterium (wenn auch nicht geschlossen) unter maßgeblicher Beeinflussung der Superintendentin von der Kreiskirche Susanne Falcke, das evangelische Kirchenzentrum mit der einzigen Kirche in Nottuln an das Beerdigungsunternehmen Lösing verkaufen will, "koste es, was es wolle". Schließlich hat sich das Presbyterium mit seinem übereilten, nicht nachvollziehbaren Beschluss "nur noch an Lösing zu verkaufen", selbst in die Enge getrieben.

Es ist an der Zeit, dieses nicht demokratische, unlautere Verkaufsverfahren endlich aufzugeben und sich einer sozialen Regelung, wie in der Bürgeranregung konkret vorgeschlagen, zuzuwenden. Schließlich sichert sie nachhaltig den Fortbestand des Kirchenzentrums und stellt es auf zwei neue, gesunde, wirtschaftliche Beine. Das ist in erster Linie die Vermietung des Gemeindehauses an als eine in Nottuln so dringend benötigte Tagespflegestätte und später die Errichtung und Vermietung von 12 kleinen geförderten Sozialwohnungen. Und das kann auch nur das Ziel der Westfälischen Landeskirche sein, schließlich will sie nicht weitere Kirchenmitglieder verlieren, sondern ihre Kirchen wieder neu beleben. Äußerst positiv ist, dass offensichtlich die Bundesregierung und die Länder genau für solche sozialen Projekte wie in Nottuln Gelder zur Verfügung stellen wollen.

An den Ausschuss für Planen und Bauen und den Gemeinderat
Wir hoffen, das unsere Bürgeranregung im Ausschuss für Planen und Umwelt und im Gemeinderat auf Zustimmung stößt und das der Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Westlich der Dülmener Straße“ im beschleunigten Verfahren "Gemeindebedarfsfläche mit ausdrücklicher Kirchlicher Sondernutzung" in ein Allgemeines Wohngebiet (WA), nicht zugestimmt wird. Schließlich muss die kirchliche Nutzung erst einmal vollständig aufgegeben worden sein, insbesondere durch die Entweihung der Kirche. Erst dann kann überhaupt im Ausschuss für Planen und Bauen und im Gemeinderat über die Änderung des Bebauungsplanes verhandelt und abgestimmt werden. Zudem muss die Westfälische Landeskirche erst einmal den Kaufvertrag über das Kirchenzentrum in Nottuln grundsätzlich genehmigen. Ansonsten greift die Gemeinde Nottuln mit einem präjudizierenden politischen Beschluss dieser Entscheidung über die Genehmigung der Landeskirche vor und beeinflusst sie unzulässigerweise maßgeblich in ihrem Entscheidungsprozess.

An den Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes
Aufgrund des beschriebenen Sachverhaltes und somit des Nichtvorliegens der grundsätzlichen Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplanes 36, bitten wir den Bürgermeister, seine öffentliche Beschlussvorlage Nr. 013/2025 zurückzuziehen bzw. zurückzustellen. Es liegt der Gemeindeverwaltung Nottuln kein Antrag und auch keine Zustimmung der Westfälischen Landeskirche zur Aufhebung der Gemeindebedarfsfläche mit kirchlicher Sondernutzung vor. Die kirchliche Sondernutzung wurde nicht aufgegeben und eine Profanierung der Kirche ist nicht beantragt. Der Zeitpunkt der Bürgeranregung durch das Bestattungsunternehmen, die einige Unbekannte enthält, ist viel zu früh gewählt. Es gibt, wie bereits gesagt, noch keinen durch die Landeskirche genehmigten Kaufvertrag. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass dieser überhaupt nicht zustande kommt und wenn wider Erwarten doch, durch die Westfälische Landeskirche nicht genehmigt wird. Insofern kann nicht vorher, auf den bloßen Verdacht hin, dass ein privatrechtlicher Kaufvertrag schon zustande kommen wird, eine so weittragende politische Entscheidung getroffen werden.

Unsere abschließende Bitte an das Presbyterium: Begeben Sie sich bitte endlich auf den mehrfach angesprochenen und auch in der Bürgeranregung vorgeschlagenen, vernünftigen, sozialen Weg, sonst wird die einzige kleine evangelische Kirche in Nottuln untergehen, wenn auch in Raten. Es ist nicht wie in der Katholischen Kirche, wo vier wunderbare große Kirchen in Nottuln stehen. Unsere einzige kleine, aber ebenfalls wunderbare evangelische "Kirche unter dem Kreuz" in Nottuln passt - räumlich gesehen - in jede dieser Kirchen zweimal hinein; insofern ist insgesamt betrachtet, die Situation nicht vergleichbar, auch wenn die katholische Kirche in Zukunft vielleicht "Federn lassen" muss.

NACHTRAG vom 27.4.2025
Bürgermeister hat kein Geld für das evangelische Kirchenzentrum

Diese Anmerkung von Dr. Dietmar Thönnes in den Westfälischen Nachrichten ist nicht nachvollziehbar. Schließlich sind die langwierigen Verhandlungen der evangelischen Kirchengemeinde, die Gebäude an das Beerdigungsunternehmen Lösing zu verkaufen, längst in einer Sackgasse gelandet. Der gesamte Gebäudebestand, mit einem Wert von rund 800.000 €, sollte zu Beginn der Verhandlungen für nur 320.000 Euro veräußert werden - doch selbst das war gestern!

Mittlerweile ist man offensichtlich gerade dabei, die Heimat der evangelischen Christen in Nottuln nahezu zu verschenken. Doch wenn Ansprüche dahin gehend geltend gemacht werden können, dann von der Gemeinde Nottuln, denn sie hat damals den Bau des ev. Gemeindezentrums fast ausschließlich aus Steuergeldern ihrer Bürgerinnen und Bürger nachweislich finanziert. Insofern würde auch ihr Kapital verschenkt werden. Es liegt also im Interesse der Gemeinde Nottuln, die kirchlichen Gebäude zu erwerben.
Übrigens muss keinesfalls gleich auf dem Grundstück gebaut werden, und wenn gewünscht, dann werden sich mit Sicherheit Investoren dafür interessieren. Doch notwendig ist es nicht, denn die Vermietung des bestehenden Gemeindehauses als eine dringend benötigte Tagespflegestätte im Ortskern von Nottuln würde jährlich viel mehr Mieteinnahmen erwirtschaften als die Jahres-Erbpacht für das gesamte Grundstück.

Betrachtet man zurzeit die Aktivitäten des Bürgermeisters in seiner Heimatgemeinde Schapdetten, zusammen mit der katholischen Kirchengemeinde, deren Kosten wahrhaftig nicht aus der Portokasse bezahlt werden können, so ist seine Empfehlung an den Bau- und Planungsausschuss unsere Bürgeranregung abzulehnen, vollkommen unverständlich. Es ist sicherlich richtig, gerade auch als gelernter katholischer Theologe, etwas in seiner Heimatgemeinde für den Zusammenhalt der Bevölkerung zu tun, nur darf der Bürgermeister dabei die evangelischen Christen in der Kerngemeinde Nottuln nicht im Regen stehen lassen.
Es macht keinen Sinn, etwas Sinnvolles an einem Ort neu aufzubauen und etwas genauso Sinnvolles und Ähnliches andernorts zu vernichten. Abschließend bitten wir alle Menschen mitzuhelfen, das auch künftig im ev. Gemeindezentrum mit der Kirche unter dem Kreuz weiterhin und nachhaltig das kirchliche christliche Leben und nicht der Tod regiert. Dafür muss sich die Kirche, wie konkret vorgeschlagen, auf neue finanzielle Beine stellen, und das ist wie nachgewiesen absolut möglich.

Stand: 27.4.2025, 23.23 Uhr

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Jürgen und Karin Gerhard