Windkrafträder stellen Kirche in den Schatten (mit Nachtrag vom30.8.2025)
Der höchste Arbeitsplatz in Nottuln war bei einer Reparatur der Kirchturm von St. Martinus, der immerhin 62,5 Meter hoch ist. Doch solche Höhen verblassen ganz schnell, sollten in naher Zukunft 19 gigantische Windmühlen bis zu einer Höhe von sage und schreibe 266 Metern aufgestellt werden - Gigantismus pur! Der Eiffelturm lässt grüßen, er ist ohne Antenne nur 46 Meter höher. Allerdings hält er die "Klappe", hat keinen sich ständig ändernden Schlagschatten und verschandelt nicht die Landschaft, denn er prägt bis heute, ähnlich wie St. Martinus in Nottuln, als höchstes historisches Bauwerk das Stadtbild in Paris.
Übrigens sollen bereits acht Standorte in Nottuln für solche Anlagen auf eine bedenkliche Art und Weise genehmigt worden sein.
Mit Bürgermeister Dietmar Thönnes hat in Nottuln der Gigantismus Fuß gefasst. Erst die Firma Agravis, zwar nicht in der Höhe, aber in der Fläche, dann die Firma Gautzsch, welche noch mehr landwirtschaftliche Fläche verschlingen soll. War Thönnes davon noch angetan und machte von seinem Planungsrecht Gebrauch, so verweist er kurz vor den Wahlen darauf, dass für Windkraftanlagen (WKA) doch die Kreisverwaltung zuständige Genehmigungsbehörde ist. Eigenartig, denn auch bei den vorgenannten Betrieben war sie das und wegen des Gefahrstofflagers bei Agravis natürlich die Bezirksregierung Münster.
Übrigens bauten in Nord-Italien die vorherrschenden Angehörigen der städtischen "Adelsschicht" hohe Geschlechtertürme, um ihren Einfluss und ihre Macht zu demonstrieren. Vielleicht könnte man in luftiger Höhe einer Windkraftanlage auch ein Büro für Thönnes einrichten, denn offensichtlich will er ganz hoch hinaus! Dann aber bitte ohne Aufzug, denn manch einer bekommt offenbar nur so ein Gefühl für gigantische Höhen und die immensen Auswirkungen auf Natur, Mensch und Landschaft. Außerdem wäre er dort oben dem Himmel viel näher und könnte als studierter Theologe eventuell geläutert werden.
Die vernünftigen Nottulnesen begeben sich lieber auf den Longinusturm, sie haben ein wertschätzendes Gefühl für historische Gebäude und für eine herrliche Aussicht auf eine (noch) wunderbare Münsterländer Parklandschaft.
Damit das so bleibt, muss stark zurückgerudert werden. Diesbezüglich sollten sich auch die Bezirksregierung Münster, der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) und die Landesregierung wirksam einschalten. Ohnehin ist hier die Politik, natürlich auch die Kommunalpolitik gefragt! Schließlich kann man sich in der letzten Legislaturperiode des Eindruckes nicht erwehren, dass Bürgermeister Thönnes und sein Oberrechtsrat Kohaus ganz eigenwillige selbstherrliche Wege gehen, und das ohne Beteiligung des Gemeinderates und der betroffenen Bürger. Das Wort Machtmissbrauch ist immer öfter zu hören.
So geht man nicht mit Bürgerinnen und Bürgern um, die mit ihren Steuergeldern (z. B. die Grundsteuer B, die Thönnes im Gegensatz zu den anderen Baumberge-Gemeinden in den letzten beiden Jahren gleich zweimal gewaltig erhöht hat) ihre nicht gerade bescheidenen Gehälter und vieles mehr in der Gemeindeverwaltung finanzieren.
Nach unseren Recherchen gibt es heute nicht mehr viele Bürgerinnen und Bürger, die Windkraftanlagen von vorneherein grundsätzlich ablehnen. Die entscheidende Frage ist nur das wo und wie, hören wir immer wieder. Folgende Parameter spielen hierbei offenbar eine entscheidende Rolle:
1. Besonders lebenswerte Landschaftsregionen dürfen nicht zerstört oder verunstaltet werden. Die Parklandschaft und die Naherholungsgebiete in der Baumbergeregion gehören dazu.
2. Der Naturschutz ist zu berücksichtigen, somit ist auch ein entsprechend großer Abstand zu Naturschutzgebieten zu wahren. Aber auch in Stockum sind noch Feldlerchen, Rotmilane und Fledermäuse zu beobachten. Für sie entsteht durch die Ansiedlung von Windkraftanlagen erheblicher Lebensraumverlust.
3. Um die Anwohner vor Lärm und Schlagschatten zu schützen, muss ein entsprechender Abstand zu Wohnsiedlungen, aber auch zu Wohnhäusern im Außenbereich, je nach Art und Größe der Windkraftanlagen bestimmt, eingehalten werden. Daraus folgt unter anderem, dass Windkraftanlagen nur in bestimmten Bereichen aufgestellt werden sollten. Ihre Anzahl sowie ihre Höhe und Leistung spielen hierbei eine erhebliche Rolle. Schließlich breitet sich Schall kugelförmig aus, und das funktioniert in entsprechender Höhe natürlich hervorragend, eine freie Schallausbreitung ist garantiert.
Entscheidend ist bei der Betroffenheit natürlich auch der Wind, dieser ist Schallträger Nummer 1. Die häufigste Windrichtung im Münsterland ist Südwestwind (225° = 24,1 %), gefolgt von Westwind (270° = 19,8 %)). Oftmals tritt auch eine Kombination des Windes aus beiden Richtungen auf (Siehe auch die Verteilung des Windes anhand einer Windrose unter: https://world-weather.com/archive/germany/munster_1/ .
Das heißt, Anwohner, die im Verlauf dieser Windrichtungen liegen, werden besonders oft betroffen sein, auch wenn die gesetzlich festgelegten Grenzwerte tags und nachts eingehalten werden, denn Schall ist auch unterhalb der Grenzwerte störend. Hierbei spielen auch die Schallfrequenz und die Dauer der Einwirkung eine entscheidende Rolle.
Resümee
Abschließend kann festgehalten werden, dass die Errichtung von 19 gigantischen Windkraftanlagen in Nottuln aus den genannten Gründen unangemessen und keinesfalls akzeptabel ist. Das alte Sprichwort "Lasst die Kirche im Dorf", das auch durch die ev. Kirche unter dem Kreuz ganz neue Aktualität in Nottuln bekommen hat, trifft auch hier zu. Wahrscheinlich wird es mittlerweile wie fast überall sein, man geht mit einem Überangebot an die Öffentlichkeit, um dann das Maximum in gering abgespeckter Form zu erreichen, was man ohnehin wollte. Ehrlichkeit wird immer mehr zu einem Fremdwort, Winkelzüge sind an der Tagesordnung - und die Politik macht immer öfter fleißig mit oder ist sogar initiativ tätig.
Gemeindliches Einvernehmen (Ergänzung vom 30.8.2025)
Es stellt sich die entscheidende Frage: Hat Bürgermeister Dr. Thönnes bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens an die Genehmigungsbehörde, die den Vorbescheid für die acht Windkraftanlagen erteilt hat (Landrat Coesfeld), den Gemeinderat beteiligt? Unseres Wissens ist das nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich erforderlich. Schließlich existiert auf der vorgesehenen Fläche kein qualifizierter Bebauungsplan, sondern es handelt sich um den Außenbereich.
Im Übrigen geht es hier nicht um die Errichtung eines kleinen Einfamilienhauses, sondern um die Errichtung von acht massiven Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 266 Metern auf einer riesigen Fläche mit erheblichen Auswirkungen auf die Landschaft, die Natur und die Menschen. Wenn nicht hier, wo soll dann der Gemeinderat beteiligt werden? Bei der Aufhebung der Windvorrangzonen wurde er doch auch durch Abstimmung beteiligt. Aber gerade die Entscheidung über das "Gemeindliche Einvernehmen" bei so einem gigantischen Vorhaben hat im Gegensatz zur Aufhebung der Windvorrangzonen, exorbitante drastische Folgen.
Insofern kann so ein außergewöhnliches, bedeutsames Vorhaben, das die Gemeinde in den nächsten Jahrzehnten so massiv prägt und beeinflusst, doch nicht einfach als laufendes Geschäft der Gemeindeverwaltung durch den Bürgermeister behandelt werden. Das scheint aber nach unseren bisherigen Recherchen offensichtlich so geschehen zu sein und ist unseres Erachtens rechtswidrig. Folglich stellt sich dann wiederum die Frage: Wenn hier ein Verfahrensfehler begangen wurde, ist dann nicht auch der durch den Landrat Coesfeld erlassene Vorbescheid für die acht Windkraftanlagen hinfällig?!
Aufgabe der Presse
Eigentlich ist es Aufgabe der Presse, dieses aufzudecken und anzuprangern, doch diese ergeht sich leider immer mehr in "Friede-Freude-Eierkuchen-Artikeln". Ist ja auch praktisch, es wird kaum jemand weh getan und die Zeitung wird weiter gut gekauft, was natürlich aus wirtschaftlichen Gründen für den Verlag äußerst wichtig ist. "Geschickterweise" werden gewisse Gesichtspunkte ausgeklammert und die Probleme werden nicht immer von allen Seiten beleuchtet. Diese Problematik ergibt sich insbesondere in Regionen, in denen nur noch eine einzige lokale Tages-Zeitung in Printform erscheint, so auch in Nottuln. Trotzdem sind wir persönlich froh, dass es sie hier noch gibt. Wir wünschen uns aber eine kritischere Berichterstattung.
Wir schreiben, was die ganze Wahrheit braucht?
Zeitungsartikel müssen heute viel kritischer gelesen werden als noch vor vielen Jahren, wo durch das Erscheinen mehrerer Tages-Zeitungen noch eine Meinungsvielfalt garantiert war. Das gilt auch, wenn in einer Tages-Zeitung über Jahre hinweg immer wieder zu lesen ist: "Wir schreiben, was die ganze Wahrheit braucht!" Unsere Redaktion findet das unangemessen, denn das kann ernsthaft niemand von sich behaupten.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard