Blickpunkt Nottuln
28.09.2025
Blickpunkt Nottuln
Dieses Vorsatz-Gerät ist völlig ungeeignet für den Pflegeschnitt an der Buchenhecke am Buckenkamp. Es schneidet nicht, sondern reißt, wie auf nachfogenden Bildern deutlich erkennbar, die Äste ab. Normalerweise wird es an Straßenböschungen eingesetzt
Blickpunkt Nottuln
So sieht die Rotbuchenhecke am Buckenkamp nachdem jetzt erfolgten, radikalen - in der Schonzeit unzulässigen - Rückschnitt aus. Die schützende Blätterdecke für Vögel und andere Tiere fehlt jetzt vollends
Blickpunkt Nottuln
Blickpunkt Nottuln
Auf der linken Seite sehen Sie die Rotbuchenhecke nach dem nach dem jetzt erfolgten Pflegeschnitt durch einen Anlieger. Es ist noch eine geschlossene Blätterdecke vorhanden, die Vögeln und anderen Tieren Sichtschutz gibt. Auf der rechten Seite sehen Sie die gleiche Hecke nebenan nach einem unzulässigen radikalen Rückschnitt auch noch durch ein ungeeignetes Gerät. Die Äste wurden nicht abgeschnitten, sondern abgerissen bzw. abgesclagen, was hier deutlich zu sehen ist
Blickpunkt Nottuln
Dieses Gerät wird von der Gemeinde eingesetzt. Es ist vollkommen ungeeignet für den Pflegeschnitt einer Formhecke und besitzt auch keinerlei Ähnlichkeit mit einer motorbetriebenen Heckenschere, die die Äste abschneidet und nicht abreißt oder abschlägt

Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz

Gemeinde führt radikalen Heckenschnitt in der Schonzeit durch

Doch radikale Heckenschnitte in der Schonzeit (Setz- und Brutzeit) zwischen dem 1. März und dem 30. September stellen einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar und sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro oder mehr geahndet werden kann. Geschützt werden sollen hierdurch primär brütende Vögel. Deshalb sind nur schonende Pflege- und Formschnitte erlaubt.

Tatort
Übrigens blieb der erste Pflege-Heckenschnitt im Juni durch die Gemeinde vollkommen aus. Dieser erfolgte erst Mitte August (am 14.8.2025 von 07:14 bis 09:05 Uhr), wo eigentlich schon der Zweite erfolgen sollte. Tatort ist übrigens die Rotbuchen-Hecke auf dem Buckenkamp, die die Grundstücke der Anlieger vom öffentlichen Bürgersteig trennt. Die Hecke wurde damals von der Gemeinde Nottuln auf dem ihr gehörenden Randstreifen gepflanzt. Mit den Anliegern wurde im notariellen Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass die Gemeinde ihre Hecke von der Bürgersteigseite aus und von oben schneidet. Die Anlieger müssen die ihren Grundstücken zugewandte Seite beschneiden. Insofern gab und gibt es eine klare Regelung! Doch schon zu Beginn funktionierte diese Regelung vonseiten der Gemeinde mehr schlecht als recht, sodass sich die Anlieger des Buckenkamps entschlossen, die gemeindeeigene Rotbuchenhecke komplett selbst zu schneiden. Wir waren damals noch recht jung und kräftig.

Selbst ist der Mann oder die Frau
Die Hecken sahen nach kleinen Anfangsschwierigkeiten top aus, obwohl sie von Laien geschnitten worden waren. Nach oben hin wurden sie sogar verjüngend geschnitten, damit sie nicht im unteren Bereich verkahlen. Die Trapezform sorgt für genügend Licht und eine geringe Schneelast. Schließlich muss eine Hecke nach allgemein handwerklicher fachlicher Praxis beschnitten werden. Das heißt, nach einer Auskunft von Klaus Krohme, Leiter des Kreislehrgartens Steinfurt (bekannt aus Funk und Fernsehen), dass zwei Pflege-Heckenschnitte, der erste im Juni und der zweite im August, üblich und sinnvoll sind. Das bestätigten uns schriftlich auch der Leiter der Gemeindewerke, Peter Scheunemann und im Jahre 2023 nochmals Peter Wermeling vom Grünflächenamt. So ist es übrigens auch in jeglicher Fachliteratur nachzulesen.
Rund 35 Jahre lang haben die Anlieger die gemeindeeigene Rotbuchenhecke nunmehr komplett in diesem Sinne geschnitten!

Bürgermeister Dr. Thönnes sieht das anders
Doch die Zeit schreitet fort und irgendwann erreicht man ein Alter, in dem alles schwieriger wird. Verletzungen, zum Beispiel durch einen Unfall, tun ihr Übriges, sodass wir uns in Absprache mit anderen Anliegern des Buckenkamps, denen es ähnlich geht, an Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes wandten und ihm, wie hier beschrieben, den Vorgang noch einmal schriftlich schilderten. Wir baten ihn, nach 35 Jahren doch endlich seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nachzukommen. Dabei wiesen wir auch darauf hin, dass die Gemeinde durch unsere (Anlieger Buckenkamp) rund 35 Jahre andauernde Tätigkeit eine Menge Geld gespart hat. Sparsam gerechnet sind das ungefähr 150.000 €.

Der Bürgermeister sieht das anders und teilte uns Folgendes wörtlich mit (Auszug): "Gegenstand der Regelung im Kaufvertrag ist eine Verpflichtung Ihrerseits, die Hecke auf Ihrer Seite zu pflegen. Diese von Ihnen übernommene Pflicht lässt sich nicht in eine Pflicht der Gemeinde umdeuten, die Hecke regelmäßig in der zweiten Junihälfte und der Nachschnitt in der zweiten Augusthälfte entweder durch den Bauhof oder durch Fachpersonal eines von Ihnen beauftragten Unternehmens mit gewöhnlichen Motor-Heckenscheren nach allgemeiner fachlicher Praxis zu pflegen.
Seien Sie versichert, dass die Pflege des öffentlichen Grüns nach wie vor einen hohen Stellenwert genießt und auch die Hecke am jüdischen Friedhof gepflegt wird. In der Sache betrachte ich diese Angelegenheit nunmehr als abgeschlossen."

Was daraus geworden ist, haben wir dann am 14. August erfahren. Es gipfelte in einem radikalen Heckenschnitt durch die Gemeindebetriebe mit einem dazu völlig ungeeigneten maschinellen Gerät, das eigentlich zum Grasschneiden an den Straßenböschungen eingesetzt wird. Es schneidet nicht, sondern reißt die Rotbuchen-Hecke herunter, das können Sie deutlich auf den Bildern sehen. Somit wurde der eigentlich vorgesehene Heckenformschnitt zu einem zweifelhaften, radikalen Erziehungsschnitt, der nur außerhalb der Schonzeit durchgeführt werden darf. Die Zweige wurden hierbei zersplissen. Auf der Bürgersteigseite wurde die Rotbuchenhecke vollkommen entblättert, zudem wurden regelrechte Löcher hineingeschnitten. Das versteht also Bürgermeister Thönnes darunter, wenn er schreibt: "Die Pflege des öffentlichen Grüns genießt nach wie vor einen hohen Stellenwert:"

Da der eine oder andere Anlieger diesbezüglich schon eine gewisse Vorahnung hatte (auch im Vorjahr war bereits das beschriebene ungeeignete Gerät eingesetzt worden, es handelt sich also um einen Wiederholungsfall), haben sie die Hecke vorher lieber wieder selbst geschnitten oder schneiden lassen. Übrigens zweimal im Jahr, wie nach allgemein anerkannter fachlicher Praxis üblich, zuerst im Juni und den Nachschnitt im August.

Konsequenz
Das Verhalten der Gemeinde Nottuln ist rechtswidrig und überhaupt nicht notwendig. Will man vorhandene, motorbetriebene Heckenscheren nicht einsetzen, so gibt es entsprechend große Heckenscheren-Treckeraufsätze, mit denen die Pflegeschnitte sehr zeitsparend und vor allen Dingen dem Bundesnaturschutzgesetz entsprechend schonend durchgeführt werden können. Aufgrund der oben angeführten Einsparungen von 150.000 € wäre es doch ein Klacks für die Gemeinde, so ein Vorsatzgerät anzuschaffen, schließlich kosten sie nur rund 5.000 €. Wir hatten die Gemeindeverwaltung bereits in der Vergangenheit gründlich darüber informiert.

Da die Angelegenheit gemäß der schriftlichen Aussage von Bürgermeister Thönnes bereits seit dem Jahre 2023 für ihn abgeschlossen ist, bleibt uns wohl leider nichts anderes übrig, als gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Vorschriften des  Bundesnaturschutzgesetzes bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Wir tun das nur sehr ungern, aber letztendlich ist er hierfür verantwortlich, besitzt er doch lange genug Kenntnis über diesen Vorgang, ist der Chef der Gemeindeverwaltung und ist überhaupt nicht bereit, die erforderlichen Änderungen herbeizuführen. Letztendlich sehen wir nach mehrfachen, jahrelangen, erfolglosen Versuchen, über den Bürgermeister diese Probleme zu lösen, keine Alternative mehr.

Was seine weisungsgebundenen Mitarbeiter (wir suchen keinesfalls die Schuld bei Ihnen) auch anders können, beweisen sie seit Jahrzehnten an einem Heckenteilstück vor einem privaten Grundstück am oberen nördlichen Teil des Buckenkamps, das noch nicht bebaut ist. Dort wird eigenartigerweise der Pflegeschnitt an derselben Rotbuchenhecke durch die Gemeinde zur gleichen Zeit mit einer motorbetriebenen Handheckenschere - nach allgemeiner handwerklicher Praxis - schon seit Jahrzehnten durchgeführt.
Das entspricht auch dem Bundesnaturschutzgesetz. Warum geschieht das seit Jahrzehnten nicht ebenso bei den übrigen Anliegern des Buckenkamps, auch wenn nicht jede dieser Anliegerfamilien am Buckenkamp bereits seit Generationen in Nottuln wohnt? Von einer Gleichbehandlung der Nottulner Bürgerinnen und Bürger kann hier wahrhaftig nicht gesprochen werden.

Resümee:
Hier wird wieder einmal deutlich, wie der Bürgermeister mit seinen Bürgerinnen und Bürgern verfährt: Er würgt den Vorgang einfach ab, indem er den Betroffenen mitteilt, dass die Angelegenheit für ihn abgeschlossen ist. Und das, obwohl die Probleme in keiner Weise von ihm gelöst wurden und somit nach wie vor bestehen, wie hier wieder einmal nachgewiesen wird. Da nimmt er sogar in Kauf, dass durch ihn wiederholt gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen wird. Dass hierbei das Vertrauen, das die Nottulner Bürgerinnen und Bürger in ihn bei seiner Wahl zum Bürgermeister gesetzt haben, zerstört wird, scheint ihn offensichtlich nicht zu beeindrucken.

Trotzdem will er am 14. September wiedergewählt werden. Ein Bürgermeister der großen Konzerne und Großinvestoren und offensichtlich nicht der Nottulner Bürgerinnen und Bürger. Das zeigt sich auch wieder bei den acht riesigen Windkrafträdern, die ein Unternehmen aus Münster in der Parklandschaft von Nottuln und nicht suf dem Gebiet von Münster errichten will. Hier verspricht sich das Unternehmen wahrscheinlich viel weniger Gegenwind als in Münster, zumal Bürgermeister Thönnes ja schon sein "Gemeindliches Einvernehmen" gemäß § 36 Baugesetzbuch für diese massiven Großanlagen erteilt hat. Ob seine Verfahrensweise überhaupt korrekt war und hier nicht ein Verfahrensfehler vorliegt, der das ganze Vorhaben juristisch kippt, wird sich demnächst zeigen (siehe auch Artikel "St. Martinus bekommt gigantische Konkurrenz" - Windkrafträder stellen Kirche in den Schatten) unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/751-st-martinus-bekommt-gigantische-konkurrenz

Nachtrag: Hecke am jüdischen Friedhof
Was die Pflegeschnitte der Hecke am jüdischen Friedhof betrifft, Bürgermeister Thönnes hatte das in seinem Antwortschreiben angesprochen (siehe oben), so wurde dieser noch später durchgeführt. Teilweise ragten die Äste bereits über einen Meter in die anliegende Straße hinein. Der erste Pflegeschnitt im Juni fand ebenfalls nicht statt. Es ist leider auch ein Problem, welches sich schon über Jahre hinzieht.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion

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