Blickpunkt Nottuln
13.11.2024
Blickpunkt Nottuln
Einen Tag nach dem vollständigen Herunterschneiden der Sträucher im Naturschutzgebiet Nonnenbachtal und das in der Brutzeit Ende April 2023, fanden wir dort dieses kleine Rotkehlchen tot auf dem Waldboden liegend. Vermutlich handelt es sich um das gleiche Rotkehlchen, welches ich dort am Schneidetag noch lebend fotografiert habe - siehe Fotografie unten -, denn Rotkehlchen sind sehr standorttreu
Blickpunkt Nottuln

Gilt für Behörden das Bundesnaturschutzgesetz nicht?

Schonzeit für Vögel, Insekten, auch Schmetterlinge gilt vom 1. März bis zum 30. September

Die Gemeinde Nottuln hatte unserer Redaktion noch im April 2023 versichert, dass in der Schonzeit künftig keine Schnittarbeiten auf den ihr gehörenden Flächen im Naturschutzgebiet (NSG) mehr stattfinden. Auslöser war die Beseitigung von größtenteils Brombeerhecken auf Flächen im NSG direkt hinter dem Wasserwerk zu dieser Zeit, wir berichteten.

Heute lasen wir in den Westfälischen Nachrichten, dass es trotz alledem wiederum die gleichen Schnittarbeiten stattfinden sollen. Und damit alles seriös erscheint, wird erwähnt, dass diese Schnittarbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Coesfeld, dem Naturschutzzentrum des Kreises Coesfeld (in Darup)  und dem Regionalförster Matthias Schulte Everding abgestimmt wurden - wer soll da noch zweifeln.
Es ist schon eine Crux, dass die öffentliche Hand sich Sachen herausnimmt, die ihren Bürgern gleichzeitig verboten werden. Wo bleibt denn da der Gleichheitsgrundsatz, "Alle sind vor dem Gesetz gleich?"

Die fachliche Meinung des NABU Nordrhein-Westfalen, der auf seiner WEB-Seite darauf hinweist, dass bei den dabei anstehenden Rückschnitten von Bäumen, Hecken und Sträuchern unbedingt die Nist- und Brutzeit von Vögeln zu beachten ist, die am 1. März beginnt und bis zum 30. September dauert, scheint diese Behörden und Einrichtungen nicht sehr zu interessieren.
In dieser Zeit sind nämlich laut Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und Schnittmaßnahmen grundsätzlich verboten. Die Vorschriften dienen dem Schutz der Tiere, insbesondere der Vögel, die beim Nestbau sowie beim Brutgeschehen nicht gestört werden dürfen, so der NABU.

Natürlich endet die Hauptbrutzeit der Vögel Ende Juli/ Anfang August, das ist aber noch lange kein Grund, schon jetzt im August mit dem Aufstocksetzen der Brombeerhecken im Naturschutzgebiet Nonnenbachtal zu beginnen, schließlich gilt das Verbot bis Ende September. Zudem gibt es auch aufgrund des warmen Wetters erfahrungsgemäß immer einige Nachzügler, die bis zu dreimal im Jahr brüten. Überdies versorgen die Elternvögel ihre Brut noch drei Wochen, nachdem sie das Nest verlassen haben, und das geschieht meistens in Nähe beziehungsweise im Umfeld der Brutstätte - jeder Gartenbesitzer konnte und kann das beobachten. Im Übrigen halten sich hier Schmetterlinge und andere Insekten auf sowie Tiere, die sich schon jetzt darauf freuen, die reifen Brombeeren futtern zu können.

Unsere Redaktion kann sich nicht vorstellen, dass die Aktivitäten zu den vorgezogenen Schnittarbeiten tatsächlich vom zuständigen Grünexperten Peter Wermeling bei der Gemeinde Nottuln ausgegangen sind. Vermutlich stecken dahinter nur finanzielle Erwägungen, denn es ist wesentlich billiger jetzt einen Auftrag an externe Unternehmen zu vergeben, als nach der Schonzeit, wenn diese in Arbeit ersticken. Doch das ist keinesfalls akzeptabell, während der Bürger sich an die gesetzlichen Vorgaben hält und aus Vernunftsgründen bis zum 1. Oktober mit der Durchführung solcher Schnittarbeiten wartet. Das ist der Gemeinde Nottuln ebenfalls zuzumuten, sind es bis dahin doch nur noch sechs Wochen - also abwarten und Tee trinken.

Anmerkung des Redakteurs und Autors:
Seit über dreißig Jahren engagiere ich mich insbesondere im Naturschutzgebiet (früher Landschaftsschutzgebiet) Nonnenbachtal für den Naturschutz. Das ist beileibe nicht einfach und benötigt viel Kraft und Ausdauer. Was ich anfangs meiner Bemühungen nicht geahnt habe, dass die öffentliche Hand zum wahrscheinlich größten Widersacher mutieren würde, wie auch in diesem Fall. Trotzdem haben meine Frau und ich uns nie dadurch einschüchtern lassen und weitergemacht. Doch allmählich müssen jüngere Kräfte ran, wobei wir hoffen, das sich dort welche finden, die auch der öffentlichen Hand Paroli bieten werden.
Wir werden uns allmählich zurückziehen und nur noch in "krassen Fällen" über unsere Online-Zeitung Nottulner Blickpunkt (NB) reagieren, da wir bereits seit Anfang des Jahres mit der Erstellung eines neuen Bildbandes beschäftigt sind, weitere sind geplant. Wir glauben, dass wir uns nach einem so langen Berufsleben und anschließend vielen Jahren ehrenamtlicher Arbeit jetzt auch mehr den angenehmen Dingen im Leben widmen dürfen. Mit den Bildbänden und Büchern wollen wir allerdings kein Geld verdienen, sondern wie bisher die Gewinne den wirklich gemeinnützigen Organisationen - wie der Kinderkrebshilfe Münster - übergeben. Der Nottuner Blickpunkt bleibt selbstverständlich weiterhin im Netz.

Übrigens gibt es bis dahin noch sinnvolle, gesetzlich zulässige Schnittarbeiten, die in der Gemeinde Nottuln durchgeführt werden können und über die sich viele Bürger und Touristen freuen würden. Wir haben in der nachfolgenden Bildergalerie nur einige Beispiele dargestellt.

Nachtrag der Redaktion vom 15.8.2024: Die Schnittarbeiten an den in der Bildergalerie dargestellten Orten wurden mittlerweile durchgeführt, Danke. Unsere Redaktion bittet die Gemeinde nochmals darum, sicherzustellen, dass künftig die pflegerischen Schnittarbeiten an der Hecke des Jüdischen Friedhofes zum vorgesehenen Zeitpunkt (Ende Juni) automatisch von sich aus durchgeführt werden.

Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

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