Alter Regionalplan gilt bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplans
Manchmal haben Adventsfeiern auch etwas über die Wiedersehensfreude mit alten Kolleginnen und Kollegen hinaus. So kürzlich geschehen auf der Adventsfeier der Bezirksregierung Münster im Freiherr-von-Vincke-Haus am Domplatz. Geladen hatten dazu der Regierungspräsident Andreas Bothe und die Personalratsvorsitzende Gudrun Hüttermann. Ersterer gesellte sich etwas später dazu, der immense Verkehr auf der Rückfahrt nach einem Termin im Ministerium in Düsseldorf hatte ihn aufgehalten.
So kam ich ins Gespräch mit dem Regierungsvizepräsidenten Dr. Ansgar Scheipers, nachdem ich mich noch einmal kurz als Redakteur der ehrenamtlich betriebenen Online-Zeitung "Nottulner Blickpunkt" vorgestellt hatte. Dieser erinnerte sich aber aus vorher stattgefundenen Gesprächen an mich. Aufgrund der verfahrenen Situation der Windkraft in Nottuln stellte ich die Frage, ob nicht der alte Regionalplan, wie beim Landschaftsschutzplan auch, solange fortgilt, bis der neue Regionalplan in Kraft tritt. Das wurde von Dr. Scheipers bestätigt. Schließlich soll kein rechtsfreier Raum entstehen.
Das heißt letztlich, dass Windkraftanlagen nur in den dort ausgewiesenen Windvorrangzonen im Außenbereich zulässig sind. Dann stellt sich uns aber die Frage: Wie konnte Bürgermeister Dr. Thönnes der Gemeinde Nottuln dann einen Ratsbeschluss erwirken, der genau diese Windvorrangzonen aufhebt? Unseres Erachtens ist das aufgrund des Fortbestandes des alten Regionalplanes nicht zulässig. Somit müssten wohl auch die Erteilung der Vorbescheide hinfällig sein.
Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens zu den Vorbescheiden ohne Zustimmung des Gemeinderates
Was unabhängig vom Regionalplan weiterhin unverständlich bleibt, ist: Wie konnte Thönnes das Gemeindliche Einvernehmen ohne offizielle Zustimmung des Gemeinderats erteilen?
Unseres Erachtens musste Thönnes den Rat der Gemeinde Nottuln im Rahmen des Planungsrechts beteiligen, da der Rat die entscheidende Vertretung der Gemeinde ist und die Planungshoheit über die Bauleitplanung ausübt. Der Bürgermeister ist zwar die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, aber der Rat der Gemeinde ist das beschlussfassende Organ in Angelegenheiten der Bauleitplanung. Das heißt letztendlich im Klartext, dass er jedem einzelnen Ratsmitglied die jeweiligen Anträge für die Erteilung des Vorbescheides zur Kenntnis geben musste und der Gemeinderat gemeinsam darüber entscheidet, ob und inwieweit das Gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall gewesen.
Der Bürgermeister kann sich unseres Erachtens nicht darauf zurückziehen, dass der Gemeinderat ihm, mit der Aufhebung der Windvorrangzonen eine Generalvollmacht für die jeweilige Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für insgesamt 8 Windkraftanlagen in Nottuln-Stockum ausgestellt hat, zumal die Aufhebung der Windkraft-Vorrangzonen höchstwahrscheinlich nicht einmal rechtkonform ist (siehe oben).
Abschließend möchten wir nochmals klarstellen, dass kaum jemand mehr grundsätzlich gegen die Windkraft ist, es müssen aber aus Umwelt- und Nachbarschaftsgründen gewisse Voraussetzungen eingehalten werden. Die nicht vertretbaren Auswirkungen der Windkraftanlagen grundsätzlich und speziell in Nottuln-Stockum können nachgelesen werden in unserem Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/751-st-martinus-bekommt-gigantische-konkurrenz-teil-1. Schließlich verbleiben die Windkraftanlagen nach heutigen Erkenntnissen mindestens 30 Jahre an ihrem Standort.
Der Landrat Dr. Schulze-Pellengahr wird nicht nur aus juristischen Gründen gut daran tun, die erteilten Vorbescheide aufzuheben. Nicht nur das Vertrauen der Bürgerrinnen und Bürger in den Rechtsstaat, sondern auch in die eigene Verwaltung würde wieder gestärkt werden.
Für Neuanlagen im Außenbereich gelten dann die Windvorrangzonen des neuen Regionalplanes.
Kein Windkrafträder-Tourismus von Münster nach Nottuln
Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes aus Nottuln scheint seine Liebe für Münster entdeckt zu haben. Oder besser gesagt: Alles, was in Münster offensichtlich nicht gewollt oder schlecht unterzubringen ist, empfängt er mit offenen Armen. Erst das Agravis-Distributionszentrum, das mit einer großen Verkehrsbelastung einhergeht, eine Genossenschaft ist und ein riesengroßes Gewerbegrundstück in Beschlag genommen hat. Dann die Firma H. Gautzsch, deren Zentrallager ebenfalls ein riesengroßes Gewerbegrundstück (90. 000 qm) verschlingen wird. Große landwirtschaftlich genutzte Flächen gingen und gehen dadurch verloren, und jetzt beabsichtigen auch noch die Stadtwerke Münster, zig exorbitante Windkrafträder mit einer Höhe von 266 Metern im Landschaftsschutzgebiet von Nottuln, nahe und in Hauptwindrichtung von großflächigen Wohnbaugebieten, aufzustellen. Bei wem will sich Thönnes dadurch eigentlich beliebt machen - etwa bei der Bezirksregierung oder der Stadt Münster?
Verständlich bleibt sein Verhalten für die Nottulner Bürgerinnen und Bürger wahrhaftig nicht und schon gar nicht für diejenigen, die noch Gemeindedirektor Joseph Moehlen erleben durften. Der stand, wenn es sein musste, mit Münster oder auch Coesfeld auf "Kriegsfuß", wenn es um sein Nottuln ging. Nottuln und das Wohlergehen seiner Bürgerinnen und Bürger standen für ihn immer an erster Stelle, und das war gut so! Trotzdem hat er Nottuln prächtig erhalten und weiterentwickelt. Dabei lagen die Gemeindeschulden an unterster Stelle aller Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen.
Das ist wahrhaftig nicht mehr so: Unter Bürgermeister Thönnes stieg allein im Jahr 2024 - trotz eklatanter Grundsteuererhöhung - die Pro-Kopf-Verschuldung um 700 auf 1.700 Euro. 2025 sorgte er für eine weitere, noch weitaus größere Grundsteuererhöhung. Trotzdem ist sein übertriebener Aktionismus ungebrochen, wie man fast täglich erfährt.
Flächenpotenzial zum Bau neuer Windräder im Stadtgebiet Münster keinesfalls ausgeschöpft
Noch viel unverständlicher wird das große Vorhaben der Stadtwerke Münster durch die Worte von Münsters Ex-Stadtbaurat Gerhard Joksch, der in einer Stellungnahme darauf hinweist, dass von den elf im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiegebieten für das Stadtgebiet Münster zwei noch komplett frei seien. Laut Unterlagen seien dies die Zonen „Münster 7“ (Grenzgebiet zwischen Münster und Senden nahe der A43) und „Münster 8“ (Flächen nördlich von Amelsbüren und westlich von Hiltrup nahe der Eisenbahnlinie Münster-Dortmund).
Darüber hinaus sieht Joksch an vielen Stellen in Münster die Möglichkeit, bestehende Windräder perspektivisch durch größere Anlagen in der „heute üblichen 5-MW-Klasse“ zu ersetzen. Die sieben Windräder der Stadtwerke Münster im Stadtgebiet verfügen nach seinen Angaben über eine Leistungsfähigkeit, die zwischen zwei und 3,2 Megawatt liegt.
Ganz unabhängig von der juristischen Beurteilung: Wer das unter diesen Voraussetzungen zulässt, erweist der Gemeinde Nottuln und ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Bärendienst mit immens negativen nachhaltigen Folgen für Sie!
Der Bürgermeister und alle Ratsmitglieder haben einen Amtseid abgelegt, der beinhaltet, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen. Es wird für die Ratsmitglieder nicht immer einfach sein, sich gegen Vorschläge des Bürgermeisters und seiner Verwaltung zu entscheiden, aber hier war und bleibt es dringend weiter erforderlich.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

