Blickpunkt Nottuln
13.11.2024
Blickpunkt Nottuln
Die Poller auf der Buckenkamp-Straße (kein Radweg) sind für die bewegungseingeschränkten, behinderten Menschen, die hier in den anliegenden sozialen Einrichtungen - Seniorenwohnanlage mit 52 Wohnungen, Altenheim und Krankenhaus - wohnen oder aufhalten, enorm wichtig, denn sie schützen sie vor durchfahrenden Personen- und Lastkraftwagen sowie Motorrädern
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Wie auf diesen drei Fotografien ersichtlich ist, wird der Buckenkamp täglich von behinderten Anwohnern der drei sozialen Enrichtungen mit Ihren angemeldeten Elektromobilen, Rollatoren oder Rollstühlen genutzt. Unserer Redaktion liegen viele weitere Dokumente vor, die das belegen
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Wie man heir sieht, ist die Anbringung der Poller, die hier jetzt an dieser Stelle fehlen, auch zur Sicherheit und Unversehrtheit der Kinder wieder dringend und unbedingt erforderlich

Kommunen sollen gefährliche Poller auf Radwegen beseitigen

Das NRW-Verkehrsministerium gibt sogenannten "Pollererlass" für Radwege heraus

Nach einem tödlichen Radunfall in Halle vor einem Jahr auf einem Radweg, fordert das NRW-Verkehrsministerium die Kommunen auf, Poller auf Radwegen zu überprüfen und gegebenenfalls zu beseitigen. Daraufhin sind einige Kommunen bereits tätig geworden, in Halle wurden bereits die Hälfte aller Poller auf Radwegen beseitigt. Die Folge war, dass kurz nach dem Entfernen der ersten Poller sich Bürgerinnen und Bürger im dortigen Rathaus meldeten, weil Autofahrer nun wieder Abkürzungen über Fuß- und Radwege nutzten.

Offensichtlich betrifft der Erlass Poller auf Radwegen. Selbst der WDR spricht in einer Mitteilung vom 16.3.2024 nur von Radwegen, siehe auch: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/poller-erlass-radwege-100.html
In weiteren Artikel verschiedener Zeitungen finden sich hierzu ebenfalls immer nur die Angaben "Radwege". Die dazu eingestellten Fotos bilden ebenfalls nur Radwege ab.

Als unsere Redaktion Artikel über die Entfernung der drei Poller auf der zweispurigen Buckenkamp (die leider schon Wochen vor der Vollsperrung der Kreisstraße Uphovener Weg erfolgte) in den NB einstellte und wir uns an das Straßenverkehrsamt vom Kreis Coesfeld wandten, bekamen wir von dort die Mitteilung, dass  aufgrund des Pollererlasses die Poller auch nach der Aufhebung der Vollsperrung auf dem Buckenkamp als Durchfahrtsperre nicht mehr eingesetzt werden.
Da waren und sind wir recht erstaunt, schließlich handelt es sich beim Buckenkamp doch nicht um einen Radweg, sondern um eine zweispurige, normale Straße. Natürlich fahren hier auch Fahrräder wie auf jeder anderen innerörtlichen Straße. Jedoch nutzen die meisten Ausflügler mit ihren Fahrrädern den Radweg über die wunderschöne Kreithecke durch das reizvolle Naturschutzgebiet Nonnenbachtal, das auch durch gute Sitzmöglichkeiten zur Pausengestaltung im Schatten sowie in der Sonne und das mitten im Grünen glänzt.
Liest man die oben angeführten auch im Internet dazu veröffentlichten Artikel, kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier das Straßenverkehrsamt sich etwas früh aus dem Fenster gelegt hat.

Man darf nicht eine Gefahr durch eine andere ersetzen

Seit Bestehen des Baugebietes Bagno (1988) ist die Zufahrtsstraße Buckenkamp am nördlichen Ende durch drei Poller gesperrt. Aufgrund der großen Abstände untereinander bis zu 140 cm gab es in 36 Jahren nicht einen einzigen Unfall mit Fahrrädern, auch nicht mit Fahrrad-Anhängern. Die kluge Entscheidung der damaligen Gemeindeverwaltung hat sich bis heute bewährt und als äußerst sinnvoll aus folgenden Gründen erwiesen, die nach wie vor gelten:

1. Der Buckenkamp wurde bei seiner Entstehung im Jahre 1987/88 als verkehrsberuhigte Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h und nicht als Durchfahrtsstraße angelegt. Er dient den Anwohnern des Baugebietes Bagno als Zufahrtsstraße zu Ihren Häusern. Am nördlichen Ende des Buckenkamp verengt sich die Fahrbahn hinter der Durchfahrtsperre auf eine Fahrspur, dort gibt keine befestigten Randstreifen.

2. Auf der anderen Seite des Buckenkamp liegen drei soziale Einrichtungen, wie die Christophorus Klinik (Geriatrie), das Altenheim St. Elisabeth und die Seniorenwohnanlage Bagno mit 52 Wohnungen. Im Bereich der großen Parkanlage des Altenheimes befindet sich direkt am Straßenrand des Buckenkamp eine hohe Zaunanlage, die verhindern soll, dass an Demenz erkrankte Senioren auf die Straße laufen, was nicht immer klappt.

3. Am südlichen Ende des Buckenkamp befindet sich der Buckenkamp-Parkplatz, der eigentlich als Touristenparkplatz angelegt wurde. Da die Christophorus-Gesellschaft trotz massiver Erweiterung des Krankenhauses und des Personals nur 16 Betriebsparkplätze angelegt hat, wird nunmehr der Buckenkamp-Parkplatz tagsüber primär vom Personal der Christophorus-Klinik genutzt. Da dieser trotz 63 Stellplätzen insbesondere außerhalb der Ferienzeit nicht ausreicht, parkt täglich das übrige Personal zusätzlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen des Buckenkamp - Zufahrtsstraße zum Baugebiet Bagno mit rund 110 Ein/Zweifamilienhäusern.

4. Der Buckenkamp gilt als das Tor zu den Baumbergen und dem Naturschutzgebiet Nonnenbachtal und wird daher von Radfahrern fast täglich genutzt.

5. Am Buckenkamp befindet sich der Seniorenwohnpark Bagno mit 52 Wohnungen. Viele dieser Bewohner sind aufgrund Ihres hohen Alters bewegungseingeschränkt oder sonst behindert. Das heißt, dass einige täglich mehrfach mit Ihren elektrischen Fahrzeugen den Buckenkamp verkehrskonform benutzen. Darüber hinaus wird der Buckenkamp ebenfalls von dort wohnenden bewegungseingeschränkten Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren genutzt.

6. Zudem schieben Angehörigen der Bewohner im Altenheim St. Elisabeth und auch Besucher des Krankenhauses ihre Verwandten in Rollstühlen über den Buckenkamp, der auch einen direkten Zugang zum Altenheim und Krankenhaus hat. Nun werden Sie vielleicht denken, die müssten oder könnten ja auch den Fußweg benutzen, aber das bleibt reine Theorie. Denn wer selbst einmal einen Rollstuhl über diesen gepflasterten Fußweg mit seinen Bordsteinkanten bei den Stichstraßen geschoben hat, der weiß, was das bedeutet, die Stolperfallen sind eben ein Hindernis. Auch wir können ein Lied davon „singen“, unsere Mutter haben wir fast 10 Jahre über den Buckenkamp geschoben, übrigens aufgrund ihrer Querschnittslähmung in einem komfortablen, aber auch großen und schweren Rollstuhl. Das war oft sehr mühsam und jede Erleichterung wurde gerne wahrgenommen.

Hierdurch wird deutlich, wem in erster Linie die Straßensperre zum Schutz von Leben und Gesundheit dienen soll. Da kann man nicht einfach ein Schutzbedürfnis, in diesem Fall, dass der Radfahrer und das dann auch nur in Bezug auf die Poller herausgreifen und es in den Vordergrund stellen, zumal es hier bisher keinen Unfall in den letzten 36 Jahren mit Fahrradfahrern gegeben hat.
Damit werden die Fakten konterkariert und das Schutzbedürfnis dieser besonders schutzbedürftigen, hier in den Sozialanlagen wohnenden Personen, vollkommen außer Acht gelassen. Außerdem stellt der Durchfahrtverkehr, der jetzt und dann weiter stattfindet, eine weitaus größere Gefahr auch für die Radfahrer dar, als die Poller.
Es ist realitätsfremd und auch ethisch nicht verantwortbar, das Schutzbedürfnis dieser bewegungseingeschränkten, behinderten Menschen, die teilweise zusätzlich unter großen psychischen und noch anderen physischen Belastungen leiden, dem Schutzbedürfnis von gesunden Radfahrern gegenüberzustellen. Erst vor drei Wochen haben wir einen verwirrten älteren Herrn begleitet und dem Krankenhauspersonal übergeben. Er befand sich auf der Buckenkamp-Straße, benutzte den angrenzenden Zaun als Gelände und war leider nicht zu bewegen, seinen Weg auf dem Bürgersteig mit uns fortzusetzen.

Zudem kann, wie bereits erwähnt, die vom Straßenverkehrsamt angeführte Maßnahme auch juristisch gesehen nicht zum Tragen kommen, da der Runderlass des Verkehrsministers NRW sich offensichtlich auf Radwege bezieht. Explizit sagt das Ministerium Folgendes: "Durch den Erlass sollen Sperreinrichtungen auf Radwegen wie Poller, Sperrpfosten oder versetzt eingebaute Wegesperren aus Sicherheitsgründen von den Kommunen überprüft und bei Bedarf auch entfernt werden." Aber selbst dieser Bedarf ist hier keinesfalls gegeben. Es ist abwegig und aus Sicherheitsgründen gefährlich die Poller zu entfernen, wie sich aus dem bisher geschilderten und dem Folgenden nachweislich ergibt:

1. Die Durchfahrtsperre (drei Poller) befindet sich nicht auf einem Radweg, sondern auf dem Buckenkamp, der mit zwei Fahrspuren eine Straßenbreite von 5,8 Metern hat.

2. Der Zwischenraum zwischen den Pollern bzw. zwischen Poller und Bordstein hat das komfortable Maß von fast 1,40 m, sodass selbst ein Fahrrad mit Anhänger keine Schwierigkeiten bei der Durchfahrt hat.

3. Die drei Poller sind über die gesamte Straßenbreite von 5,8 Metern angeordnet und können daher auch schon von weitem sehr gut gesehen werden. Bei Dunkelheit beleuchten die Poller zwei Straßenlaternen.

4. Aufgrund dessen ist seit 36 Jahren an dieser Stelle auch noch kein Fahrradunfall passiert.

5. Der Fahrradverkehr hat sich natürlich nach der Erweiterung des Krankenhauses auf dem Buckenkamp verringert, da diejenigen, die nach ihrer Anreise mit dem Fahrrad beladenen Pkw auf dem Buckenkamp-Parkplatz bisher parkten, aufgrund der dort parkenden Krankenhausmitarbeiter, hier jetzt keinen Parkplatz mehr finden.

6. Auf dem Buckenkamp befindet sich ein ausreichend breiter Bürgersteig, auf dem die mehr gefährdeten Kinder ohnehin fahren. Allerdings wäre es sehr sinnvoll, wenn der hier seit 36 Jahren stehende Poller am nördlichen Ende endlich entfernt würde. Auf die Idee ist die Gemeinde allerdings bisher und auch jetzt noch nicht gekommen, obwohl dieser nun wirklich eine Verkehrsbehinderung für die Kinder und die jungen Mütter mit Kinderwagen darstellt. Ein Fahrradunfall ist allerdings auch hier noch nicht passiert.

7. Natürlich wirkt sich der durch die Durchfahrtsperre beruhigte Verkehr auf dem Buckenkamp auch auf die ca. 150 wohnenden Familien mit Kindern sehr positiv aus.

8. Was das vom Kreis Coesfeld angesprochene „Wohnheim“ betrifft, so handelt es sich nicht um ein Heim, sondern um eine Wohnanlage, die sich am Uphovener Weg 27, 27 a und 27 b befindet und von älteren Menschen ab circa 55 Jahren bewohnt wird. Da sie barrierefrei ist, wird sie auch gerne von bewegungseingeschränkten Menschen bewohnt. Sie kann und wird i. d. R. vom Uphovener Weg angefahren, dort befindet sich auch der Haupteingang, von dem alle Wohnungen überdacht zugänglich sind. Vom Buckenkamp her ist ebenfalls eine Anfahrt möglich. Somit ist auch die Anfahrt durch Krankenwagen sichergestellt.

Somit wird deutlich, dass auf dem Buckenkamp schon ausreichende Sicherheitsmaßnahmen für Radfahrer getroffen wurden und es überhaupt keinen Grund gibt, die Durchfahrtsperre grundsätzlich zu entfernen. Und nur diese garantiert wie schon seit 36 Jahren, dass hier wirklich kein PKW oder LKW durchfährt. Als signifikante Verbesserung bleibt nur die Entfernung des Pollers auf dem Fußweg neben dem Buckenkamp.

Im Übrigen hat der Verkehrsminister bei der Herausgabe seines Erlasses mit Sicherheit nicht gewollt, dass dieser Erlass in einem so sensiblen Verkehrsbereich wie hier zulasten behinderter Menschen Anwendung findet, denn wie bereits erwähnt:
"Man kann nicht die eine Gefahr durch eine andere ersetzen, und schon garnicht um eine größere, wie es hier der Fall sein wird!" 
Das wäre unseres Erachtens zumindest eine grobe Fahrlässigkeit. Zudem schützten die Poller, die eine Durchfahrt von PKW, LKW und Kradfahrern verhindern, doch nicht nur die behinderten Menschen und Kinder, sondern auch alle Radfahrer!

Erneute Prüfung durch den Landrat (Kreisverwaltung Coesfeld): Es bleibt unverständlicherweise trotzdem bei der Entfernung der drei Poller

Das Straßenverkehrsamt hat, so das Büro des Landrates, an das wir uns gewandt haben, den gesamten Vorgang nochmals mit den beteiligten Behörden, Gemeinde Nottuln, Polizei etc. unter Berücksichtigung aller der hier aufgeführten Argumente sowie die Rechtslage  geprüft. Ergebnis nach wie vor: Der unzulässige Poller wird entfernt. (Unsere Redaktion geht davon aus, das mit dem unzulässigen Poller alle drei bisher dort vorhandenen Poller gemeint sind) Stattdessen erfolgt von beiden Straßenseiten eine Beschilderung mit einem Durchfahrtsverbot.
Auf die einzelnen Argumente (siehe oben) wurde  trotz unserer ausdrücklichen Bitte in der schriftlichen Erwiderung leider nicht eingegangen, es wurde von dort aus nicht einmal der Versuch gemacht, diese zu entkräften!

So ist das nun einmal, oder?

Obwohl bei den drei Pollern bisher in 36 zurückliegenden Jahren nie ein Unfall mit Fahrrädern passiert ist, schlagen wir folgenden Kompromiss vor, der beide Seiten schützt, einmal die Radfahrer sowie auch die vielen behinderten hier wohnenden Menschen:

1. Das obere nördliche Ende der Buckenkamp-Straße wird sofort (wie vom Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld beschlossen) von beiden Seiten mit einem gut sichtbaren eindeutigen Durchfahrtsverbot beschildert.

2. Um auch weiterhin die Sicherheit und Unversehrtheit der vielen, hier wohnenden bewegungseingeschränkten, behinderten, älteren Menschen, Kindern und Radfahrern sicherzustellen, werden nicht wie bisher drei Poller, sondern nur noch zwei Poller an gleicher Stelle auf der Straße angebracht, die einen Abstand untereinander von 1,8 Metern haben. Dadurch wir die bisherige Durchfahrt nochmals komfortabel erweitert und bietet dann ausreichend Platz, auch für Radfahrer mit Anhängern und für Lastenräder. Die 1,8 m Durchfahrtsbreite wurde gewählt, weil bereits ein durchschnittliches Auto wie der VW Golf bereits ein Breite von 1,78 m hat.

3. Die beiden Poller werden mit rot-weißer, reflektierender Farbe versehen. Die Beleuchtung der Poller ist jetzt schon durch zwei Straßenlaternen sichergestellt. Dadurch wird eine redundante Sicherheit während der Dämmerung und der Dunkelheit sichergestellt.

4. Die Fahrbahn wird bis zu einer Länge von jeweils fünf Meter vor und hinter der Durchfahrt in einer Breite von 1,8 m (Durchfahrtsbreite der beiden Poller) rot gekennzeichnet/gestrichen.

5. Die Fahrbahn hinter den Pollern in nördlicher Richtung befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und das nicht erst seit heute. Sie muss möglichst umgehend wieder sicher befahrbar und begehbar hergestellt werden. In derzeitigem Zustand ist sie für Fahrradfahrer unsicher und eine Zumutung, insbesondere aber auch für behinderte Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen (siehe auch heutige Fotografie in der unten nachfolgenden Bildergalerie). Das hat offensichtlich die Gemeinde Nottuln bis heute nicht gestört.

Über so eine Lösung denken auch schon andere Kommunen nach, bei denen nach Entfernen der Poller allerdings auf Radwegen diese plötzlich von Autofahrern als Abkürzung genutzt wurden. Schließlich ist eine ausschließliche Durchfahrverbots-Beschilderung eine extreme Veränderung der seit 36 Jahren vorhandenen Verkehrssituation, denn sie weist den Auto-, LKW- und Kradfahrer lediglich an, hier nicht durchzufahren, sie verhindert aber die gefährliche Durchfahrt nicht, wie die bisherige Durchfahrtsperre (Poller). Bei Nichtbefolgung droht nur ein marginales Bußgeld in Höhe von 50 €. Außerdem, wer soll die Einhaltung regelmäßig überprüfen, die Polizei hat sicherlich keinen zeitlichen Spielräume dafür.
Entfernt aber jemand unbefugt die Durchfahrtsperre, handelt es sich um einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr und dieser erfüllt den Straftatbestand des § 315b StGB, der dafür eine saftige Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht. Darüber hinaus drohen 2 bzw. 3 Punkte in Flensburg.
Das stellt schon alleine in der Ahndung einen signifikanten Unterschied dar, aber noch viel mehr in seiner gefährlichen Wirkungsweise.

Was übrigens bisher von Tag zu Tag unverständlich bleibt, dass trotz der Aufhebung der Durchfahrtsperre auf der Kreisstraße Uphovener Weg (die bereits vor Wochen erfolgte) die gefährliche Durchfahrt für LKW, PKW und Motorräder auf dem Buckenkamp in beide Richtungen seit Wochen ungehindert weiter erfolgen kann - das ist wohl kaum zu rechtfertigen!

Anmerkung der Redaktion: Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, den langen Text zu entschuldigen. Doch es ist, wie man sieht, eine komplexe Angelegenheit, die viele hier genannte, wichtige Dinge berücksichtigen muss, um die Sicherheit auf dem Buckenkamp für alle Menschen auch in Zukunft zu bewahren.

Nachtrag der Redaktion vom 26.8.2024 um 20:44 Uhr: Wir wir heute Nachmittag feststellen konnten, wurden die drei Poller (Durchfahrtsperre) am oberen nördlichen Buckenkamp wieder durch die Gemeinde Nottuln installiert - siehe auch Fotografie in der unten nachfolgenden Bildergalerie -.

Nachtrag der Redaktion vom 28.8.2024 um 15.00 Uhr: Nachbarn aus der Senioren-Wohnanlage und aus dem Baugebiet Bagno haben sich schon darüber mit den Worten: "Das gibt einem Jeden doch viel mehr Sicherheit, wir hoffen, es bleibt dabei", gefreut.
Wie bereits schon erwähnt, haben die Radfahrer zwischen den Pollern zweimal nebeneinander eine komfortable Durchfahrtsbreite von fast 1,40 Metern. Deswegen ist offensichtlich über drei Jahrzehnte hier auch noch nichts passiert, siehe auch Bild unten in der Bildergalerie.

Nachtrag der Redaktion vom 9.9.2024 um 18:34 Uhr: Heute Morgen mussten wir leider feststellen, dass die Durchfahrtsperre (drei Poller) am oberen nördlichen Buckenkamp wieder entfernt worden sind. - unsere Redaktion hat beim Bürgermeister Dr. Dietmaar Thönnes nachgefragt.

Antwort des Mitarbeiters des Bürgermeisters Daniel Krüger vom 10.09.2024: "Wie Ihnen bereits durch Frau Frieling (Straßenverkehrsbehörde) und durch Herrn Dreier (Büro des Landrats) mitgeteilt wurde, werden die Poller nicht wieder aufgestellt. Das die Poller für ca. 2 Wochen wieder standen, ist einem Irrtum durch das ausführende Unternehmen zu schulden. Dieses wurde am gestrigen Tag korrigiert. Zeitnah werden noch die angeordneten Schilder aufgestellt."

Fortgang mit neuem Artikel vom 10.9.2024

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

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