Blickpunkt Nottuln
20.07.2025
Blickpunkt Nottuln
Der weiße PKW ist natürlich heute Vormittag, wie auf dem nächsten Foto zu sehen, aufgrund der fehlenden Durchfahrtsperre in den oberen Buckenkamp eingefahren
Blickpunkt Nottuln
Hier gibt es keine Durchfahrtsperre mehr und auch keine Durchfahrverbots-Beschilderung, sodass man den vielen durchfahrenden Autofahrern auch keinen Vorwurf machen kann. Ist das etwa die Fürsorgepflicht auf körperliche Unversehrtheit nach dem Grundgesetz? Was denken sich nur die Behörden dabei?
Blickpunkt Nottuln
Auf diesem Bild wird es noch einmal ganz deutlich: Zwei komfortable Durchfahrtsbreiten trotz beidseitiger Gepäckträgertaschen. Im Übrigen schützen die Poller auch die Fahrradfahrer auf dem Buckenpamp vor Durchfahrverkehr und natürlich die Fußgänger, behindert oder nicht behindert
Blickpunkt Nottuln
Wie man hier sieht, ist die Anbringung der hier fehlenden Poller nicht nur zur Sicherheit der vielen hier wohnenden behinderten Menschen wieder dringend erforderlich, sondern auch zur Sicherheit und Unversehrtheit der Kinder

Durchfahrtsperre für LKW und PKW wurde gestern wieder entfernt

Verschlechterung der Verkehrssicherheit in einem äußerst sensiblen Bereich

Seit 36 Jahren garantiert die Durchfahrtsperre (drei Poller) auf dem Buckenkamp, dass hier kein Durchfahr-Verkehr stattfindet. Sie wurde installiert, um insbesondere die Sicherheit der vielen behinderten Menschen der hier drei anliegenden sozialen Einrichtungen Krankenhaus, Altenheim und Seniorenwohnanlage sowie auch der Anwohner (insbesondere der Kinder) des Reinen Wohngebietes Bagno sicherzustellen. Es handelt sich in Nottuln deshalb um einen äußerst sensiblen Verkehrsbereich. Die in den sozialen Einrichtungen wohnenden bewegungseingeschränkten Menschen benutzen mit ihren Hilfsmitteln (Rollatoren, Rollstühlen und kleinen angemeldeten Elektrofahrzeugen) den Buckenkamp auf dem Wege ins Dorf oder ins Naturschutzgebiet Nonnenbachtal. Das hat unter den bisherigen Voraussetzungen auch gut funktioniert.

Nun soll ein Verkehrsschild "Durchfahrt verboten" die gleiche Funktion wahrnehmen. Hierzu erhielten wir auf unsere letzte Anfrage an den Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes folgende Antwort seines Mitarbeiters Daniel Krüger: "Wie Ihnen bereits durch Frau Frieling (Straßenverkehrsbehörde) und durch Herrn Dreier (Büro des Landrats) mitgeteilt wurde, werden die Poller nicht wieder aufgestellt. Das die Poller für ca. 2 Wochen wieder standen, ist einem Irrtum durch das ausführende Unternehmen zu schulden. Dieses wurde am gestrigen Tag korrigiert. Zeitnah werden noch die angeordneten Schilder aufgestellt."

Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass ein Verkehrsschild nicht so funktionieren wird, wie eine Durchfahrtsperre, die den Verkehrsteilnehmer gar nicht erst in Versuchung führt und die Durchfahrt von vorneherein verhindert. Das wissen auch alle Beteiligten wie Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr und Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes, die für diesen Beschluss letztendlich in der Verantwortung stehen. Hoffentlich stehen Sie auch dafür gerade, wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht daran halten und es dann zu gefährlichen Verhältnissen auf dem Buckenkamp kommt. Viel besser und sicherer wäre es natürlich, an der bewährten Einrichtung Durchfahrtsperre festzuhalten.

Wir haben uns für den Erhalt der Durchfahrtsperre, insbesondere für die Sicherheit der hier verstärkt wohnenden behinderten älteren Menschen und auch der Kinder, gründlich eingesetzt. Mit zahlreichen stichhaltigen Argumenten im Schriftverkehr mit allen Beteiligten und in Artikeln im NB haben wir nachgewiesen, dass die Beseitigung der Durchfahrtsperre eine klare Verschlechterung der Verkehrs-Sicherheit und der Verkehrs-Beruhigung auf dem Buckenkamp darstellt.

Hierbei wurde deutlich, dass die Behörden für ihre Entscheidung einen Runderlass des Verkehrsministers NRW zugrunde legen. Auf der Webseite des Ministeriums ist jedoch Folgendes nachzulesen: "Durch den Erlass sollen Sperreinrichtungen auf Radwegen wie Poller, Sperrpfosten oder versetzt eingebaute Wegesperren aus Sicherheitsgründen von den Kommunen überprüft und bei Bedarf auch entfernt werden."
Der Erlass hat keine bindende Wirkung, wie ein Gesetz oder eine Verordnung. Er wendet sich lediglich an die ihm nachgeordneten Behörden, die in eigener Verantwortung gründlich prüfen und entscheiden sollen. Siehe auch: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-sicherheit-auf-radwegen

Die Anwendung des Erlasses ist unserer Auffassung nach aus folgenden Gründen hier nicht anwendbar:

1. Der Anwendungsbereich ist explizit auf Radwege beschränkt. Die Durchfahrtsperre (drei Poller) befindet sich aber nicht auf einem Radweg, sondern auf dem Buckenkamp, einer Straße, die mit zwei Fahrspuren insgesamt eine Breite von 5,8 Metern hat - das ist keinesfalls vergleichbar.

2. Es darf nicht eine Gefahr gegen eine andere Gefahr getauscht werden und das schon gar nicht -wie hier- gegen eine größere!

Aber selbst, wenn diesen Erlass hier berücksichtigt würde, wären aus folgenden Gründen keine Veränderungen nötig, denn seit 36 Jahren hat es an dieser Durchfahrtsperre keinen Unfall gegeben. Das zeigt, dass hiei keine Gefahren bestehen. Dieses gründet sich unter anderem auf folgende Tatsachen:

Der Zwischenraum zwischen den drei Pollern hat zweimal das komfortable Maß von fast 1,40 m, sodass selbst Fahrräder mit Anhängern oder Lastenräder keine Schwierigkeiten bei der Durchfahrt haben.
Die drei Poller sind über die gesamte Straßenbreite von 5,8 Metern angeordnet und können daher auch schon von weitem sehr gut gesehen werden.
Bei Dunkelheit beleuchten die Poller zwei Straßenlaternen.
Natürlich wirkt sich der durch die Durchfahrtsperre beruhigte Verkehr auf dem Buckenkamp auch auf die ca. 150 wohnenden Familien mit Kindern sehr positiv aus und gibt ihnen ein großes Sicherheitsgefühl.
Was das vom Kreis Coesfeld angesprochene „Wohnheim“ betrifft, so handelt es sich nicht um ein Heim, sondern um eine Wohnanlage, die sich am Uphovener Weg 27, 27a und 27b befindet und von älteren Menschen ab circa 60 Jahren bewohnt wird. Da sie barrierefrei ist, wird sie auch gerne von bewegungseingeschränkten oder sonstigen behinderten Menschen bewohnt. Sie kann und wird i. d. R. vom Uphovener Weg angefahren. Dort befindet sich auch der Haupteingang, von dem alle Wohnungen überdacht zugänglich sind. Vom Buckenkamp her ist ebenfalls eine Anfahrt möglich. Somit ist auch die Anfahrt durch Krankenwagen sichergestellt.

Hierdurch wird deutlich, dass auf dem Buckenkamp schon ausreichende Sicherheitsmaßnahmen für Radfahrer getroffen wurden und es überhaupt keinen Grund gibt, die sich seit 36 Jahren bewährte Durchfahrtsperre grundsätzlich zu entfernen. Nur diese garantiert schon seit 36 Jahren, dass hier wirklich kein PKW oder LKW durchfährt.
Im Übrigen hat der Verkehrsminister bei der Herausgabe seines Erlasses mit Sicherheit nicht gewollt, dass dieser Erlass in einem so sensiblen Verkehrsbereich wie hier zulasten behinderter Menschen Anwendung findet, denn wie bereits erwähnt: "Man kann nicht die eine Gefahr durch eine andere ersetzen, und schon gar nicht, wenn wie hier, eine größere an ihre Stelle tritt!" Das wäre unseres Erachtens zumindest eine grobe Fahrlässigkeit.

Zudem schützten die Poller, die eine Durchfahrt von PKW, LKW und Kradfahrern verhindern, doch nicht "nur" die behinderten Menschen und Kinder, sondern auch alle Radfahrer!

Abschließend möchten wir noch anmerken, dass sich die Behörden uns gegenüber nicht die Mühe gemacht haben, unsere stichhaltigen Argumente zu entkräften, sondern es wurde uns immer nur kurz und bündig und sehr allgemein geantwortet. Auch auf einen unsererseits gemachten Alternativ-Vorschlag mit dem Verbleib von nur zwei anstatt drei Pollern und der Verbreiterung der Durchfahrt für Fahrräder auf 1,80 Meter wurde überhaupt nicht reagiert. Mit Bürgerfreundlichkeit oder den Bürger wirklich ernst nehmen, hat das nichts zu tun, und das können wir ganz gut beurteilen, denn beide Redakteure des NB haben jeweils über 40 Jahre den Bürgern des Landes Nordrhein-Westfalen freundlich und entgegenkommend gedient. Uns war immer bewusst, dass wir letztendlich von den Steuergeldern der Bürger bezahlt werden.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard