Blickpunkt Nottuln
24.06.2025
Blickpunkt Nottuln
Wie befürchtet, werden Verkehrsschider mißachtet, es sind ja auch nur ein paar Meter verbotene Durchfahrt, dann ist man schon wieder auf sicherem Terrain
Blickpunkt Nottuln
Das ist hier die Realität auf dem Buckenkamp
Blickpunkt Nottuln
An diesem Wochenende feststellbar: "Die meisten Autos fahren vom oberen Buckenkamp, der nördlichen Seite, durch die Durchfahrtverbotszone, die, wie man sieht, natürlich viel zu kurz ist. Auch der Rollstuhlverkehr hält sie nicht davon ab. Ohne die vorgeschlagene Fahrbahnverengung wird sich daran nichts ändern und die erhebliche Gefährdung bleibt bestehen!"

Durchfahrverbot trotz Beschilderung ignoriert (aktualisiert am 16./19. Sept.)

Befürchtungen wurden leider sehr schnell wahr!

Wie bereits im vorausgegangenen Artikeln beschrieben und befürchtet, wurden die heute Mittag installierten Durchfahrverbot-Schilder (siehe Bild) bereits am Nachmittag ignoriert. Mit Zeugen konnte ich selbst beobachten, wie ein Auto von Norden kommend erst einmal vor dem Verkehrsschild anhielt, die Fahrerin kurz zögerte und dann doch unter Missachtung des Verbotsschildes in Richtung Dorf hindurchfuhr.
Die Versuchung ist halt groß, denn es sind nur ein paar Meter - die Verbotszone ist hier viel zu kurz - und schon befinden sie die wieder auf sicherem Terrain. Und wer soll das regelmäßig überwachen? Zuständig wäre unseres Erachtens die Polizei (fließender Verkehr), hat sie dafür noch Kapazitäten frei?

Aber warum soll es uns in Nottuln anders gehen als den Betroffenen in der Stadt Halle. Dort hat die Gemeinde wohlgemerkt auf Fahrradwegen Poller entfernt und am nächsten Tag hagelte es schon Beschwerden, weil Autofahrer die Fahrradwege als Abkürzung nutzten.

Wir sind nach wie vor der Auffassung, wie auch in mehreren Artikeln im Nottulner Blickpunkt (NB) ausführlich begründet, dass der „Poller-Runderlass“ nur auf Radwegen und nicht auf Straßen anwendbar ist, wo eine Durchfahrt von Lkw und Pkw verhindert werden soll. Bestärkt werden wir auch durch die vielen Artikel verschiedener Medien im Internet, die ebenfalls nur von Pollern auf Radwegen sprechen und natürlich maßgeblich vom diesbezüglichen Internetauftritt des Verkehrsministers NRW selbst, siehe: https://www.umwelt.nrw.de/mehr-sicherheit-auf-radwegen. Dort spricht der Verkehrsminister eindeutig von einem Erlass, der die Sicherheit auf Radwegen erhöhen soll!

Und selbst wenn der Poller-Erlass hier irrtümlicherweise angewandt wurde, was offensichtlich passiert ist, verbietet die Sicherheit der hier in den drei sozialen Einrichtungen verstärkt wohnenden physisch und psychisch behinderten Menschen (die sich mit ihren Gehilfen, Rollatoren, Rollstühlen sowie angemeldeten elektrischen Kleinfahrzeugen auf dem Buckenkamp bewegen) die Entfernung der aus drei Pollern bestehenden Durchfahrtsperre.
Hier ist eben ein ganz besonders sensibler Bereich vorhanden, der so wohl in Nottuln einzigartig ist und eine Entfernung der Durchfahrtsperre ausschließt. Wenn nicht hier, wo denn sonst!

Nur diese verhindert seit 36 Jahren erfolgreich die Durchfahrt auf dem Buckenkamp und garantiert in diesem besonders sensiblen Bereich die erforderliche Sicherheit und körperliche Unversehrtheit und das ohne jeglichen Fahrradunfall. Das kann ein Verkehrsschild, das im Gegensatz zu einer Durchfahrsperre einem Kraftfahrzeugführer nur die Durchfahrt verbietet, aber nicht verhindert, niemals leisten. Das war voraussehbar, wie es sich auch jetzt schon zeigt!

Im Übrigen hat der Verkehrsminister NRW bei der Herausgabe seines Erlasses mit Sicherheit nicht beabsichtigt, und da wiederholen wir uns gerne, dass dieser Erlass in einem so sensiblen Verkehrsbereich wie hier zulasten behinderter Menschen und Kinder Anwendung findet. Denn man kann nicht eine Gefahr durch eine andere ersetzen, und schon gar nicht, wenn, wie hier, eine größere an ihre Stelle tritt!

Aus unserer Sicht gibt es nur zwei Lösungen, um die Sicherheit und den Schutz der körperlichen Unversehrtheit des angesprochenen, sich hier aufhaltenden und wohnenden Personenkreises, zu gewährleisten:

1. Es bleibt bei der sich seit 36 Jahren bewährten unfallfreien Durchfahrtsperre (drei Poller). Das wäre die vernünftigste und preiswerteste Lösung, die sich auch die meisten Anwohner hier weiter wünschen, behindert und nicht behindert.

2. Die gestern aufgestellten Durchfahrverbots-Schilder bleiben stehen, aber sie werden innerhalb der verbotenen Durchfahrzone durch eine Fahrbahnverengung umgehend ergänzt, die gewährleistet, dass kein Pkw hier mehr durchfahren kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits ein VW Golf heute schon eine Breite von 1,78 m hat.  Das war übrigens, wie uns mitgeteilt wurde, auch schon vom Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung angedacht.
Übrigens fahren die meisten Autos vom oberen Buckenkamp (von der nördlichen Seite her) durch die Durchfahrtverbotszone, die, wie man sieht, natürlich viel zu kurz ist. Nicht einmal der Rollstuhlverkehr hält sie davon ab. Ohne die vorgeschlagene Fahrbahnverengung wird sich daran nichts ändern und die erhebliche Gefährdung bleibt bestehen!"

Wir erlauben uns noch eine kleine Anmerkung, was das Zusatzschild "S-Pedelecs frei" betrifft, denn diese Fahrzeuge fahren unseres Wissens nach bis zu 45 Km/h. Wenn dieses Schild weiterhin Bestand haben soll, dann müsste von der nördlichen Seite her, allerdings erst hinter der Straßeneinfahrt "Am Bagno" noch ein Verkehrsschild mit der auf dem Buckenkamp zulässigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Kilometern pro Stunde installiert werden. Sinnvoll wäre es, das oben installierte Verkehrsschild "Eingeschränktes Halteverbot" zu entfernen und es zusammen mit diesem Schild und dem Zusatzschild "Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt" aufzustellen. Das wäre eine Regelung, die auch den ständigen Verstößen gegen das hier geltende eingeschränkte Halteverbot entgegenwirkt.

Eines möchte unsere Redaktion zu diesem wichtigen Thema ganz deutlich klarstellen: Es geht hier primär nicht um die Gemeindeverwaltung, die Kreisverwaltung oder den Nottulner Blickpunkt und auch nicht um die Personen, die dahinter stehen, sondern es geht hier einzig und allein um die Sicherheit und den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der hier verstärkt wohnenden behinderten Menschen und Kinder! Und zu diesem Schutz sind wir alle verpflichtet, zum einen nach dem Grundgesetz und zum anderen aus moralischen Gründen.

Abschließend möchten wir Ihnen die tagtägliche Realität auf dem Buckenkamp auf ein paar Bildern in der nachfolgenden Bildergalerie zusammenfassend noch einmal vorstellen. Auf Bildlegenden (außer beim letzten, neu eingefügten Bild) verzichten wir dieses Mal, denn diese Bilder sprechen eine ganz deutliche Sprache.

Stand: 13.9.2024, 22:38 Uhr

Aktualisiert am 16./19. Sept. 2024

Mit besten Grüßen

Die Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Weitere Bilder mit Textlegende (zum Vergrößern bitte anklicken):