Blickpunkt Nottuln
28.09.2025
Blickpunkt Nottuln

 „Wer den barocken Dorfkern Nottulns nicht kennt, der kennt das Münsterland nicht!“

So kühn und begeistert sprechen die Nottulner von Ihrem Dorf. Und wahrhaftig, wer nicht auf der Umgehungsstraße vorbeifährt, sondern das Innere des Dorfes erkundet, der findet wertvolle alte Schätze. Insbesondere die vier Kurien, im Sommer mit vielen Blumen geschmückt, sind eine Augenweide und prägen auch heute noch den Ortskern. Verantwortlich dafür zeichnet der berühmte westfälische Architekt und Baumeister Johann Conrad Schlaun.

Das Stift Nottuln, zunächst ein Frauenkloster nach der Regel des hl. Augustinus, wandelte sich 1493 in ein freiweltliches adeliges Frauenstift. Nach dem verheerenden Brand im Jahre 1748, der rund 240 Gebäude, die Klosteranlage, das Kirchdach und den oberen Kirchturm zerstörte, wurden die heutigen Kurien zügig wieder aufgebaut. Damen rein ritterbürtigen Adels, die nicht gleich standesgemäß verheiratet werden konnten oder wollten, traten in das von einer Äbtissin geleitete Kanonissenstift ein.

Die Stiftsdamen lebten größtenteils in den Kuriengebäuden, die in der Regel sehr komfortabel mit ihrem eigenen Mobiliar eingerichtet waren. Selbst ihre Dienerschaft durften sie mitbringen. Sie nahmen täglich an der heiligen Messe teil und beteten gemäß ihrem Stiftungsauftrag auch für das Seelenheil ihrer Stifter. Da sie nur die Gelübde der Keuschheit und des Gehorsams ablegten, konnten sie jederzeit das Damenstift wieder verlassen und heiraten. Heute würde man sagen, sie befanden sich in der Warteschleife. Im Jahre 1811 war dann endgültig Schluss. Mit der Säkularisation, der staatlichen Einziehung oder Nutzung kirchlicher Besitztümer, wurde das Damenstift aufgelöst.

Direkt vor den Kurien plätschert heute noch der Nonnenbach daher und bildet mit ihnen, dem davor liegenden Stiftsplatz, der hellgrünen Lindenallee und der spätgotischen Hallenkirche Sankt Martinus, die der Mittelpunkt des damaligen Frauenklosters war, eine harmonische Einheit. Drei der Kuriengebäude befinden sich heute im Besitz der Gemeinde und werden von ihr für die Erledigung ihrer Aufgaben genutzt. Für die Zukunft kann man nur hoffen, dass sie weiterhin im Besitz der Gemeinde und somit in öffentlicher Hand verbleiben. Es ist mit Abstand die sicherste Variante für ihren Erhalt. Lediglich die Kettelersche Kurie ist in Privathand. Hinter den Kurien hat der damalige Gemeindedirektor Joseph Moehlen wieder ein dreiteiliges Fachwerkensemble für die Verwaltung errichten beziehungsweise sanieren lassen und schuf damit gleichzeitig einen romantischen Hinterhof.

Der verheerende Dorfbrand im Jahre 1748

Unfassbar, aber so soll nach einer mündlichen Überlieferung der große Brand in Nottuln entstanden sein: Ein Ehemann hatte sich in Abwesenheit seiner Ehefrau einen Pfannkuchen backen wollen. Hierbei wurde er von seiner zurückkehrenden Frau überrascht, es kam zum Ehestreit. Die Fetzen müssen wohl geflogen sein, denn als die Frau die Pfanne vom Feuer nehmen wollte, wehrte sich der Mann so heftig, dass das Feuer den Speck ergriff. Im Nu stand das Haus in Flammen. Starke Westwinde sorgten für die sofortige Ausbreitung der Feuersbrunst. Der Kampf der Dorfbewohner mit Wassereimern und nur einer damals vorhandenen Wasserspritze war aussichtslos. Fast das ganze Dorf fiel den Flammen innerhalb von Stunden zum Opfer. Und die Moral von der Geschicht: „Mann backe deinen Kuchen besser selber nicht!“


Anmerkung der Redaktion

Die einzelnen Kurien, die nach dem Brand wiederaufgebaut wurden, aber auch einige weitere denkmalgeschützte und denkmalschutzwürdige Gebäude werden wir Ihnen demnächst in zeitlichen Abständen vorstellen.

"Man kann das Gegenwärtige nicht ohne das Vergangene erkennen"

Diese Worte von Johann Wolfgang von Goethe sind so klar und deutlich, dass ihnen eigentlich nichts mehr hinzuzufügen ist, wären da nicht einige finanzstarke Investoren! So wurde zum Beispiel auf einem Grundstück geplant, auf dem jetzt noch ein kleines Wohn-und Geschäftshaus (oben Wohnung unten Gesundheitspraxis) steht, ein Wohnprojekt mit über 15 Wohneinheiten zu erstellen. Am Rande des Dorfkerns sind solche Projekte schon realisiert worden. Grundstücke wurden fast komplett zugebaut, Gartenland fast gänzlich versiegelt.

Im Dorfkern selbst darf so etwas nicht passieren, will man den bedeutenden historischen Ortskern, mit seinen vielen bereits denkmalgeschützten und unseres Erachtens denkmalschutzwürdigen Gebäuden und den vorhandenen unbedingt erforderlichen Freiräumen erhalten. Hier gilt der Grundsatz:

"Eine Gemeinde lebt von ihrem historischen Besitz"

So auch die Worte unseres ehemaligen Gemeindedirektors Joseph Moehlen, der sich maßgeblich für die Restaurierung, den Neuaufbau und Erhaltung des historischen Ortskerns während seiner Amtszeit von 1972 bis 1993 eingesetzt hat und dem wir heute diese wunderbare Entwicklung des Ortskerns zu verdanken haben. Gerade der Kirchplatz und der Stiftsplatz sind geprägt von ihrem historischen Baubestand aus mehreren Jahrhunderten, wie Sie auch auf den Fotografien deutlich erkennen können. Natürlich gehören zu den geschützten und zu schützenden Gebäuden auch schutzwürdige freibleibende Plätze wie der Kirchplatz, der Stiftsplatz und der Kastanien/ Joseph-Moehlen-Platz sowie freibleibende Sichtachsen, die eine Wirkung nach außen hin überhaupt erst ermöglichen und verstärken.

Berechtigte Sorgen darf und sollte man sich jedoch bezüglich des Erhalts dieser gerade in seiner baulichen Geschlossenheit wunderbar wirkenden Häuserfronten z. B. auf dem Kirchplatz oder dem Stiftsplatz machen. Die meisten Häuser im historischen Dorfkern stehen unter Denkmalschutz, ein paar weitere sind unseres Erachtens in diesem Zusammenhang zumindest denkmalschutzwürdig. Wir haben uns die Mühe gemacht, diese, aber auch die bereits unter Denkmalschutz stehenden Gebäude in einer Karte zu kennzeichnen und durchzunummerieren (siehe Grafik unten links). Natürlich können wir trotz gründlicher Recherche keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben machen. Falls hier Fehler aufgetreten sind, werden wir diese nach Bekanntwerden umgehend korrigieren. Übrigens können  unseres Wissens nach bei denkmalgeschützten Gebäuden über viele Jahre lang Restaurierungskosten steuerlich abgeschrieben werden.

Was vielleicht noch nicht allen Leserinnen und Lesern geläufig ist, seit dem 1. Juni vergangenen Jahres haben wir in Nordrhein-Westfalen ein neues Denkmalschutzgesetz. Mit knapper Mehrheit wurde es am 22. April 2022 vom NRW-Landesparlament verabschiedet, obwohl es von der Fachwelt und den Landschaftsverbänden erhebliche Kritik an dem Entwurf gab.

So ist in einem Presseinfo des LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) vom 5.4.2022 unter der Überschrift "Schon jetzt negative Auswirkungen des neuen Denkmalschutzes" auszugsweise folgendes nachzulesen:
"In Westfalen-Lippe hat sich die Zahl der Anträge auf vollständigen oder Teilabbruch von Baudenkmälern in den vergangenen sechs Monaten gegenüber dem halben Jahr zuvor fast vervierfacht (15 statt 4 Vorhaben), so die LWL-Denkmalpfleger:innen. Dabei werde regelmäßig mit allgemeinen Hinweisen auf wirtschaftliche Fragen argumentiert. LWL-Chefdenkmalpfleger Dr. Holger Mertens: "Das Gesetz wirft seinen dunklen Schatten voraus. Schon jetzt zeigt sich, wie die neuen gesetzlichen Regelungen in der Öffentlichkeit und teilweise auch auf der Eigentümerseite verstanden werden: Denkmäler sollen keinem Projekt mehr im Wege stehen. Schnelle Entscheidungen sollen her, wirtschaftliche und andere Aspekte sollen dabei Vorrang haben."

Somit wird deutlich, dass sich leider tatsächlich einiges geändert hat und wir finden, nicht gerade zum Positiven, was den Denkmalschutz betrifft. So war bisher in allen Denkmalschutz-Angelegenheiten das "Benehmen" mit dem LWL, in der hoch qualifiziertes Personal beschäftigt wird, herzustellen. Nunmehr ist das LWL zwar noch anzuhören, was aber doch eine Schwächung seiner bisherigen Position bedeutet. Seine Stärke in Sachen Denkmalschutz kommt aber wieder zum Tragen, wenn er qualifizierte Gutachten bei seiner Beteiligung erstellt.

Übrigens nimmt die verantwortungsvolle Funktion der unteren Denkmalschutzbehörde in Nottuln sowie in anderen kreisangehörigen Gemeinden die Gemeindeverwaltung wahr. In diese Rolle müssen Sie sich in Bezug auf das neue Denkmalschutzgesetz erst einmal hineinfinden, der LWL wird ihnen dabei sicherlich beratend zur Seite stehen. Jedoch sollte diese Position in der jeweiligen Gemeinde jemand wahrnehmen, der für den Denkmalschutz brennt, denn der Schutz von Denkmälern genießt in NRW auch jetzt noch Verfassungsrang.

Die Aufgaben im Denkmalschutz sind vielfältig und umfassen unter anderem auch die Erstellung von aussagekräftigen Denkmalschutzlisten und Denkmalschutzplänen. Außerdem soll die jeweilige Gemeinde jetzt einen ehrenamtlichen Denkmalschutz-Pfleger oder -Pflegerin bestellen, der ebenfalls als Ansprechpartner in Denkmalschutz-Angelegenheiten den Bürgern zur Verfügung steht. Bisher ist das noch nicht geschehen, wie wir in Erfahrung bringen konnten. Diesbezüglich ist wohl in Kürze ein Erfahrungsaustausch mit anderen Gemeinden, beziehungswiese ein gemeinsames Gespräch  beim LWL in Münster geplant.

Somit liegt die Zukunft der Nottulner Denkmäler jetzt um einiges mehr in den Händen der Nottulner Gemeindeverwaltung. Die Zukunft wird zeigen, wie ernst sie ihre Aufgaben auch in Sachen Denkmalschutz wahrnimmt und wie gewissenhaft diese erfüllt werden. Wir vom Nottulner Blickpunkt sind erst einmal guter Hoffnung, werden aber trotzdem ein Auge auf den historischen Dorfkern haben, wie sicherlich auch einige Nottulner Bürgerinnen und Bürger. Eigentlich müssten sich alle einig sein, denn wie bereits gesagt: "Eine Gemeinde lebt von ihrem historischen Besitz", und damit ist Nottuln "Gott sei Dank" reichlich gesegnet. Dafür sollten wir sehr dankbar sein und es entsprechend würdigen.

In den nächsten Monaten haben wir uns vorgenommen, über einzelne denkmalgeschützte Gebäude in Nottuln Artikel zu verfassen und mit entsprechenden Fotografien zu ergänzen. Haben Sie Geduld mit uns und bleiben Sie uns als Leser und Betrachter treu.

Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Klare Regeln für die Erhaltung und Entwicklung des historischen Ortskerns

Es ist höchste Zeit zu handeln. Ein Bebauungsplan schafft klare und gerechte Regelungen für den Erhalt und die Entwicklung des historischen Ortskerns.
Ob die von der Gemeindeverwaltung angesprochene Gestaltungs- und Denkmalbereichssatzung die gleiche Wirkung entfaltet, ist zumindest fraglich. Vom Rechtscharakter her gesehen sind es allerdings alles Satzungen, auch der Bebauungsplan. Doch hat die Verwaltung mit der Erstellung von Bebauungsplänen die mit Abstand größte Erfahrung in den letzten Jahren sammeln können.

Außerdem kann die Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen, die Veränderung von Bauten (Neu- und Anbauten) in dem betroffenen Ortsteil bis zum Inkrafttreten des geplanten Bebauungsplanes untersagt. Das ist der absolute Vorteil gegenüber einer Denkmalschutzsatzung.

Der Denkmalschutz nach dem Denkmalschutzgesetz bezieht sich größtenteils auf den Einzelfall, sprich einzelne unter Denkmalschutz bestehende Gebäude. In Nottuln soll aber ein historischer Ortskern und das Schlaunsche Erbe geschützt werden. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass am 1. Juni 2022 ein neues Denkmalschutzgesetz in NRW in Kraft getreten ist, dass den Denkmalschutz nicht gerade verbessert. Wie der LWL bekannt gab, hat sich in Westfalen-Lippe die Zahl der Anträge auf vollständigen oder Teilabbruch von Baudenkmälern in den vergangenen sechs Monaten gegenüber dem halben Jahr zuvor fast vervierfacht. 

Die Gemeinde muss daher einen Bebauungsplan/Satzung entwickeln, der/die den ganzen historischen Ortskern schützt und den zukünftigen Abriss (wenn absolut nicht vermeidbar) und die Neubebauung so regelt, dass es zu keinen Beeinträchtigungen der historischen Gebäude und ihres Umfeldes sowie ihrer Blickachsen untereinander kommen kann. Darüber hinaus müssen sich Neubauten, wenn überhaupt zulässig, sich in ihrer Größe so einfügen und in ihrer äußeren Gestaltung so anpassen, dass das Gesamtbild des historischen Dorfkerns nicht beeinträchtigt wird. Die Festlegungen im Bebauungsplan müssen so präzise formuliert sein, dass es keine Schlupflöcher gibt. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan gibt zukünftigen Investoren schließlich auch Rechtssicherheit, wenn sie sich mit ihrem Bauantrag an die Regelungen des Bebauungsplanes halten.

Andererseits werden auch bestimmte Nutzungen und Gestaltungen des Baukörpers vorgeschrieben sowie Bauvorhaben in ihrem Ausmaß und ihrer Nutzung eingeschränkt. Doch das ist sinnvoll und erhält oder schafft im Ortskern eine gewisse Attraktivität. Reine Wohnanlagen, die zudem noch einen erhöhten Platz- und Parkplatzbedarf haben und bei ihrer Umsetzung auch noch den Wegfall vorhandener Parkplätze nach sich ziehen oder die historischen Blickachsen verstellen und sich nicht in die Bebauung des historischen Ortskerns gestalterisch einfügen, haben hier nichts verloren. In Nottuln hat das Erbe von Johann Conrad Schlaun absoluten Vorrang! Desgleichen sind auch die anderen historischen Gebäude im Dorfkern zu schützen, um die Attraktivität des ganzen Dorfkerns zu erhalten, wie sie sich zum Beispiel am Kirchplatz auf den beiden Bildern oben links wieder spiegelt.

Es wird einige Zeit in Anspruch nehmen, einen derartigen Bebauungsplan oder wenn erforderlich eine andere Satzung zu erstellen, der oder die erst einmal rechtskräftig werden muss. Doch um die Übergangszeit zu überbrücken, besteht gemäß § 17 Baugesetzbuch die Möglichkeit, eine Veränderungssperre zu erwirken. Diese gilt erst einmal zwei Jahre und kann um ein Jahr verlängert werden und unter gewissen Umständen nochmals um ein weiteres Jahr (Näheres siehe Gesetzestext unten im Anhang).

Abschließend ist festzuhalten, dass nach wie vor der Grundsatz gilt: "Eine Gemeinde lebt von ihrem historischen Besitz" (Joseph Moehlen). Daran hat sich nichts geändert und wird sich auch nichts ändern, nicht einmal in 100 Jahren. Da brauch man nur an die antiken Tempel oder das Kolosseum in Rom denken, selbst 2000 Jahre nach ihrer Erbauung haben sie nichts von ihrer Attraktivität und Anziehungskraft verloren. Nun ist der hiesige historische Ortskern nicht ganz so attraktiv wie diese Bauwerke und zugegebenermaßen "etwas später" entstanden, dafür ist er aber auch viel besser erhalten. Zudem ist uns im Münsterland keine Gemeinde bekannt, die einen so herrlichen, von Schlaunscher Baukunst geprägten historischen Dorfkern besitzt. Eigentlich müsste dieser komplett unter Denkmalschutz gestellt werden.

Aus all diesen Gründen besteht im Schlaunschen Dorf Nottuln dringender Handlungsbedarf der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und den Ausschüssen. Darüber hinaus wäre es sicherlich sinnvoll, umgehend eine spezielle Projekt- bzw. Planungsgruppe mit den unterschiedlichsten Akteuren aus verschiedenen Bereichen zu bilden, um sofort mit der umfangreichen gemeinsamen Arbeit beginnen zu können, denn es ist längst an der Zeit, die Weichen für die Erhaltung und die Entwicklung unseres historischen Ortskerns zu stellen. Schließlich ist in naher Zukunft zu erwarten, dass weitere Gebäude im historischen Dorfkern den Besitzer wechseln und künftige Investoren stehen doch jetzt schon in den Startlöchern, umso schnell wie möglich ihre in der Regel auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Bauvorhaben zu verwirklichen. Doch unser historisches Schlaunsches Dorf darf nicht zum Spielball der Spekulationen von Investoren werden, das ist mit allen juristischen Möglichkeiten zu verhindern!

Auch deshalb haben wir unseren umfangreichen 304 Seiten starken Bildband "Nottuln, ein starkes Stück Heimat" herausgegeben, indem wir uns auch mit dem historischen Ortskern und seiner Erhaltung beschäftigt haben, denn nach wie vor gilt: "Wer den barocken Ortskern von Nottuln nicht kennt, der kennt das Münsterland nicht!" (Nachzulesen auf den Seiten 13 bis 69; der Bildband ist in der Nottulner Stiftsbuchhandlung Esplör, die mitten im historischen Ortskern liegt, einsehbar und erhältlich).

Die Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard 

Anhang:

Baugesetzbuch (BauGB) § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre

1) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Absatz 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.
2) Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.
3) Die Gemeinde kann eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.
4) Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind.
5) Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.
6) Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets oder des städtebaulichen Entwicklungsbereichs tritt eine bestehende Veränderungssperre nach § 14 außer Kraft. Dies gilt nicht, wenn in der Sanierungssatzung die Genehmigungspflicht nach § 144 Absatz 1 ausgeschlossen ist.

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