Landrat will den Verstoß nicht ahnden
Am 30.9.2025 teilte uns Bodo Dreier vom Büro des Landrats für den Kreis Coesfeld mit, dass der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit aus diesem Heckenschnitt der Gemeinde Nottuln nicht abzuleiten ist. Ein solcher Tatbestand läge nur dann vor, wenn die Schnittmaßnahmen derart ausgeführt worden wären, dass die Heckenpflanzen im kommenden Jahr nicht mehr austreiben würden – die Hecke somit zerstört worden wäre. Hiervon ist nach aktueller Prüfung aber nicht auszugehen.
Fazit nach Dreier: Vom Landrat wird kein Bußgeldverfahren gegen die Gemeinde Nottuln eingeleitet. Eine kommunalaufsichtliche Weiterverfolgung ist nicht vorgesehen.
Der Schutzraum der Tiere wurde zerstört
Das ist schon eine erschütternde und überhaupt nicht nachvollziehbare Beurteilung des Landrates, zumal Dreier im gleichen Schreiben selbst das Bundesnaturschutzgesetz wie folgt zitiert: "... zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen“. Hierbei sind selbstverständlich die artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten.
Doch genau das ist bei diesem radikalen Heckenschnitt nicht passiert: Die artenschutzrechtlichen Bedingungen wurden nicht beachtet, der Schutzraum für die Tiere, insbesondere der Vögel und Insekten, wurde durch den radikalen Rückschnitt zerstört.
Die in unserem Artikel, Teil 1, vorliegenden Fotografien beweisen diesen Tatbestand! Der hier vorliegende Heckenschnitt hat mit einem schonenden Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen nichts zu tun, wie man auf den Beweisfotografien deutlich sehen kann. Der ist mit so einem Gerät (siehe Bild oben links) auch gar nicht möglich, ohne den Schutzraum der Tiere zu zerstören! Wir werden noch einmal die Fakten nachfolgend vorstellen, denn diese sind maßgeblich bei einer Beurteilung des Heckenschnittes nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes.
Fakten:
1 Der radikale Rückschnitt erfolgte während der Schonzeit, am 14.8.2025 in der Zeit von 07:14 bis 09:05 Uhr.
2. Das von der Gemeinde benutzte Gerät ist vollkommen ungeeignet für einen schonenden Form- und Pflegeschnitt. Die Äste werden nur abgeschlagen und pilzen auf, wie auf den Bildern deutlich zu sehen ist. Die großen, klaffenden, aufgerissenen Wunden im Geäst sind jetzt schutzlos der Witterung und Krankheitserregern ausgesetzt. Ein sauberer, schonender Schnitt, wie mit einem Messerbalken, hätte das verhindert.
3. Wie auf den Fotografien deutlich zu sehen ist, wurde radikal so tief in die Hecke hineingeschnitten, dass auf der Bürgersteigseite und nach oben hin die Hecke vollkommen entlaubt wurde. Der erforderliche Sichtschutz für die Vögel und ihre Nester (Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz) ist nicht mehr gegeben.
4. Das ungeeignete Gerät entwickelt im Betrieb eine Sogwirkung und zerstört zusätzlich die Vogelnester. Außerdem werden die in der Hecke vorhandenen Insekten getötet.
5. Insgesamt betrachtet wurde somit der nach Bundesnaturschutzgesetz erforderliche Schutzraum für die Vögel und Insekten zerstört.
Fazit:
Diese Fakten wurden durch den Landrat bei der Beurteilung des Heckenschnittes offensichtlich nicht herangezogen, obwohl sie vorhanden und bewiesen sind! (Der Artikel "Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz - Teil 1 - mit den Beweisbildern, lag dem Landrat und dem Leiter der unteren Naturschutzbehörde bei der Beurteilung vor.)
Unsere Redaktion behält sich weitere Schritte vor, ein derartiges Verhalten des Landrates und seiner "Unteren Naturschutzbehörde" ist nicht akzeptabel und fordert in Zukunft andere Personen beim Heckenschnitt geradezu heraus, seinesgleichen zu tun. Der Schutz der Tiere, insbesondere der Vögel und Insekten, hat aber nach dem Bundesnaturschutzgesetz absoluten Vorrang. Eigentlich müsste eine Gemeinde, die sich den Naturschutz auf die Fahne schreibt, so etwas absolut unterlassen und mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist, wie hier in Nottuln wiederrum einmal deutlich wurde, nicht der Fall.
Wer sich dieses Jahr in der Natur oder auch im Garten mit offenen Augen bewegt hat, kam und kommt nicht umhin, festzustellen, dass die Schmetterlinge und auch die anderen Insekten, aber in der Folge auch die Singvögel rapide abgenommen haben. In diesem Zusammenhang weisen wir auf unseren Artikel "Schmetterlingsalarm" hin, den Sie sich gerne unter folgendem Link ansehen können: https://www.nottuln-blickpunkt.de/667-schmetterlingsalarm.
Im weiteren Zusammenhang sind unter dem Thema "Artenschutz und Grünpflege in Nottuln" zwei weiterere Artikel lesenswert, einmal unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/672-gilt-fuer-behoerden-das-bundesnaturschutzgesetz-nicht, und unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/767-zur-buergermeisterwahl-thema-gruenpflege-artenschutz-buerger-pflanzeninseln-beseitigt
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Abschließend fügen wir in der nachfolgenden Bildergalerie weitere Beweisbilder zur Ansicht ein, die bis auf die beiden letzten auch schon im Teil 1 des oben angeführten Artikels veröffentlicht wurden.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard