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Zwei Bilder sagen mehr als tausend Worte
Unsere Redaktion hat sich jahrelang bemüht, zu verhindern, dass die Eiben vor den drei Kurien auf dem Stiftsplatz abgeholzt werden. Noch am 15.2.2026 haben wir den Gemeinderat schriftlich gebeten, ihren alten Beschluss so abzuändern, dass bei gleichzeitiger Anlegung der Staudenbeete, die Eiben schonend zurückzuschneiden und zu erhalten sind. Wir haben daraufhin leider keine Reaktion vom Gemeinderat erhalten. Gestern, am 23.2.2026, wurden sie dann gnadenlos abgeholzt.
Wir verweisen noch einmal auf unseren letzten Artikel unter folgendem Link: https://www.nottuln-blickpunkt.de/798-krachende-niederlage-des-buergermeisters-mit-nachtrag-kompromiss.
Weitere Artikel hierzu finden Sie unter dem Button: "Gemeinde". In allen Artikeln haben wir mit Fakten auf die wertvollen, vielseitigen ökologischen Eigenschaften der Eiben hingewiesen. Auch ihre historische Bedeutung, im Zusammenhang mit den von Johann Conrad Schlaun geplanten und erstellten Gebäuden, haben wir dargestellt und nicht zuletzt mit entsprechenden Fotografien untermauert.
Besonders bemerkenswert fanden wir, dass, nachdem die Bezirksregierung Münster den Förderantrag auf finanzielle Mittel der Gemeinde Nottuln abgelehnt hatte, der gleiche Antrag von der KfW genehmigt wurde. Nachfragen blieben ergebnislos, die KfW lehnte Auskünfte an die Presse mit dem Hinweis auf ihr Bankgeheimnis ab. Näheres hierzu finden Sie ebenfalls in den bisher eingestellten Artikeln.
Es ist schon erstaunlich, wie heute mit den Bürgerinnen und Bürgern von der Gemeinde Nottuln umgegangen wird. Aber ihren Zweck erreicht sie offensichtlich doch: Ihre Handlungsweise hat mittlerweile eine abschreckende Wirkung! Verwunderlich ist nur, dass unsere Volksvertreter im Gemeinderat das mehrheitlich fast alles sanktionieren (gutheißen, zustimmen). Eine gravierende Folge dessen ist, dass sich die Menschen mit dem Argument: "Die da oben machen ja sowieso, was sie wollen" immer mehr hinter ihren Gartenzaun zurückziehen. Die Demokratie bleibt auf der Strecke und mit ihr das Volk, das ihre Volksvertreter brav wiederwählt. Dabei wundern sich diese doch tatsächlich, dass seit vielen Jahren die Wahlbeteiligung immer geringer wird.
Was hat sich doch Nottuln seit der Zeit, als noch Gemeindedirektor Joseph Moehlen hier so positiv wirkte, verändert! Eine alteingesessene Landwirtsfamilie sagte einmal zu uns gewandt: "Manchmal bauen ja auch andere Gemeinden Mist, aber Nottuln weiß immer noch eins oben drauf zu setzen."
Wie wahr, wie wahr das leider ist! Das sieht man im Vergleich zu den Nachbargemeinden allein an dem exorbitanten Schuldenzuwachs der Gemeinde Nottuln, der in den letzten beiden Jahren um fast das Doppelte gestiegen ist. Lag die Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2023 noch bei 1000 €, so liegt sie jetzt schon bei 1900 €.
Aber es ist unser Geld, das Geld jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers, das die Gemeinde ausgibt, und es ist auch unser aller Nottuln.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Nur 9 von 20.000 Bürgern interessierten sich für die Anlegung der Staudenbeete vor den Kurien
Eigentlich war es zu erwarten, nur 9 Interessierte erschienen zu dem Termin in der alten Amtmannei, Begeisterung sieht anders aus! Das zeigt deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger schon längst nicht mehr mit der Verfahrens- und der Handlungsweise des Bürgermeisters einverstanden sind! Schon im Vorfeld stieß die von Thönnes favorisierte Idee immer wieder auf starken Widerstand in der Bevölkerung. Trotzdem hält er wie so oft in seiner bisherigen Amtszeit starrsinnig am Projekt fest. Die Meinung der Bürger interessiert ihn offensichtlich wenig.
Schließlich gibt es ja einen Ratsbeschluss. Wir können unseren Leserinnen und Lesern nur empfehlen, sich mal den Wust von Themen anzusehen, den Thönnes jeweils in eine Ratssitzung packt. Da wird dann schnell mal was entschieden. Für zielführende Debatten bleibt da oft keine Zeit, zumal in einigen Ratssitzungen auch noch Externe vortragen.
Die Bürgerinnen und Bürger waren Thönnes in den Ausschusssitzungen ohnehin lästig. Ihre seit Jahrzehnten vom Ausschussvorsitzenden jeweils gewährte direkte Wortbeteiligung hat er schon kurz nach seinem Amtsantritt abgeschafft.
Vermeintliche Führungsstärke des amtierenden Bürgermeisters ist Führungsschwäche
Die Bürger werden meist erst dann beteiligt, wenn alles entschieden ist, selbst bei so augenfälliger Thematik im historischen Ortskern. Viele Bürger hatten noch bei seiner Erstwahl an den neuen Bürgermeister geglaubt, waren sogar euphorisch, verfügte er doch über eine gute Rhetorik und eine freundliche Art; für jeden hatte er ein Lächeln übrig. Mittlerweile sind sie oft genug mit seiner nicht bürgerfreundlichen Verfahrensweise und seiner selbstherrlichen Art konfrontiert worden. Ihren Glauben an ihn haben sie längst verloren.
Stur und starr hält er an seinen bisherigen Aussagen und Entscheidungen fest, auch, wenn diese durch schlüssige Argumente und Fakten längst widerlegt sind. In den über fünf Jahren seiner Amtszeit haben wir noch nicht ein einziges Mal erlebt, dass er deshalb, selbst nach lange währendem sinnvollen Widerstand, einsieht, dass er sich auf dem falschen Weg befindet.
Diese starre, unnachgiebige Haltung ist keine Führungsstärke, sondern Führungsschwäche. Die über ein halbes Jahrhundert alten Eiben, die Wächter der Kurien, die unverkennbar zum historischen Ortsbild gehören, sind das beste Beispiel dafür. Thönnes betreibt leider eine Politik gegen und nicht mit den Bürgern.
(Seine unverständliche Bürgerferne und selbstherrliche Handlungsweise setzt sich derzeit auch beim Thema der völlig überdimensionierten Windkraftwerke im Landschaftsschutzgebiet mit massiven, unerträglichen Folgen für das Landschaftsbild, die Natur und die Bürgerinnen und Bürger der nahen Wohnbebauung, fort.)
Hier die Fakten:
1. Die Eiben vor allen Kurien und der Alten Amtmannei sind ökologisch wertvoll und dürfen nicht entfernt werden
Eiben stehen auf der Liste der gefährdeten Arten und gehören in ganz Europa zu den geschützten Pflanzenarten. Bereits gepflanzte und alte Exemplare dieser immer seltener werdenden Art sind auf jeden Fall zu erhalten. Übrigens hat die Taxus baccata, auch Heimische Eibe oder Europäische Eibe genannt, bereits 1994 in Deutschland und 2013 in Österreich die Auszeichnung als Baum des Jahres erhalten. In allen europäischen Ländern gehört die Eibe zu den geschützten Pflanzenarten.
Doch ist die heimische Eibe nicht nur was fürs Auge, denn aufgrund ihrer Vieltriebigkeit ist sie sehr blickdicht und dient deshalb vielen Vögeln als Brut- und Nistplatz und als immergrüner Baum das ganze Jahr über als geschützter Rückzugsort. Zudem ist die einheimische Pflanze bei herbstlicher Beerenreife mit den für alle Eiben typisch roten, becherartigen, leuchtenden Scheinbeeren eine stets willkommene Nahrungsquelle für viele Vogelarten, wie Kernbeißer, Kleiber, Drosseln und Amseln. Die Blüten der männlichen Eiben werden gerne von Insekten angeflogen.
2. Klimaschutz:
Außerdem bleiben Nadelbäume auch den Herbst und Winter über grün und können somit im Gegensatz zu Laubbäumen, die in diesem Zeitraum kahl sind, das ganze Jahr über CO₂ speichern. Studien zeigen übrigens, dass sie bis zu siebenmal mehr Feinstaub aus der Luft filtern, als vergleichbare Laubbäume, während sie gleichzeitig Stickoxide binden. Die spärlichen Spalierlinden (die anstatt ihrer dort gepflanzt werden sollen) haben demgegenüber eine schlechtere Umwelt- und Klimabilanz. Zudem ist die Taxus baccata (Eibe) schattenverträglich, langlebig und als zukunftsfähiger Klimabaum eingestuft.
Abschließend ist festzuhalten, dass eine gleichmäßige Mischpflanzung aus Laub- und Laubbäumen immer zu bevorzugen ist, und großkronige Linden haben wir im Ortskern wahrhaftig genug, vor dem Nonnenbach und den Kurien sogar eine ganze Allee. Sie befinden sich dort in weitaus größerer Anzahl als die wenigen Eiben. Auch aus diesen Gründen sind die Eiben auf jeden Fall zu erhalten. Falls sie zu wuchtig geworden sind, können sie problemlos zurückgeschnitten werden, da sie zuverlässig wieder ausschlagen.
3. Die Eiben, die Wächter der Kurien, haben historischen Wert
Eiben sind geschichtsträchtige Bäume. Doch nicht nur in Nottuln ist die Taxus baccata zu finden, denn sie ist die alleinige europäische Art ihrer Gattung und seit 150 Millionen Jahren ein wertvoller Teil unserer Geschichte. Aufgrund ihrer einzigartigen Charakteristik wurde sie bereits von den Ägyptern, Römern und Germanen hochgeschätzt. Vom Barock bis hin zur Renaissance wurden sie in Städten und Schlössern gepflanzt und zeugen noch heute von ihrer historischen Geschichte, gerade im Münsterland, auch wenn der Bürgermeister von Nottuln, Dr. Dietmar Thönnes, in der Ratssitzung offensichtlich unwissend das Gegenteil behauptete.
Insbesondere bei fast allen Bauwerken aus der Barockzeit vom westf. Baumeister Johann Conrad Schlaun, sind sie beispielsweise auch vorm Schloss Nordkirchen und auch in Nottuln vor besonders bedeutsamen historischen Gebäuden platziert worden (siehe Bilder, auch in der nachfolgenden Bildergalerie). Aufgrund ihrer äußerst guten Schnittverträglichkeit reichen die Gestaltungsmöglichkeiten im Formschnitt von geometrischen bis hin zu figürlichen Gestalten und erfreuen mit ihrer Eleganz die Einheimischen und Touristen.
Wichtig: Abschließend ist anzumerken, dass die grünen Wächter vor allen bedeutsamen historischen Gebäuden Nottulns stehen und sie kennzeichnen Das darf nicht auseinandergerissen werden, auch nicht von einem Bürgermeister Thönnes.
4. Versorgungs- und Sicherheitszone muss für Schausteller und Verkaufsstände frei bleiben
Wer beim jährlichen Martinifest einmal hinter die Kulissen geschaut hat, dem ist klar geworden, dass der Bereich vor den Kurien am Nonnenbach auch aus Sicherheitsgründen frei bleiben muss. Hier erfolgt die Versorgung der Schausteller und der Verkaufsstände mit Starkstrom, den sie für den Betrieb ihrer Karussells benötigen. Und damit die erforderliche Hygiene auf den Verkaufswagen und gastronomischen Ständen gewährleistet wird, ist Frischwasser vonnöten, und auch das kommt aus der Versorgungszone. Die Bilder unten, in der sich anschließenden Bildergalerie, zeigen Ihnen die tatsächliche Situation. Von der rückwärtigen Seite werden die Starkstromanlagen durch den Nonnenbach sicher abgeschirmt. Auf der entgegengesetzten Seite schirmen die Eiben sowie Rückseiten der Karussells bzw. Verkaufswagen die Starkstromanlagen ab. Das gilt übrigens für alle anderen großartigen Festivitäten.
5. Die finanzielle Förderung dieses Projektes wurde einmal abgelehnt und danach wohl unter falschen Voraussetzungen erteilt
Aber lesen Sie bitte selbst und bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil:
Unsere Redaktion hatte recherchiert und nachgefragt. Vorgelegen hat der Antrag der Gemeinde Nottuln mit einer Gesamt-Investitionssumme von 340.000 € bei der Bezirksregierung Münster. Er teilt sich wie folgt auf:
1. Bepflanzung des Stiftsplatzes im Ortskern mit Stauden und Spalier-Linden
2. Baumanpflanzungen im Neubaugebiet Nottuln Nord.
3. Naturnahe Gestaltung des Kinderspielplatzes Olympiastraße
Der gesamte Antrag (alle drei Projekte) wurde von der Bezirksregierung Münster abgelehnt, weil er nicht den Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ entsprach. Zudem konnten wir in Erfahrung bringen, dass aus den Antrags- und Planunterlagen für die Verwirklichung des Teilprojektes „Bepflanzung des Stiftsplatzes im Ortskern mit Stauden und Spalierlinden“ nicht hervorging, dass sechs wertvolle, klimafördernde, ökologisch wertvolle, 50 Jahre alte, in Form geschnittene Eiben dafür gefällt werden sollen. Das hat die Bezirksregierung aber nach dem Vergleich mit einem Luftbild festgestellt, wie wir von dort aus erfuhren.
Offensichtlich wurde danach der gleiche Antrag von der Gemeinde Nottuln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Dort gibt es das Programm 444 "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen". Zumindest der Teilantrag 1. Stiftsplatzbepflanzung im Ortskern, vor den Kurien, wie auch in den Westfälischen Nachrichten nachlesbar, wurde von dort aus genehmigt. Die Investitionssumme beträgt hier 140.000 €, wobei 80 % (112.000 €) gefördert werden. Bei der Gemeinde Nottuln bleibt somit ein Eigenanteil von 28.000 €.
Da wir vermuten, dass beim Teilantrag "Bepflanzung des Stiftplatzes im Ortskern mit Stauden und Spalierlinden" auch hier die Angabe, nämlich die Beseitigung der ökologisch wertvollen Eiben für die Anpflanzung, fehlt und trotzdem die Bewilligung erteilt wurde, haben wir uns diesbezüglich auch an die KFW gewandt. Als wir jedoch konkret nachfragten, warum der gleiche von der Bezirksregierung Münster abgelehnte Antrag Ihrerseits befürwortet wurde, fiel der Vorhang.
Die Pressereferentin im Wortlaut: "Wir bedauern den Ärger der Bewohnerinnen und Bewohner Ihrer Gemeinde. Jedoch weise ich darauf hin, dass die KfW nicht die geeignete Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen ist. Für Rückfragen zu konkreten Umsetzungen empfehlen wir, sich direkt an die zuständige Gemeindeverwaltung zu wenden. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis."
Das hatten wir aber nicht und haben noch einmal nachgehakt und erhielten folgende Antwort: "Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihnen allerdings keine weitere Auskunft geben. Das Bankgeheimnis erlaubt uns nicht, zu einzelnen Vertragsbeziehungen Stellung zu nehmen."
Das hat weitaus mehr als ein Geschmäckle
Bedenkt man, dass es bei beiden Förderungsprogrammen, ob beim Land NRW oder bei der KfW, um die Verbesserung des Klimas und/oder der Biodiversität geht, dann steht die Bewilligung von öffentlichen Steuergeldern über 100.000 € für die Verwirklichung so eines Projektes, bei dem sechs gesunde, ökologisch wertvolle, ein halbes Jahrhundert alte Eiben gefällt werden sollen, im starken Widerspruch. Die Klimaförderung und Biodiversität sind aufgrund der geschilderten Situation nicht gegeben. Das hatten wir auch der KfW bei unserer weiteren Nachfrage deutlich gemacht und ihren Förderungsbescheid infrage gestellt. Schließlich hatte die Bezirksregierung Münster den Antrag der Gemeinde Nottuln abgelehnt, was absolut nachvollziehbar ist.
Übrigens gibt es für solche Anpflanzungen weitaus bessere ökologische Bedingungen, sehr nahe am Dorfkern, beispielsweise im Rhodepark.
Abschließende Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere an die verantwortlichen Entscheider
Bitte stellen Sie die Zerstörung unseres wertvollen Ortes ein. Er ist das einzige grundlegende, wertvolle historische Kapital, das wir als Nottulner Bürgerinnen und Bürger haben. Macht aus einem lebenswerten Ort nicht das Gegenteil. Noch ist es nicht zu spät, aber es muss sofort etwas passieren, denn die Gemeinde hat bereits in der WN angekündigt, die Eiben bis zum Monatsende zu fällen. Das darf auf keinen Fall passieren!
An seine frühere Entscheidung ist der Gemeinderat übrigens nicht gebunden. Er kann einen gefassten Beschluss wieder kurzfristig aufheben und durch einen neuen Beschluss ersetzen oder ihn anpassen. Wir finden, das ist aufgrund der Vorgeschichte und des gut erkennbaren Bürgerwillens erforderlich, sinnvoll und absolut vertretbar.
Nachtrag vom 15.2.2026: Kompromisslösung
Zumindest sollte der Gemeinderatsbeschluss wie folgt angepasst werden: "Die Staudenbeete werden angelegt. Die über ein halbes Jahrhundert alten Eiben, die vor allen historisch besonders wertvollen Gebäuden im Ortskern (Kurien, Alte Amtmannei) stehen, bleiben erhalten und werden in ihrer Form schonend zurückgeschnitten".
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Liebe Leserinnen und Leser des Nottulner Blickpunktes (NB)
Die besinnliche Weihnachtszeit und die Zeit bis zum Jahreswechsel werden von den meisten Menschen genutzt, um auf das vergangene Jahr zurückzublicken. Was gab es Gutes, was gab es Schlechtes und was ist einem besonders in Erinnerung geblieben? Zugegebenermaßen ist es nach vielen Jahrzehnten des friedlichen Miteinanders in Europa nicht gerade das erfreulichste Jahr, das wir erleben durften.
Wir wollen gar nicht näher darauf eingehen, denn durch die Medien prasseln tagtäglich die Nachrichten von Krieg, Geißelnahmen und Anschlägen mit vielen Toten auf uns nieder, doch wir dürfen uns dadurch nicht abstumpfen lassen!
Schade ist, dass immer mehr Menschen mit ihrer Macht, nicht rücksichtsvoll und vorsichtig umgehen, sondern sie missbrauchen. Und sie sind nicht mehr weit weg, in Russland, Amerika oder in Afrika. Nein, sie befinden sich leider schon direkt unter uns. Deshalb müssen wir wehrhaft sein und unsere Demokratie schützen, ehe es zu spät ist.
Das heißt auch, dass wir die Macht nicht mehr ausschließlich unseren Politikern oder politischen Beamten überlassen dürfen. Ein gutes Beispiel dazu findet sich in der Schweiz, in der längst auch die "Direkte Demokratie" stattfindet, insbesondere im regionalen Bereich. Das heißt, Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmen in einem Volksentscheid über bestimmte wichtige Vorhaben oder Regelungen ab. Auch bei uns ist längst die Zeit gekommen, dieses Verfahren anzuwenden.
Die Zeit der repräsentativen Demokratie, in der die politischen Entscheidungen in jedem Fall allein den gewählten Vertretern (sprich dem Bürgermeister und dem Gemeinderat) überlassen werden, ist unseres Erachtens vorbei. Der Volkswille sollte möglichst unverfälscht in politische Entscheidungen übersetzt werden. In verschiedenen Bundesländern und Gemeinden sind direktdemokratische Verfahren wie Volksbegehren, Volks- oder Bürgerentscheide bereits möglich, so auch in nordrhein-westfälischen Gemeinden. Im Vorfeld muss aber erst ein Bürgerbegehren erfolgreich sein, dann folgt der Bürgerentscheid, bei dem die Bürger ebenfalls mit Ja oder Nein abstimmen können.
Übrigens kann der Rat auch selbst einen Bürgerentscheid anstoßen.
Wie man sieht, ist es in NRW ein recht beschwerlicher Weg, denn der Gesetzgeber hat einige Hürden eingebaut und es ist ein äußerst formaler Weg einzuhalten. Mehr können Sie unter folgendem Link erfahren:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=2&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=701431
In diesem Sinne wünschen wir ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest voller schöner Augenblicke und ein gesundes, glückliches neues Jahr voller weiser Entscheidungen.
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Alter Regionalplan gilt bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplans
Manchmal haben Adventsfeiern auch etwas über die Wiedersehensfreude mit alten Kolleginnen und Kollegen hinaus. So kürzlich geschehen auf der Adventsfeier der Bezirksregierung Münster im Freiherr-von-Vincke-Haus am Domplatz. Geladen hatten dazu der Regierungspräsident Andreas Bothe und die Personalratsvorsitzende Gudrun Hüttermann. Ersterer gesellte sich etwas später dazu, der immense Verkehr auf der Rückfahrt nach einem Termin im Ministerium in Düsseldorf hatte ihn aufgehalten.
So kam ich ins Gespräch mit dem Regierungsvizepräsidenten Dr. Ansgar Scheipers, nachdem ich mich noch einmal kurz als Redakteur der ehrenamtlich betriebenen Online-Zeitung "Nottulner Blickpunkt" vorgestellt hatte. Dieser erinnerte sich aber aus vorher stattgefundenen Gesprächen an mich. Aufgrund der verfahrenen Situation der Windkraft in Nottuln stellte ich die Frage, ob nicht der alte Regionalplan, wie beim Landschaftsschutzplan auch, solange fortgilt, bis der neue Regionalplan in Kraft tritt. Das wurde von Dr. Scheipers bestätigt. Schließlich soll kein rechtsfreier Raum entstehen.
Das heißt letztlich, dass Windkraftanlagen nur in den dort ausgewiesenen Windvorrangzonen im Außenbereich zulässig sind. Dann stellt sich uns aber die Frage: Wie konnte Bürgermeister Dr. Thönnes der Gemeinde Nottuln dann einen Ratsbeschluss erwirken, der diese Windvorrangzonen aus dem Flächennutzungsplan aufhebt? Unseres Erachtens ist das aufgrund des Fortbestandes des alten Regionalplanes nicht zulässig. Somit müssten wohl auch die Erteilung der Vorbescheide hinfällig sein.
Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens zu den Vorbescheiden ohne Zustimmung des Gemeinderates
Was unabhängig vom Regionalplan weiterhin unverständlich bleibt, ist: Wie konnte Thönnes das Gemeindliche Einvernehmen ohne offizielle Zustimmung des Gemeinderats erteilen?
Unseres Erachtens musste Thönnes den Rat der Gemeinde Nottuln im Rahmen des Planungsrechts beteiligen, da der Rat die entscheidende Vertretung der Gemeinde ist und die Planungshoheit über die Bauleitplanung ausübt. Der Bürgermeister ist zwar die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, aber der Rat der Gemeinde ist das beschlussfassende Organ in Angelegenheiten der Bauleitplanung. Das heißt letztendlich im Klartext, dass er jedem einzelnen Ratsmitglied die jeweiligen Anträge für die Erteilung des Vorbescheides zur Kenntnis geben musste und der Gemeinderat gemeinsam darüber entscheidet, ob und inwieweit das Gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall gewesen.
Der Bürgermeister kann sich unseres Erachtens nicht darauf zurückziehen, dass der Gemeinderat ihm, mit der Aufhebung der Windvorrangzonen eine Generalvollmacht für die jeweilige Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für insgesamt 8 Windkraftanlagen in Nottuln-Stockum ausgestellt hat, zumal die Aufhebung der Windkraft-Vorrangzonen höchstwahrscheinlich nicht einmal rechtkonform ist (siehe oben).
Abschließend möchten wir nochmals klarstellen, dass kaum jemand mehr grundsätzlich gegen die Windkraft ist, es müssen aber aus Umwelt- und Nachbarschaftsgründen gewisse Voraussetzungen eingehalten werden. Die nicht vertretbaren Auswirkungen der Windkraftanlagen grundsätzlich und speziell in Nottuln-Stockum können nachgelesen werden in unserem Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/751-st-martinus-bekommt-gigantische-konkurrenz-teil-1. Schließlich verbleiben die Windkraftanlagen nach heutigen Erkenntnissen mindestens 30 Jahre an ihrem Standort.
Der Landrat Dr. Schulze-Pellengahr wird nicht nur aus juristischen Gründen gut daran tun, die erteilten Vorbescheide aufzuheben. Nicht nur das Vertrauen der Bürgerrinnen und Bürger in den Rechtsstaat, sondern auch in die eigene Verwaltung würde wieder gestärkt werden.
Für Neuanlagen im Außenbereich gelten dann die Windvorrangzonen des neuen Regionalplanes.
Kein Windkrafträder-Tourismus von Münster nach Nottuln
Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes aus Nottuln scheint seine Liebe für Münster entdeckt zu haben. Oder besser gesagt: Alles, was in Münster offensichtlich nicht gewollt oder schlecht unterzubringen ist, empfängt er mit offenen Armen. Erst das Agravis-Distributionszentrum, das mit einer großen Verkehrsbelastung einhergeht, eine Genossenschaft ist und ein riesengroßes Gewerbegrundstück in Beschlag genommen hat. Dann die Firma H. Gautzsch, deren Zentrallager ebenfalls ein riesengroßes Gewerbegrundstück (90. 000 qm) verschlingen wird. Große landwirtschaftlich genutzte Flächen gingen und gehen dadurch verloren, und jetzt beabsichtigen auch noch die Stadtwerke Münster, zig exorbitante Windkrafträder mit einer Höhe von 266 Metern im Landschaftsschutzgebiet von Nottuln, nahe und in Hauptwindrichtung von großflächigen Wohnbaugebieten, aufzustellen. Bei wem will sich Thönnes dadurch eigentlich beliebt machen - etwa bei der Bezirksregierung oder der Stadt Münster?
Verständlich bleibt sein Verhalten für die Nottulner Bürgerinnen und Bürger wahrhaftig nicht und schon gar nicht für diejenigen, die noch Gemeindedirektor Joseph Moehlen erleben durften. Der stand, wenn es sein musste, mit Münster oder auch Coesfeld auf "Kriegsfuß", wenn es um sein Nottuln ging. Nottuln und das Wohlergehen seiner Bürgerinnen und Bürger standen für ihn immer an erster Stelle, und das war gut so! Trotzdem hat er Nottuln prächtig erhalten und weiterentwickelt. Dabei lagen die Gemeindeschulden an unterster Stelle aller Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen.
Das ist wahrhaftig nicht mehr so: Unter Bürgermeister Thönnes stieg allein im Jahr 2024 - trotz eklatanter Grundsteuererhöhung - die Pro-Kopf-Verschuldung um 700 auf 1.700 Euro. 2025 sorgte er für eine weitere, noch weitaus größere Grundsteuererhöhung. Trotzdem ist sein übertriebener Aktionismus ungebrochen, wie man fast täglich erfährt.
Flächenpotenzial zum Bau neuer Windräder im Stadtgebiet Münster keinesfalls ausgeschöpft
Noch viel unverständlicher wird das große Vorhaben der Stadtwerke Münster durch die Worte von Münsters Ex-Stadtbaurat Gerhard Joksch, der in einer Stellungnahme darauf hinweist, dass von den elf im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiegebieten für das Stadtgebiet Münster zwei noch komplett frei seien. Laut Unterlagen seien dies die Zonen „Münster 7“ (Grenzgebiet zwischen Münster und Senden nahe der A43) und „Münster 8“ (Flächen nördlich von Amelsbüren und westlich von Hiltrup nahe der Eisenbahnlinie Münster-Dortmund).
Darüber hinaus sieht Joksch an vielen Stellen in Münster die Möglichkeit, bestehende Windräder perspektivisch durch größere Anlagen in der „heute üblichen 5-MW-Klasse“ zu ersetzen. Die sieben Windräder der Stadtwerke Münster im Stadtgebiet verfügen nach seinen Angaben über eine Leistungsfähigkeit, die zwischen zwei und 3,2 Megawatt liegt.
Ganz unabhängig von der juristischen Beurteilung: Wer das unter diesen Voraussetzungen zulässt, erweist der Gemeinde Nottuln und ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Bärendienst mit immens negativen nachhaltigen Folgen für Sie!
Der Bürgermeister und alle Ratsmitglieder haben einen Amtseid abgelegt, der beinhaltet, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen. Es wird für die Ratsmitglieder nicht immer einfach sein, sich gegen Vorschläge des Bürgermeisters und seiner Verwaltung zu entscheiden, aber hier war und bleibt es dringend weiter erforderlich.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
NABU bestätigt Verstoß gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz
Unsere Redaktion hatte den NABU NRW eingeschaltet, nachdem Bodo Dreier vom Büro des Landrates Coesfeld unserer Redaktion mitgeteilt hatte, dass sie kein Bußgeldverfahren gegen die Gemeinde Nottuln einleiten werden und eine kommunalaufsichtliche Weiterverfolgung nicht vorgesehen ist. Das finden wir skandalös, die Gemeinde Nottuln kann offensichtlich machen, was sie will, ohne Folgen für ihr fehlerhaftes Handeln befürchten zu müssen. Sie erhält dafür sozusagen auch noch einen Freibrief für die Zukunft.
Hier liegt aber eindeutig ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz vor, der die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und auch die Festsetzung eines dem eklatanten Verstoßes angemessenen Bußgeldes unumgänglich macht.
Zudem hat die Gemeinde Nottuln ein vollkommen ungeeignetes maschinelles Gerät eingesetzt, mit dem ein schonender Heckenpflegeschnitt nach dem Bundesnaturschutzgesetz von vorneherein ausgeschlossen ist. Es handelt sich hier um einen sogenannten „Schlegelmulcher“, der eigentlich dafür da ist, schwere Vegetation zu verkleinern und der hier absolut zweckentfremdet eingesetzt wurde. Diese Auffassung teilt auch der NABU NRW. Insofern ist im Ordnungwidrigskeits-Verfahren auch der Vorsatz gegeben.
Das wird zusätzlich dadurch erhärtet, dass wir bereits mit E-Mail vom 24.7.2023 den Bürgermeister Dr. Thönnes persönlich auf eine geeignete Maschine für den Heckenpflegeschnitt mit folgendem Link hingewiesen haben: https://franzkasinger.at/wp-content/uploads/2018/08/Prospekt.pdf.
Allerdings ohne jeden Erfolg, obwohl diese Heckenschneidemaschine mit den verschiedenen Ankopplungssystemen variabel eingesetzt werden und an alle Trägerfahrzeuge wie Teleskoplader, Hoftrac, Frontlader sowie weitere Systeme angebaut werden kann. Außerdem entlastet es seine Mitarbeiter bei der Durchführung von Heckenpflegeschnitten, die ansonsten mit motorgetriebenen Handheckenscheeren durchgeführt werden müssen.
Übrigens ist über einen Bußgeldbescheid hinaus, der nur den bereits begangenen Tatbestand ahndet, durch ordnungsrechtliche Maßnahmen (z. B. Ordungsverfügung mit Androhung von Zwangsgeld) sicherzustellen, dass sich dieser Tatbestand in Zukunft nicht wiederholt. Da dies alles vom Büro des Landrates Landrat Coesfeld und seiner Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt wird, werden weitere Schritte durch unsere Redaktion eingeleitet werden müssen.
Das geschieht natürlich alles im Sinne des Naturschutzes, der uns eigentlich allen am Herzen liegen muss, insbesondere aber den Naturschutzbehörden, denn es ist ihre ureigenste Aufgabe, die Natur zu schützen! Das gilt in unserer Region für die Untere Naturschutzbehörde beim Landrat Coesfeld sowie die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Münster.
Und wenn der Bürgermeister von Nottuln wiederholte Verstöße durch seine eigene Verwaltung gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz duldet, dann muss er auch durch diese Behörden zur Rechenschaft gezogen werden, denn allein er hat als Chef der Nottulner Verwaltung die Möglichkeit, solche Verstöße zu verhindern. Gerade in einer Zeit, in der der Insekten- und Vogelbestand so massiv zurückgeht, darf so ein Verhalten auf keinen Fall geduldet werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgende Artikel hin, die in Sachen Naturschutz ebenfalls die Gemeindeverwaltung Nottuln betreffen:
https://www.nottuln-blickpunkt.de/762-verstoss-gegen-das-bundesnaturschutz-gesetz-teil-1
https://www.nottuln-blickpunkt.de/775-verstoss-gegen-das-bundesnaturschutz-gesetz-teil-2
https://www.nottuln-blickpunkt.de/672-gilt-fuer-behoerden-das-bundesnaturschutzgesetz-nicht
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Es bleibt dabei:
Auch die aktuelle Mitteilung der Gemeinde auf unsere weitere Nachfrage, dieses Mal vom neuen Fachbereichsleiter des Amtes für Planen. Bauen, Umwelt, Herrn Christoph Bolle, ändert nichts an unserer bisherigen Aussage:
Es ist juristisch schon "mutig" und gleichzeitig höchst widersprüchlich, über die Aufhebung der Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan den Gemeinderat abstimmen zu lassen und andererseits bei Entscheidungen über die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens an den Landrat über die Vorbescheide für mehrere Windkraftanlagen den Gemeinderat auszuschließen und nicht desgleichen zu tun.
Schließlich handelt es sich gerade hierbei um eine wesentlich wichtigere Entscheidung mit ganz anderen, exorbitanten Folgen für die Bürger, die Natur und das Landschaftsbild, als die Aufhebung der Windvorrangzonen. Denn durch Ihre Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens und die darauf folgenden Vorbescheide, erteilt durch den Landrat, sind bereits die Standorte für die Windkraftwerke Nummer 1 bis 8 in Nottuln-Stockum festgelegt. Insofern ist unseres Erachtens die Genehmigungsbehörde und eben auch die Gemeinde, jetzt darauf angewiesen, dass die Antragstellerin freiwillig den jeweiligen einzelnen Standort nach hinten, von der Wohnbebauung weiter weg, verlegt.
Und dass so mancher siedlungsnaher Standort problematisch ist, liegt insbesondere auch daran, dass er in Hauptwindrichtung zur Wohnbebauung liegt und der Wind Schallträger Nummer 1 ist (siehe auch Teil 1 und 2 unserer Berichterstattung). Auch deshalb war hierbei die Beteiligung des Gemeinderates mit abschließender gemeinsamer Abstimmung erforderlich, ja, sogar unentbehrlich.
Fazit:
Es bleibt dabei: Der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes musste unseres Erachtens den Rat der Gemeinde Nottuln im Rahmen des Planungsrechts beteiligen, da der Rat die entscheidende Vertretung der Gemeinde ist und die Planungshoheit über die Bauleitplanung ausübt. Der Bürgermeister ist zwar die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, aber der Rat der Gemeinde ist das beschlussfassende Organ in Angelegenheiten der Bauleitplanung.
Das heißt letztendlich im Klartext, dass er jedem einzelnen Ratsmitglied die jeweiligen Anträge für die Erteilung des Vorbescheides zur Kenntnis geben musste und der Gemeinderat gemeinsam darüber entscheidet, ob und inwieweit das Gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Das scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein. Der Bürgermeister kann sich unseres Erachtens nicht darauf zurückziehen, dass der Gemeinderat ihm, mit der Aufhebung der Windvorrangzonen eine Generalvollmacht für die jeweilige Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für insgesamt 8 Windkraftanlagen in Nottuln-Stockum ausgestellt hat.
Demokratischer Prozess wichtiger als Durchwinken von Windkraftstandorten
Seitdem Bürgermeister Dr. Thönnes im Amt ist, können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass er ein anderes Demokratieverständnis hat, als der normale Bürger vor Ort. Bedenklich kann es aber bei Personen werden, denen kraft ihres Amtes eine gewisse Macht zugestanden wird. Damit hier möglichst kein Machtmissbrauch passieren kann, gibt es in jeder Gemeinde einen Gemeinderat, der demokratisch gewählt wurde und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertritt. Zudem ist er auch das Kontrollorgan bei Handlungen des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung. Die gewählten Ratsmitglieder stammen fast ausschließlich aus den vor Ort vertretenen Parteien. Der in der Regionalpresse Nottulns oft angewandte Ausdruck "Bürgermeisterparteien" ist daher vollkommen fehl am Platz. Damit nicht der Eindruck entsteht, wir behaupten das ohne jeglichen Hintergrund, möchten wir unsere Äußerungen mit folgenden Fakten und Informationen hinterlegen:
1. Bürgermeister schafft Redemöglichkeit in den Ausschüssen ab
Es war ein Schlag gegen die Demokratie, als die jahrzehntelang erfolgreich praktizierte Redemöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger in den Ausschüssen abgeschafft wurde. Dafür sorgte der neu gewählte Bürgermeister Thönnes bereits ein paar Monate nach seinem Amtsantritt. Da wurde sogar ein Gutachten erstellt, um festzustellen, dass in der Gemeindeordnung (GO) NRW kein Rederecht verankert ist. Das ist es auch nicht, aber genauso wenig steht in der GO, dass es keine Redemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger gibt oder sie nicht zulässig ist. Also war und ist es aus unserer Sicht weiterhin in das Ermessen des Ausschussvorsitzenden gestellt, davon Gebrauch zu machen - es traut sich aber keiner mehr.
Mehr unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/769-zur-buergermeisterwahl-thema-maulkoerbe-fuer-nottulner-buerger
2. Mangelhafte Transparenz, fehlende Informationen und Machtdemonstration durch den Bürgermeister
In der Vergangenheit ist es immer wieder passiert, dass die Betroffenen erst durch die Umsetzung von Maßnahmen vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, hier ein Beispiel: So wurde der Buckenkamp, der 37 Jahre nur von einer Seite zu befahren war, plötzlich zu einer Durchfahrtsstraße, obwohl die Durchfahrtssperre im Bebauungsplan verankert ist, und das nicht umsonst: Den Buckenkamp nutzen täglich viele behinderte Menschen, der drei anliegenden sozialen Anlagen (Krankenhaus, Altenheim und seniorengerechtes Wohnen) mit ihren Rollatoren und Krankenfahrstühlen. Mit Unterstützung des Ministerpräsidenten und Verkehrsministers konnte unsere Redaktion aber erreichen, dass dieses wieder geändert wurde und durch die Aufstellung von Freiburger Kegeln eine Durchfahrt nicht mehr möglich war.
Doch die Freude der behinderten Menschen währte nicht lange, denn kurze Zeit darauf wurden die Freiburger Kegel wieder entfernt und circa 50 Meter des oberen Buckenkamps als Einbahnstraße erklärt, um dann auch noch einen großen Linienbus 17 Mal je Wochentag durch den Buckenkamp zu schicken. Mehr unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/731-verkehrsberuhigter-buckenkamp-soll-zur-durchfahrtsstrasse-werden
3. Selbstherrliches Handeln durch den Bürgermeister
Wer so bei der Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für die Standorte von acht Mega-Windkraftanlagen verfährt, handelt unseres Erachtens gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nottulns nicht verantwortungsvoll. Wir vermuten sogar, was die angesprochenen Nichtbeteiligung und Nichtabstimmung des Gemeinderates betrifft (die gerade hier zur Entscheidungsfindung so wichtig und unentbehrlich war) dass ein nicht rechtskonformes Verhalten des Bürgermeisters hier vorliegt.
Um textliche Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir auch auf die Teile 1 und 2 unserer Artikelreihe "St. Martinus bekommt gigantische Konkurrenz".
Somit stellt sich unter anderem die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, durch aktiv legitimierte Personen (direkt Betroffene von den Auswirkungen der Windkraftanlagen) eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung Münster stellen zu lassen. Der Landrat ist wohl in diesem speziellen Fall nicht der richtige Adressat, da er Genehmigungsbehörde für die Windkraftanlagen ist, die Vorbescheide bereits erteilt hat und daher wahrscheinlich ein Interessenkonflikt vorliegt.
Zudem hat die Bezirksregierung Münster als regionale Planungsbehörde auch die Windenergiebereiche im neuen Regionalplanentwurf Münsterland ausgewiesen, der anschließend vom Regionalrat beschlossen wurde.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Landrat will den Verstoß nicht ahnden
Am 30.9.2025 teilte uns Bodo Dreier vom Büro des Landrats für den Kreis Coesfeld mit, dass der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit aus diesem Heckenschnitt der Gemeinde Nottuln nicht abzuleiten ist. Ein solcher Tatbestand läge nur dann vor, wenn die Schnittmaßnahmen derart ausgeführt worden wären, dass die Heckenpflanzen im kommenden Jahr nicht mehr austreiben würden – die Hecke somit zerstört worden wäre. Hiervon ist nach aktueller Prüfung aber nicht auszugehen.
Fazit nach Dreier: Vom Landrat wird kein Bußgeldverfahren gegen die Gemeinde Nottuln eingeleitet. Eine kommunalaufsichtliche Weiterverfolgung ist nicht vorgesehen.
Der Schutzraum der Tiere wurde zerstört
Das ist schon eine erschütternde und überhaupt nicht nachvollziehbare Beurteilung des Landrates, zumal Dreier im gleichen Schreiben selbst das Bundesnaturschutzgesetz wie folgt zitiert: "... zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen“. Hierbei sind selbstverständlich die artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten.
Doch genau das ist bei diesem radikalen Heckenschnitt nicht passiert: Die artenschutzrechtlichen Bedingungen wurden nicht beachtet, der Schutzraum für die Tiere, insbesondere der Vögel und Insekten, wurde durch den radikalen Rückschnitt zerstört.
Die in unserem Artikel, Teil 1, vorliegenden Fotografien beweisen diesen Tatbestand! Der hier vorliegende Heckenschnitt hat mit einem schonenden Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen nichts zu tun, wie man auf den Beweisfotografien deutlich sehen kann. Der ist mit so einem Gerät (siehe Bild oben links) auch gar nicht möglich, ohne den Schutzraum der Tiere zu zerstören! Wir werden noch einmal die Fakten nachfolgend vorstellen, denn diese sind maßgeblich bei einer Beurteilung des Heckenschnittes nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes.
Fakten:
1 Der radikale Rückschnitt erfolgte während der Schonzeit, am 14.8.2025 in der Zeit von 07:14 bis 09:05 Uhr.
2. Das von der Gemeinde benutzte Gerät ist vollkommen ungeeignet für einen schonenden Form- und Pflegeschnitt. Die Äste werden nur abgeschlagen und pilzen auf, wie auf den Bildern deutlich zu sehen ist. Die großen, klaffenden, aufgerissenen Wunden im Geäst sind jetzt schutzlos der Witterung und Krankheitserregern ausgesetzt. Ein sauberer, schonender Schnitt, wie mit einem Messerbalken, hätte das verhindert.
3. Wie auf den Fotografien deutlich zu sehen ist, wurde radikal so tief in die Hecke hineingeschnitten, dass auf der Bürgersteigseite und nach oben hin die Hecke vollkommen entlaubt wurde. Der erforderliche Sichtschutz für die Vögel und ihre Nester (Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz) ist nicht mehr gegeben.
4. Das ungeeignete Gerät entwickelt im Betrieb eine Sogwirkung und zerstört zusätzlich die Vogelnester. Außerdem werden die in der Hecke vorhandenen Insekten getötet.
5. Insgesamt betrachtet wurde somit der nach Bundesnaturschutzgesetz erforderliche Schutzraum für die Vögel und Insekten zerstört.
Fazit:
Diese Fakten wurden durch den Landrat bei der Beurteilung des Heckenschnittes offensichtlich nicht herangezogen, obwohl sie vorhanden und bewiesen sind! (Der Artikel "Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz - Teil 1 - mit den Beweisbildern, lag dem Landrat und dem Leiter der unteren Naturschutzbehörde bei der Beurteilung vor.)
Unsere Redaktion behält sich weitere Schritte vor, ein derartiges Verhalten des Landrates und seiner "Unteren Naturschutzbehörde" ist nicht akzeptabel und fordert in Zukunft andere Personen beim Heckenschnitt geradezu heraus, seinesgleichen zu tun. Der Schutz der Tiere, insbesondere der Vögel und Insekten, hat aber nach dem Bundesnaturschutzgesetz absoluten Vorrang. Eigentlich müsste eine Gemeinde, die sich den Naturschutz auf die Fahne schreibt, so etwas absolut unterlassen und mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist, wie hier in Nottuln wiederrum einmal deutlich wurde, nicht der Fall.
Wer sich dieses Jahr in der Natur oder auch im Garten mit offenen Augen bewegt hat, kam und kommt nicht umhin, festzustellen, dass die Schmetterlinge und auch die anderen Insekten, aber in der Folge auch die Singvögel rapide abgenommen haben. In diesem Zusammenhang weisen wir auf unseren Artikel "Schmetterlingsalarm" hin, den Sie sich gerne unter folgendem Link ansehen können: https://www.nottuln-blickpunkt.de/667-schmetterlingsalarm.
Im weiteren Zusammenhang sind unter dem Thema "Artenschutz und Grünpflege in Nottuln" zwei weiterere Artikel lesenswert, einmal unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/672-gilt-fuer-behoerden-das-bundesnaturschutzgesetz-nicht, und unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/767-zur-buergermeisterwahl-thema-gruenpflege-artenschutz-buerger-pflanzeninseln-beseitigt
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Abschließend fügen wir in der nachfolgenden Bildergalerie weitere Beweisbilder zur Ansicht ein, die bis auf die beiden letzten auch schon im Teil 1 des oben angeführten Artikels veröffentlicht wurden.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Wie hat Bürgermeister Thönnes sein Gemeindliches Einvernehmen zum Vorbescheid erteilt, ist das rechtskonform?
Was für eine immense Bedeutung die Planungshoheit der Gemeinden in der juristischen Bewertung hat, wird dadurch deutlich, dass dieses unumstößliche Recht sogar im Grundgesetz, Artikel 28 Absatz 2 S. 1, verankert ist. Es basiert auf der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie und garantiert den Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln, was sich in der kommunalen Bauleitplanung zeigt.
Es sichert somit den Gemeinden zu, eigenverantwortlich über die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens zu entscheiden und sich an übergeordneten Planungen zu beteiligen, sofern diese ihre Gemeinde betreffen.
Beteiligung bei übergeordneten Planungen:
Auch wenn höhere Behörden Genehmigungen oder Vorbescheide nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- (genauer "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge") erteilen, muss die betroffene Gemeinde gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) vorher in das Verfahren eingebunden werden, wenn die Planung Auswirkungen auf die Gemeinde hat. Schließlich ist die Planungshoheit ein zentraler Ausdruck dieser Selbstverwaltungsgarantie. Und dass bei der Planung von mehreren 266 Meter hohen Windkraftanlagen erhebliche Auswirkungen zu befürchten sind, einmal für die Anwohner der benachbarten Wohnsiedlungen, aber auch für die Natur und die Landschaftsstruktur, wird wohl niemand bestreiten.
Im vorliegenden Fall ist das sogar viel eher zu bejahen, da die Wohnsiedlungen in Hauptwindrichtung zu den Windkrafträdern liegen. Der Wind ist Schallträger Nummer 1 und eine freie Schallausbreitung ist aufgrund der Höhe der Windkrafträder ebenfalls gegeben! Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Teil 1 unseres Artikels: https://www.nottuln-blickpunkt.de/751-st-martinus-bekommt-gigantische-konkurrenz.
Schließlich, und das ist die Crux an der ganzen Geschichte, werden unseres Erachtens mit dem Vorbescheid die Standorte der acht Windkraftanlagen in Nottuln-Stockum juristisch verfestigt bzw. festgelegt.
Auswirkungen auf die Vorbescheide für neun Windkraft-Anlagen auf dem Gemeindegebiet Nottuln
Die Stadtwerke Münster haben Vorbescheide nach § 9 Absatz 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImschG - beantragt. In diesem Verfahren muss der Landrat Coesfeld (siehe oben) die Gemeinde beteiligen, um das Gemeindliche Einvernehmen herzustellen.
Davon entbindet ihn auch nicht die vorherige Entscheidung des Bürgermeisters und des Gemeinderats, die Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan aufzuheben (übrigens wurde somit für Antragsteller solcher Windkraftanlagen Tür und Tor geöffnet, da der neue Regionalplan noch nicht in Kraft getreten war). Das gemeindliche Einvernehmen muss auf jeden Fall trotzdem hergestellt werden!
Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten und unsere Redaktion will wissen, welche der Bürgermeister wahrgenommen hat:
1. Der Bürgermeister erteilt schriftlich das Gemeindliche Einvernehmen dem Landrat Coesfeld.
2. Der Bürgermeister wartet zwei Monate ab und erteilt somit stillschweigend dem Landrat das Gemeindliche Einvernehmen.
(Übrigens kann der Bürgermeister das Gemeindliche Einvernehmen dann versagen, wenn öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB dem Vorhaben entgegenstehen. Das wären beispielsweise Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Immissionsschutz oder Ziele der Raumordnung)
Mit E-Mail vom 26.9.2025 wurde unserer Redaktion bereits mitgeteilt, dass die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens in Nottuln als laufendes Verwaltungsgeschäft gehandhabt wird und der Rat der Gemeinde Nottuln im Rahmen der Ausschusssitzungen für Planen und Bauen über den Eingang der einzelnen Anträge informiert wurde. Danach wurde der Gemeinderat offiziell nicht informiert und auch nicht beteiligt; zumindest erfolgte keine Abstimmung über die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens im Gemeinderat. Daraus ist zu schließen, dass der Bürgermeister im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäftes darüber alleine entschieden hat.
Es ist juristisch schon "mutig" und gleichzeitig widersprüchlich, über die Aufhebung der Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan den Gemeinderat abstimmen zu lassen und andererseits bei Entscheidungen über die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens den Gemeinderat auszuschließen und nicht desgleichen zu tun. Schließlich handelt es sich gerade hierbei um eine wesentlich wichtigere Entscheidung mit ganz anderen, exorbitanten Folgen für die Bürger, die Natur und das Landschaftsbild, als die Aufhebung der Windvorrangzonen. Denn durch Ihre Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens und daraus folgenden Vorbescheiden, erteilt durch den Landrat, sind bereits die Standorte für die Windkraftwerke Nummer 1 bis 8 festgelegt. Insofern ist unseres Erachtens die Genehmigungsbehörde jetzt darauf angewiesen, dass der Antragsteller freiwillig den jeweiligen einzelnen Standort nach hinten, von der Wohnbebauung weg verlegt.
Man kann es nicht oft genug sagen: "All diese Windkraftwerke in Nottuln-Stockum liegen in Hauptwindrichtung zu den vorhandenen Wohngebieten, was alleine für den Immissionsschutz von eklatanter Bedeutung ist!" Wir vermuten, was die angesprochenen Nichtbeteiligung des Gemeinderates betrifft (die gerade hier zur Entscheidungsfindung so wichtig und unentbehrlich ist) dass sogar ein nicht rechtskonformes Verhalten des Bürgermeisters vorliegt. Wir haben deshalb bereits am 6.10.2025 nochmals eine Presseanfrage an den Bürgermeister gestellt mit der Bitte, um eine konkretisierte Stellungnahme.
Denn unseres Erachtens muss der Bürgermeister den Rat im Rahmen des Planungsrechts beteiligen, da der Rat die entscheidende Vertretung der Gemeinde ist und die Planungshoheit über die Bauleitplanung ausübt. Der Bürgermeister ist die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, aber der Rat der Gemeinde ist das beschlussfassende Organ in Angelegenheiten der Bauleitplanung.
Unser Fazit:
"Der Bürgermeister muss also die Planungsvorhaben zur Beschlussfassung dem Rat vorlegen!"
Sowie sie unserer Redaktion die erbetene Stellungnahme des Bürgermeisters der Gemeinde Nottuln vorliegt, werden wir Sie informieren.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Von 77 % der Wählerstimmen 2020 auf 64 % 2025 gefallen, es geht auch anders
Die Freude über sein Wahlergebnis kann beim amtierenden Bürgermeister wahrhaftig nicht groß gewesen sein. Hatte Dr. Dietmar Thönnes 2020 als unbekannter Neuling bei seiner Erstwahl fast 77 % der Wählerstimmen bekommen, so waren es 2025 nur noch rund 64 %. Und das ohne jeden Gegenkandidaten, im Gegensatz zur Wahl 2020, bei der eine Gegenkandidatin und ein weiterer Gegenkandidat antraten, die ihm fast 24 % der Stimmen abgenommen haben.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Fall von Dr. Thönnes in der Wählergunst natürlich in einem ganz anderen Licht, das ist nicht schönzureden! Bedenkt man, dass über ein Drittel der Wahlberechtigten, also über 5800 Personen, überhaupt nicht gewählt haben, so wird's noch schattiger. Es ist nämlich allgemein bekannt, dass der größte Teil dieser Bürgerinnen und Bürger in der Regel mit derzeitigen Entscheidungen der Politiker und Bürgermeister nicht mehr einverstanden sind.
Die Unzufriedenheit hat sich längst auch in Nottuln breitgemacht. Menschen haben kein Interesse mehr an der Politik und dem Geschehen, sie fühlen sich nicht gehört und benachteiligt; mangelnde rechtzeitige Bürgerbeteiligung ist auch hier das Schlagwort! Da spielt auch die durch Thönnes auf den Weg gebrachte Abschaffung der Redemöglichkeit in den Ausschüssen eine große Rolle, Widerworte oder gegenteilige Ansichten mag er offensichtlich nicht.
Weitere Ursachen sind die hohe Pro-Kopf-Verschuldung, allein für 2024 eine Steigerung von 70 % auf 1.739 € (siehe Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/768-zur-buergermeisterwahl-thema-finanzen-haushalt-hohe-pro-kopf-verschuldung). Und das trotz einer saftigen Erhöhung der Grundsteuer B noch im selben Jahr, die auch alle Hausbesitzer traf.
Für das Folgejahr 2025 langte Bürgermeister Thönnes noch viel kräftiger zu (siehe Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/699-zwei-saftige-grundsteuererhoehungen-in-2024-beschlossen).
Jetzt ist Nottuln Spitzenreiter in der Pro-Kopf-Verschuldung und in der Grundsteuer (B) Belastung, mit weitem Abstand zu den umliegenden Gemeinden.
Die Alleingänge von Bürgermeister Thönnes ohne Beteiligung (Abstimmung) des Gemeinderates finden ebenfalls kein positives Echo in der Bürgerschaft.
Es geht auch anders
Dass es auch anders geht, bewies Bürgermeister Tom Tenostendarp in Vreden. Wurde er 2020 bei gleich drei Gegenkandidaten mit 67,51 % der abgegebenen Stimmen zum ersten Mal zum Bürgermeister gewählt, so bekam er jetzt zur Wiederwahl ohne Gegenkandidaten gleich sagenhafte 92,28 % der Stimmen! Das mag auch an seiner fachlichen Eignung (Jurist mit Dissertation Verwaltungsrecht) liegen, aber sicherlich insbesondere an der nötigen Transparenz und der Bürgerbeteiligung seiner Politik in Vreden. Nur so lässt sich ein so hoher Zuspruch aus der Bürgerschaft erklären.
Und auch das muss endlich einmal gesagt werden, denn unsere Redaktion wird immer wieder damit konfrontiert
Gute Politik und Arbeit erfordert nicht das fast tägliche Erscheinen des eigenen Konterfeis in der Tageszeitung. Das haben schon damals der erfolgreiche Gemeindedirektor Joseph Moehlen in Nottuln und auch die jetzt scheidende, erfolgreiche Bürgermeisterin von Billerbeck, Marion Dirks, bewiesen. Dazu muss niemand das "Fototopmodel" einer Tageszeitung werden oder sein. Die Nottulnesen wissen mittlerweile, wie Bürgermeister Thönnes aussieht, schaffte er es doch bisher bis zu dreimal in einer einzigen Tagesausgabe zu erscheinen.
Schließlich gibt es auch noch erste und zweite ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, von denen in den letzten fünf Jahren fast gar nichts mehr zu sehen war. Die dadurch gewonnene Zeit könnte durch den hauptamtlichen Bürgermeister für die oft fehlende rechtzeitige Bürgerbeteiligung genutzt werden.
Mit besten Grüßen und in der Hoffnung, dass alles besser wird ...
Ihre Redakion
Karin und Jürgen Gerhard
Aktualisiert am 6.10.2025
Ein Schlag gegen die Demokratie in den Ausschüssen: Redemöglichkeit der Bürger abgeschafft
Der ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt sagte schon vor Jahrzehnten: "Wir wollen mehr Demokratie wagen". In Nottuln hatte man sich diese Aussage schon vorher zu Herzen genommen. In den Ausschüssen des Gemeinderates Nottuln bestand grundsätzlich die Möglichkeit, dass aktiv legitimierte, also persönlich betroffene Bürgerinnen und Bürger, Fragen stellen oder auch ihre Bedenken beziehungsweise Anregungen mündlich vorstellen durften.
Es war und ist eine Win-Win-Situation
Anstatt sich im Nachhinein mit Widerspruchsverfahren heumzuschlagen oder sich vor dem Oberverwaltungsgericht zu treffen, konnten vorher Regelungen oder Kompromisse geschlossen werden, die beide Seiten zufriedenstellten: die Politik und die Bürger! Schließlich werden in den Fachausschüssen Beschlüsse gefasst, die dann als Empfehlung an den Gemeinderat gehen, der in der Regel diese Beschlüsse endgültig absegnet oder gegebenenfalls ergänzt bzw. ändert.
Das Gute und Praktikable daran war, dass man den Ausschuss-Vorsitzenden und alle Ausschuss-Mitglieder sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger direkt vor sich hatte und sie somit zusammen ansprechen konnte! Sicherlich wurden dort auch Argumente ausgetauscht, aber davon lebt doch eine Demokratie , wenn nicht ausschließlich nur die da oben was sagen dürfen. Letztendlich war es eine ausgezeichnete Einrichtung, die über Jahrzehnte auch von mehreren Bürgermeistern erfolgreich eingesetzt und akzeptiert wurde. Schließlich wollten auch Sie in Bürgernähe leben.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass auch mir die Redemöglichkeit hin und wieder eingeräumt wurde. So bekam auch ich die Gelegenheit, mein berufliches Fachwissen aus den jahrelangen Erfahrungen, zum Beispiel im Immissionsschutz (Luftreinhaltung/Lärm) einzubringen und auch Fragen zu beantworten.
Bürgermeister Dr. Thönnes, kaum im Amt, schafft das Rederecht ab
Bereits ein paar Monate nach dem Dienstantritt des neuen Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes, wurde die Redemöglichkeit in den Ausschüssen abgeschafft. Da wurde sogar ein Gutachten erstellt, um festzustellen, dass in der Gemeindeordnung (GO) NRW kein Rederecht verankert ist. Das ist es auch nicht, aber genauso wenig steht in der GO, dass es keine Redemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger gibt oder sie nicht zulässig ist. Bisher hatten sie, natürlich nur nach Anfrage und Erteilung der Redemöglichkeit durch den Ausschussvorsitzenden, hiervon Gebrauch gemacht. Eine seit vielen Jahrzehnten ausgeübte, gepflegte, sinnvolle Bürgerbeteiligung. Das ausgerechnst ein studierter Theologe sich die Abschaffung dieser Redmöglichkeit auf seine Fahne schreibt, empfinden wir als unverantwortlich.
Juristisch ist es aber in das Ermessen des Ausschussvorsitzenden gestellt, den aktiv legitimierten Bürgerinnen und Bürgern eine Redemöglichkeit in dem jeweiligen Ausschuss zu erteilen. Natürlich kann so eine Redemöglichkeit auch grundsätzlich in die Hauptsatzung einer Gemeinde aufgenommen werden, aber das wird offensichtlich Bürgermeister Thönnes versuchen, zu verhindern.
Kommenden Sonntag ist auch Bürgermeister-Wahl
Unsere Redaktion hat in den letzten Wochen in mehreren Beiträgen aufgezeigt, was uns gerade in Verbindung mit Bürgermeister Dr. Thönnes negativ aufgefallen ist. Sie, geehrte Leserinnen und Leser, haben am kommenden Sonntag, dem 14. September, die Gelegenheit, Ihren Unmut über die Handlungsweise des Bürgermeisters auszudrücken, indem Sie da Kreuzchen an der richtigen Stelle machen. Sollten viele das Kreuzchen beim NEIN machen und Thönnes bekommt weniger als 50 % der Stimmen, so ist er nicht gewählt. Es wird eine Neuwahl geben.
Wenn Sie ihn trotzdem wählen möchten, steht Ihnen am kommenden Sonntag natürlich auch diese Möglichkeit zur Verfügung. Wir leben in einer Demokratie: Mehrheiten entscheiden.
Und denken Sie bitte daran:
"Demokratie ist nämlich ganz schön, man muss aber schon hingehen, mindestens das" (Aus dem Beitrag von Fritz Eckenga zur Kommunalwahl im WDR 5)
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

